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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)
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Text Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

von Teilen der Sicherheitswirtschaft wird seit Jahren ein eigenständiges Gesetz für Bewachungsunternehmen und Sicherheitsdienstleistungen gefordert (siehe z. B. > HIER und > DA).

Das BMI, welches seit 1. Juli 2020 die Ressortzuständigkeit für das Bewachungsgewerbe übernommen hatte, hat in Folge nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes, welches u. a. das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) selbst und Folgeänderungen in anderen Rechtsvorschriften (z. B. GewO, Waffengesetz, BewachV) enthält, online gestellt und in die Länder- und Verbandsanhörung gegeben.
Infoseite des BMI zum Gesetzgebungsverfahren >
Referentenentwurf Stand 31. Juli 2023 >

Ergänzender Literaturhinweis: Prof. Dr. Sven Eisenmenger: > „FORSI-Jahresband 2022 - Veranstaltungsschutz bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 und neues Sicherheitswirtschaftsgesetz“
> Akademie der Polizei Hamburg: „Aufgabe des FORSI - Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft - (Start: 1. Januar 2021) ist die rechtswissenschaftliche, praxisorientierte Erforschung der Unternehmenssicherheit und der Sicherheitswirtschaft. Dabei liegt der Akzent der Forschung auf der Kooperation zwischen Polizei und Sicherheitsdienstleistern auf dem Gebiet der Sicherheit. Damit wird die gesamte Bandbreite der Sicherheitsarchitektur in Deutschland – Staat und Privat – an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg abgebildet.Das FORSI verfügt über wissenschaftliche Expertise, publiziert wisseschaftliche Beiträge, fertigt wissenschaftliche Gutachten und führt Veranstaltungen zu allen aktuellen Themen durch. Drittmittelgeber ist der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (> BDSW) …“


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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Puz_zle: 31.07.2023 20:45.

1 31.07.2023 11:21 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

der BDSW hat am 2. August 2023 eine erste Kritik zum Referentenentwurf (RefE) geäußert > sowie eine umfangreichere Fassung des RefE (?!?) veröffentlicht - die oben verlinkte BMI-online-Version enthält nur 84 Seiten - die vom BDSW bereitgestellte Version mit > 104 Seiten beinhaltet auch die 20-seitige Schätzung des Erfüllungsaufwandes für Wirtschaft und Behörden.

In beiden Versionen fehlen allerdings u. a. noch die Aussagen zu den Gesetzesfolgen in Punkto Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (siehe Seite 43 des RefE). Zudem wäre es m. E. sinnvoll gewesen, wenn zur komplexen Betrachtung des Gesetzesvorhabens im RefE bereits auch der Verordnungsentwurf / die Verordnungsentwürfe i. S. der VO-Ermächtigungen des § 32 SiGG enthalten wären.
Betreffend der o. g. BDSW-Kritik noch der ergänzender Hinweis zum laufenden Gesetzgebungsverfahren zum KRITIS-Dachgesetz >

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2 06.08.2023 15:23 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

auch wenn scheinbar (noch) kein Artikulierungsbedarf zum Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) in diesem Forum besteht, hier einige wenige im Netz zu findenden Stellungnahmen / Statements zum Referentenentwurf zur Info.

Securitas Holding >

KÖTTER Services >

VEKO online >

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3 07.09.2023 05:28 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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"Es fehlt häufig an einer routinierten und professionellen Abarbeitung der für die Zuverlässigkeitsüber-
prüfung erforderlichen Prozesse. In der Folge führt dies zu einer späteren Einsetz-
barkeit der Beschäftigten und auch zu einer Mehrbelastung der Behörden durch
umfangreiche Rückfragen. Das Wohnsitzprinzip hat sich nicht bewährt. Securitas
plädiert deshalb dafür, die Zuständigkeit für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen
wieder auf die Behörden am Betriebssitz der Sicherheitsunternehmen zu übertra-
gen."

aus der Stellungnahme Securitas Holding, der ich zum zitierten Auszug vollumfänglich zustimmen kann.

