Forum-Gewerberecht

» Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten «

Es gab in der Vergangenheit bereits mehrmals Änderungen der Zulassungsrichtlinien, z.B. Beschränkungen der Sonderspielanzahl.

Dies betraff aber nicht bereits zugelassene Geräte, noch nicht einmal die erteilten Bauartzulassungen, somit konnten diese Geräte bis Ablauf der Bauartzulassung weiter gebaut, verkauft und natürlich auch betrieben werden.
Die betroffenen Geräte haben eine Zulassung, diese gilt bis zum nächsten Prüfungstermin.
Dann könnte der Prüfer eine Plakette verweigern, wenn die neue Software nicht aufgespielt wurde,



Gepostet am 03.03.2008 um 06:01 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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