Untersagung nach § 16 Handwerksordnung |
hansemaus
Jungspund
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Ich würde mich gerne hier einklinken. Ich habe nun auch zum ersten Mal solch einen Untersagungsantrag vor mir. Dieser kam von der Handwerkskammer und auf die Anhörung hat der Betroffene (natürlich) nicht reagiert.
Könnte mir jemand evtl. ein Muster zukommen lassen?
Gruß Hansemaus
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21
18.03.2010 14:15 |
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Solon
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kashka
Grünschnabel
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Muster für Untersagung nach § 16 Abs. 3 HwO |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bräuchte dringend ein Muster, sowohl zur Anhörung des Betroffenen als auch zur Untersagung eines Handwerksbetriebes nach § 16 Abs. 3 HwO. Wäre super wenn mir jemand eines schicken könnt, vielen Dank schon mal im Voraus!
Lieben Gruß,
Sandra.
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22
16.09.2010 16:40 |
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Solon
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Habe auch nochmal eine Frage zur HW-Untersagung und häng mich mal hier dran...
Ein Gewerbetreibender übt seit letztem Jahr mehrere handwerkliche Tätigkeiten aus. Wegen der u.a. Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks hatte die HWK ein Untersagungsverfahren angeregt. Die Bearbeitung ist auch soweit durch (Anhörung = keine Reaktion, Außendienste, Stellungnahme IHK/HWK zustimmend).
Nun bin ich dran meine 1. Handwerksuntersagung zu machen...Musterbescheid hab ich auch schon einen aber stolpere über folgende Frage...
Es geht ja bei der HW-Untersagung in erster Linie über die Schließung des Betriebes bzw. Wegnahme von Arbeitsmitteln etc.
Nun übt der Mensch meherer handwerkliche Tätigkeiten aus...wie auch z.B. Trockenbau, Raumausstattung (eben keine zulassungspflichtigen Handwerke), aber auch Malerarbeiten.
Wenn ich die Untersagung jetzt mache bedeutet das, dass der komplette Gewerbebetrieb geschlossen wird, er sprich auch die zulassungsfreien Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf oder lediglich keine Malerarbeiten mehr? Was wiederrum ja keine Betriebsschließung zur Folge hätte...hieße gleichzeitig...wie soll ich das überwachen?
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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23.05.2011 10:50 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Vorab: In diesem Sektor bin ich nicht der Experte. Ich sehe es aber auch so, dass der § 16 Abs. 3 nicht taugt, wenn man es mit einem Mischbetrieb zu tun hat, in dem oder von dem aus auch Tätigkeiten ausgeübt werden, die nicht der Anlage A der HWO unterliegen, die namlich kann und darf ich sicherlich nicht verhindern. Da bleibt nur die Möglichkeit über die Owi's zu gehen.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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24
23.05.2011 11:39 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
also Experte bin ich auch nicht bei Handwerksuntersagungen - aber vielleicht könnte Dir die Handwerkskammer darlegen, ob bestimmte Materialien / Arbeitsmittel eindeutig dem Berufsbild des Maler- und Lackierers zugeordnet werden können. Außerdem darf er künftig nicht mehr mit dieser Tätigkeit werbend auftreten.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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25
23.05.2011 12:01 |
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domar
Haudegen
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Wie sieht es aus: Kann nicht anhand von angeforderten Rechnungen, Lieferscheinen oder Belegen zunächst ein empfindliches Bußgeld verhängt werden?
Ich denke, dass das letzte Mittel die Untersagung sein sollte.
Also angemessen, erforderlich und geeignet...?
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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26
23.05.2011 15:52 |
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Roesje
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Bußgeldverfahren wurde auch schon angeleiert. Hierfür ist bei uns der Kreis zuständig.
Letztendlich lief bis her sowieso alles darauf hinaus, dass der Betroffene auf nix reagiert hat. Weder auf Schreiben der HWK, noch auf die Anhörung von uns oder wegen Bußgeld vom Kreis eine Rückmeldung. Dem scheint alles sonst wo vorbeizugehen...