Es liegt bereits seit Jahren am Vollzug bzw. Nicht-Vollzug. Die letzte Reform mit Schaffung BWR und allen daraus folgenden Widrigkeiten hat die Situation m.E. noch verschlimmert.


Ich bete und hoffe jedenfalls, dass es endlich von der untersten Ebene genommen wird. Das, was erforderlich wäre, um diesen Misständen Herr zu werden, kann ich hier schlicht nicht mehr als kleine Verwaltungsfrau, die Gewerbeamt von A - Z machen soll und mittlerweile bei fast jeder Gewerbeanzeige erst mal die Welt erklären und etliche Rückfragen stellen muss, leisten.

Danke @Puzzle für die stetige Informationsgabe hier. Ich würde ansonsten von so etwas gar nichts mitbekommen. Auch so ein Problem im Behördenapparat...die Kommunikation.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 07.09.2023 14:46.

4 07.09.2023 14:32 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Zitat:
Original von Roesje
Es liegt bereits seit Jahren am Vollzug bzw. Nicht-Vollzug. Die letzte Reform mit Schaffung BWR und allen daraus folgenden Widrigkeiten hat die Situation m.E. noch verschlimmert.

Ich bete und hoffe jedenfalls, dass es endlich von der untersten Ebene genommen wird. Das, was erforderlich wäre, um diesen Misständen Herr zu werden, kann ich hier schlicht nicht mehr als kleine Verwaltungsfrau, die Gewerbeamt von A - Z machen soll und mittlerweile bei fast jeder Gewerbeanzeige erst mal die Welt erklären und etliche Rückfragen stellen muss, leisten.



In Hessen wurde die Aufgabe 2016 von den Städten und Gemeinden hochgezont auf die Kreise. Anlass soll eine gleichlautende Beschwerde der Polizei über die Vollzugsmängel bei den Kommunen gegenüber dem Wirtschaftsministerium sein. Die Städte > 50.000 Einwohner haben die Aufgabe behalten. Auch wenn wir hier seit Jahresanfang eine Kollegin haben, die sich zunehmend eingearbeitet hat, heißt das nicht, dass die Landkreise das per se besser können.

In einem Nachbarkreis nämlich macht ein Kollege alleine
§ 34a
§ 34c und i
§ 56a
Unberechtigte Handwerksausübung/Schwarzarbeit
ProstSchG
Fachaufsicht

Das ist ein Unding. Wenn die Kreise auf eine solche Übertragung aber angemessen - also mit Personalaufstockung - reagieren, kann das in aller Regel aufgrund der gegebenen Spezialisierung sinnvoll sein.
5 07.09.2023 15:07 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Zitat:
Original von Roesje
"Es fehlt häufig an einer routinierten und professionellen Abarbeitung der für die Zuverlässigkeitsüber-
prüfung erforderlichen Prozesse. In der Folge führt dies zu einer späteren Einsetz-
barkeit der Beschäftigten und auch zu einer Mehrbelastung der Behörden durch
umfangreiche Rückfragen. Das Wohnsitzprinzip hat sich nicht bewährt. Securitas
plädiert deshalb dafür, die Zuständigkeit für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen
wieder auf die Behörden am Betriebssitz der Sicherheitsunternehmen zu übertra-
gen."

aus der Stellungnahme Securitas Holding, der ich zum zitierten Auszug vollumfänglich zustimmen kann


Früher hatte man nur einen Ansprechpartner, was halt bequem war. Ob es der Behörde aber gefallen hat, deren tausende Beschäftigte allein zu prüfen, möchte das Unternehmen aber nicht betrachten. Es ist hier bedeutend ruhiger geworden, seit dem wir die großen Unternehmen mit zentralen Betriebssitz in Berlin-Mitte nicht mehr betreuen müssen.
Das Wohnsitzprinzip ist schon eine bessere Sache, zumal sich die ZVP auch meist über die Regionalen Behörden gestaltet und nicht Bundesweit Unterlagen abgefordert werden müssen.
6 07.09.2023 16:09 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
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Dem kann ich beipflichten.

