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Neetz   Zeige Neetz auf Karte Neetz ist weiblich
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Gewerbeuntersagung

Guten Morgen,

ich habe einen Antrag auf GU vom FA bekommen. 46.000,- € Steuerschulden aus den Jahren 2002-2004.
Der Gewerbetreibende äußerte sich zum Verfahren und legte einen Grundbuchauszug vor, woraus hervor geht, dass über eine summe von ca. 15.000,- € eine Zwangssicherungshypothek für das Land gemäß Ersuchen des FA eingetragen ist.
Wie habe ich das zu werten? Weißnicht
der Gewerbetreibende möchte sein gewerbe nicht abmelden, da er immer noch auf Aufträge hofft.
Eine e.V. hat er ebenfalls schon abgegeben.
ab 2004 sind auch keine Steuerschulden mehr dazu gekommen.
1 16.02.2007 08:56 Neetz ist offline E-Mail an Neetz senden Homepage von Neetz Beiträge von Neetz suchen
Solon
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G. Schmidt   Zeige G. Schmidt auf Karte
Jungspund


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RE: Gewerbeuntersagung

Moin was übt er denn für ein Gewerbe aus?
Ich würde auf alle Fälle eine Zuverlässigkeitsprüfung durchführen. Wenn e.V. abgegeben, dann kommt meistens noch mehr hinzu (Sozialleistungsträger). Danach kann man überlegen, ob Untersagung oder nicht.
Zu berücksichtigen ist vorallem, ob er nach einem tragfähigen Sanierungskonzept arbeitet.
Zwangssicherungshypothek ist eine Maßnahme der Vollstreckung.
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und Steuerschulden sin Unzuverlässigkeitstatbestände nach § 35, egal ob Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich laufen oder nicht. Die Hypothek dient lediglich der Sicherstellung für FA, begründet jedoch nicht die Zuverlässigkeit - im Gegenteil.

Schönes Wochenende an Alle von Rügen.
2 16.02.2007 09:31 G. Schmidt ist offline Beiträge von G. Schmidt suchen
Solon
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Sorgenschweinchen Sorgenschweinchen ist weiblich
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Ich würde das schon sehr kritisch prüfen. Seit 3 Jahren produziert der Gewerbetreibende ja anscheinend keine neuen Schulden mehr (auch wenn die, die er hat, wirklich reichlich sind). Da würde ich mal das FA fragen, was sich denn so seit 2004 getan hat, dass gerade jetzt untersagt werden muß. Wir können uns ja nicht um alle möglichen Uraltschulden kümmern...

Gruß und viel Glück !

Bluminante
3 16.02.2007 10:08 Sorgenschweinchen ist offline E-Mail an Sorgenschweinchen senden Homepage von Sorgenschweinchen Beiträge von Sorgenschweinchen suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Also:

Die Schulden sind relativ uninteressant. Maßgeblich ist nur, ob der Gewerbetreibende seinen gewerberechtlichen Verpflichtungen nachkommt und ob seine Gewerbeausübung nicht die Allgemeinheit belastet.

In der Vergangenheit sah es wohl nicht so rosig aus. Es hätte durchaus zu einer Untersagung kommen können. Ab 2004 sieht es wohl besser aus, weil er - gehen wir mal vom Sachverhalt aus - beim FA keine neuen Schulden verursacht. Ob das Verhalten bei anderen Gläubigern schlechter aussieht, sagt der Sachverhalt nicht.

Wenn also nur die "Alt"-Schulden beim FA der Stein des Anstoßes sein sollten, dann frage ich mich, wie ich eine negative Zukunftsprognose erstellen soll. Genau diese negative Prognose ist aber notwendig um eine GU aussprechen zu können.

Alles was recht ist, hier hat das FA ein Eigentor geschossen. Erst versuche ich die Kuh zu melken und wenn Sie keine Übermenge an Milch gibt, dann schlachte ich Sie. So geht es nunmal nicht.
4 16.02.2007 13:32 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Neetz   Zeige Neetz auf Karte Neetz ist weiblich
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Vielen Dank für die Info´s.

Er macht Holz- und Bautenschutz und ansonsten sind keine weiteren Rückstände zu verzeichnen, nur halt das FA.

Könnte ich als den antrag auf GU mit der Begründung zurückweisen, dass er halt seit 2004 keine neuen Schulden "verursacht" hat und für die zukunft auch nicht davon auszugehen ist
ich weiß nicht, ich weiß nicht....
Haben sie das wirklich auch schon mal so gemacht???
5 22.02.2007 10:38 Neetz ist offline E-Mail an Neetz senden Homepage von Neetz Beiträge von Neetz suchen
Klaus - Nordhorn   Zeige Klaus - Nordhorn auf Karte Klaus - Nordhorn ist männlich
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Gewerbeuntersagung

Hallo!

