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Autor Beitrag
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

Antworten: 73
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09.01.2015 16:00 Forum: Spielrecht


Hallo BrainTopping

Mein wirklich abschliessendes Statement zu dieser Sache:

Ja, ich habe mich bei der Ausführung deiner Rechenanweisungen vertippt, konnte mit den Zahlen 20 und 40 nichts anfangen und habe nicht darüber nachgedacht und damit auch nicht verstanden was Du berechnen willst. Dieses tut mir wirklich leid und ich schäme mich dafür.

Aufgrund der Heftigkeit Deiner Ausführungen in Beitrag 31 habe ich einen grundsätzlichen Fehler meinerseits erwartet und wäre auch bei richtigem Eintippen Deiner Anweisungen NIEMALS auf die Idee gekommen, dass die Differenz zwischen meinem Wert 37 und Deinem durch Rundung entstandenen Wert 37,037 die Bezeichnung "Der personifizierte Wahnsinn!!" verdient. Besonders nicht, da ja mein Wert der exakt Richtige ist.

Dass Du mit mir als angeblichen Lügner nicht mehr sprechen wirst, werde ich zu verschmerzen versuchen.

Lothar
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

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09.01.2015 10:30 Forum: Spielrecht


Hallo cUlater

Eine Korrektur meines Fehlers im Originalbeitrag wäre sehr unfair gewesen. Deshalb hab ich die Passage, so wie sie ursprünglich war, in einen neuen Beitrag kopiert und dort die Zahlen richtiggestellt.

Wenn ich mich nicht beim Nachrechnen von Braintoppings Angaben vertippt hätte, hätte ich diesen ganzen Abschnitt nicht so geschrieben. Wie gesagt war mein Fehler.

Trotzdem verstehe ich immer noch nicht, was an meiner Aussage so falsch war, dass sie als "Der personifizierte Wahnsinn!!" bezeichnet werden kann.
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

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09.01.2015 09:35 Forum: Spielrecht


Oh sorry, das war nun wirklich ein Fehler meinerseits.
Ich korrigiere hiermit:

Ich könnte also mal Deinen
100/(100-95)=20 und 100/(100-97,3)=37,037 (dessen Sinn ich nicht verstehe)
ein beherztes
19/20=0.95 und 36/37=0.972 periodisch (dessen Sinn Du nicht verstehst)
gegenüberstellen, aber das wäre sinnlos, weil keiner weiss was der andere meint.

Gehts bei dem ganzen Theater wirklich nur darum dass ich 37 und Du 37,037 (37,3?) meinst? Also meiner Meinung nach hat ein Roulette 37 und nicht 37,037 Felder
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

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09.01.2015 08:49 Forum: Spielrecht


Hallo BrainTopping

Warum genau soll ich mich jetzt schämen? Laut Deinem Zitat muss es irgendwas mit den 37 oder 20 Spielen, die Du mit einem bezahlten Einsatz machst zu tun haben. Aber da hab ich Dir doch gesagt, dass Du es nicht verstehen wirst. Und wenn Du es nun wirklich nicht verstanden hast, dann könnte ich doch, wenns nicht so einfach gewesen wäre dies zu prophezeien, stolz sein, oder nicht?

Ich könnte also mal Deinen
100/(100-95)=20 und 100/(100-97,5)=40 (dessen Sinn ich nicht verstehe)
ein beherztes
19/20=0.95 und 36/37=0.972 periodisch (dessen Sinn Du nicht verstehst)
gegenüberstellen, aber das wäre sinnlos, weil keiner weiss was der andere meint.

Aber da ich weiterhin vorhabe, mich gelegentlich in diesem Forum zu äußern, und zwar ohne dabei ständig von Dir wegen eines mir nicht erkennbaren Fehlers angepflaumt zu werden, versuche ich doch Dir das mit den 37/20 Spielen zu erklären.

Ich machs ganz einfach, bei den 20 Spielen brauchst Du nicht mal einen Taschenrechner:
Du nimmt 100€ aus Deiner Brieftasche und spielst damit 20 Spiele mit je 5€ Einsatz. Bei einer AQ von 95% wirst Du also bei Deinen 100€ Einsatz (langzeit und so..) 95€ gewinnen. Diese 95€ zahlst Du Dir aus und steckst sie in Deine Brieftasche. Und wenn Du dann nachzählst wirst Du feststellen, dass Du 5€ ausgegeben hast. Du könntest damit also sagen "Ich habe 20 Spiele auf 5€ gespielt, aber nur den Einsatz fürs erste Spiel bezahlt".

