2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?   |
petergaukler
Kaiser

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im Moment kann man nur spekulieren
1. muss die SPVO. notiviziert werden (EU.)
2.muss die SPVO. im Anzeiger veröffentlicht werden
dann werden wir ca. Anfang 2015 die geänderten
Spielgeräte bei den Grosshändlern der Hersteller
bestaunen können (und natürlich auch bestellen)
Vorab wird man Geräte nach neuer SPVO. in den Herstellerhallen
schon mal testen können.
Ich kann mich noch an Geräte erinnern ,
die mit 2€ pro Spiel alle 120 sek. zum Spielen einluden !
WILD WATER o.s.ä. u. a.
auch gab es ja Geräte mit 999 Sonderspielen max.
pg.
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341
22.06.2014 12:37 |
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Solon
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LotharM
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@gmg
Die 1000 (jetzt 300) Eur Regel ist in der aktuellen SPVO nicht enthalten, da es in ihr keine Beschränkung der angezeigten Gewinnaussichten gibt. Diese ist von der PTB später über die TR4 eingeführt worden - und in der aktuellen TR4.1 wird unter 5.2 sehr wohl eine entsprechende Herstellererklärung gefordert.
@petergaukler
Klar gab es solche Spiele - aber wird es im Jahr 2015, nach 10 Jahren Punktespiel, Internetcasinos etc noch Leute geben, die für sowas 2 EUR einsetzen?
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342
22.06.2014 13:43 |
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Solon
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immo2012
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„1. Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem
Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und
endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des
Einsatzes.“
Ist es so nicht relativ klar das Spiel um Punkte oder AG nicht erlaubt ist?
Naja glaube eher das die Politiker von der Materie keine Ahnung haben und sich eher um dem BER kümmern sollten!
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343
22.06.2014 13:43 |
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petergaukler
Kaiser

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hier ist nun die PTB gefordert
KEIN PUNKTESPIEL mehr jeglicher Art erlauben
und ALLES WIRD GUT !
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345
22.06.2014 14:49 |
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gmg
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Warten wir die Notifizierung der neuen Technischen Richtlinien der PTB ab.
Ob diese "Technischen Richtlinien" allerdings etwas verschärfen können, was wie vorgetragen "im Gesetz" (=Spielverordnung) steht.... ???
["Des Menschen Wille ist sein Himmelreich."]
Grüße
__________________ gmg
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346
22.06.2014 16:39 |
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LotharM
Mitglied
 
