Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung |
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.486.859
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung |
|
Hi aus Herzogenrath,
ich habe hier eine GbR zur Anmeldung, die in Feld 1 neben der Namensangabe und dem Zusatz GbR die Bezeichnung des Fantasienamens TraumSchmuck GbR Alfred Hinz und Berthold Kunz in Feld 1 eingetragen haben will.
Sie weisen auf die §§ 18 und 19 HGB hin, dass im Rechtsverkehr eine Kennzeichnungseignung nach dem Handelsrechtsreformgesetz nicht mehr nur durch Personen- oder Sachfirma möglich ist, sondern dass auch u.a Fantasienbezeichnungen möglich sind. Durch Grundsatzurteil des BGH vom 29.01.2001 wird die GbR als rechtsfähig angesehen.
Lt. Landmann/Rohmer, Rd. Nr. 64 zu § 14 GewO .... (Sofern ein Gewerbetreibender neben seiner Firma auch noch einen Betriebsnamen führt, kann dieser in FN 1 zusätzlich in Klammern angegeben werden).
Bisher habe ich das nur auf Wunsch bei Firmen mit Geschäftslokal gemacht. Diese Firma betreibt Ihren Handel nur im Internet.
Wie seht ihr das
Eintragen, nicht eintragen oder mach ich mir hier nur 'nen Kopp
Gruß vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
1
17.10.2006 09:22 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.855.990
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung |
|
aus Thüringen,
meiner Meinung nach haben Fantasienamen in FN 1 nix zu suchen, insbesondere um mögliche Verwechslungen zu "im Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister eingetragene Namen" (für die das Feld reserviert ist) zu vermeiden.
Wir kommen aber diesen Kundenwünschen in der Form entgegen, dass wir bei der Tätigkeitsangabe unter FN 15 den in Klammern gesetzen Zusatz machen: unter der Bezeichnung "Fantasiename".
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
2
17.10.2006 09:36 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.648.704
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Hallo,
In Feld Nr. 1 gehören grundsätzlich nur die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Namen. Ist die Geschäftsbezeichnung dort nicht eingetragen, hat der Gewerbetreibende auch keinen Anspruch auf Eintragung einer Fantasiebezeichnung. Unsere IHK hat uns vor einiger Zeit gebeten, bei den kreisangehörigen Gemeinden darauf einzuwirken, dass dies auch tatsächlich so praktiziert wird. Nicht selten glauben nämlich die Anzeigeerstatter, dass ihre Geschäftsbezeichnung durch die Angabe in der Gewerbeanmeldung irgendwie "legalisiert" oder "rechtlich geschützt" wird, was natürlich nicht der Fall ist. Wir haben den Gemeinden empfohlen, solche Bezeichnungen in Feld Nr. 1 möglichst nicht aufzunehmen. Um in hartnäckigen Fällen Zeit und Nerven zu sparen soll dem Wunsch zwar entsprochen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass eine nicht im Handels- oder sonstigen Register eingetragene Geschäftsbezeichnung allein durch ihre Aufnahme in die Gewerbeanzeige keinerlei rechtlichen Schutz o. ä. genießt.
Schöne Grüße aus Kamenz
Th. Mischner
|
|
3
17.10.2006 09:59 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.247.185
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo zusammen,
ich schließe mich der Meinung von Koll Puz.zle an.
Interessanter Weise kennt der bundeseinheitliche Datenliefersatz GEWAK1 vom 1.1.2003 bereits seit Jahren ein Feld "Gewerbezusatz" mit der Erleuterung "("z.B. Gastghof zur Linde")". Der GEWAK1 wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und dient der elektronischen Übermittlung von Daten gem. § 14 Abs. 5, 8a GewO (a.F.).
Dieses Feld wird z.B. durch unser Gewerbemeldeprogramm (TIGRIS) bereits bedient und hat somit im Programm eine separate "Eingabemöglichkeit". Leider hat das Feld immer noch keinen Eingang in die GewA-Formulare gefunden. Wir behelfen uns hier auch mit einem Vermerk im Feld "Tätigkeit" da m.E. der Eintrag in FN1 zu Fehlinterpretationen führen könnte, da die Überschrift des Feldes eindeutig auf im HR eingetragene Firmen-Namen abzielt.
Die GbR kann jedoch nach wie vor keine Firma führen, da sie keine Handelsgesellschaft ist.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
5
17.10.2006 10:20 |
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.528.947
Nächster Level: 5.107.448
|
|
Steh ich auf dem Schlauch oder müssen bei einer GbR nicht auch noch die Namen der Beteiligten, also z.B. Hans Müller & Karl Meier GbR aufgeführt werden? Oder hat sich da was geändert?
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
6
17.10.2006 10:43 |
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.486.859
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
jooo,
4.2 GewAnzVwV ..... Hierbei reichen Name und Vorname aus.
War mir auch klar, aber halt der Fantasiename????
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
7
17.10.2006 10:48 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.247.185
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von Boshamer
Steh ich auf dem Schlauch oder müssen bei einer GbR nicht auch noch die Namen der Beteiligten, also z.B. Hans Müller & Karl Meier GbR aufgeführt werden? Oder hat sich da was geändert?
Gruß Boshamer |
|
In Bezug auf die §§ 15a, 15b GewO vollkommen korrekt.
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
8
17.10.2006 10:50 |
|
|
pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.031.717
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Also:
GewAnzVwV in NRW ist mir unbekannt.
|
|
9
17.10.2006 11:07 |
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.486.859
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
abgedruckt in Landmann/Rohmer Band II Nr. 12 als Musterentwurf
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
10
17.10.2006 11:12 |
|
|
pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.031.717
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Ja, Ja, ist schon bekannt. Aber hat nur Musterentwurf.
|
|
11
17.10.2006 14:55 |
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.981.961
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Auch wir haben TIGRIS und können schon lange ....
...... die Werbebezeichnung in dieses hierfür vorgesehene Feld einsetzen. Dieses bringt aber letztlich nichts, weil es nicht mit ausgedruckt wird, weil nicht nach den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken so vorgesehen. Dieses ist aber schon eine lange gehegte Forderung der Gewerbesachbearbeiter usw., nur wird es halt nicht umgesetzt. M. E. ist diese Forderung schon so alt:
Deshalb behelfen wir uns auch mit einem "Hinweis" im Feld angemeldete Tätigkeit (unter der Bezeichnung: nnnnnnnnnnn), also wie bei Puzz.le oder dem Kollegen aus Cottbus.
Solange die Entscheidungsträger in ihrer unendlichen Weitsicht und Weisheit (da is er mal wieder, der Spruch) uns die Vordrucke weiter vorschrieben, aber tatsächlich von der Materie keine Ahnung haben, wird sich auch wohl nichts ändern.
Allen einen schönen Feierabend!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
12
17.10.2006 15:52 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 280.823 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.312.981
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|