Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Dann hast Du einen falschen Eindruck Bernd.
Ich erlaube mir zu zitieren:
PTB:
Fragen zur Umsetzung der jüngsten Erlasse des BMWi vom 22.8.2007 und 17.10.2007 und zu aktuellen Nachträgen zu Zulassungen
Stehen die neueren Nachträge zu Bauartzulassungen, die seit Ende 2007 in größerer Anzahl veröffentlicht wurden, im Zusammenhang mit den Erlassen des BMWi?
Nein, diese Nachträge stehen im Zusammenhang mit neueren Erkenntnissen zur spielverordnungskonformen Funktion, meist im Bereich der Geldtechnik, oder zur Manipulationsfestigkeit
der Geräte. Die Spielfunktionen sind ursächlich nicht betroffen. Wir gehen davon aus, dass die Hersteller ihre Kunden entsprechend informieren.
Wie ist zu beurteilen, wenn Geräte mit ungültigen Softwareversionen weiter betrieben werden würden?
In einem solchen Fall handelt es sich um eine unzulässige Aufstellung. Solche Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist.
Zitat Ende
Jeder Aufsteller hat also die Möglichkeit, am 29. 2. 2008 entsprechend zu reagieren.
Er hat die neue Software auf dem GSG, oder er nimmt das Gerät aus der Aufstellung, bis er die neue Software aufgespielt bekommen hat.
Wo ist das Problem ?
Wenn ich demnächst ohne "Smogplakette" in einen entsprechenden gesperrten Bereich einfahre, dann ist das nur meine Entscheidung. Dann kann ich auch nicht jammern, wenn es mich "erwischt".
Grüße
__________________ gmg
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24.01.2008 20:18 |
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Solon
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Bernd1234
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Zitat: |
Original von gmg
(..)
Wenn ich demnächst ohne "Smogplakette" in einen entsprechenden gesperrten Bereich einfahre, dann ist das nur meine Entscheidung. Dann kann ich auch nicht jammern, wenn es mich "erwischt".
Grüße |
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Da steht es allerdings dem Bürger frei, zu agieren.
Er kann sich zeitnah diese Plakette beschaffen.
Er hat die Möglichkeit seine rechtlich zu bewertende Situation selbst zu bestimmen.
Im g. F. steht dem Aufsteller diese Freiheit nicht zu.
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22
24.01.2008 20:46 |
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Solon
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eric
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Hallo, Bernd hat ja nicht ganz unrecht, ausserdem der Smogvergleich hinkt stark, finde ich
Angenommen, die (notwendigen) Updates kommen nicht termingerecht ?? Was dann ?
Auch der Staat (in Form der PTB -> ursprünglich korrekte Zulassung ) hat einen Fehler gemacht...klar wohl auch die Hersteller, anyway
Ich denke eher zB. an den Dieselrussfiltervergleich. Der passt ihmo besser
Man stelle sich vor, ein solches Auto (konkret dann ein gewerblich genutztes zB. Taxi oder Kurierfahrzeug), müsste stehen gelassen werden, weil die STV-Zulassung entfällt. Leider aber gibt es (noch) keinen Ersatzfilter. Wer gibt dem Taxifahrer oder Kurierfahrer seinen Verdienstausfall ?? Der Filterhersteller ? Der Staat welcher es ursprünglich als ok genehmigt hatte ?
Ist der Wagen noch geleast oder finanziert, pfändet womöglich die Bank alles weg...Pech
Ist das noch normales Geschäftsrisiko ?, ich finde eher nicht.
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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23
24.01.2008 21:44 |
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Bernd1234
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Zitat: |
Original von gmg
Dann hast Du einen falschen Eindruck Bernd.
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Dann bin ich froh, mich geirrt zu haben.
Nichts für ungut!
Gruß
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24
25.01.2008 14:20 |
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gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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@ alle
Jeder Vergleich hinkt !
Ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass der Hersteller ohne Probleme die neue Software der Aufstellerschaft "just in time" zur Verfügung stellen wird !