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@gmg
Dass das Punktespiel festgeschrieben wird seh ich nicht so - ich seh eher folgendes Dilemma:
Der Entwurf zur neuen Spielverordnung hat das Punktespiel eingeschränkt. Der Bundesrat hat versucht das Punktespiel zu verbieten, aber in seiner offensichtlichen Unkenntnis der Zusammenhänge einigen Interpretationsbedarf (ich will diesmal nicht Mist sagen) geschaffen.
Meine Sicht der Dinge ist
Das Punktespiel wird durch die Kombination zweier Faktoren, die in der aktuellen Spielverordnung und deren Interpretation durch die PTB erlaubt sind, ermöglicht:
Parallelspiele - dadurch kann man durch sequentielles Aufbuchen (Start mehrerer Spiele) einen größeren Betrag auf dem Punktespeicher ansammeln bzw durch sequentielles Abbuchen (Ende mehrerer Spiele) einen hohen Punktestand auf den Geldspeicher transferieren.
Freie Gestaltung der Spielregeln durch den Hersteller - dadurch können die im Punktespeicher angesammelten Einsätze und Punktegewinne in beliebiger Kombination und Höhe als Einsatz für die einzelnen Punktespiele zusammengefasst werden.
Die Einschränkung des Punktespiels erfolgte i.W. durch die im Entwurf festgeschriebene effektive Limitierung des Punktestandes auf 1000 EUR.
Der Bundesrat hat nun in seinem Versuch das Punktespiel zu verbieten die freie Gestaltung der Spielregeln entfernt - und damit gleichzeitig alle schon immer zu einem Spiel gehörigen Komponenten wie Risiko, 2.Auflage etc mitverboten, auf ein Verbot der Parallelspiele verzichtet und die Punktestandslimitierung halbherzig auf 300 EUR abgesenkt, wahrscheinlich weil eine Entfernung dieses, bei einem Verbot des Punktspiels unnotwendigen Limits bzw eine Reduktion von 1000 EUR auf 23 EUR den abstimmenden Damen und Herren wohl nicht so einfach vermittelbar gewesen wäre.
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347
22.06.2014 21:11 |
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Meike
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Hallo zusammen,
ein Gesetz oder eine Verordnung muss nicht die Antwort auf alle Einzelfragen geben, sondern nur einen Rahmen schaffen, in dem sich diese Fragen beantworten lassen, bzw. Gebots- und Verbotsnormen aufstellen.
Hier wurde nun erstmalig das Spiel definiert und dies ist genau der kleine aber sehr feine Unterschied zu allen vorherigen Verordnungen dieser Art
Zitat Text der zur Notifizierung vorliegt:
"..ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes...."
Die Patente "Kasse in Kasse" sind mir bekannt, aber genau hier mit der "Bekanntgabe des Spielergebnisses" wird es spannend, denn es kommt eben nicht mehr nur alleine auf irgendein Zeitintervall an.
Somit kann man die alten Kontrollmodule mit ihren "Umgehungstatbeständen" vergessen, genau so wie es bereits der Bundesfinanzhof geurteilt hatte, muss hier nun das Spiel, der einzelne Geschäftsvorfall betrachtet werden.
Und dass im Text natürlich auch noch auf das alte Punktspiel und seine Gewinnerwartungen eingehen muss, ist doch klar, denn diese Bauartzulassungen gibt es doch aktuell noch.
VG
Meike
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348
23.06.2014 05:27 |
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dieter116
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Die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von
Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sind unter Mitwirkung der
Länder und des Fachbeirats (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum
Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag) zu evaluieren. Ein
zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.“
Macht dies Sinn, wenn bis Sept. 2017 die alten Geräte weiter betrieben werden dürfen ?
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349
23.06.2014 06:23 |
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petergaukler
Kaiser

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350
23.06.2014 09:14 |
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immo2012
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Warum wird Lotto und die Staatlichen Casinos nicht mit gleichem Maß gemessen?
Malta und Co wird das alles Freuen da die Onlinecasinos über die dt. Spielhallengesetze nur lachen.
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351
23.06.2014 11:41 |
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petergaukler
Kaiser

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RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? |
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es stellt sich bei mir auch noch die Frage ,
wenn der Münzspeicher auf 10,00 € begrenzt wird
und weitere Punkte-Speicher verboten sind ,
werden dann Gewinne über diesen Wert direkt ausbezahlt ,
oder gibt es dann wieder einen Gewinnsonderspeicher der bis xxxxxxxxx
€ geht ?
Von dem ich dann wieder stundenlang abspielen kann ?
Hier wird auf jeden Fall von der PTB viel erwartet !
pg.
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352
23.06.2014 13:25 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von petergaukler
hier ist nun die PTB gefordert
KEIN PUNKTESPIEL mehr jeglicher Art erlauben
und ALLES WIRD GUT ! |
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Wunschdenken ?
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353
23.06.2014 16:04 |
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gmg
Foren Gott
 

