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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zusatzgeräte in Bauartzulassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zusatzgeräte in Bauartzulassung 8 Bewertungen - Durchschnitt: 6,638 Bewertungen - Durchschnitt: 6,63
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daloglu daloglu ist männlich
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@Meike

Liebe (Frau) Meike,
wenn Sie meine Unabhängigkeit in Frage stellen oder sogar bezweifeln, dann würde ich an Ihrer Stelle genauso handeln, und meine Person in bestimmten Fällen nicht mithinzuziehen. Leider hatten Sie genau das bereits einmal verdeckt geäussert. Das fand ich schon damals sehr schade, wirklich. Mag sein, dass es eher etwas provokativ und weniger so gemeint war, und es nur dazu diente, mich und einen anderen SV bei der Stange zu halten. Auf "den Kopf gefallen" bin ich allerdings nicht.

Um meine Äusserung mal anders zu formulieren...und etwas klarzustellen

Ich wollte nur mitteilen, dass Sie gerne weitere Fragen an mich richten können, aber dass Sie nicht unbedingt mit einer Antwort rechnen sollten.

Ich kann und möchte nicht einfach über bestimmte Dinge in einem öffentlichen Forum plabbern. PUNKT.
Beachten Sie bitte auch die Sachverständigenordnung der IHK-Berlin in Bezug auf meine Pflichten. Danke.

Bleidigen oder kränken wollte ich Sie mit Sicherheit nicht. Ich finde Ihre Art doch immernoch sehr sachlich und eben nicht beleidigend.


@jasper

Zeigefinger

Immer artig bleiben, ok ?
21 07.02.2008 20:18 daloglu ist offline E-Mail an daloglu senden Homepage von daloglu Beiträge von daloglu suchen
Solon
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Meike
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Hallo Erhard,

dieser Hinweis war, was auch mich entsetzt hat.


Gruß Meike
22 07.02.2008 20:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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Guten Abend Herr Daloglu,

Sie können versichert sein, dass ich nichts in dieses Forum schreibe, um Sie oder "einen anderen SV bei der Stange zu halten" (Zitat Ende).

Da ich persönlich nicht zum "Plabbern" (Zitat Ende) neige, sondern mir bei der Beantwortung meiner Fragen auch über das sogenannte "außerdienstliche Wohlgefallen" im Klaren bin, kann ich Ihre Problemdarstellung nicht teilen.

Wessen Problemdarstellung ich aber sehr wohl teilen kann, ist die vom Kollegen Erhard auf Ihren letzten post an Eddy.



Gruß Meike


P.S.: Ich bin in diesem Forum nie beleidigt oder gekränkt. Dies würde Emotionalität und mangelnde Objektivität in der Betrachtung von Sachverhalten bedeuten.
23 09.02.2008 00:37 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
daloglu daloglu ist männlich
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@Meike

Ist ja gut, (Frau) Meike. anbeten

----------------------------------

Hier nochmal die Antwort an @eddy77, damit keiner auf falsche Gedanken kommt.


@eddy77

Alles, was nicht bauartkonform an dem zu überprüfenden GSG ist, ist auch zwangsläufig ein Grund für das Nicht-Bestehen der Überprüfung.
Das gilt natürlich auch für Zusatzgeräte (wie Tresor-Ständer), die nicht zugelassen sind.

Gründe für das Nicht-Bestehen müssen grundsätzlich von den Inspektoren protokolliert werden !
D.h. demnach: Vorsicht mit "leichtsinnigen" Probe-Überprüfungen an nur einem Gerät !!!

Die Überprüfung selbst ist Sache der Inspektoren, die diese dann zu verantworten haben, ebenso die Beurkundung.

Für Sie als Automatenaufsteller/-kaufmann stellt sich somit nicht die Frage nach dem "Wie wird geprüft?". Vielmehr ist es tatsächlich das "Was ist bauartkonform?" und "Was darf ich?" oder "Was darf ich nicht?".

Nur so sollten Sie dann immer auf der sicheren Seite sein.

Die Prüfplakette sagt nur aus, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung die Bauartkonformität des Gerätes festsgestellt wurde. Sie bindet keine Ordnungsbeamte in Ihrer Beurteilung, beispielsweise in Bezug auf die "Verfristung von Zulassungen" durch Abruf der Identifikatoren/Checksummen am Gerät oder in Bezug auf nicht-zugelassene Zusatzgeräte (wie Tresor-Ständer), die mit dem GSG kommunizieren (können).

Die Überprüfung gem. §7 SpielV ist demnach ein Prüfstrang, die Überprüfung des OA ein weiterer. Ich vermute, dass beide Prüfstränge sich gegenseitig ergänzen sollen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von daloglu: 09.02.2008 14:31.

24 09.02.2008 14:31 daloglu ist offline E-Mail an daloglu senden Homepage von daloglu Beiträge von daloglu suchen
Meike
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Gruß an alle,

hier konnten wir lesen:

"Gründe für das Nicht-Bestehen müssen grundsätzlich von den Inspektoren protokolliert werden."


Frage: Wer wertet diese Protokolle aus? Welche Exekutivorgane erhalten davon Kenntnis?


In der Masterarbeit S.20 konnte man lesen

"Erhält ein Gerät keine Prüfplakette, egal aus welchem Grund, führt dies zu keinerlei weiteren Maßnahmen, Meldungen o.Ä."


