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also ich würde, auch wenn der Gewerbetreibende seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen seit 2004 nachkommt, auf die Vorlage eines Sanierungskonzeptes bestehen.
Hierzu gehört auch die Tilgung der (Alt) Steuerrückstände.

Was mich interessieren würde, sind die Steuerrückstände aufgrund einer Betriebsprüfung festgesetzt worden oder beruhen Sie auf § 161 AO?


Gruß

Walli



Gepostet am 22.02.2007 um 13:27 von:
Benutzer: Walli
Der Original-Beitrag :
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