Grüße
__________________ gmg
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25
25.01.2008 18:39 |
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gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Sorry Bernd, aber ich bin ein "Pingel":
Zitat on aus dem Beitrag von Bernd vom 29.01.2008 zum Urteil des OVG Lüneburg:
Alle updates für adp Geräte sind ab sofort da und auch abrufbar als file.
Zitat off
Dann sind die Voraussetzungen ja nicht schlecht, dass bis zum 01. 03. 2008 alle adp-Geräte zulassungsgemäß auf Stand sind!
Wir werden sehen.
Grüße
__________________ gmg
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27
31.01.2008 14:56 |
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gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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@ adp
Das ist alles, liebe adp ?
Mit dem beigefügten Hinweis ist die Verpflichtung der Herstellerfirma adp für ihre Kunden erledigt ?
Ich zitiere aus der beigefügten TI:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus formalen Gründen grundsätzlich alle älteren Programmversionen zum 01.03.2008 ihre Gültigkeit verlieren. Eine Aktualisierung ist daher zwingend notwendig.
Zitat off
Ich hatte von der grössten deutschen Herstellerfirma schon einen etwas deutlicheren Hinweis erwartet !
Ich habe noch am Wochenende mit einem Spielstättenbetreiber gesprochen, der mehr als eine Spielstätte betreibt und von der Verpflichtung zu diesem Update nichts wusste!!
Ich könnte mir vorstellen, dass eine deutliche Nachricht an die Betreiber Ihrer Produkte durchaus angesagt ist!! Etwas deutlicher! So wie bei dem Problem mit Ihrem neuesten Produkt !
@ Aufsteller
Liebe Aufsteller, der 01. 03. 2008 ist für Euch und Eure adp-Produkte in der Aufstellung ein sehr wichtiger Tag, da bis zu diesem Zeitpunkt die Updates aufgespielt sein müssen!
Ansonsten betreibt Ihr nicht zugelassene Geldspielgeräte !!
Grüße
__________________ gmg
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28
17.02.2008 18:33 |
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gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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@ Aufsteller
Liebe Aufsteller, der 01. 03. 2008 ist für Euch und Eure adp-Produkte in der Aufstellung ein sehr wichtiger Tag, da bis zu diesem Zeitpunkt die Updates aufgespielt sein müssen!
Ansonsten betreibt Ihr nicht zugelassene Geldspielgeräte !!
gefunden beim BABerlin:
Austausch von ungültigen Softwareversionen zwingend notwendig
05.02.08
Seit Ende 2007 werden in größerer Anzahl Nachträge zu Bauartzulassungen veröffentlicht, in denen alte Softwareversionen zu einem bestimmten Termin für ungültig erklärt werden.
Dies betrifft insbesondere alle Geräte der Firma adp Gauselmann GmbH.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat dazu mehrfach klargestellt, dass Geräte mit ungültigen Softwareversionen nach Fristablauf nicht weiter betrieben werden dürfen. In einem solchen Fall handelt es sich um eine unzulässige Aufstellung. Solche Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen, bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist. Auch der Geräte-TÜV gemäß § 7 SpielV kann nicht erteilt werden bzw. erst dann erteilt werden, wenn der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist.
Die Nachträge stehen im Zusammenhang mit neueren Erkenntnissen zu spielverordnungskonformen Funktionen, meist im Bereich der Geldtechnik, oder zur Manipulationsfestigkeit der Geräte. Die Spielfunktionen sind ursächlich nicht betroffen. Dennoch können alte Softwareversionen für ungültig erklärt werden, wenn neuere Entwicklungen oder Bewertungen dazu führen, dass die Einhaltung der Spielverordnung als nicht mehr gegeben oder als nicht mehr ausreichend sicher beurteilt wird.
Es ist davon auszugehen, dass nach dem 01.03.2008 auch die Ordnungsämter verstärkt die Zulassungskonformität der aufgestellten Geräte durch Auslesen der Checksummen überprüfen werden.
Zitat off
Die letzte Woche der Umrüstungsfrist läuft !
Grüße
__________________ gmg
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29
22.02.2008 21:11 |
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Bernd1234
Tripel-As
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Zitat: |
Original von gmg
@ Aufsteller
Liebe Aufsteller, der 01. 03. 2008 ist für Euch und Eure adp-Produkte in der Aufstellung ein sehr wichtiger Tag, da bis zu diesem Zeitpunkt die Updates aufgespielt sein müssen!
