Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Roesje[/i]
Es liegt bereits seit Jahren am Vollzug bzw. Nicht-Vollzug. Die letzte Reform mit Schaffung BWR und allen daraus folgenden Widrigkeiten hat die Situation m.E. noch verschlimmert.

Ich bete und hoffe jedenfalls, dass es endlich von der untersten Ebene genommen wird. Das, was erforderlich wäre, um diesen Misständen Herr zu werden, kann ich hier schlicht nicht mehr als kleine Verwaltungsfrau, die Gewerbeamt von A - Z machen soll und mittlerweile bei fast jeder Gewerbeanzeige erst mal die Welt erklären und etliche Rückfragen stellen muss, leisten.

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In Hessen wurde die Aufgabe 2016 von den Städten und Gemeinden hochgezont auf die Kreise. Anlass soll eine gleichlautende Beschwerde der Polizei über die Vollzugsmängel bei den Kommunen gegenüber dem Wirtschaftsministerium sein. Die Städte > 50.000 Einwohner haben die Aufgabe behalten. Auch wenn wir hier seit Jahresanfang eine Kollegin haben, die sich zunehmend eingearbeitet hat, heißt das nicht, dass die Landkreise das per se besser können.

In einem Nachbarkreis nämlich macht ein Kollege alleine
§ 34a
§ 34c und i
§ 56a
Unberechtigte Handwerksausübung/Schwarzarbeit
ProstSchG
Fachaufsicht

Das ist ein Unding. Wenn die Kreise auf eine solche Übertragung aber angemessen - also mit Personalaufstockung - reagieren, kann das in aller Regel aufgrund der gegebenen Spezialisierung sinnvoll sein.



Gepostet am 07.09.2023 um 15:07 von:
Benutzer: Civil Servant
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