Mit den 37 Spielen wirds schwieriger, sind krumme Zahlen und Du brauchst einen Taschenrechner.
Du nimmt 185€ aus Deiner Brieftasche und spielst damit 37 Spiele mit je 5€ Einsatz. Bei einer AQ von 97,297% wirst Du also 185*0.97297 = 180€ gewinnen. Diese 180€ zahlst Du Dir aus. Du hast also wiederum 5€ ausgegeben und könntest damit also sagen "Ich habe 37 Spiele auf 5€ gespielt, aber nur den Einsatz fürs erste Spiel bezahlt".

Lothar
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

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08.01.2015 15:59 Forum: Spielrecht


Hallo BrainTopping

Ich hab in meinem letzten Beitrag versucht, Dir schonend klarzumachen, dass ich Deine Theorien nicht diskutieren will. Da Du das offenbar nicht verstanden hast und Fragen gestellt hast, antworte ich höflicherweise dieses eine Mal noch darauf.

Lies mal bei dem von Dir nun schon 2 mal zitierten Abschnitt der TR4.1 einen Satz weiter. Dieser heisst
Zitat:
Als Kasseninhalt wird die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen verstanden.

Macht ja auch irgendwie Sinn, weil einen Kasseninhalt wie Du ihn vielleicht verstehst (da liegt Geld in der Kasse) erzeuge ich in beliebiger Höhe ohne jemals ein Spiel gespielt zu haben: ich schalte das automatische Buchen aus, werf 24 1€ Münzen in den Automaten und zahl sie mir wieder aus und wiederhole das solange bis mich die Aufsicht rauswirft oder der 2€ Hopper leer ist. Wird also wohl was anderes gemeint sein, klar? Dazu ein Tip: Du solltest gmgs Hinweisen mehr Beachtung schenken, er hat so seine eigene Art Leute auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen.
Gemeint ist, was dem Aufsteller als Inhalt in der Kasse bleibt und das ist das was die Spieler verloren haben and das ist wiederum die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen. Bei GSG mit Punktespielen zählt als Einsatz was ich vom Geldspeicher in den Punktespeicher buche, als Gewinn das was ich vom Punktespeicher in den Geldspeicher buche, passt vielen nicht, ist aber in der TR4.1 so.
Und all dies erklärt Dir vielleicht warum ich, wenn ich nachrechnen will ob kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt, immer vom Auf- und Rückbuchen rede - und weils kürzer, einfacher und dasselbe ist sag ich statt "verbleibendem Kasseninhalt pro Stunde" normalerweise "Stundenverlust".

Dass ich zur Berechnung des maximalen Stundenverlusts die Spieltaktik "Schieb so viel Geld wie möglich in den Automaten, spiel soviele Spiele wie möglich mit höchstmöglichem Einsatz, verhindere jede Gewinnmöglichkeit (so du denn kannst) und nimm nie einen Gewinn" hängt damit zusammen, dass man damit normalerweise den höchsten Stundenverlust erleidet. Beim Roulette kannst Du keine Gewinnmöglichkeit verhindern also ist die Taktik über lange Zeiträume betrachtet egal.

Also rechne ich mal mit Deiner Spezialtaktik nach:
Du buchst also nur dann Geld in den Punktespeicher wenn zuwenig Punkte für ein 5€ Spiel vorhanden sind, ansonsten verwendest Du immer die gewonnenen Punkte. Mit diesen einmal aufgebuchten 5€ spielst Du dann im Langzeitschnitt bei einem echten Roulette 37 Spiele, bei einem mit 95% Auszahlung 20 Spiele. Wirst Du jetzt nicht verstehen, ist aber so. Glaubs mir einfach oder lass es Dir von jemanden der es auch weiss erklären, ich hab nicht die Nerven und die Zeit Dir die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung beizubringen. Mit den angenommenen 90 Spielen pro Stunde setzt Du also (90/20)*5 = 22,5€ pro Stunde ein und gewinnst nichts. Und jetzt berechnen wir den verbleibenden Kasseninhalt pro Stunde nach den Angaben der TR4.1: 22,5 - 0 = 22,5€ - komisch, nicht?

