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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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petergaukler petergaukler ist männlich
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im Moment kann man nur spekulieren

1. muss die SPVO. notiviziert werden (EU.)

2.muss die SPVO. im Anzeiger veröffentlicht werden

dann werden wir ca. Anfang 2015 die geänderten

Spielgeräte bei den Grosshändlern der Hersteller

bestaunen können (und natürlich auch bestellen)

Vorab wird man Geräte nach neuer SPVO. in den Herstellerhallen

schon mal testen können.

Ich kann mich noch an Geräte erinnern ,

die mit 2€ pro Spiel alle 120 sek. zum Spielen einluden !

WILD WATER o.s.ä. u. a.

auch gab es ja Geräte mit 999 Sonderspielen max.




pg.
341 22.06.2014 12:37 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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@gmg
Die 1000 (jetzt 300) Eur Regel ist in der aktuellen SPVO nicht enthalten, da es in ihr keine Beschränkung der angezeigten Gewinnaussichten gibt. Diese ist von der PTB später über die TR4 eingeführt worden - und in der aktuellen TR4.1 wird unter 5.2 sehr wohl eine entsprechende Herstellererklärung gefordert.

@petergaukler
Klar gab es solche Spiele - aber wird es im Jahr 2015, nach 10 Jahren Punktespiel, Internetcasinos etc noch Leute geben, die für sowas 2 EUR einsetzen?
342 22.06.2014 13:43 LotharM ist offline E-Mail an LotharM senden Beiträge von LotharM suchen
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„1. Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem
Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und
endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des
Einsatzes.“




Ist es so nicht relativ klar das Spiel um Punkte oder AG nicht erlaubt ist?

Naja glaube eher das die Politiker von der Materie keine Ahnung haben und sich eher um dem BER kümmern sollten!
343 22.06.2014 13:43 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von LotharM
@gmg
Die 1000 (jetzt 300) Eur Regel ist in der aktuellen SPVO nicht enthalten, da es in ihr keine Beschränkung der angezeigten Gewinnaussichten gibt. Diese ist von der PTB später über die TR4 eingeführt worden - und in der aktuellen TR4.1 wird unter 5.2 sehr wohl eine entsprechende Herstellererklärung gefordert.


Richtig LotharM.

In der aktuellen SpielV ist keinerlei Regelung zum Punktspiel enthalten da es sich nicht um den Bereich handelt, der durch die SpielV reguliert wird....
Es wurde die Krücke (ausgehend vom Schreiben des BMWi aus dem Jahr 2007 in den TR der PTB geschaffen. Die Hersteller hielten sich auch an diese 100.000 Punkte Regel.
Mit der 300 € Regel wird somit jetzt das "Punktespiel" offiziell in die Spielverordnung geschrieben. Begrenzt auf die 300 €.
Damit wird das Punktespiel - quasi durch die Hintertür - festgeschrieben.

....und KEINER hat es gemerkt....


Grüße

__________________
gmg

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344 22.06.2014 14:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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hier ist nun die PTB gefordert

KEIN PUNKTESPIEL mehr jeglicher Art erlauben

und ALLES WIRD GUT !
345 22.06.2014 14:49 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Warten wir die Notifizierung der neuen Technischen Richtlinien der PTB ab.

Ob diese "Technischen Richtlinien" allerdings etwas verschärfen können, was wie vorgetragen "im Gesetz" (=Spielverordnung) steht.... ???

["Des Menschen Wille ist sein Himmelreich."]


Grüße

__________________
gmg
346 22.06.2014 16:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LotharM LotharM ist männlich
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@gmg
Dass das Punktespiel festgeschrieben wird seh ich nicht so - ich seh eher folgendes Dilemma:
Der Entwurf zur neuen Spielverordnung hat das Punktespiel eingeschränkt. Der Bundesrat hat versucht das Punktespiel zu verbieten, aber in seiner offensichtlichen Unkenntnis der Zusammenhänge einigen Interpretationsbedarf (ich will diesmal nicht Mist sagen) geschaffen.

Meine Sicht der Dinge ist
Das Punktespiel wird durch die Kombination zweier Faktoren, die in der aktuellen Spielverordnung und deren Interpretation durch die PTB erlaubt sind, ermöglicht:
Parallelspiele - dadurch kann man durch sequentielles Aufbuchen (Start mehrerer Spiele) einen größeren Betrag auf dem Punktespeicher ansammeln bzw durch sequentielles Abbuchen (Ende mehrerer Spiele) einen hohen Punktestand auf den Geldspeicher transferieren.
Freie Gestaltung der Spielregeln durch den Hersteller - dadurch können die im Punktespeicher angesammelten Einsätze und Punktegewinne in beliebiger Kombination und Höhe als Einsatz für die einzelnen Punktespiele zusammengefasst werden.
Die Einschränkung des Punktespiels erfolgte i.W. durch die im Entwurf festgeschriebene effektive Limitierung des Punktestandes auf 1000 EUR.

