Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
Lingna
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@jasper
schön locker bleiben!
Solch eine Zwangsenteignungsmaßnahme ist doch ein optimales Instrument zur Absicherung der zukünftigen Zahlung von „Mitgliedsbeiträgen“ per Geräterechnung. Wenn solche Maßnahmen dann noch vom Wirtschaftsministerium unterstützt werden, dann läuft alles Rund und alles ist Banane.
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41
28.02.2008 13:17 |
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Solon
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gmg
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@ Aufstellerschaft
Der letzte Tag der Umrüstungsfrist für die adp-Geräte bricht morgen an !
Ich hoffe, die Softwareupdates sind bis morgen auf den Geldspielgeräten installiert !
Grüße
__________________ gmg
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42
28.02.2008 17:25 |
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Solon
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gmg
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@ Aufstellerschaft
Ich hoffe, die Updates befinden sich auf den Geräten !
Alternative:
Aus der Aufstellung nehmen bis zum Update !
Grüße
__________________ gmg
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43
01.03.2008 13:42 |
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dieter116
König
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Gibt es einen besonderen Grund oder Anlass, dass du ständig darauf hinweist ?
Grossaktion bundesweit ?
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44
02.03.2008 08:17 |
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Sandy
Eroberer
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@ alle Ordnungsämter:
Ich denke es gäbe wichtigere Dinge zu kontrollieren als ADP Updates, zumal durch ein evtl noch nicht upgedatetes Gerät wirklich überhaupt niemandem ein Schaden entstehen kann.
Geräte welche mit Scheinannahme ausgerüstet sind werden von den meisten Betreibern ohnehin auf eine Annahmegrenze von 225€ eingestellt, weil man sonst ständig nachfüllen müsste. Sollte dies einmal nicht der Fall sein kann der Wirt/ Aufsicht dem Spieler sein Wechselgeld aushändigen.
Meine Meinung: lieber Dönerbuden mit MagicGames besuchen !!!
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45
02.03.2008 12:32 |
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gmg
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Hallo Sandy,
ich kann mich Deiner Meinung leider nur bedingt anschließen. Magic Games in der Sekundäraufstellung aus der Aufstellung zu nehmen, ist sicherlich ebenfalls wichtig.
Aber:
Die PTB hat entschieden, dass die alten - verfristeten - Softwareversionen der entsprechenden adp-Geldspielgeräte mit Ablauf des 28. 2. 2008 als nicht mehr zulassungskonform anzusehen sind.
Es geht um die Tatsache, ob in Deutschland Geldspielgeräte mit einer zugelassenen oder nicht zugelassenen Software betrieben werden.
Der CRC-Checksummentest ermöglicht diese Überprüfung.
Ob die Ordnungsämter diese Tatsache als überprüfenswert oder nicht überprüfungswert ansehen, entscheidet der verantwortliche Entscheidungsträger des jeweiligen Ordnungsamtes.
Insofern, dieter, kann ich Deine Frage noch nicht einmal ansatzweise beantworten.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die Aufstellerschaft bundesweit in einer Großaktion die Softwareupdates aufgespielt hat, damit sie zulassungskonforme Geldspielgeräte betreibt. Entsprechende Umrüsthinweise sind ja nicht nur hier im Forum-Gewerberecht, sondern auch von den Verbänden an ihre Mitglieder gegeben worden.
Warten wir einfach mal die Ereignisse der nächsten Wochen ab !
Grüße
__________________ gmg
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46
02.03.2008 17:20 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
also ich halte mich an der neuen Spielverordnung. Die Geldspielgeräte, die von der PTB zugelassen wurden, sind entsprechend für 24 Monate zugelassen! Der Checksummenvergleich ist nur relevant für eine neue Zulassung! Ich bin schon erstaunt,für wie dumm die Aufsteller gehalten werden! Ich hoffe, dass bei mir die Ordnungshüter vorbeikommen! ....
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47
02.03.2008 21:23 |
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gmg
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Hallo Zeus,
ein Zitat von der Web-Side der PTB:
Wie ist zu beurteilen, wenn Geräte mit ungültigen Softwareversionen weiter betrieben werden würden?
In einem solchen Fall handelt es sich um eine unzulässige Aufstellung. Solche Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist.
Die gesamten Ausführungen findest Du hier:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d..._2008-01-14.PDF
Grüße
__________________ gmg
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48
02.03.2008 21:49 |
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dieter116
König
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Es gab in der Vergangenheit bereits mehrmals Änderungen der Zulassungsrichtlinien, z.B. Beschränkungen der Sonderspielanzahl.
Dies betraff aber nicht bereits zugelassene Geräte, noch nicht einmal die erteilten Bauartzulassungen, somit konnten diese Geräte bis Ablauf der Bauartzulassung weiter gebaut, verkauft und natürlich auch betrieben werden.
Die betroffenen Geräte haben eine Zulassung, diese gilt bis zum nächsten Prüfungstermin.
Dann könnte der Prüfer eine Plakette verweigern, wenn die neue Software nicht aufgespielt wurde,
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49
03.03.2008 06:01 |
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magnum
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@Zeus
hier hast meinen Zuspruch!
