TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft !    |
gmg
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10 Tage noch.
Ich war gestern in einer Aufstellung.
12 Stück GSG.
Davon lediglich 4 Stück GSG TR 5. Alle mit Fiskaldatenspeicher.
In dem Schreiben an die Kommunen wird auf § 284 StGB hingewiesen...
Nach Nutzung einer Übergangsfrist von 4 Jahren finde ich dieses Ergebnis absolut zurückhaltend formuliert
sehr schlecht....
__________________ gmg
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41
31.10.2018 07:42 |
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Solon
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walterf
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Tja, hört sich nicht gut an.
Hier alle Umrüstungen abgeschlossen, adp und Novo.
Alles vorne 4.
MerkurNet auch so gut wie fertig. Ziemlicher Aufwand die Verkabelung und Einrichtung muss ich sagen, aber adp macht das sehr professionell und hält sich genau an die zeitlichen Absprachen beim Aufspielen der Software.
Wer bis zum 10.11. nicht fertig ist, hat gepennt oder will das eben so.
Dann muss derjenige mit den Konsequenzen leben.
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42
31.10.2018 08:31 |
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Solon
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gmg
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Weitere Spielhalle am 31. 10. 2018 begangen
12 Stück GSG in der Aufstellung.
2 TR 5 GSG mit Fiskaldatenspeicher in der Aufstellung!
NEE, NEE, NEEE...
Grüße
__________________ gmg
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43
31.10.2018 11:30 |
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gmg
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Wieso brauchen die adp 5. 1. jetzt eine Geräteüberprüfung?
Grüße
__________________ gmg
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45
31.10.2018 13:04 |
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Harald Paulus
Tripel-As

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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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@gmg
was sind das für Schreiben, die an die Kommunen raus sind? Von wem sind die denn?
Hier ist noch nichts angekommen....
Gruß
__________________ Harald Paulus
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47
31.10.2018 14:39 |
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gmg
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Nur die Ruhe kann es bringen....
Am 10. 11. 2018 sollten Informationen für den Vollzug vorliegen.
Oder sehen wir uns in Unna?
Grüße
__________________ gmg
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48
31.10.2018 14:45 |
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gmg
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Zitat: |
Original von walterf
Die brauchen die nicht sofort, aber in Kürze.
Dazu bitte die Zulassungen im Auge behalten.
Das sind aber alles Dinge, da wurde hier schon drüber gesprochen und ich hatte darauf hingewiesen.
Auch die Verbände und gute Verkäufer haben darauf hingewiesen, es stand auch in den
Fachzeitschriften.
Also ganz wichtig an die Aufsteller, achtet auf den Prüftermin für Geräte von adp ohne Spielerkarte. |
|
Das hat doch noch bis zum Jahresende Zeit.
Da tauchten doch bereits Mitte des Jahres in Herstellerspielhallen die 5.1. GSG von adp mit § 7 SpielV-Bescheinigung (Prüfplakette) auf.
Grüße
__________________ gmg
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49
31.10.2018 14:47 |
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walterf
Routinier
 
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von walterf
Die brauchen die nicht sofort, aber in Kürze.
Dazu bitte die Zulassungen im Auge behalten.
Das sind aber alles Dinge, da wurde hier schon drüber gesprochen und ich hatte darauf hingewiesen.
Auch die Verbände und gute Verkäufer haben darauf hingewiesen, es stand auch in den
Fachzeitschriften.
Also ganz wichtig an die Aufsteller, achtet auf den Prüftermin für Geräte von adp ohne Spielerkarte. |
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Das hat doch noch bis zum Jahresende Zeit.
Da tauchten doch bereits Mitte des Jahres in Herstellerspielhallen die 5.1. GSG von adp mit § 7 SpielV-Bescheinigung (Prüfplakette) auf.
Grüße |
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Einer geht noch.
Natürlich hat das bis Jahresende Zeit, deshalb sagte ich in Kürze.
Die Termine der Prüfer, darauf habe ich eben hingewiesen, sind gut ausgelastet.
Und ich sagte auch, dass manche Prüfer ihre Termine jetzt schon an die Wochenenden
zu frühen Zeiten terminieren.
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50
31.10.2018 15:20 |
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gmg
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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für diesen Zusammenfassung!
Grüße
__________________ gmg
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51
31.10.2018 15:23 |
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Harald Paulus
Tripel-As

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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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jou, in Unna bin ich dabei....
__________________ Harald Paulus
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52
31.10.2018 15:25 |
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gmg
Foren Gott
 