]
Grüße |
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Lieber gmg,
die sind aufgespielt, glaube es mir!
Gehe doch selbst mal in Hallen, dann wirst Du mir Recht geben!
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30
22.02.2008 21:26 |
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gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Hallo Bernd,
GESTERN war der Betreiber dankbar für den Hinweis !
Der von voriger Woche hatte auch noch keine Kenntnis von der Umrüstungspflicht !
Es hat schon seinen Grund, wenn ich hier versuche, die Aufstellerschaft über ihre Pflichten zu informieren !
Grüße
__________________ gmg
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31
22.02.2008 21:42 |
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gmg
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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@ Aufsteller
Nur noch einmal zur Erinnerung:
Liebe Aufsteller, der 01. 03. 2008 ist für Euch und Eure adp-Produkte in der Aufstellung ein sehr wichtiger Tag, da bis zu diesem Zeitpunkt die Updates aufgespielt sein müssen!
Ansonsten betreibt Ihr nicht zugelassene Geldspielgeräte !!
Die letzten drei Tage der Umrüstungsfrist laufen !
Grüße
__________________ gmg
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32
26.02.2008 17:49 |
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eric
Tripel-As
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RE: Änderung der Zulassungen bei neuen adp-Geräten |
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Zitat: |
Original von gmg
@ Aufsteller
Nur noch einmal zur Erinnerung:
Liebe Aufsteller, der 01. 03. 2008 ist für Euch und Eure adp-Produkte in der Aufstellung ein sehr wichtiger Tag, da bis zu diesem Zeitpunkt die Updates aufgespielt sein müssen!
Ansonsten betreibt Ihr nicht zugelassene Geldspielgeräte !!
Die letzten drei Tage der Umrüstungsfrist laufen !
Grüße |
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Hallo offtopic, aber dazu fällt mir gerade was zum Thema Bananenstaat Deutschland ein, weil ich heute das allseits bekannte FunGame-Urteil aus 2005 des BVerwG Leipzig beim Aufräumen in der Hand hatte:
Dort steht, dass die Fungames wie Geldspielgeräte anzusehen sind, die aber keine Zulassung haben, also ist es unerlaubtes Glücksspiel, diese Geräte zu betreiben. Wie Meike sicherlich grds. bestätigen könnte, war damit das Thema Fungames Ende 2005 eigentlich schon erledigt.
Was mir dazu einfaellt: Das BVerwG sagt, es waren "nichtzugelassene Geldspielgeräte" -> also weg.
Bezogen auf dann versuchte Umst.-Erstattungen nach Linneweber, sagten Finanzgerichte, nein das sind keine Geldspielgeräte...
, also gibt es dafür auch keine Umsatzsteuer zurück.
Soviel offtopic zur Rechtssicherheit hierzulande.
Ob die Geräte bei Otto-Normal Aufsteller zum 1.3. umgerüstet sind oder in China faellt ein Sack Reis um, interessiert wohl nur den Behördenmoloch...Jaja ich weiss , es muss gemacht worden sein...
grützie
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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33
26.02.2008 19:20 |
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KARO
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Hallo ,
ja so ist das mit der Rechtssprechung in unserem Deutschland , wenn das
BVerwG auch meint Fungames sind wie Geldspieler , so muss ja ein FG nicht
der gleichen Meinung sein
.
Wenn öffentliche Geldinstitute ( IKB ) , Euros verbrennen mit hochriskanten
Geschäften , was solls der Steuerzahler muss ist ja für solche Angelegenheiten
zuständig und der Vorstand nimmt seinen Hut mit 31000,00 Euro Pension
im Monat , soeben im Fernsehen ( Frontal ) gehört , aber deswegen sind
wir doch keine Bananenrepublik !!!!
.
Ist nur meine Meinung , muss nicht richtig sein .
