Forum-Gewerberecht

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Wer keine Firma hat, also nicht im Handelsregister (HR) des Amtsgerichtes eingetragen ist, sollte, wie die Kollegin schon beschrieben hat, "Phantasienamen" nur in Verbindung mit den Namen des Inhabers verwenden. Andernfalls kann das Amtsgericht "Firmenmissbrauch" annehmen und Ordnungsgeld verhängen.

Ein Einzelunternehmen kann nur dann einen Firmennamen ohne den Inhaberzusatz führen, wenn es damit als eingetragener Kaufmann/Kauffrau im HR Abteilung A eingetragen ist.

Meines Wissens unterliegen e.K. aber etwas strengeren Buchführungspflichten.

Bei uns würde auch die IHK detaillierter beraten.



Gepostet am 19.09.2013 um 08:59 von:
Benutzer: Civil Servant
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