S. 68 der Masterarbeit

"Bei der praktischen Geräteprüfung hatte der Autor bei seinen ersten vier Geräteüberprüfungen
bereits zwei Stück.......
Dieses Verhalten steht im direkten Widerspruch zu §13 SpielV....
Fehler bei der Zulassung wurden von der PTB am 06.05.2008 letztlich als Ursache für diese Diskrepanz
genannt und die Bestätigung der Zulassung des Geräts gefordert."


Frage: Ist das das Ergebnis von der Auswertung von "Fehlerprotokollen"?


In der Inspektorenmitteilung vom 22.12.2008 konnten wir lesen:
"Mit gewisser Genugtuung vernahm ich auf der zurückliegenden Vollversammlung der Inspektoren aus
dem Munde der Vertreter des BA die Bestätigung, dass aus Sicht der betroffenen Geräteaufsteller die
Überprüfungspraxis im Wesentlichen funktioniert und akzeptiert ist."

Frage: Warum nahmen nur Vertreter des BA an der Vollversammlung der Inspektoren teil?
Auch im Mailverteiler dieser Inspektorenmail konnte ich keine Stelle/Person "staatliche Exekutive" erkennen,
warum nicht?

Frage: Wurde die o.a. Forderung der PTB von den §7-Prüfern eingehalten?
Wenn ja, wieviele dieser Geldspielgeräte, die nicht wie oben beschrieben den Anforderungen des §13 SpielV entsprechen,
sind alleine durch den o.a., durch die PTB eingeräumten Fehler in der Zulassung, in der Aufstellung?


Gruß
Meike
25 01.01.2009 08:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

.....

Frage: Wurde die o.a. Forderung der PTB von den §7-Prüfern eingehalten?
Wenn ja, wieviele dieser Geldspielgeräte, die nicht wie oben beschrieben den Anforderungen des §13 SpielV entsprechen,
sind alleine durch den o.a., durch die PTB eingeräumten Fehler in der Zulassung, in der Aufstellung?


Gruß
Meike


Die meisten deiner Fragen sind so gestellt, dass sie nur von der PTB selbst beantwortet werden können.
Ich ordne sie mal als Suggestivfragen ein und deshalb erlaube ich mir zum zitierten Umfang zum ersten Frageteil eine Prognose (Jahresanfangsprognose des subversiven Verbrämtenrates ):

Forderungen der PTB werden zu 100% eingehalten.
Überprüfte Geräte haben zu 100% bestanden (waren alle zulassungskonform).
Nicht zulassungskonforme Geräte sind nirgenswo überprüft worden.
(Eventuell einmal ein Gerät im Berliner Umfeld von Herrn Daloglu - nichts für ungut, wie gern gesagt wird)

Meine, mir bekannten Prüfberichte enthalten Bemerkungen, die aber außer dem Prüfer und mir niemand jemals wieder lesen wird.
= Prognose-Ende =

Oder hat irgendwo bereits einmal ein Ordnungsamt bei einer Begehung nach den Prüfberichten gefragt?

Gruß vom Rudi.

.
26 02.01.2009 14:50 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
jasper
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Da sich auch nach über 12 Monaten scheinbar nichts an der Situation verändert hat, dürfte das Thema weiterhin aktuell sein!
27 03.02.2010 17:08 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Carlo Carlo ist männlich
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Und wer trägt die Verantwortung dafür, dass sich noch nichts geändert hat?
28 05.02.2010 13:50 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Meike
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Hallo Carlo,

wenn man nun die ganzen Ereignisse betr. der Manipulationen,
"geknackten" Software, wie ein Hersteller es bezeichnete,
bzw. vorab eingebauten Möglichkeiten, wie andere es hier bezeichneten,
zusammen nimmt und dann die Reaktionen, bzw. nicht-Reaktionen betrachtet,
kann es doch nur einen logischen Schluß geben.

Da versuchen einige das Thema auszusitzen, vielleicht mit der Option oder
dem Hintergrund, dass man demnächst eine Gruppe "Kritiker" weniger hat.

Dieses Spiel macht nur Sinn, wenn man versucht den § 7 SpielV in Gänze zu ändern!


Gruß
Meike
29 06.02.2010 07:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Da versuchen einige das Thema auszusitzen, vielleicht mit der Option oder
dem Hintergrund, dass man demnächst eine Gruppe "Kritiker" weniger hat.

Dieses Spiel macht nur Sinn, wenn man versucht den § 7 SpielV in Gänze zu ändern!

Gruß
Meike


Hallo Meike,

im § 7 SpielV sind doch die Geldspielgerätesachverständigen (Geräteinspektoren) geregelt !

.....einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle....

Du bist ja - wie immer - gut informiert.
Deswegen herrscht dann auch hier eine relative Ruhe in der Runde ?

Gibt es da schon zusätzliche Informationen, die hier eingestellt werden können ?

Werden die Geräteprüfer - und wenn ja - wann abgeschafft ?
Wird das dann das erste Ergebnis der Evaluation der SpielV werden ?

Grüße

__________________
gmg
30 06.02.2010 13:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Erst wollte ich hier, aber...

Es geht jetzt hier im neunen Thread weiter.
gmg, Meike deutet die Zeichen der Zeit.

Gruß vom Rudi


.
31 06.02.2010 15:15 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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