Forum-Gewerberecht

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Hallo Juwa!

Zunächst kommt es nur darauf an, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder nicht (ob klein, groß, neben- oder hauptberuflich ist dem Gewerbeamt egal).
Beginnen Sie ein Gewerbe, haben Sie dies dem Gewerbeamt gleichzeitig (mit Beginn des Betriebs) anzuzeigen.

In der Regel gründen Sie sodann ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen, sofern Sie keine besondere Rechtsform gründen, z.B. eine GmbH, UG oder GbR bei Zusammenschluss mit einem Partner.

Bei Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (e.K.) sind Sie alleiniger Inhaber und müssen sich stets also solcher im Geschäftsverkehr mit benennen. Die Hinzufügung eines Fantasienamens ist aber möglich, z.B. Audio-Systems Inh. Juwa

Näheres können Sie auch bei Ihrer zuständigen IHK erfahren.



Gepostet am 18.09.2013 um 17:30 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=85118#post85118


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