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Autor Beitrag
Thema: Zwischenkassierung / Melken
eric

Antworten: 180
Hits: 144.548
26.09.2008 08:02 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike

bei Verordnungen, wie hier der SpielV unterscheidet man zwischen Kann- und Mussvorschriften.
Das hat etwas mit der Wortwahl des Verordnungsgebers zu tun.

Schreibt er hier im § 13 Abs. 2 SpielV z.B. "die PTB kann",
dann nennt man das eine "Kannvorschrift".
Es bedeutet, dass die PTB hier einen Ermessenspielraum hat, ob sie eine TR herausgibt und anwendet.

Gruß
Meike


Meike, das ist gerade gefährliches Halbwissen oder gefährliche Halbinformation, was Du verbreitest, denn:

Wenn der Ermessensspielraum ausgefüllt wurde (hier in Form einer Technischen Richtlinie als Anhang zur Verordnung), ergibt sich eine sog. Ermessensreduzierung auf Null und damit eine Konkretisierung der Verordnung.

Hier:
Diese Richtlinie ist damit konkret Teil der Spiel-Verordnung geworden und hat somit auch bindenen Verordnungscharakter für alle Seiten.

Zur Info: Auch die Rechtsgrundlage für Zahlungen (oft Kommunalabgabenordnung) enthält sehr viele kannvorschriften, zB: die Vergnügungssteuersatzungen sind nicht zwingend vorgeschrieben, keine Gemeinde muss eine solche erlassen. Augen rollen

Wollte zwar nicht mehr, aber das musste noch erwähnt werden.
Eric
Thema: FUNGAMES - und KEIN ENDE ??
eric

Antworten: 31
Hits: 24.130
01.09.2008 19:13 Forum: Spielrecht


@Meike:
Internetspiel und Wetten ist nicht mein Thema, ich persoenlich lehne es als unkontrollierbar ab.

Den (langfristigen) Vorteil für die "staatl." Spielbanken sehe ich aber sehr wohl, denn wenn diese Branche (ich meine die "gewerblichen Aufsteller" - > eine wahrnehmbare Minderheit kann schon reichen-- so weiter heuchelt und auch Gesetze "biegt", dann "schiesst" sie sich selber ins Abseits. Stichwort: Unzuverlässigkeit.

@gmg:
Zitat:
Eine information, die mir vorige Woche zugegangen ist:

....Während die Geldspielgeräte nach der Gewerbeordnung ( gesetzliche Definition: "Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind" ) früher auf Grund dieser Definition als in den Bereich der Gesschicklichkeits- oder Unterhaltungsspiele fallend angesehen werden konnten, haben sie sich inzwischen - teilweise kaum bemerkt - zu echten Glücksspielgeräten entwickelt. .......
Kommt das aus der "politischen" Ecke ? Falls ja, siehe oben Weißnicht

PS: Das Buch sollte man wohl lesen, scheint mir...
Thema: FUNGAMES - und KEIN ENDE ??
eric

Antworten: 31
Hits: 24.130
31.08.2008 17:18 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von dieter116


Um es den Aufstellern , die gesetzeskonform arbeiten, noch einmal in Erinnerung zu rufen:

Der § 6a ist denjenigen zu verdanken, die jahrelang illegal ausgezahlt haben.

Die SpVO befindet sich noch immer auf dem Prüfstand.
Nicht das es aufgrund der Magics und Co. dort einmal heisst :

Spielverordnung in der Neufassung vom 01.01.2011

§1 Ein Spielgerät, bei dem die Möglichkeit eines Gewinns besteht , darf nicht aufgestellt werden.


