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Ok. Wenn die Beobachtung stimmt, dann kann es sich meiner Einschätzung nach nur um eine „Simulations“ Elektronik handeln, welche dem GGSG vorgaukelt, es würden die Bedienungsabläufe so ablaufen, wie sie beobachtet wurden. Dann handelt es sich dabei um einen widerrechtlichen Eingriff in das Spielgerät.  Zeigefinger  



Gepostet am 05.11.2018 um 23:33 von:
Benutzer: NUK-Harburg
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