Wer oder was ist die PTB, das sie heute Glücksspielgeräte zulassen dürfen und morgen solch eine Zulassung widerrufen können??
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50
03.03.2008 09:37 |
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eric
Tripel-As
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Ist das eigentlich ein Verwaltungsakt und hat der Aussenwirkung und wem gegenüber ???
Antragsteller und Zulassungsinhaber waren/sind doch die Hersteller nicht die Aufsteller, welche in mehr als guten Glauben ein zugelassenes Gerät aufstellen.
Also gilt doch der Widerruf nur denen (Hrstellern) gegenüber ? Falsch ? Warum ? Rechtsgrundlage ?
Gegenfrage:
Was würde denn passieren, wenn alle PKW-Golf Betriebserlaubnisse widerrufen werden würden ??
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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51
03.03.2008 12:41 |
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Meike
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Hallo eric,
Deine Antwort findest Du im §33 e Abs 2 GewO.
Das ist eine Mussvorschrift.
Gruß
Meike
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52
03.03.2008 18:42 |
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jasper
Kaiser
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Zitat:
„§ 33e Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.“
Kann mir mal bitte einer eine „Tatsache“ nennen, die zwar so gravierend ist, dass die Zulassung zurückgenommen wird, aber trotzdem erst etwa 2 Jahren nach der erfolgten Zulassung erkannt wird??!!
- Und zwar eine Tatsache, die so schwerwiegend ist, dass wir Aufsteller enteignet werden und die einzigen sind, die auf den Schaden sitzen bleiben sollen!!
Wer hat diesen Pfusch zu verantworten?
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53
03.03.2008 21:58 |
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KARO
Routinier
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Hallo ,
ja wer hat denn wohl in den PTB zulassungen Fehler entdeckt? ,
bestimmt waren bis dato keine Fehler vorhanden , ausser die ,
das dass gewerbiche Spiel der Spielautomatenaufsteller auf einmal
bestimmten Interessegruppen nicht mehr passte und diese wohl den längeren Arm zu bestimmten Stellen hatte und hier wurde der Druck ausgeübt.
Oder täusche ich mich ?, ist ja nur meine Meinung .
Aber ich habe so einiges gelesen was in diese Richtung ging.
KARO
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54
03.03.2008 22:47 |
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Erhard
Doppel-As
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Zitat: |
Original von jasper
Zitat:
Wer hat diesen Pfusch zu verantworten?
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Wahrscheinlich derjenige, der diesen Geräten eine Zulassung gegeben hat !!
__________________ Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
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55
03.03.2008 23:12 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
Zitat: |
Original von jasper
Zitat:
„§ 33e Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.“
Kann mir mal bitte einer eine „Tatsache“ nennen, die zwar so gravierend ist, dass die Zulassung zurückgenommen wird, aber trotzdem erst etwa 2 Jahren nach der erfolgten Zulassung erkannt wird??!!
- Und zwar eine Tatsache, die so schwerwiegend ist, dass wir Aufsteller enteignet werden und die einzigen sind, die auf den Schaden sitzen bleiben sollen!!
Wer hat diesen Pfusch zu verantworten?
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Die einzige Tatsache, die bei den adp-Geräten aufgeführt wird, ist die Einstellung der minimalen Akzeptorgrenze auf 225? €. Betrifft im Grunde das Geldmanagement! Da das Spielsystem als solches nicht betroffen ist, frage ich mich was die PTB den als so "zwingend" erachtet?! Entweder werden uns Tatsachen verschwiegen oder es ist tatsächlich nur Panikmache!
Wenn durch Manipulationen in das Spielsystem eingegriffen wird, juckt es die PTB wohl nicht! Diese fehlerhaften Softwareversionen sollten eher ein Grund sein um die vorhandene Zulassung teilweise zu bemängeln...
Grüße, Zeus
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56
04.03.2008 22:02 |
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eric
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Zeus
Hallo,
Die einzige Tatsache, die bei den adp-Geräten aufgeführt wird, ist die Einstellung der minimalen Akzeptorgrenze auf 225? €. Betrifft im Grunde das Geldmanagement! Da das Spielsystem als solches nicht betroffen ist, frage ich mich was die PTB den als so "zwingend" erachtet?! Entweder werden uns Tatsachen verschwiegen oder es ist tatsächlich nur Panikmache!
Wenn durch Manipulationen in das Spielsystem eingegriffen wird, juckt es die PTB wohl nicht! Diese fehlerhaften Softwareversionen sollten eher ein Grund sein um die vorhandene Zulassung teilweise zu bemängeln...
Grüße, Zeus |
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genau das frage ich mich auch die ganze zeit...
das geldmanagement KANN gar nicht der grund sein,
es wird uns bewusst nicht alles gesagt und zwar von beiden seiten (hersteller und ptb!!) nicht.
von daher, warum zwingen lassen, von wem, womit ?
ich sehe keinen verwaltungsakt bislang, die veröffentlichung der ptb ist uns gegenüber keiner !
lasst euch nicht verarschen
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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57
07.03.2008 16:02 |
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