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Autor Beitrag
Thema: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen
G. Schmidt

Antworten: 9
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RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen 08.03.2007 09:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die Unterlagen, sind sehr hilfreich.

Zum Vergnügen auf nach Rügen!
Thema: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen
G. Schmidt

Antworten: 9
Hits: 19.251
RE: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen 07.03.2007 14:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Entschuldigung, ist im Eifer des Geschäfts passiert, wird nicht wieder vorkommen.

Wäre für das Fax dankbar, meine Nr. 03838/813 603

Im Voraus Danke!
Thema: § 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen
G. Schmidt

Antworten: 9
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§ 34c GewO - Vermittlung von Genossenschaftsanteilen 07.03.2007 11:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin und Hallo allerseits,

wer hat es schon mal mit der Wohnungsbaugenossenschaft G****** eG aus L********************* und deren Vermittler zu tun gehabt?

Meine örtlichen Ordnungsbehörden quälen mich mit der Frage "Benötigt ein Gewerbetreibender, der "Genossen" für diese G******** eG wirbt eine Erlaubnis nach § 34c GewO."
Nach Aussage eines Vermittlers wird dies wohl in den Bundesländern unterschiedlich gahandhabt.

Nachdem ich mich mit dem Unternehmen im Internet ********* etwas näher beschäftigt habe, bin ich zu zwei Varianten gekommen
a) Erlaubnispflicht ja, da es hier um den Erwerb von Immobilien geht
b) Erlaubnispflicht nein, da ähnlich zu werten wie ein Bausparkassenvertreter

Ihr seht, ich bin also nicht schlauer als vorher.

Wer hat dieses Problem schon mal gehabt und wie habt Ihr das geregelt?

Danke Zum Vergnügen auf nach Rügen!

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Thema: Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren?
G. Schmidt

Antworten: 13
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RE: Jahrelang Negativerklärungen nach § 16 MabV akzeptieren? 05.03.2007 17:18 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


verwirrt Bin zwar seit August 2006 nicht mehr zuständig, sondern die örtlichen Ordnungsbehörden (Deregulierung + Verwaltungsmodernisierung machts möglich) aber ich würde wie folgt verfahren (dies rate ich auch meinen örtlichen Ämtern):

Wenn begründeter Verdacht auf "falsche Negativerklärung", dann Prüfungsbericht anfordern (im Notfall Möglichkeit nach § 16 Abs. 2 MaBV) überdenken.

Negativerklärung von einem Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen fehlt Rechtsgrundlage.

Ich habe eine "Musternegativerklärung" erstellt, die wir den Gewerbetreibenden zur Verfügung stellen. Wenn Interesse besteht, dann schick mir Deine e-Mail Adresse oder Fax-Nr., lasse sie Dir dann zukommen.

Eine Gewerbeummeldung (Teilabmeldung) kann man zwar anregen, aber auch hier fehlt die Rechtsgrundlage (allg. Rechtssprechung + Kommentare besagen, dass bei Aufgabe einer Teil-Tätigkeit keine Abmeldung erforderlich ist)

Hoffe ich konnte ein bisschen behilflich sein.

Zum Vergnügen auf nach Rügen!
Thema: Insolvenzverfahren und Gewerbeuntersagung
G. Schmidt

Antworten: 19
Hits: 42.556
RE: Insolvenzverfahren und Gewerbeuntersagung 05.03.2007 17:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Es ist durchaus zulässig, dass der Betroffene sich gewerblich wieder anmeldet. Ein Gewerbeuntersagungsverfahren ist zwar möglich, aber bedenklich, wenn keine neuen (nach Inso-Antrag) Unzuverlässigkeitstatbestände vorliegen (z.B Neuverschuldung, Straftaten Owig)). Nach dem Inso-Recht darf der Betroffene auch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen (Neuerwerb), muss dies allerdings seinem Inso-Verwalter mitteilen (auch seine Einnahmen). Er soll ja schließlich seine Gläubiger bedienen können.

Wenn eine selbständige Tätigkeit nicht mehr zulässig wäre, würde das dem Ziel der Inso entgegenstehen (deswegen auch § 12 GewO).

Zum Vergnügen auf nach Rügen!
Thema: Gewerbeuntersagung
G. Schmidt

Antworten: 9
Hits: 6.930
RE: Gewerbeuntersagung 16.02.2007 09:31 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin was übt er denn für ein Gewerbe aus?
Ich würde auf alle Fälle eine Zuverlässigkeitsprüfung durchführen. Wenn e.V. abgegeben, dann kommt meistens noch mehr hinzu (Sozialleistungsträger). Danach kann man überlegen, ob Untersagung oder nicht.
Zu berücksichtigen ist vorallem, ob er nach einem tragfähigen Sanierungskonzept arbeitet.
Zwangssicherungshypothek ist eine Maßnahme der Vollstreckung.
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und Steuerschulden sin Unzuverlässigkeitstatbestände nach § 35, egal ob Vollstreckungsmaßnahmen erfolgreich laufen oder nicht. Die Hypothek dient lediglich der Sicherstellung für FA, begründet jedoch nicht die Zuverlässigkeit - im Gegenteil.