Ein persönliches Gespräch fand nur statt, weil mir der Gewerbetreibende zufällig über den Weg lief.
Nach Sicht von uns, der HWK und der IHK ist die Untersagung demnach mehr als angemessen. (Wer nicht hören will, muss fühlen)
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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27
23.05.2011 15:59 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Da würde ich doch glatt eine außerordentliche Zuverlässigkeitsprüfung ansetzen, denn der Vogel ist möglicherweise auf das gesamte Gewerbe bezogen unzuverlässig. Damit wäre dann auch die handwerksrechtliche Problematik elegant umschifft.
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28
23.05.2011 16:02 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Die Handwerksuntersagung will ich auf jeden Fall mal durchziehen, da das Verfahren jetzt auch schon ein halbes Jahr im Gange ist. Nach Absprache heute mit meinem Vorgesetzen definitiv erstmal mit Androhung Zwangsgeld!
Dann hab ich erstmal auch die Problematik mit der Betriebsschließung umschifft. Mal schaun was dann passiert
Je nach dem kann man sich dann auch mal zwecks Zuverlässigkeitsüberprüfung generell nen Kopf machen....da ich Alleinkämpfer bin liegt ja alles in meiner Hand
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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23.05.2011 17:12 |
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max1
Grünschnabel
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hallo liebe kollegen und kolleginnen,
ich habe gerade meine ausbildung beendet und bin in der gewerbeverwaltung eingesetzt und soll u.a. auch handwerksuntersagungen durchführen? alles gar nicht so leicht und einfach!
kann mir vielleicht einer von euch ein anhörungsschreiben und solch eine handwerksuntersagung schicken????
ganz großes danke schön im voraus
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30
12.08.2011 12:39 |
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Sigi2910
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Zitat: |
Original von Kai-Uwe Christiansen
Zitat: |
Original von Isolde
Guten Tag aus der Perle der Altmark,
ich habe zum ersten Mal eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 HWO auf dem Tisch und würde mich auch über die Übersendung eines Musters einer OV freuen. Gibt es denn auch Formvorschriften für die Aufforderung zur gemeinsame Erklärung der Handwerkskammer und IHK? Sind andere Stellen, wie bei der Untersagung nach § 35 GewO, auch zu beteiligen?
vielen Dank im voraus! |
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Sie haben Post
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Könnte ich auch mal Post kriegen? Auch nach sooo langer Zeit?
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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31
01.09.2011 17:13 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
also, wie oben schon gesagt, ein Experte für HWO-Untersagungen bin ich nicht. Die letzte Untersagung habe ich 2002 erlassen - sie hat funktioniert. Und da hier heute in verschiedenen Threads danach gefragt wird, stell ich Sie einfach mal ein.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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32
01.09.2011 18:11 |
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Sigi2910
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__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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33
02.09.2011 07:55 |
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Sigi2910
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Mal einen § weiter in der HwO: Die Handwerkskammer fordert vom Gewerbetreibenden die Definition des angemeldeten Gewerbes an durch eine Tätigkeitsbeschreibung an. Der tut das nicht und die Handwerkskammer macht eine OWI wegen Verstoßes gegen § 17 HwO und beantragt gleichzeitig die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Und um Bericht über das Veranlasste. Was sollen wir denn da ermitteln? Hat jemand anderenorts auch schon solcherlei von der Handwerkskammer bekommen?
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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02.09.2011 11:48 |
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Sigi2910
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Zitat: |
Original von Kai-Uwe Christiansen
Hallo, alle zusammen!
Zu dieser Thematik empfehle ich einen Blick in das Schwarzarbeitsbekämpfungsforum (Anmeldung als Behördenmitarbeiter erforderlich). Die gesamte Problematik Handwerksuntersagung ist dort in mehreren Fällen diskutiert worden.
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Und wie kommt man da (zeitnah) rein?
