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[quote][i]Original von NUK-Harburg[/i]
Ok. Wenn die Beobachtung stimmt, dann kann es sich meiner Einschätzung nach nur um eine „Simulations“ Elektronik handeln, welche dem GGSG vorgaukelt, es würden die Bedienungsabläufe so ablaufen, wie sie beobachtet wurden. Dann handelt es sich dabei um einen widerrechtlichen Eingriff in das Spielgerät.  Zeigefinger  [/quote]

das glaube ich nicht !

1. der kunde kommt -steckt 10€ in das novolinegerät tr.5.2 und drückt einmal 1 taste

(und geht zum nächsten gerät)

der automat beginnt nun automatisch (nach einer gewissen dauer natürlich)die 10€ nach

rechts zu schieben

( minispielautomatic) ?

danach drückt der spieler einmal 1 taste (SUPERSPIEL) und es geht los !

der automat zieht dann automatisch den einmal vorab eingestellen einsatzwert pro dreh

ab

beendet wird alles erst wenn alle zähler auf 00,00€stehen gewinne werden

zudem natürlich mit runtergespielt am ende steht 0 auf den speichern und es befindet

sich kein spieler vor dem gerät (logout ?) !

das ist fakt !

gruss

pg.



Gepostet am 06.11.2018 um 00:23 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112313#post112313


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