Wir hatten eine (kleine) Kommune in Südhessen. Die war für den Betriebssitz eines sehr großen Bewachungsunternehmens zuständig. Als wir dort anfragten, ob bestimmte Wachpersonen zuverlässigkeitsüberprüft worden seien, war die Antwort: Das habe man aufgegeben.

Man hatte im Rathaus nicht die Phantasie, dass man mit der massenhaft zu erzielenden Gebühr eine Vollzeitstelle nur für § 34a hätte finanzieren können und eigentlich auch müssen.

Solche Vorfälle hat unser WiMi dann wohl bewogen, den Kreisen mehr zuzutrauen und diesen das Bewachungsgewerbe zu übertragen.
7 07.09.2023 16:23 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Zitat:
Das Wohnsitzprinzip hat sich nicht bewährt. Securitas
plädiert deshalb dafür, die Zuständigkeit für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen
wieder auf die Behörden am Betriebssitz der Sicherheitsunternehmen zu übertragen."

Das würde aber auch den Verzicht auf die Erlaubnis für Sicherheitsmitarbeiter (§ 5 SiGG), bedeuten. verwirrt
8 07.09.2023 16:30 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Ich glaube das stimmt. Securitas hat ein bisschen außen vor gelassen, dass sich ja die Wachperson jetzt selbst kümmern muss und der Erlaubnis bedarf. Es soll sich ja doch Bedeutendes ändern.
9 07.09.2023 16:39 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Das Wohnsitzprinzip ist schon eine bessere Sache, zumal sich die ZVP auch meist über die Regionalen Behörden gestaltet und nicht Bundesweit Unterlagen abgefordert werden müssen.


Das Wohnsitzprinzip finden meist die größeren Behörden gut, da sie nun weniger zu tun haben. Die kleinen Kommunen, wie ich, nicht.

Ich habe weniger Überblick, als jemals zuvor. Ich habe zeitlich eigentlich null Kapazitäten, mich um das Bewachungsgewerbe zu kümmern, hatte auch vorher so gut wie keine Berührungspunkte. Mit einem Schlag wurden aus max. 2 Prüfungen/Jahr 40 WP, die ich zu betreuen habe. Firmen, die sonst wo sitzen und sämtliche Beteiligten (Firmen, WP) habe ich noch nie gesehen.

Daher fand ich früher den einen Ansprechpartner bei der Betriebssitzbehörde besser.
Dass viele Kommunen nie erkannt haben, was das für eine Arbeit ist und viele Verwaltungen sowieso viel zu günstig arbeiten mangels richtiger Gebührenerhebung, steht auf einem anderen Blatt.

Ich bin fast gezwungen, das Ganze auszusitzen und wünsche mir von Herzen, dass es zum Kreis geht. Ansonsten muss hier etwas mit Personalaufstockung passieren. Das allerdings auch überwiegend nur, weil die Missachtungen in vielerlei Bereichen seit Jahren massiv zunehmen (das ist allerdings auch wieder ein teils eigens gezüchtetes Problem).

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10 07.09.2023 16:57 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

nachstehend die heute veröffentlichte lesens- und beachtenswerte Stellungnahme des DIHK zum SiGG-Entwurf >

Weiteres Statements zum Referentenenwurf z. B. unter > www.youtube.com/@Akademiefuersicherheit

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11 20.09.2023 18:58 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

der BDSW hat heute seine Stellungnahme zum SiGG-Referentenentwurf veröffentlicht:

PM „BDSW fordert inhaltliche Überarbeitung des Entwurfs zum Sicherheitsgewerbegesetz" vom 22. September 2023 >

BDSW-Stellungnahme >

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12 22.09.2023 09:58 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

weitere SiGG-Stellungnahmen:

Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft: >

ASW-Positionspapier >

Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen – BDLS >

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13 23.09.2023 10:40 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hallo zusammen,

es soll mittlerweile auch eine Stellungnahme des Städtetages geben. - Bei uns ist leider bisher nicht angekommen.