Hier kann ich nur zustimmen, siehe sagte ich oben schonmal:
Vielleicht ist es ja auch Taktik, dass wenig bis gar nicht 2 1/2 Jahre nach dem eigentlichen Ende gemacht wird. Um am Ende ALLES zu verbieten, ganz im Sinne der staatl. geförderten Spielbanken.
Ist das so abwegig ??
eric


PS: Aber leider gibt es wohl noch immer "dummgierige Aufsteller"
Thema: Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
eric

Antworten: 61
Hits: 33.924
31.08.2008 17:13 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike


Meinst Du eigentlich die Tabellen, die oftmals nur vorgelegt werden
oder die tatsächlich gezogenen Kassenstreifen?
Gruß
Meike


Hallo Meike, so richtig finanzamtstechnisch befasst hast Du Dich noch (nie) nicht mit den Streifen, oder ? Weil sonst die Fragestellung schon über wäre...

Egal ob Fernweinwirkung oder Zwischenkassierung oder sonstwas, die Streifen (mit Löschung) sind durchnummeriert, zudem steht jeweils das Auslesedatum (egal ob Print oder EDV/Fern...) des aktuellen und des vorherigen Streifen darauf. Desweiteren stehen die jeweiligen Röhrenbestände darauf. Jede Differenz hier wird bei "modernen" BP genau überprüft (ich sagte ja schon woanders: IDEA). Irgenwelche Tabellen reichen keinem Prüfer/Fahnder, nur die wahren Streifen und die kann er erkennen, glaube mir. Fehlen Streifen (Dein Stichwort: Tatsaechlich gezogen ???) sind plausible Erklärungen nötig, sind die Streifen da, ber Differenzen bei den oben genannten Pflichtdaten vorhanden, sind ebenso plausible Erklärungen nötig, die bestimmt manchmal schwierig sind.

Ich denke gmg wird mir da grundsätzlich zustimmen.
gruss
Thema: BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung
eric

Antworten: 49
Hits: 36.565
27.08.2008 15:59 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo John-Lautner,

willst Du die Kreidetafel am GGSG befestigten?

Ich versuche, die Problematik an einem anderen Beispiel zu erläutern,
dann wird es vielleicht verständlicher, warum ich so kleinkariert bin.
Gruß
Meike


aehh Meike, die Idee mit der Kreidetafel ist gar nicht soo schlecht:

Es gibt halt Systeme, die "quasi" wie eine moderne Kreidetafel funktionieren, siehe mein Beispiel VG München; das BIS System, weil kein physischer Kontakt nötig ist.

und es gibt "zB: Big Cash", die über eine Kreidetafel wohl deutlich hinausgehen.

Daher gibt es auch Streite, welche "nur" um § 9 gehen (BIS) und welche, wo potentiell ein (nicht genehmigter) Bauarteingriff vorhanden ist -> evtl. Big Cash ??
Thema: BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung
eric

Antworten: 49
Hits: 36.565
25.08.2008 17:35 Forum: Spielrecht


Oder Du mich nicht:

Das von mir beschriebene/bzw. gemeinte System (siehe Urteil) kann gar IN DEN SPIELVERLAUF eingreifen, weil es damit schlicht überhaupt nicht verbunden ist, wie gesagt maximal am Strom und das auch nur, damit man nicht neben jedes GSG noch eine Steckdose mit Netzteil legen muss.
Es geht auch extern, dann ist es GAR NICHT verbunden ! Klar ?!
Also geht es dort "nur" um den § 9.

Das hat nix mit Big Cash und Co. zu tun, , dazu kann ich nichts sagen.
Thema: Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
eric

Antworten: 61
Hits: 33.924
25.08.2008 08:58 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,
ich kann da vieles schlicht nicht beantworten, weil ich diese Behauptungen/Spekulationen bezueglich Eingriff etc.. nicht mitmachen kann und will .

Aber grundsaetzlich MUSS jede finanzielle Transaktion dokumentiert werden, soweit wird gmg wohl auch sich äussern oder zustimmen. Daher ist der Ansatz von hansi schon nicht nachvollziehbar für mich. Und glaub mir, die Prüfer beachten JEDE Bewegung und daher auch jede pot. Diskrepanz, gerade bei den Kassenbüchern bzw. der Buchhaltung !