Aufgrund dessen behaupte ich einfach mal, dass ich durch Festlegung von Spielzeit, Maximaleinsatz und Auszahlungsquote einen bestimmten verbleibenden Kasseninhalt pro Stunde berechnet nach den Angaben der TR4.1 garantieren kann und dass es dadurch auch möglich ist ein TR4.1 konformes GSG mit echtem Zufallsgenerator zu bauen.

Was war noch?
Zitat:
Übrigens frage ich mich auch ein wenig, welcher Spieler auf die von Dir vorgeschlagene Weise spielen würde!

Zitat:
Dabei hat Deine "Methode" interessanter Weise den gleichen Haken wie die von Immo. Natürlich kann man so spielen! Nur wer spielt tatsächlich so?

Da hast du natürlich recht. Da Spieler normalerweise nicht versuchen ihre Verluste zu maximieren, wird eine Taktik die maximale Verluste erzeugen soll relativ selten in der Praxis angewendet.

Zitat:
Interessant wird Deine Methode noch mal, wenn man sie auf 10 Euro anstatt 5 Euro Einsatz pro Spiel anwendet.

Bist ein echter Blitzgneißer. Was glaubst Du warum mich das Thema interessiert? Sicher nicht deshalb, weil ich der adp ein unabhängiges und kostenloses Gutachten zur Richtigkeit ihrer Herstellererklärung liefern will.

Und zum Abschluss nochmals: Ich will mit Dir nicht über Deine Theorien diskutieren, weil ich diese Diskussionen für sinnlos halte und ich die dafür notwendige Zeit lieber sinnvolleren Tätigkeiten widmen will.

Lothar
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

Antworten: 73
Hits: 29.692
07.01.2015 11:53 Forum: Spielrecht


Hallo BrainTopping

Manchmal ist es glaube ich vernünftig gefühlte Sachverhalte wirklich mathematisch zu überprüfen:
Ich geh mal mangels konkreter Info davon aus, dass so ein mechanisches Roulette ca 90 Spiele die Stunde zulässt. Bei dem von Dir angenommenen Einsatz von 5€ pro Spiel kann ich bei gut gefülltem Punktespeicher also 90*5=450€ einsetzen. Bei einem Hold von 5% verliere ich also im Langzeitschnitt 450*0,05=22,5€ pro Stunde.
Diese 22,5€ sind kleiner als die von immo korrekt angegebenen 80€ die ich Netto pro Stunde in den Punktespeicher einbringen kann. Somit ist, wenn ich immer aufbuche wenns der Automat zulässt, die Punktebank im Langzeitschnitt am bzw. über dem Limit zum Zwangsrückbuchen. Somit ist das Zwangsrückbuchen bei kontinuierlichem Spiel nicht der Ausnahme- sondern der Regelfall.

Da so ein Roulette ziemlich einfach zu berechnen ist, hätte es mich wirklich interessiert anhand einer Simulation festzustellen, wie knapp die Hersteller an die 33€ rangehen (den 2% Tronc wird sich ja nicht ein Marketingheini aus den Fingern gesogen haben) und dafür hätte ich die angefragten Daten benötigt.

Und bevor Du nun in diversen Foren rumposaunst, dass sich nun auch die PTB mit Deinen Theorien beschäftigt und somit bald der Big Bang zu erwarten sei: Ich habe weder mit der PTB, noch mit Herstellern, Aufstellern und Ordnungsämtern was zu tun. Dass ich hier hin und wieder in meinen Augen ungerechtfertigte Vorwürfe an PTB, Hersteller oder Aufsteller einem Realitätscheck unterziehe hat rein private Motive und soll dazu dienen ernsthaften Nutzern dieses Forums eine alternative Sichtweise anzubieten.
In diesem Fall war meine Wortmeldung einzig darin begründet, dass ich, wie oben bereits gesagt, mal so einen 33€ Langzeitschnitt simulieren wollte. Ich glaube nicht, dass Nutzer dieses Forums eine alternative Sichtweise Deiner Theorien benötigen, also bin ich da normalerweise still.