Es wäre super, wenn die mal jemand hier einstellen könnte. anbeten


Danke und Grüße
14 28.09.2023 11:00 Balado ist offline E-Mail an Balado senden Beiträge von Balado suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Hallo @Belado,

auf den Portalseiten des > Städtetag NRW bzw. des > Deutschen Städtetags ist bislang keine Stellungnahme zum SiGG zu finden. Meine Anfrage von Anfang September 2023 an das BMI, wann die dort eingegangen Stellungnahmen > HIER voraussichtlich veröffentlicht werden, blieb bislang unbeantwortet.
Allerdings widersprechen regelmäßig die Länder und auch Andere an der Länder- und Verbandsanhörung beteiligte Stellen der Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen - Stichwort: (fehlende) Transparenz im Gesetzgebungsverfahren ... Kopfkratz Wirtschafts- und Lobbyverbände offenbaren sich da eher.

Stellungnahmen und sonstige Dokumente von Dritten, die nicht bereits an anderer Stelle öffentlich zugänglich gemacht wurden bzw. für die keine Autorisierung einer Veröffentlichung vorliegt, sollten insbesondere im öffentlichen Teil des Forums nicht publiziert werden (Stichworte: Dienstgeheimnisse und Forenregeln). Aus diesem Grund stelle ich vorwiegend nur Links zu möglicher Weise interessierenden Seiten in meinen Beiträgen zur Verfügung.

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15 28.09.2023 13:34 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte nicht darauf geachtet, dass dies der öffentliche Teil ist. Danke für den Hinweis.

Dann muss ich meine Neugier wohl noch etwas zügeln, bzw. mal an anderer Stelle nachfragen. Ich habe es zumindest so verstanden, dass es die Stellungnahme des Deutschen Städtetages bereits gibt und in einigen Behörden schon vorliegt.
16 28.09.2023 14:48 Balado ist offline E-Mail an Balado senden Beiträge von Balado suchen
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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

Moin ,

das BMI hat heute die dort zum SiGG eingegangenen und zur Veröffentlichung freigegebenen > Stellungnahmen online gestellt, u. a. auch die von @Balado gesuchte Stellungnahme der > Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

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17 11.10.2023 09:20 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hier ein interessanter Artikel:

https://www.tagesschau.de/investigativ/m...et-newtab-de-de

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RE: Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)

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zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahren zum SiGG ist im Netz aktuell nicht viel zu finden, obwohl auf eine Anfrage der Plattform > FragDenStaat das BMI am 22. Januar 2024 mitteilte: „Das BMI arbeitet intensiv an der Finalisierung des Gesetzentwurfes für ein Sicherheitsgewerbegesetz und strebt einen zeitnahen Kabinettbeschluss an. Im Anschluss befassen sich der Bundesrat und der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf im regulären Gesetzgebungsverfahren.“. Der erforderliche Kabinettsbeschluss steht jedoch noch aus ...
In einer DPA-Meldung von vergangener Woche - siehe z. B. den Artikel „Grünen-Politiker will Einigung zu Sicherheitsgewerbe-Gesetz“ vom 20. April 2024 in der > Süddeutschen Zeitung - heiß es „Generelle Bedenken gegen den Entwurf für das ‚Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes‘ aus dem Bundesinnenministerium gibt es innerhalb der Ampel-Koalition zwar wohl nicht. Zu den daraus resultierenden Kosten sehen einige allerdings nach Angaben aus Koalitionskreisen noch Gesprächsbedarf. Zu dem Vorhaben liefen noch ‚regierungsinterne Abstimmungen, die ich nicht kommentieren kann‘, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage mit.“. Da braucht es wohl einen „hausinternen Koalition-Vermittlungsausschuss“, um den eignen Koalitionsvertrag in puncto SiGG umzusetzen …
Die 20-seitige Schätzung im RefE vom Juli 2023 zum Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Behörden wurde damals nur den im Anhörungsverfahren Beteiligten (u. a. Branchen- und Lobby-Verbänden) zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite des BMI zum SiGG-Gesetzgebungsverfahren fehlt sie jedoch bis heute - siehe hierzu meine obige Anmerkungen vom 06.08.2023 ff..

Hat jemand aktuellere Informationen zum Stand des SiGG, insbesondere zum derzeitigen Inhalt des überarbeiteten Erstentwurfs?

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