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Kobe88
Doppel-As
Dabei seit: 20.01.2011
Beiträge: 144
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Erfahrungspunkte: 780.042
Nächster Level: 824.290
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Sind die Lichtbildnachweise, Führungszeugnisse für die Erlaubniserteilung nach einer bestimmten Zeit aus der Akte zu vernichten oder bleiben die dauerhaft in der Akte der jeweiligen Wachperson?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
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13.08.2025 08:35 |
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Solon
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Balado

Doppel-As
Dabei seit: 09.02.2009
Beiträge: 109
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 667.822
Nächster Level: 677.567
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Guten Morgen,
§ 11b Abs. 5 GewO - Kopie des Ausweis, zu vernichten nach Bestands/Rechtskraft.
Außerdem steht etwas zur Datenlöschung im § 11 b Abs. 8 GewO und im § 13 BewachRV- Bewacherregisterverordnung.
Zu Führungszeugnissen oder Auszüge aus Strafakten ist mir nichts bekannt, die bleiben m.E. Bestandteil der Akte, solange die Wachperson aktiv ist.
VG
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2
18.08.2025 12:17 |
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