Schönes Wochenende an Alle von Rügen.
Thema: Hauptniederlassung Limited
G. Schmidt

Antworten: 7
Hits: 10.862
15.02.2007 18:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke Danke Danke für den tollen Hinweis. Auch auf der schönen Insel Rügen tummeln sich Ltd.s von "bösen Buben".
Ich habe zwischenzeitlich wiederholt Owig-Verfahren und Strafverfahren angeleiert. Sind allerdings alle noch anhängig.

Schönen Feierabend!
Thema: Reisegewerbe im Bäckerhandwerk
G. Schmidt

Antworten: 4
Hits: 14.876
RE: Reisegewerbe im Bäckerhandwerk 09.02.2007 14:44 Forum: Gewerberecht


Nach Info unserer Handwerkskammer fällt das aufbacken in den sogenannten Ladenbacköfen nicht unter das Vollhandwerk.

Allerdings würde ich den Ort der Herstellung der Rohlinge als seine Hauptniederlassung (stehendes Gewerbe) einstufen und damit würde er unter § 1 HwO fallen.

Was sagt denn Eure Handwerkskammer zu diesem Fall?

Zum Vergnügen auf nach Rügen! Ein paar weiße Fussel haben wir auch abbekommen.
Allen ein erholsames Wochenende!
Thema: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
G. Schmidt

Antworten: 61
Hits: 55.474
RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts 08.02.2007 13:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin nun haben wir den Salat, das Gesetz ist am 22.12.2006 verkündet worden (BGBl. I S. 3232) und tritt am 22.05.2007 in Kraft.

Ich halte diese Regelung (Erlaubnisbehörde ist IHK) für sehr bedenklich. Unsere IHK hat zu einer Informationsveranstaltung am 21.02.07 eingeladen, werde mir das mal anhören, bin ja Gott sei Dank nur noch Fachaufsichtsbehörde.

Zum Vergnügen auf nach Rügen!
Thema: Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd.
G. Schmidt

Antworten: 7
Hits: 5.581
RE: Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd. 08.02.2007 13:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gewerbeuntersagung gegen den Direktor nach § 35 Abs. 7a führen, aber gleichzeitig Verfahren nach § 35 Abs. 1 gegen Ltd. einleiten.
Unzuverlässigkeit des Direktors führt zur Unzuverlässigkeit der Ltd. ; unter Wahrung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz könnte gegen Ltd. Teiluntersagung (unzuverlässiger Direktor darf nicht beschäftigt werden) ausreichend sein. Aber wenn Direktor gleichzeitig alleiniger Inhaber der Ltd. ist dürfte diese abgeschwächte Form der Untersagung nicht angebracht sein.

Habe diese Variante schon wiederholt erfolgreich durchgezogen.

Wenn gewünscht, bin unter 03838/813 630 telefonisch erreichbar.

Zum Vergnügen auf nach Rügen! Wir sind H5N1 - freie Zone!
Thema: Wirtschaftprüfer
G. Schmidt

Antworten: 3
Hits: 1.950
RE: Wirtschaftprüfer 18.01.2007 11:10 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin nach Frankenthal,

für die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer gibt es eine Wirtschaftsprüferordnung. Dort ist alles geregelt. Nach § 4 dieses Gesetzes gibt es eine Wirtschaftsprüferkammer. Ich empfehle, übers Internet die Landesstelle dieser Kammer zu finden und dort nachzufragen.
Viel Erfolg!
G. Schmidt
Thema: Limited - Revolution im Firmenrecht?
G. Schmidt

Antworten: 5
Hits: 3.246
RE: Limited - Revolution im Firmenrecht? 17.01.2007 12:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Sorry, meine natürlich das Justizministerium!

G. Schmidt
Thema: Limited - Revolution im Firmenrecht?
G. Schmidt

Antworten: 5
Hits: 3.246
RE: Limited - Revolution im Firmenrecht? 17.01.2007 12:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke Applaus
So etwas war schon lange fällig. Ein großes Lob an Euer Innenministerium!

Gruß G. Schmidt
Thema: Tierkommunikation - Freier Beruf?
G. Schmidt

Antworten: 2
Hits: 10.318
RE: Tierkommunikation - Freier Beruf? 15.01.2007 16:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,
ich würde es den freien Berufen zuordnen. Es handelt sich um Bewegungslehre/-therapien und der Tierarzt ist ja auch freiberuflich tätig.

Schönen Feierabend
G. Schmidt
Thema: Wo soll ich damit hin?
G. Schmidt

Antworten: 3
Hits: 2.296
RE: Wo soll ich damit hin? 15.01.2007 10:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Tino,

ich würde es dem Finanzamt schicken. Soweit ich mich erinnern kann, ist im Umsatzsteuergesetz die Angaben zur MwSt auf Rechnungen u.ä. geregelt.

Vile Grüße von Rügen nach Stralsund!
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