Kleingewerbetreibende Fantasiename |
Juwa
Grünschnabel
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Kleingewerbetreibende Fantasiename |
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Hallo,
ich möchte Kleingewerbe für den Verleih von Tontechnik anmelden.
Nun würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, zusätzlich zu meinem Namen noch einen "Firmennamen" wie beispielsweise "Audio-Systems" anzugeben?
Vielen Dank im Voraus!
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1
29.08.2013 08:11 |
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Solon
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Hallo Juwa!
Zunächst kommt es nur darauf an, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder nicht (ob klein, groß, neben- oder hauptberuflich ist dem Gewerbeamt egal).
Beginnen Sie ein Gewerbe, haben Sie dies dem Gewerbeamt gleichzeitig (mit Beginn des Betriebs) anzuzeigen.
In der Regel gründen Sie sodann ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen, sofern Sie keine besondere Rechtsform gründen, z.B. eine GmbH, UG oder GbR bei Zusammenschluss mit einem Partner.
Bei Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (e.K.) sind Sie alleiniger Inhaber und müssen sich stets also solcher im Geschäftsverkehr mit benennen. Die Hinzufügung eines Fantasienamens ist aber möglich, z.B. Audio-Systems Inh. Juwa
Näheres können Sie auch bei Ihrer zuständigen IHK erfahren.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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2
18.09.2013 17:30 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Wer keine Firma hat, also nicht im Handelsregister (HR) des Amtsgerichtes eingetragen ist, sollte, wie die Kollegin schon beschrieben hat, "Phantasienamen" nur in Verbindung mit den Namen des Inhabers verwenden. Andernfalls kann das Amtsgericht "Firmenmissbrauch" annehmen und Ordnungsgeld verhängen.
Ein Einzelunternehmen kann nur dann einen Firmennamen ohne den Inhaberzusatz führen, wenn es damit als eingetragener Kaufmann/Kauffrau im HR Abteilung A eingetragen ist.
Meines Wissens unterliegen e.K. aber etwas strengeren Buchführungspflichten.
Bei uns würde auch die IHK detaillierter beraten.
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3
19.09.2013 08:59 |
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VoPi
Routinier
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4
19.09.2013 13:51 |
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gemdbg
Grünschnabel
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RE: Kleingewerbetreibende Fantasiename |
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Beim 1. Mittelhessischen Gewerberechtstag am 08.05.2013, durchgeführt durch die IHK Lahn-Dill und den Lahn-Dill Kreis wurde mit Nachdruck darauf hin gewiesen, dass "künstliche Bezeichnungen", die nicht im Handelsregister eingetragen sind, nichts in Feld 1 zu suchen haben!
In Feld 1 "Firma" darf nur "im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter) stehen.
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10.01.2014 11:15 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Wer mit wem eine GbR gründet, z. B. eine ARGE für ein bestimmtes Bauvorhaben, ist gewerberechtlich ohne Belang, hat also in Feld 1 auch nichts verloren.
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13.01.2014 07:32 |
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VoPi
Routinier
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Hallo ins Forum,
vielleicht mal in die Kommentierung von Landmann/ Rohmer reinschauen (§ 14 Rdnr. 64). In Sachen GbR - ...allerdings würden diese nun in FN 1 aufgefordert offen zu legen, mit wem sie ggfs. eine GbR bilden. Damit sollen Erkenntnisse über die Struktur von GbR gewonnen werden.
Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Woche und für das Jahr 2014 mailt VoPi aus "Struceberch".
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13.01.2014 08:08 |
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Jannes
Routinier
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Tja, liebe Freunde aus der Exekutive,
zu dumm nur, dass das Thema durch die neuen Formulare und dem neuen Feld 3 jetzt so dermaßen weiter aufgeweicht wird.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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9
10.03.2020 08:21 |
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