Forum-Gewerberecht

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Ist eine „kleine“ GmbH, vgl. § 5a GmbHG. Somit juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft => 33 Euro (bei einem Geschäftsführer).

Deshalb wird auch keine förmlicher Meldetatbestand erfüllt, wenn aus einer UG durch Erreichen des Stammkapitals eine GmbH wird (und sich sonst nichts weiter ändert, außer das aus „UG (haftungsbeschränkt)“ ein „GmbH“ wird) vgl. § 5a V GmbHG.



Gepostet am 16.01.2019 um 08:31 von:
Benutzer: VeSa
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