Der Bundesrat hat nun in seinem Versuch das Punktespiel zu verbieten die freie Gestaltung der Spielregeln entfernt - und damit gleichzeitig alle schon immer zu einem Spiel gehörigen Komponenten wie Risiko, 2.Auflage etc mitverboten, auf ein Verbot der Parallelspiele verzichtet und die Punktestandslimitierung halbherzig auf 300 EUR abgesenkt, wahrscheinlich weil eine Entfernung dieses, bei einem Verbot des Punktspiels unnotwendigen Limits bzw eine Reduktion von 1000 EUR auf 23 EUR den abstimmenden Damen und Herren wohl nicht so einfach vermittelbar gewesen wäre.
347 22.06.2014 21:11 LotharM ist offline E-Mail an LotharM senden Beiträge von LotharM suchen
Meike
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Hallo zusammen,

ein Gesetz oder eine Verordnung muss nicht die Antwort auf alle Einzelfragen geben, sondern nur einen Rahmen schaffen, in dem sich diese Fragen beantworten lassen, bzw. Gebots- und Verbotsnormen aufstellen.


Hier wurde nun erstmalig das Spiel definiert und dies ist genau der kleine aber sehr feine Unterschied zu allen vorherigen Verordnungen dieser Art


Zitat Text der zur Notifizierung vorliegt:

"..ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes...."


Die Patente "Kasse in Kasse" sind mir bekannt, aber genau hier mit der "Bekanntgabe des Spielergebnisses" wird es spannend, denn es kommt eben nicht mehr nur alleine auf irgendein Zeitintervall an.


Somit kann man die alten Kontrollmodule mit ihren "Umgehungstatbeständen" vergessen, genau so wie es bereits der Bundesfinanzhof geurteilt hatte, muss hier nun das Spiel, der einzelne Geschäftsvorfall betrachtet werden.


Und dass im Text natürlich auch noch auf das alte Punktspiel und seine Gewinnerwartungen eingehen muss, ist doch klar, denn diese Bauartzulassungen gibt es doch aktuell noch.


VG
Meike
348 23.06.2014 05:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von
Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sind unter Mitwirkung der
Länder und des Fachbeirats (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum
Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag) zu evaluieren. Ein
zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.“



Macht dies Sinn, wenn bis Sept. 2017 die alten Geräte weiter betrieben werden dürfen ?
349 23.06.2014 06:23 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Was ist das denn jetzt ?


Doch das Aus des Punktespiels ? Kopfkratz


text :

Presse; Regierung geht gegen Tricks der Spielautomaten-Branche vor


http://www.focus.de/finanzen/news/wirtsc...id_3938789.html
350 23.06.2014 09:14 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Warum wird Lotto und die Staatlichen Casinos nicht mit gleichem Maß gemessen?

Malta und Co wird das alles Freuen da die Onlinecasinos über die dt. Spielhallengesetze nur lachen.
351 23.06.2014 11:41 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?

es stellt sich bei mir auch noch die Frage ,

wenn der Münzspeicher auf 10,00 € begrenzt wird

und weitere Punkte-Speicher verboten sind ,

werden dann Gewinne über diesen Wert direkt ausbezahlt ,

oder gibt es dann wieder einen Gewinnsonderspeicher der bis xxxxxxxxx

€ geht ?

Von dem ich dann wieder stundenlang abspielen kann ?

Hier wird auf jeden Fall von der PTB viel erwartet ! Heul


pg.
352 23.06.2014 13:25 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von petergaukler
hier ist nun die PTB gefordert

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Wunschdenken ?
353 23.06.2014 16:04 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Original von dieter116



Macht dies Sinn, wenn bis Sept. 2017 die alten Geräte weiter betrieben werden dürfen ?



Hallo,

wo steht eigentlich geschrieben, dass die jetzigen Spielgeräte bis Sept. 2017 betrieben werden dürfen?

Bekommt ein Aufsteller nachdem die neue SpV in Kraft getreten ist wirklich noch seinen "ZweijahresTÜV" ? Oder dürfen die Geräte nur noch bis TÜV-Ablauf betrieben werden? Dann würden die Sachverständigen nochmal richtig Kohle scheffeln. (Wie sagte mir mal ein Prüfer: "das ist wie Geld drucken, schneller und einfacher kann man legal kaum Geld verdienen")

es grüßt sunrise

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 23.06.2014 22:34.

354 23.06.2014 22:32 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Für die meisten Geräte dürfte folgende Passage in §20 relevant sein:

Im Übrigen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem …[einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 7 Absatz 1 dieser Verordnung] zugelassen worden ist, entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs bis zum 1. September 2017 weiter betrieben werden.

Grüße

__________________
gmg
355 23.06.2014 22:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
LotharM LotharM ist männlich
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RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?

Zitat:
Original von petergaukler
es stellt sich bei mir auch noch die Frage ,

wenn der Münzspeicher auf 10,00 € begrenzt wird

und weitere Punkte-Speicher verboten sind ,

werden dann Gewinne über diesen Wert direkt ausbezahlt ,

pg.


