gemdbg
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Beim 1. Mittelhessischen Gewerberechtstag am 08.05.2013, durchgeführt durch die IHK Lahn-Dill und den Lahn-Dill Kreis wurde mit Nachdruck darauf hin gewiesen, dass "künstliche Bezeichnungen", die nicht im Handelsregister eingetragen sind, nichts in Feld 1 zu suchen haben!
In Feld 1 "Firma" darf nur "im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbR: Angabe der weiteren Gesellschafter) stehen.
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