KARO
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34
26.02.2008 22:11 |
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Meike
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Hallo Eric,
ist jetzt auch etwas off topic,
aber meinst Du nicht, dass es vielleicht auch etwas damit zu tun hat, dass manche immer noch verkaufen, dass Ihr Unterhaltungsspiele betreibt und das Wort Glücksspielgeräte "verbannen".
Weil wie Glücksspiel besteuert wird, ist doch bekannt, oder?
Gruß Meike
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35
27.02.2008 05:02 |
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gmg
Foren Gott
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@ Aufstellerschaft
Ich will ja nicht nerven, aber ich habe noch folgende Information beim BABerlin gefunden:
Zitat on
Erinnerung: Austausch von ungültigen Softwareversionen zwingend notwendig
27.02.08
Wie bereits berichtet, wurden zum Ende des Jahres 2007 in größerer Anzahl Nachträge zu Bauartzulassungen veröffentlicht, in denen ältere Softwareversionen zu einem bestimmten Termin für ungültig erklärt werden.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat dazu mehrfach klargestellt, dass Geldspielgeräte mit ungültigen Softwareversionen nach Fristablauf nicht weiter betrieben werden dürfen. In einem solchen Fall handelt es sich um eine unzulässige Aufstellung. Diese Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen, bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist. Auch der Geräte-TÜV gemäß § 7 SpielV kann nicht erteilt werden bzw. erst dann erteilt werden, wenn der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist.
Betroffen sind insbesondere alle Geräte der Firma adp Gauselmann GmbH. Ältere Programmversionen (veröffentlicht vor November 2007) verlieren am 1. März 2008 ihre Gültigkeit.
Ebenfalls betroffen sind alle NOVO LINE Geräte. Vorhergehende Programmversionen (veröffentlicht vor November 2007) verlieren am 15. März 2008 ihre Gültigkeit.
In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die betreffenden Geräte nach Fristablauf nur noch mit den neuen Programmversionen (ab November 2007) betrieben werden dürfen.
Für alle anderen Geräte gilt weiterhin der Grundsatz, dass jede einmal zugelassene Programmversion uneingeschränkt weiter verwendet werden kann.
Die Nachträge stehen im Zusammenhang mit neueren Erkenntnissen zu spielverordnungskonformen Funktionen, meist im Bereich der Geldtechnik, oder zur Manipulationsfestigkeit der Geräte. Die Spielfunktionen sind ursächlich nicht betroffen. Dennoch können alte Softwareversionen für ungültig erklärt werden, wenn neuere Entwicklungen oder Bewertungen dazu führen, dass die Einhaltung der Spielverordnung als nicht mehr gegeben oder als nicht mehr ausreichend sicher beurteilt wird.
Es wurde bereits angekündigt, dass nach dem 01.03.2008 auch die Ordnungsämter verstärkt die Zulassungskonformität der aufgestellten Geldspielgeräte durch Auslesen der Checksummen überprüfen werden.
Zitat off
Die letzten zwei Tage der Umrüstungsfrist für die adp-Geräte laufen !
Grüße
__________________ gmg
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36
27.02.2008 17:25 |
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eric
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Eric,
ist jetzt auch etwas off topic,
aber meinst Du nicht, dass es vielleicht auch etwas damit zu tun hat, dass manche immer noch verkaufen, dass Ihr Unterhaltungsspiele betreibt und das Wort Glücksspielgeräte "verbannen".
Weil wie Glücksspiel besteuert wird, ist doch bekannt, oder?
Gruß Meike |
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Hallo Meike, ja und nein,
Ja,
natürlich betreiben wir Unterhaltungsspiele (egal ob mit oder ohne Geldgewinn), das ist bloss eine brancheneigene Defintion ohne justiziable Bedeutung, weil dies auch die Casinos betreiben, bzw. betreiben könnten, siehe Linneweber.
Wenn ich mir unsere Gesamt-Belastungen anschaue, diese mit Freibeträgen und Ausnahmen der Casinos vergleiche, kann man so manches Mal schon sagen, bitte wir auch, so manches Mal. Es geht ja um den Gesamtkomplex, nicht nur den direkten steuerlichen Bereich. Casinos haben keine/wenig Beschränkungen, nicht vergessen.