Nichts ist "schöner" für die Prüfer, wenn dort Unregelmässigkeiten auftauchen, weil diese das Tor zur Schätzung aufreissen. Das gilt ja nicht nur für uns, genauso für jede Supermarktkasse oder jede Handwerkerbuchhaltung.


Im übrigen, wo steht was von Einbahnstrasse ? Die einzige "Einbahnstrasse" im GSG dürfte die Blackbox (seit N-SpielVO) sein.
Thema: BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung
eric

Antworten: 49
Hits: 36.565
25.08.2008 08:48 Forum: Spielrecht


Es geht/ging in dem Verfahren um § 9, das meinte ich.
Wer sagt denn, dass eine Stromentnahme ein Bauarteingriff ist, Du ?
Thema: Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
eric

Antworten: 61
Hits: 33.924
24.08.2008 21:24 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von hansi
Hallo eric,
lass doch zunächst einen möglichen Steuerbetrug außen vor.

Die Mehreinnahmen aus dem gemolkenen Spielergewinn könnten doch auch den „Kassen“ zugerechnet und somit versteuert werden. Dann wäre es „nur“ ein illegaler Eingriff in den Spielablauf (Aufsteller bestimmt wie viel an seine Spieler und an sich selbst ausgezahlt wird).

Während Du in Deiner Kasse 2.500 EUR hast, könnte sich Dein Mitbewerber über die Möglichkeit der ferngesteuerten Zwischenkassierung zuzüglich zur Kasse z.B. noch 40% vom Spielergewinn auszahlen lassen und würde somit eine Kasse von 7.500 EUR haben. Bei solchen Kassen dürfte eine Belastung durch Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer keine Rolle mehr spielen. Es ist genug Geld für Steuern und weitere Investitionen in Großspielhallen da. Dir mit deiner schmalen Kasse wird jedoch der finanziellen Garaus gemacht.


HALLO ???? Wie soll das denn jetzt gehen, wenn der Aufsteller MEHR in seiner Kasse als ausgedruckt hat und diese auch schoen einzahlt, fehlt doch auch ein Beleg, genauso so ein Fressen für jeden Prüfer und sein Idea. Wo lebst Du denn ? Wand sorry

Zitat:
@alle
Bitte beachtet weiterhin, dass das Ganze bislang nur eine frei erfundene Geschichte ist! großes Grinsen
Ja, das sollte man beachten.
Thema: BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung
eric

Antworten: 49
Hits: 36.565
24.08.2008 21:17 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo eric,

hatte es Dich nicht im Urteil irritiert, dass der TÜV einen
"Spielverlauf abgenommen" hatte, bei einem durch die PtB
zugelassenen GGSG?

Weißt Du um welche GGSG es sich gehandelt hatte und ob
das angeschlossene Zusatzgerät in der Bauartzulassung stand?

- konnte ich leider aus dem Urteil heraus nicht lesen -

Gruß
Meike


Tja Du beantwortest ja auch nicht gerade alles oder ?

Allg. Antwort. Es ging grundsaetzlich um GSG-Geraete aller Hersteller
und um Ereignisse vor 2006 (also vor Geräten der N- SpielVO), das vorab, lag aber in der Natur der Sache.

Das System ist nicht nicht mit dem GSG verbunden, maximal wird Strom entnommen (5V) ! Daher ist auch kein Eingriff da und auch keine Veränderung gegeben, daher auch eine Bauartzulassung nicht nötig. Es funzt via eigener Lichtschranke oder eigenem Zeittakt und kann auch autark (zeittakt) arbeiten.

Es geht hier daher auch nicht um einen Bauarteingriff, sondern alleine um die Frage des § 9.
Thema: Begriffe aus Verordnungen
eric

Antworten: 13
Hits: 14.013
24.08.2008 08:37 Forum: Spielrecht


Hallo Meike, Du weichst auf meine konkrete Frage schon wieder aus....
Zudem hab ich mal gesagt bekommen, dass es unhöflich ist, auf eine Frage mit einer Gegenfrage zu antworten.

