Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Kamenz,

soweit eine Ferndiagnose möglich ist, würde ich dem Gewerbetreibenden dringend ans Herz legen, seine finanziellen Verhältnisse zu ordnen und über ein Sanierungskonzept nachzudenken. Lässt er in einer angemessenen Frist nichts von sich hören, würde ich ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten.

Die Abgabe der EV bedeutet ja, dass zumindest ein Gläubiger einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegen ihn unternommen hat. Wer so gänzlich ohne finanzielle Mittel ein Gewerbe betreibt, stellt m. E. schon eine potentielle Gefahr für die Allgemeinheit dar, zumal die 46 T € Steuerschulden seinen finanziellen Bewegungsspielraum ja zusätzlich schmälern (mal vorsichtig ausgedrückt). Natürlich kann sich die Situation seit Abgabe der EV wieder gebessert haben, aber hier ist es Sache des Gewerbetreibenden, der Behörde glaubhaft zumachen, dass er über ein sinnvolles und Erfolg versprechendes Sanierungskonzept verfügt (und dieses auch anwendet). Bemühungen zum Abbau der Steuerrückstände sollten schon erkennbar sein. Dass in letzter Zeit keine neuen Rückstände entstanden sind, kann außer einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden auch andere Ursachen haben (z. B. dass er wegen niedriger Umsätze von USt-Vorauszahlungen befreit ist). Eine Nachfrage beim Finanzamt kann da Klärung bringen.

Th. Mischner



Gepostet am 22.02.2007 um 14:40 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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