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Zum Ende der Seite springen Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung
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Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung

Hi aus Herzogenrath,

ich habe hier eine GbR zur Anmeldung, die in Feld 1 neben der Namensangabe und dem Zusatz GbR die Bezeichnung des Fantasienamens TraumSchmuck GbR Alfred Hinz und Berthold Kunz in Feld 1 eingetragen haben will.

Sie weisen auf die §§ 18 und 19 HGB hin, dass im Rechtsverkehr eine Kennzeichnungseignung nach dem Handelsrechtsreformgesetz nicht mehr nur durch Personen- oder Sachfirma möglich ist, sondern dass auch u.a Fantasienbezeichnungen möglich sind. Durch Grundsatzurteil des BGH vom 29.01.2001 wird die GbR als rechtsfähig angesehen.

Lt. Landmann/Rohmer, Rd. Nr. 64 zu § 14 GewO .... (Sofern ein Gewerbetreibender neben seiner Firma auch noch einen Betriebsnamen führt, kann dieser in FN 1 zusätzlich in Klammern angegeben werden).

Bisher habe ich das nur auf Wunsch bei Firmen mit Geschäftslokal gemacht. Diese Firma betreibt Ihren Handel nur im Internet.

Wie seht ihr das verwirrt Eintragen, nicht eintragen oder mach ich mir hier nur 'nen KoppKopfkratz

Gruß vom Westzipfel

Hartmut Fries

__________________
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Hartmut Fries
1 17.10.2006 09:22 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Angabe des Fantasienamens in FN 1 der Gewerbeanmeldung

Moin Moin aus Thüringen,

meiner Meinung nach haben Fantasienamen in FN 1 nix zu suchen, insbesondere um mögliche Verwechslungen zu "im Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister eingetragene Namen" (für die das Feld reserviert ist) zu vermeiden.
Wir kommen aber diesen Kundenwünschen in der Form entgegen, dass wir bei der Tätigkeitsangabe unter FN 15 den in Klammern gesetzen Zusatz machen: unter der Bezeichnung "Fantasiename".

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 17.10.2006 09:36 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

In Feld Nr. 1 gehören grundsätzlich nur die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Namen. Ist die Geschäftsbezeichnung dort nicht eingetragen, hat der Gewerbetreibende auch keinen Anspruch auf Eintragung einer Fantasiebezeichnung. Unsere IHK hat uns vor einiger Zeit gebeten, bei den kreisangehörigen Gemeinden darauf einzuwirken, dass dies auch tatsächlich so praktiziert wird. Nicht selten glauben nämlich die Anzeigeerstatter, dass ihre Geschäftsbezeichnung durch die Angabe in der Gewerbeanmeldung irgendwie "legalisiert" oder "rechtlich geschützt" wird, was natürlich nicht der Fall ist. Wir haben den Gemeinden empfohlen, solche Bezeichnungen in Feld Nr. 1 möglichst nicht aufzunehmen. Um in hartnäckigen Fällen Zeit und Nerven zu sparen soll dem Wunsch zwar entsprochen, aber gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass eine nicht im Handels- oder sonstigen Register eingetragene Geschäftsbezeichnung allein durch ihre Aufnahme in die Gewerbeanzeige keinerlei rechtlichen Schutz o. ä. genießt.

Schöne Grüße aus Kamenz
Th. Mischner
3 17.10.2006 09:59 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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@Hartmut Fries
Ich glaube, der eigentliche Grund, warum Ihre Antragsteller ihren Fantasienamen in Feld 1 sehen wollen, dürfte folgender sein:
Es herrscht weit verbreitet der Irrglaube vor, mit dem Eintrag in Feld 1 wäre der Firmenname in irgendeiner Weise "geschützt".

Zumindest sind meine "Pappenheimer" immer ganz erstaunt, wenn sie erfahren, dass dem nicht so ist und sie bei mir keine "Marke" eintragen lassen können.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

4 17.10.2006 10:00 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo zusammen,

ich schließe mich der Meinung von Koll Puz.zle an.

Interessanter Weise kennt der bundeseinheitliche Datenliefersatz GEWAK1 vom 1.1.2003 bereits seit Jahren ein Feld "Gewerbezusatz" mit der Erleuterung "("z.B. Gastghof zur Linde")". Der GEWAK1 wird vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und dient der elektronischen Übermittlung von Daten gem. § 14 Abs. 5, 8a GewO (a.F.).

Dieses Feld wird z.B. durch unser Gewerbemeldeprogramm (TIGRIS) bereits bedient und hat somit im Programm eine separate "Eingabemöglichkeit". Leider hat das Feld immer noch keinen Eingang in die GewA-Formulare gefunden. Wir behelfen uns hier auch mit einem Vermerk im Feld "Tätigkeit" da m.E. der Eintrag in FN1 zu Fehlinterpretationen führen könnte, da die Überschrift des Feldes eindeutig auf im HR eingetragene Firmen-Namen abzielt.

Die GbR kann jedoch nach wie vor keine Firma führen, da sie keine Handelsgesellschaft ist.

Freundliche Grüße

R. Land

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5 17.10.2006 10:20 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Steh ich auf dem Schlauch oder müssen bei einer GbR nicht auch noch die Namen der Beteiligten, also z.B. Hans Müller & Karl Meier GbR aufgeführt werden? Oder hat sich da was geändert?

Gruß Boshamer

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Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
6 17.10.2006 10:43 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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jooo,

4.2 GewAnzVwV ..... Hierbei reichen Name und Vorname aus.

War mir auch klar, aber halt der Fantasiename????


Gruß

Hartmut Fries

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Hartmut Fries
7 17.10.2006 10:48 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Zitat:
Original von Boshamer
Steh ich auf dem Schlauch oder müssen bei einer GbR nicht auch noch die Namen der Beteiligten, also z.B. Hans Müller & Karl Meier GbR aufgeführt werden? Oder hat sich da was geändert?

Gruß Boshamer


In Bezug auf die §§ 15a, 15b GewO vollkommen korrekt.

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8 17.10.2006 10:50 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Also:

GewAnzVwV in NRW ist mir unbekannt.
9 17.10.2006 11:07 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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abgedruckt in Landmann/Rohmer Band II Nr. 12 als Musterentwurf

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Hartmut Fries
10 17.10.2006 11:12 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Ja, Ja, ist schon bekannt. Aber hat nur Musterentwurf.
11 17.10.2006 14:55 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Auch wir haben TIGRIS und können schon lange ....

...... die Werbebezeichnung in dieses hierfür vorgesehene Feld einsetzen. Dieses bringt aber letztlich nichts, weil es nicht mit ausgedruckt wird, weil nicht nach den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken so vorgesehen. Dieses ist aber schon eine lange gehegte Forderung der Gewerbesachbearbeiter usw., nur wird es halt nicht umgesetzt. M. E. ist diese Forderung schon so alt:

Deshalb behelfen wir uns auch mit einem "Hinweis" im Feld angemeldete Tätigkeit (unter der Bezeichnung: nnnnnnnnnnn), also wie bei Puzz.le oder dem Kollegen aus Cottbus.

Solange die Entscheidungsträger in ihrer unendlichen Weitsicht und Weisheit (da is er mal wieder, der Spruch) uns die Vordrucke weiter vorschrieben, aber tatsächlich von der Materie keine Ahnung haben, wird sich auch wohl nichts ändern. schimpf

Allen einen schönen Feierabend!!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
12 17.10.2006 15:52 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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