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Dem kann ich beipflichten.
Wir hatten eine (kleine) Kommune in Südhessen. Die war für den Betriebssitz eines sehr großen Bewachungsunternehmens zuständig. Als wir dort anfragten, ob bestimmte Wachpersonen zuverlässigkeitsüberprüft worden seien, war die Antwort: Das habe man aufgegeben.
Man hatte im Rathaus nicht die Phantasie, dass man mit der massenhaft zu erzielenden Gebühr eine Vollzeitstelle nur für § 34a hätte finanzieren können und eigentlich auch müssen.
Solche Vorfälle hat unser WiMi dann wohl bewogen, den Kreisen mehr zuzutrauen und diesen das Bewachungsgewerbe zu übertragen.
Gepostet am 07.09.2023 um 16:23 von:
Benutzer: Civil Servant
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