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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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6 Tage noch.
Ende Gelände TR 4 GSG am 10. 11. 2018 24.00 Uhr..
Steht auf jedem entsprechenden Zulassungszeichen.
Tatsache.
Keine Bange machen.
Grüße
__________________ gmg
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53
04.11.2018 18:07 |
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petergaukler
Kaiser

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Themenstarter
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RE: OWiG oder Strafanzeige |
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Zitat: |
Original von gmg
Weitere Spielhalle am 31. 10. 2018 begangen
12 Stück GSG in der Aufstellung.
2 TR 5 GSG mit Fiskaldatenspeicher in der Aufstellung!
NEE, NEE, NEEE...
Grüße |
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Heute in meiner Stammspielo gewesen und siehe da 50% umgestellt !
Aber dann kam Mr.Blitz ,
er holte sich von der Aufsicht 5x10€ Scheine und steckte diese sodann in 5
verschiedene Geräte (alle nach TR.5.1 u. 5.2)neue Verord.Merkur und NOVO
und was passierte , die Automaten buchten von links nach rechts voll-
automatisch (ohne das der Spieler davor sitzen muss !!!!!) ?
Nachdem das Geld nach rechts transveriert war , startete das Spiel vollautomatisch
alle 5 Geräte spielten wie von Geisterhand bedient , bis die Zähler bei null waren !
Ich bin irritiert
was ist das für eine neue SpVO. TR.5.1-5.2 ?
Da bleibt wohl alles beim Alten oder ?
pg.
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54
05.11.2018 22:42 |
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NUK-Harburg

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Es gibt eine automatische mechanische Tastendrückvorrichtung. Lag da etwas auf den Bedientasten der Geräte ?
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55
05.11.2018 23:19 |
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gmg
Foren Gott
 

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Das verstehe ich nicht.
Hersteller-Info:
TASTE EINSATZ
Wir erklären Dir in diesem Video eine der wichtigsten Veränderungen am Spiel: die neue Taste, auch EINSATZ-Taste genannt. Eine der wichtigsten Veränderungen wirst Du erkennen, nachdem Du Geld in den Spielautomaten gegeben hast: Dein Geld bleibt stehen, denn der Spielautomat darf nicht mehr automatisch deine Geldspeicher-Beträge abziehen. Das Abbuchen von Geldeinsätzen vom Geldspeicher nimmst Du nun selbst über die EINSATZ-Taste vor.
Filmchen dazu:
LINK
Grüße
__________________ gmg
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56
05.11.2018 23:21 |
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NUK-Harburg

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Ok. Wenn die Beobachtung stimmt, dann kann es sich meiner Einschätzung nach nur um eine „Simulations“ Elektronik handeln, welche dem GGSG vorgaukelt, es würden die Bedienungsabläufe so ablaufen, wie sie beobachtet wurden. Dann handelt es sich dabei um einen widerrechtlichen Eingriff in das Spielgerät.
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58
05.11.2018 23:33 |
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petergaukler
Kaiser

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Zitat: |
Original von NUK-Harburg
Ok. Wenn die Beobachtung stimmt, dann kann es sich meiner Einschätzung nach nur um eine „Simulations“ Elektronik handeln, welche dem GGSG vorgaukelt, es würden die Bedienungsabläufe so ablaufen, wie sie beobachtet wurden. Dann handelt es sich dabei um einen widerrechtlichen Eingriff in das Spielgerät.
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das glaube ich nicht !
1. der kunde kommt -steckt 10€ in das novolinegerät tr.5.2 und drückt einmal 1 taste
(und geht zum nächsten gerät)
der automat beginnt nun automatisch (nach einer gewissen dauer natürlich)die 10€ nach
rechts zu schieben
( minispielautomatic) ?
danach drückt der spieler einmal 1 taste (SUPERSPIEL) und es geht los !
der automat zieht dann automatisch den einmal vorab eingestellen einsatzwert pro dreh
ab
beendet wird alles erst wenn alle zähler auf 00,00€stehen gewinne werden
zudem natürlich mit runtergespielt am ende steht 0 auf den speichern und es befindet
sich kein spieler vor dem gerät (logout ?) !
das ist fakt !
gruss
pg.
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59
06.11.2018 00:23 |
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Pit
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Guten Morgen,
und das funktionierte an beiden Gerätetypen (ADP und Novoline) ?
Mal eine Frage zu dieser Vorrichtung die auf die Einsatztaste gesetzt
wird und diese automatisch bedient .
Ist so etwas erlaubt oder muss der Betreiber das verhindern lassen?
Gruß der Pit
__________________ Gruß Pit
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60
06.11.2018 07:03 |
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