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Themenstarter
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Für die meisten Geräte dürfte folgende Passage in §20 relevant sein:
Im Übrigen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem …[einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 7 Absatz 1 dieser Verordnung] zugelassen worden ist, entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs bis zum 1. September 2017 weiter betrieben werden.
Grüße
__________________ gmg
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355
23.06.2014 22:57 |
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LotharM
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RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? |
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Zitat: |
Original von petergaukler
es stellt sich bei mir auch noch die Frage ,
wenn der Münzspeicher auf 10,00 € begrenzt wird
und weitere Punkte-Speicher verboten sind ,
werden dann Gewinne über diesen Wert direkt ausbezahlt ,
pg. |
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Nachdem niemand auf diese Frage antwortet versuch ichs mal
Die 10 EUR Begrenzung gilt nur für Geldannahme vom Spieler. Gegenüber der aktuell gültigen SPVO wurde nur der Betrag von 25 EUR auf 10 EUR reduziert - die Formulierung ist gleich geblieben, somit kann man davon ausgehen, dass die PTB mit diesem Punkt keine Mühe haben wird und die praktische Umsetzung gleich bleibt: Vom Spieler eingeworfenes Geld darf den Geldspeicher (In der Praxis fassen Automaten den Einsatz- und Gewinnspeicher in einen einzigen mit "Geldspeicher" beschrifteten Zähler zusammen) nur bis 10 EUR auffüllen. Wenn der Geldspeicher also z.B. durch Gewinne auf 15EUR steht, darf der Automat gar kein Geld annehmen (und wenn doch alles wieder auszahlen - Wechselfunktion) oder wenn Du bei leerem Geldspeichr einen 20 EUR Schein reinschiebst, wird er 10 auf den Geldspeicher schreiben und 10 sofort wieder auszahlen.
Der Betrag im Geldspeicher gehört dem Spieler und muss ihm auf Anforderung sofort ausgezahlt werden, automatische Auszahlungen erfolgen zusätzlich anlässlich der Stundenpausen. Der Betrag im Geldspeicher ist nach oben hin theoretisch nicht begrenzt, durch die automatischen Auszahlungen aber effektiv wohl auf 410 EUR (maximaler Stundengewinn + 10 EUR vom Spieler) begrenzt. Mit dem bei den aktuellen Maschinen mühsamen Umbuchen von Punkten nach Geld hat das also gar nix zu tun, und diese Mühsal wirds ja mit der neuen SPVO sowieso nicht mehr geben.
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356
23.06.2014 23:00 |
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petergaukler
Kaiser

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RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? |
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Zitat: |
Original von LotharM
Zitat: |
Original von petergaukler
es stellt sich bei mir auch noch die Frage ,
wenn der Münzspeicher auf 10,00 € begrenzt wird
und weitere Punkte-Speicher verboten sind ,
werden dann Gewinne über diesen Wert direkt ausbezahlt ,
pg. |
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Nachdem niemand auf diese Frage antwortet versuch ichs mal
Die 10 EUR Begrenzung gilt nur für Geldannahme vom Spieler. Gegenüber der aktuell gültigen SPVO wurde nur der Betrag von 25 EUR auf 10 EUR reduziert - die Formulierung ist gleich geblieben, somit kann man davon ausgehen, dass die PTB mit diesem Punkt keine Mühe haben wird und die praktische Umsetzung gleich bleibt: Vom Spieler eingeworfenes Geld darf den Geldspeicher (In der Praxis fassen Automaten den Einsatz- und Gewinnspeicher in einen einzigen mit "Geldspeicher" beschrifteten Zähler zusammen) nur bis 10 EUR auffüllen. Wenn der Geldspeicher also z.B. durch Gewinne auf 15EUR steht, darf der Automat gar kein Geld annehmen (und wenn doch alles wieder auszahlen - Wechselfunktion) oder wenn Du bei leerem Geldspeichr einen 20 EUR Schein reinschiebst, wird er 10 auf den Geldspeicher schreiben und 10 sofort wieder auszahlen.
Der Betrag im Geldspeicher gehört dem Spieler und muss ihm auf Anforderung sofort ausgezahlt werden, automatische Auszahlungen erfolgen zusätzlich anlässlich der Stundenpausen. Der Betrag im Geldspeicher ist nach oben hin theoretisch nicht begrenzt, durch die automatischen Auszahlungen aber effektiv wohl auf 410 EUR (maximaler Stundengewinn + 10 EUR vom Spieler) begrenzt. Mit dem bei den aktuellen Maschinen mühsamen Umbuchen von Punkten nach Geld hat das also gar nix zu tun, und diese Mühsal wirds ja mit der neuen SPVO sowieso nicht mehr geben. |
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hallo LotharM
stimmt schon ,
ich vermute ,dass es einen Generalspeicher geben wird in €
Einwurfbegrenzt eben auf 10€
der
aber keine Gewinnbegrenzung hat ,
bis 999,00€ wird er wohl
anzeigen (Vermutung !)
pg.
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357
24.06.2014 08:51 |
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Rooobert
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Die ersten Geräte der ab 2006 geltenden SpVO hatten keinen Punktespeicher, zb.: Sonne von ADP - ich denke dieses Gereät könnte vom Spielablauf her den neueren Anforderungen entsprechen.
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358
24.06.2014 17:19 |
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