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Geschrieben von C. Schröder am 16.01.2019 um 07:58:

 

Und ein UG (haftungsbeschränkt)?



Geschrieben von VeSa am 16.01.2019 um 08:31:

 

Ist eine „kleine“ GmbH, vgl. § 5a GmbHG. Somit juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft => 33 Euro (bei einem Geschäftsführer).

Deshalb wird auch keine förmlicher Meldetatbestand erfüllt, wenn aus einer UG durch Erreichen des Stammkapitals eine GmbH wird (und sich sonst nichts weiter ändert, außer das aus „UG (haftungsbeschränkt)“ ein „GmbH“ wird) vgl. § 5a V GmbHG.



Geschrieben von C. Schröder am 16.01.2019 um 08:38:

 

Genauso sehe ich das auch. Aber unser Programm hat 26,00 € hinterlegt und wir können es nicht überschreiben.



Geschrieben von VeSa am 16.01.2019 um 08:44:

 

Ein ähnliches Problem hatten wir mit einer KG. Da stellte sich dann heraus, dass wir es doch überschreiben konnten, obwohl es von der Farbe her so wirkte dass wir dachten es geht nicht. Vielleicht ist es bei Euch ähnlich? Was habt ihr für ein Programm? Vielleicht kann man die Rechte entsprechend „ändern“. Gibt es einen Admin „in der Nähe“ oder hast Du selbst Adminrechte?



Geschrieben von C. Schröder am 16.01.2019 um 08:46:

 

Wir haben migewa und die Adminrechte hat unser KRZ. Ich muss mal schauen, ob man das überschreiben kann. Diese neuen Gebühren stiften doch recht viel Verwirrung.



Geschrieben von VeSa am 16.01.2019 um 08:55:

 

Bei uns war bzw. ist es auch Migewa. Wir konnten es sowohl als Gewerbehauptsachbearbeiter als auch als Sachbearbeiter überschreiben. Kann aber natürlich sein, dass bei Euch die Rechte anders verteilt sind. Aber einfach mal mutig reinklicken, nicht von der Farbe irritieren lassen und versuchen eine eigene Zahl reinzuschreiben.
Ich hatte mich auch blenden lassen. Meine Kollegin sagte geht nicht, ich gucke, sehe die Farbe des Kästchens, denke hmmm, stimmt, wie blöd. Dann habe ich mit dem krz telefoniert und musste feststellen, dass wir es doch überschreiben können Wand Eine ähnliche Blamage wollte ich Dir nur ersparen



Geschrieben von C. Schröder am 16.01.2019 um 10:53:

 

Ok, dann sage ich der Kollegin Bescheid, die bei uns die Gewerbemeldungen aufnimmt.



Geschrieben von Hechingen am 24.04.2019 um 08:52:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Baden Württemberg:

Stadtverwaltung Hechingen
Gewerbe-Anmeldung: 15,- €
Gewerbe-Ummeldung: 10,- €
Gewerbe-Abmeldung: 10,- €

Wir sind allerdings daran, die Gebühren entsprechend des Aufwandes abzuändern.

Viele Grüße
M. Indelicato/Stadt Hechingen



Geschrieben von marxh am 02.05.2019 um 16:40:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Moin Moin

Schleswig-Holstein:
Gewerbeanmeldung 25,00 € per Post 30,00 €
Gewerbeummeldung 25,00 € per Post 30,00 €
Gewerbeabmeldung noch keine Gebühr



Geschrieben von Frahm-Nielsen, S. am 18.06.2019 um 09:21:

  RE: Gebühren für Gewerbeanzeigen

Guten Morgen:

Schleswig-Holstein:

Gewerbean- und -ummeldung 25,00 €
mit postalischem Schriftverkehr/bei Versand eines Gebührenbescheides 30,00 €
bei erhöhtem Verwaltungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 80,00 € zulässig

Gewerbeabmeldung: gebührenfrei


Schöne Grüße aus

Schleswig-Holstein

Sorry, hatte nicht bis zum Ende gescrollt, sodass ich nicht gesehen hatte, dass für Schleswig-Holstein schon geantwortet wurde.



Geschrieben von JoWe am 25.06.2019 um 15:00:

  Gewerbeanzeigen: Gebühren NRW

Hallo die Gebühren in NRW sehen wie folgt aus:

12.1.3
Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
12.1.4
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15
12.1.5
Auskünfte aus den Unterlagen der für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden
Gebühr: Euro 5 bis 40

Gruß
JoWe


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