Wie gesagt, es geht noch immer um Deine Behauptung: der Begriff "Unterhaltungsgerät" wäre gewerberechtlich festgelegt, leider noch immer ohne Nachweise hierfür.

Der von mir benutzte Begriff ist leicht mit google in satzungen zu finden, zB:

http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/hpkr-5pafct.de.html?Se
rviceID=040210-49512-HT-99998:49512


oder

http://www.wyhl.de/cms/upload/file/rathaus_u_service/ortsrecht/Vergnuegungs
steuersatzung%20mit%20Aenderungen.pdf


würde ich den begriff ohne "unterhaltung-" setzen, also auf "geräte mit oder ohne gewinnmoeglichkeit" kürzen, erfasst er wohl mehr als ein drittel aller vsteuersatzungen, zB:

http://www.eibenstock.de/index.php?id=1552

dann gibt es noch begriffe wie spielapparate mit oder ohne, oder gerät mit oder ohne...

aber das führt vom thema weg.


Wo bleibt Deine Antwort auf meine Frage ?

gruss
Thema: Begriffe aus Verordnungen
eric

Antworten: 13
Hits: 14.013
RE: Begriffe aus Verordnungen 23.08.2008 16:12 Forum: Spielrecht


wir sprachen jetzt aber nur vom Begriff: Unterhaltungsgerät.
Nicht mehr nicht weniger !
genau dazu hast du geschrieben:

Zitat:
Hallo gmg,

benutz bitte nicht das Wort Unterhaltungsgerät, da es gewerberechtlich festgelegt ist. - das könnte sonst zu Verwirrungen führen

die gewerberechtliche festlegung von GENAU diesem wort bitte ?! nicht ablenken
Thema: Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
eric

Antworten: 61
Hits: 33.924
23.08.2008 16:07 Forum: Spielrecht


jaspr. ich muss dir hier mal zustimmen. hatte ich mir wirklich nicht richtig überlegt.
du meinst also einen teil der spielergewinne, welche von dem "unehrlichen" ich sag mal abgemolken werden.

ok, klar das hat dann wohl keine primäre auswirkung auf die cent die er in der kasse braucht..wohl aber vielleicht im potentiellen auszahlverhalten der geraete für spielkunden..je nach groessenordnung

allerdings stelle ich mir das in schon etwas groesseren betrieben (von grossen ganz zu schweigen) etwas schwierig vor, insb. wenn dritte beteiligt sind... da sind ja die lecks vorprogrammiert und die fahndung freut sich dann bestimmt... , ihmo wäre das hochgradig daemlich...
Thema: Spielcasino Duisburg - SLOTS
eric

Antworten: 7
Hits: 5.244
22.08.2008 22:34 Forum: Spielrecht


mir stellt sich immer wieder die frage, warum sowas ueberhaupt genehmigt wird.
alle gemeinden haben die satzungsrechtlichen mittel, so etwas zu unterbinden, trotzdem geht so etwas munter weiter... soll heissen, diese riesendinger sind des kleinen tod.
Thema: Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
eric

Antworten: 61
Hits: 33.924
22.08.2008 22:32 Forum: Spielrecht


hansi: nun ja sind aber viele Wenn`s dabei
ausserdem, selbst wenn es so gehen sollte; die gefahr, dass es rauskommt wäre (heute) viel zu gross und eine weitere gefahr bestände, dass zudem noch missbrauch von "falscher" seite getrieben wird...

abgesehen mal davon, dass die meisten aufsteller händeringend jeden nachgewiesenen cent in ihrer kasse schlicht benötigen, um nicht insolvent zu werden.