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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02.09.2011 11:51 |
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sme40
Haudegen
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Hallo,
ins Forum BK-Schwarzarbeit kommt man fast genauso schnell rein wie ins Forum-Gewerberecht. Link anklicken, auf der linke Seite unter Regstrieren anmelden. Die Bestätigung durch die oder den Administrator erfolgt normalerweise umgehend.
Noch eine Nachfrage wegen der Owi der Hwk. Führen die tatsächlich die Owi wegen Auskunftsverweigerung selbst durch? Wahrscheinlich nicht. Die Handwerkskammern benutzen uns zum Ermitteln, wir sind dann für alles Weitere zuständig. Oder habe ich da jetzt was nicht verstanden?
Gruß aus Mittelhessen
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36
05.09.2011 07:42 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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Na dann mach ich das noch einmal. Habe mich vor gut einer Woche so angemeldet, aber der Admin hat sich bislang nicht gemeldet. Vielleicht in Urlaub...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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05.09.2011 07:57 |
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Runge
Kaiser
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Der Verstoß gegen die Mitteilungspflichten an die Handwerkskammer wird in Nds. von den Landkreisen geahndet. Die Handwerkskammer teilt uns mit, dass jemand auf Nachfrage und Erinnerung keine Auskunft erteilt hat. Wir fordern dann nochmals dazu auf und erlassen ggf. einen Bußgeldbescheid (nur wegen der fehlenden Auskunft).
Mit Schwarzarbeit hat das erst einmal noch recht wenig zu tun, da ja zunächst festgestellt werden muss, was derjenige eigentlich macht. Es kann also genau so gut dabei herauskommen, dass er nicht eintragungspflichtig ist.
Viele Grüße, Regina Runge
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05.09.2011 08:11 |
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Sigi2910
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Zitat: |
Original von sme40
Hallo,
ins Forum BK-Schwarzarbeit kommt man fast genauso schnell rein wie ins Forum-Gewerberecht. Link anklicken, auf der linke Seite unter Regstrieren anmelden. Die Bestätigung durch die oder den Administrator erfolgt normalerweise umgehend.
Noch eine Nachfrage wegen der Owi der Hwk. Führen die tatsächlich die Owi wegen Auskunftsverweigerung selbst durch? Wahrscheinlich nicht. Die Handwerkskammern benutzen uns zum Ermitteln, wir sind dann für alles Weitere zuständig. Oder habe ich da jetzt was nicht verstanden?
Gruß aus Mittelhessen |
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Der mag mich einfach nicht...
Zur Owi: Die HWK legt bei unserer Bußgeldstelle eine Anzeige vor und bittet um "Erlass eines der Situation angemessenen Bußgeldbescheides". Gleichzeitig wird "um Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens gebeten". Und über das Veranlasste möge doch bitte unterrichtet werden.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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39
05.09.2011 10:21 |
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Sigi2910
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Nochmal zurück zum eigentlichen Problem des § 17 HwO: Die Hwk legt einerseits (s.o.) eine Owi-Anzeige bei der Bußgeldstelle vor und bittet daneben uns um die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Und genau damit kann ich eigentlich nichts anfangen. Was sollen wir als Gewerbeamt denn für ein Ermittlungsverfahren einleiten? Es besteht eine Auskunftspflicht des Handwerkers/Gewerbetreibenden gegenüber der Hwk. Nun frägt die Hwk an, bekommt aber keine Antwort. Gut, Bußgeldbescheid ist dann möglich. Aber die Auskunft muss/kann sich die Hwk doch selbst holen und sich nicht des Gewerbeamtes (= der Gewerbemeldestelle) bedienen. Nicht umsonst gibt es ja auch den Absatz 2, der der Hwk sogar die Befugnis einräumt, Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Was also will die Hwk von uns
. Soll sie doch die Auskunft einfach selbständig erzwingen...
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Siegbert Morlock
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40
05.09.2011 11:51 |
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