Nachdem niemand auf diese Frage antwortet versuch ichs mal

Die 10 EUR Begrenzung gilt nur für Geldannahme vom Spieler. Gegenüber der aktuell gültigen SPVO wurde nur der Betrag von 25 EUR auf 10 EUR reduziert - die Formulierung ist gleich geblieben, somit kann man davon ausgehen, dass die PTB mit diesem Punkt keine Mühe haben wird und die praktische Umsetzung gleich bleibt: Vom Spieler eingeworfenes Geld darf den Geldspeicher (In der Praxis fassen Automaten den Einsatz- und Gewinnspeicher in einen einzigen mit "Geldspeicher" beschrifteten Zähler zusammen) nur bis 10 EUR auffüllen. Wenn der Geldspeicher also z.B. durch Gewinne auf 15EUR steht, darf der Automat gar kein Geld annehmen (und wenn doch alles wieder auszahlen - Wechselfunktion) oder wenn Du bei leerem Geldspeichr einen 20 EUR Schein reinschiebst, wird er 10 auf den Geldspeicher schreiben und 10 sofort wieder auszahlen.
Der Betrag im Geldspeicher gehört dem Spieler und muss ihm auf Anforderung sofort ausgezahlt werden, automatische Auszahlungen erfolgen zusätzlich anlässlich der Stundenpausen. Der Betrag im Geldspeicher ist nach oben hin theoretisch nicht begrenzt, durch die automatischen Auszahlungen aber effektiv wohl auf 410 EUR (maximaler Stundengewinn + 10 EUR vom Spieler) begrenzt. Mit dem bei den aktuellen Maschinen mühsamen Umbuchen von Punkten nach Geld hat das also gar nix zu tun, und diese Mühsal wirds ja mit der neuen SPVO sowieso nicht mehr geben.
356 23.06.2014 23:00 LotharM ist offline E-Mail an LotharM senden Beiträge von LotharM suchen
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RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?

Zitat:
Original von LotharM
Zitat:
Original von petergaukler
es stellt sich bei mir auch noch die Frage ,

wenn der Münzspeicher auf 10,00 € begrenzt wird

und weitere Punkte-Speicher verboten sind ,

werden dann Gewinne über diesen Wert direkt ausbezahlt ,

pg.


Nachdem niemand auf diese Frage antwortet versuch ichs mal

Die 10 EUR Begrenzung gilt nur für Geldannahme vom Spieler. Gegenüber der aktuell gültigen SPVO wurde nur der Betrag von 25 EUR auf 10 EUR reduziert - die Formulierung ist gleich geblieben, somit kann man davon ausgehen, dass die PTB mit diesem Punkt keine Mühe haben wird und die praktische Umsetzung gleich bleibt: Vom Spieler eingeworfenes Geld darf den Geldspeicher (In der Praxis fassen Automaten den Einsatz- und Gewinnspeicher in einen einzigen mit "Geldspeicher" beschrifteten Zähler zusammen) nur bis 10 EUR auffüllen. Wenn der Geldspeicher also z.B. durch Gewinne auf 15EUR steht, darf der Automat gar kein Geld annehmen (und wenn doch alles wieder auszahlen - Wechselfunktion) oder wenn Du bei leerem Geldspeichr einen 20 EUR Schein reinschiebst, wird er 10 auf den Geldspeicher schreiben und 10 sofort wieder auszahlen.
Der Betrag im Geldspeicher gehört dem Spieler und muss ihm auf Anforderung sofort ausgezahlt werden, automatische Auszahlungen erfolgen zusätzlich anlässlich der Stundenpausen. Der Betrag im Geldspeicher ist nach oben hin theoretisch nicht begrenzt, durch die automatischen Auszahlungen aber effektiv wohl auf 410 EUR (maximaler Stundengewinn + 10 EUR vom Spieler) begrenzt. Mit dem bei den aktuellen Maschinen mühsamen Umbuchen von Punkten nach Geld hat das also gar nix zu tun, und diese Mühsal wirds ja mit der neuen SPVO sowieso nicht mehr geben.



hallo LotharM
stimmt schon ,
ich vermute ,dass es einen Generalspeicher geben wird in €
Einwurfbegrenzt eben auf 10€
der
aber keine Gewinnbegrenzung hat ,
bis 999,00€ wird er wohl
anzeigen (Vermutung !)

pg.
357 24.06.2014 08:51 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Die ersten Geräte der ab 2006 geltenden SpVO hatten keinen Punktespeicher, zb.: Sonne von ADP - ich denke dieses Gereät könnte vom Spielablauf her den neueren Anforderungen entsprechen. Kopfkratz
358 24.06.2014 17:19 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Ich würde mich mit diesem Typen überhaupt nocht mehr unterhalten
Du merkst, der schreibt immer öfter, das ist ein Spinner!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Thorst: 24.06.2014 17:59.

359 24.06.2014 17:59 Thorst ist offline E-Mail an Thorst senden Beiträge von Thorst suchen
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Danke
360 24.06.2014 18:47 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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