Nein,
die höchstrichterliche Rechtsprechung ist in diesem bereich leider höchst uneinheitlich und das bemängel ich damit. Bei ersten Instanzen kann ich es ja noch nachvollziehen, aber wenn ein BVerwG etwas urteilt und die Finanzgerichtsbarkeit inkl. aller FA etc... es quasi negiert, weil anders urteilt, dann hat das was vom Bananenstaat und nichts von Rechtssicherheit. Die zweite "Banane" hierzu sind die nach der formalen Umsatzsteuerpflicht auch für Spielbanken geänderten Spielbankgesetze der Länder, wo dann schlicht die Casino Abgaben gesenkt wurden und Freibeträge eingeführt worden sind. Die dritte, der ständige Hinweis der Rechnungshöfe an die Regierung: Ihr baut Mist, was schlicht politisch nicht beachtet wird bzw. werden soll
ok wieder offtopic
Gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 27.02.2008 19:09.
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37
27.02.2008 19:02 |
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Kay Löffler
König
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Hallo GMG,
weißt Du, was mich wundert: Ich habe nichts derartiges biher offiziell erfahren: Keine Mail des PtB, keine Mitteilung der Aufsichtsbehörden ... NICHTS! Wäre ich nicht gelegentlich hier im Forum, dann hätte ich (als derjenige, der dies in seiner Kreisstadt zu kontrollieren hat) keinen blassen Schimmer. Seltsam, nicht?
Wir können uns also vorstellen, wie stark die Kontrollen sein werden.
Gruß
Kay
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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38
27.02.2008 20:21 |
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|
TM
Doppel-As
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Zitat: |
orginal von gmg
Es wurde bereits angekündigt, dass nach dem 01.03.2008 auch die Ordnungsämter verstärkt die Zulassungskonformität der aufgestellten Geldspielgeräte durch Auslesen der Checksummen überprüfen werden.
Die letzten zwei Tage der Umrüstungsfrist für die adp-Geräte laufen !
. |
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hallo gmg,
zusätzlich sollten sich die kontrollierenden Beamten Ablichtungen
div. Fungames wie Magicgame einstecken um diese dabei nicht zu übersehen
du und deine berufskollegen sollten sich nicht so viele gedanken verschwenden wegen ablaufender programmstände,
sondern doch eher weshalb so hartnäckig noch illegale fungames betrieben werden.
gruss tm
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39
27.02.2008 21:24 |
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jasper
Kaiser
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So richtig verstehe ich diesen Affenzirkus nicht!
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat zwar mehrfach klargestellt, dass Geldspielgeräte mit ungültigen Softwareversionen nach Fristablauf nicht weiter betrieben werden dürfen. Es war aber doch genau diese PTB, von der diese Softwareversionen vor nicht all zu langer Zeit zugelassen wurden!! – Bei denen müssen sich fatale Fehler bei der Zulassung eingeschliechen haben. Bevor nun ab 01.03.2008 wie wild die Programmstände kontrolliert werden, sollte evtl. mal das Prüfverfahren der PTB kontrolliert werden. Nicht das wir Gefahr laufen, dass sich dieser Affenzirkus in ein, zwei Monaten wiederholt.
Scheinbar geht da heute einigen Leuten der Arxxx ganz schön auf Grundeis! Oder soll nur sichergestellt werden, dass die Zwangsabschaltung auch tatsächlich aktiviert wird und diese Geräte durch neue ersetzt werden müssen. Das würde auch die momentane Aktivität vom "BA" erklären.
Wo war eine solche Art von ständigen Aufrufen, als es um die fristgerechte Erfüllung des Verwaltungsvertrags zwischen dem Gerätehersteller aus NRW und der PTB ging??? Da ging es um Softwareversionen die vom Markt sollten, weil Aufgrund von illegalen Veränderungen an den Nachbaugeräten der Schutz des Spielers gemäß § 33 e GewO nicht mehr gemäß Bauartzulassung sichergestellt war.
Gefunden auf Seite 33, Pkt. 4.1 http://www.uavd.de/images/stories/ptb_prfbericht.pdf
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 27.02.2008 23:00.
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40
27.02.2008 22:55 |
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