Ich würde bei dem geschilderten Sachverhalt ebenfalls erhebliche Probleme für die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens sehen. Wenn der Gewerbetreibende seit 2 Jahren seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt, wird es mit der erforderlichen negativen Prognose für seine künftigen gewerblichen Tätigkeiten schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Da er aber auch die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, könnte man es über die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit probieren. Sein derzeitiges Zahlungsverhalten gegenüber den Gläubigern wäre hier sicherlich zu überprüfen. Sollte er sich aber grundsätzlich wieder gefangen haben, wäre es ja sogar kontraproduktiv, ihm die Gewerbeausübung zu untersagen. Dann ist nix mehr mit Steuerschulden abbezahlen und Gläubiger bedienen. Ich würde aber auf jeden Fall eine schriftliche Abmahnung als milderes Mittel verfassen und den Gewerbetreibenden darauf hinweisen, dass er bei erneuten Verstößen gegen seine öffentlichen Berufspflichten mit der Einleitung eines Untersagungsverfahrens rechnen muss.

Und was das Finanzamt betrifft, gibt es keine Antragsberechtigung für eine Gewerbeuntersagung. Das Untersagungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, wenn nach entsprechender Tatsachenermittlung die Voraussetzungen vorliegen. Unser Finanzamt formuliert immer ... auf Grund der mitgeteilten Erkenntnisse regen wir die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens an. Wenn ich der Meinung bin, dass eine Abmahnung ausreicht oder aus sonstigen Gründen (zunächst) von einem Untersagungsverfahren abgesehen werden soll, teile ich dieses den Kollegen vom Finanzamt natürlich mit. Gemeinsam bleiben wir dann am Ball, bis die Angelegenheit sich in unserem Sinne erledigt hat oder ein Verfahren eingeleitet wird.

Grüße aus Nordhorn
Dirk Klaus
6 22.02.2007 11:55 Klaus - Nordhorn ist offline E-Mail an Klaus - Nordhorn senden Beiträge von Klaus - Nordhorn suchen
Walli   Zeige Walli auf Karte Walli ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung

,

also ich würde, auch wenn der Gewerbetreibende seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen seit 2004 nachkommt, auf die Vorlage eines Sanierungskonzeptes bestehen.
Hierzu gehört auch die Tilgung der (Alt) Steuerrückstände.

Was mich interessieren würde, sind die Steuerrückstände aufgrund einer Betriebsprüfung festgesetzt worden oder beruhen Sie auf § 161 AO?


Gruß

Walli
7 22.02.2007 13:27 Walli ist offline E-Mail an Walli senden Beiträge von Walli suchen
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RE: Gewerbeuntersagung

Zitat Walli: "also ich würde, auch wenn der Gewerbetreibende seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen seit 2004 nachkommt, auf die Vorlage eines Sanierungskonzeptes bestehen."

Woher nehme ich die Berechtigung?
8 22.02.2007 13:36 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo aus Kamenz,

soweit eine Ferndiagnose möglich ist, würde ich dem Gewerbetreibenden dringend ans Herz legen, seine finanziellen Verhältnisse zu ordnen und über ein Sanierungskonzept nachzudenken. Lässt er in einer angemessenen Frist nichts von sich hören, würde ich ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten.

Die Abgabe der EV bedeutet ja, dass zumindest ein Gläubiger einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen ihn unternommen hat. Wer so gänzlich ohne finanzielle Mittel ein Gewerbe betreibt, stellt m. E. schon eine potentielle Gefahr für die Allgemeinheit dar, zumal die 46 T € Steuerschulden seinen finanziellen Bewegungsspielraum ja zusätzlich schmälern (mal vorsichtig ausgedrückt). Natürlich kann sich die Situation seit Abgabe der EV wieder gebessert haben, aber hier ist es Sache des Gewerbetreibenden, der Behörde glaubhaft zumachen, dass er über ein sinnvolles und Erfolg versprechendes Sanierungskonzept verfügt (und dieses auch anwendet). Bemühungen zum Abbau der Steuerrückstände sollten schon erkennbar sein. Dass in letzter Zeit keine neuen Rückstände entstanden sind, kann außer einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden auch andere Ursachen haben (z. B. dass er wegen niedriger Umsätze von USt-Vorauszahlungen befreit ist). Eine Nachfrage beim Finanzamt kann da Klärung bringen.

Th. Mischner
9 22.02.2007 14:40 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Walli   Zeige Walli auf Karte Walli ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung

Die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen gehört zur ordnungsgemäßen Betriebsführung.
Die Nichtentrichtung stellt einen Unzuverlässigkeitstatbestand nach § 35 GewO dar.
Der Zeitraum spielt hier m.E. eine untergeordnete Rolle, vielmehr kommt es auf die Fälligkeitder Rückstände an.
Daß die Zukunftsprognose im hier vorliegenden Fall aufgrund der Tatsache, dass der Steuerpflichtige seinen laufenden Verpflichtungen nachkommt, positiv ausfallen kann, will ich ja nicht in Frage stellen.

Dennoch hat sich der Gewerbetreibende während der Zeit, in der er seine Steuerrückstände nicht abgeführt hat, unzuverlässig gemacht, und sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft.

Interessant wäre halt auch zu erfahren, wie die Rückstände (Schätzung etc.) entstanden sind. Weiterhin sind für dieses Verfahren mit Sicherheit die hier nicht bekannten Ausführungen des Finanzamtes aus der Anregung für die weitere Bearbeitung des Falls wichtig.


Gruß

Walli
10 22.02.2007 15:01 Walli ist offline E-Mail an Walli senden Beiträge von Walli suchen
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