PS: hört sich eher nach verschwörungstheorie an, auf dem mond war auch keiner und jfk ist vom cia erschossen worden...ok offtopic
Thema: Payment für Unterhaltungsgeräte per SMS !
eric

Antworten: 6
Hits: 4.516
22.08.2008 22:26 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,
Du weisst genauso gut wie ich, dass das ganze Wort "Unterhaltungsgerät" gar nicht in beiden von Dir genannten Verordnungen steht... also was soll das, diese Begriffe sind vielmehr in den Satzungen zur Vergnügungssteuerheranziehung zu finden, ich denke auch das weist Du sicherlich ;-)

Du behauptest, es ist "gewerberechtich" festgelegt: Dann zeige Du doch bitte die stellen auf, dann bin ich gespannt... aber immer dabei an die Gewaltenteilung denken...

gruss

PS: ich denke weiterhin, gmg hat es schon bewusst benutzt ;-)
Thema: Was sagt der Finanzminister zur Ferneinwirkung?
eric

Antworten: 61
Hits: 33.924
22.08.2008 14:05 Forum: Spielrecht


Ist hier nicht nur eine Begriffsverwirrung vorhanden ?

Beleglos ist eine potentielle Ferneinwirkung im Zeitpunkt der Einwirkung!
Sobald ich dann aber wieder einen Beleg erstelle (zwangsläufig beim "Auslesen"), ist der Vorgang dokumentiert ?!?

Dementsprechend ist es gar nicht beleglos, sondern nur eine temporäre Verschiebung, genauso wie bei Einstellungen mit einem Testgerät vor Ort. Auch diese erschienen, wenn relevant, erst auf dem Streifen.
Relevant: Alles was mit dem Geldkreislauf zu tun hat.
Unrelvant: Rest, zB: Änderungen an der Gewinnmusik und am Sound allg. -> ja auch sowas geht per Ferneinwirkung !
gruss
Thema: Payment für Unterhaltungsgeräte per SMS !
eric

Antworten: 6
Hits: 4.516
22.08.2008 13:59 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

benutz bitte nicht das Wort Unterhaltungsgerät, da es gewerberechtlich festgelegt ist. - das könnte sonst zu Verwirrungen führen

Gruß
Meike


Meike, wenn dann aber komplett:
Unterhaltungsgerät MIT Geldgewinnmöglichkeit
Unterhaltungsgerät OHNE Geldgewinnmoeglichkeit


gmg hat das somit schon sehr treffend ausgedrückt...vielleicht doppeldeutig,
aber er scheint ja auch ein schlauer Kerl zu sein...

Zudem sogar noch im Fachjargon: "Unterhalter" ;-)
gruss
Thema: Spielcasino Duisburg - SLOTS
eric

Antworten: 7
Hits: 5.244
RE: Spielcasino Duisburg - SLOTS 22.08.2008 08:38 Forum: Spielrecht


Tja hier wird wieder einmal der faktische Unterschied zwischen vergleichbaren Sachverhalten deutlich.
Der Staat ist halt gleicher....

Aus gut informierten Quellen weiss ich, dass dieses System für alle Slots in Deutschland geplant ist; verbunden mit Geldausgabeautomaten, welche die Tickets lesen und dann auch das Geldherausgeben.
Zweck: Erhebliche Personal-Kostenersparnis und technische Transparenz.

PS: In Las Vegas und Macao ist dieses Ticket System seit Jahren Standard, ca. 90% der Slots dort funktionieren so. Im übrigen wird dort beim Payout der Klimpersound nachgebildet ;-).

gruss
Thema: BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung
eric

Antworten: 49
Hits: 36.565
26.07.2008 21:39 Forum: Spielrecht


Kein Problem, gern geschehen...
Kurz zum Hintergrund, weil ich diesen etwas naeher dort kenne:
Die Dauer dieses erstinstanzlichenVerfahren betrug insgesamt mehr als 20 Monate, inkl. Vorabersuchen, Beschluss, Beweisverfahren etc... Es dürfte eines der wenigen Verfahren sein, wo sich die Judikative wirklich ernsthaft mit dem KONKRETEN Thema befasst hatte.

Allerdings hat das jetzt nix mit Big Cash zu tun, das sei nur noch wichtig zu betonen, finde ich, die haben ne ganz andere Qualität, jetzt mal wertneutral. ;-)

gruss
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