lg
Lothar
Thema: 2015-01 ADP Neues Roulette --> Mit echter Kugel....
LotharM

Antworten: 73
Hits: 29.692
06.01.2015 21:29 Forum: Spielrecht


Hallo BrainTopping

Ich würde Deine Berechnungen bzgl. Roulette interessehalber gerne nachvollziehen. Da ich im Ausland wohne komme ich in absehbarer Zeit nicht dazu das Spiel selbst zu untersuchen und die adp homepage sagt dazu nichts. Was sind Deine Werte für

* Die durchschnittliche Spielzeit bei ständigem Spiel.
* Bei welchem Punktestand beginnt die automatische Rückbuchung und was ist der Maximaleinsatz bei diesem Punktestand.
* Wann und wie erfolgt die Reduktion des Maximaleinsatzes um die Regel Punktestand + angezeigte Gewinnchance kleiner 1000€ einzuhalten.
* Ab welchem Punktestand wird kein Spiel mehr zugelassen?

Ums einfach zu halten will ich mich als Spieltaktik auf "Maximum auf eine Zahl" beschränken, es genügen also die jeweiligen Maximaleinsätze für Plein.

Bringt zwar als Beweis für Deine These "Roulette entspricht NACHWEISLICH nicht der TR 4.1" nichts, da Du einerseits das n, das die adp in ihrer Herstellererklärung angegeben hat nicht kennen wirst und Du Dir andererseits selbst so ein Ding mieten müsstest um festzustellen, ob sich nicht irgendwann einfach die Mindestspielzeit verlängert wenns mit den 33€ kritisch wird. Aber die Einfachheit eines Roulettes ist sicher eine gute Gelegenheit nachzurechnen, ob es nicht doch möglich ist mit einem echten Zufallsgenerator die max. 33€ Stundenverlust zu garantieren.

lg
Lothar
Thema: Internet Black Jack bringt kein Glück
LotharM

Antworten: 4
Hits: 1.046
RE: Internet Black Jack bringt kein Glück 05.01.2015 12:13 Forum: Spielrecht


Genau das hat mich ja an BrainToppings Schilderung seiner Betrugsanzeige so verwundert. Da wird eine Anzeige wegen Betrugs bei einer illegalen Tätigkeit angenommen und irgendwie auch bearbeitet, dass sich der Anzeiger selbst damit eines Verstoßes gegen $285 StGB bezichtigt bleibt aber unbeachtet.
Ist doch irgenwie wie "Ich hab da übers Internet 1/2kg Gras bestellt und die Qualität entspricht nicht dem Versprochenen. Das ist Betrug und zum Beweis lasse ich Ihnen mal 1/4kg davon da".

Aber ich muss ja nicht alles verstehen...

lg
Lothar
Thema: Bally-Wulff Geldspielgerät --> Erstmalig mit Verfristung per 31. 01. 2015
LotharM

Antworten: 31
Hits: 8.931
01.01.2015 21:06 Forum: Spielrecht


Hallo Meike

Straf- oder zivilrechtliche Verfahren in denen die Verfristung der Software ein Thema war sind mir nicht geläufig, hab ich wissentlich aber auch nicht behauptet (obwohl mich zivilrechtliche Verfahren bzgl Softwareverfristung in GSGs rein vom Thema her schon interessieren würden).
Ich hab eigentlich nur über meine simple und laienhafte Vorstellung bzgl. der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit aufgrund des §7 Abs.4 Nr.2 SpielV gesprochen und so was wäre doch ggf. verwaltungsrechtlich zu klären (wenn ich nicht schon wieder falsch liege). Wenn es darüber bereits Urteile gibt wäre ich überrascht - vielleicht hat eine Frau Dr. jur dies am 11.01.2012 niedergeschrieben, rechtlich relevant ist es doch erst seit dem 11.11.2014, oder nicht?

Da ich berufsbedingt eher lösungsorientiert denke, betrachte ich die Softwareverfristung einfach deshalb als probates Mittel, weil mir unter den gegebenen Rahmenbedingungen kein anderes einfällt um das folgende Problem zu lösen:

Stelle sicher, dass eine als fehlerhaft erkannte GSG-Software nicht weiter betrieben wird.

Rahmenbedingungen:
* GSG können von den Betreibern angemietet oder gekauft werden.
* Der Betreiber, der Verkäufer/Vermieter und der Zulassungsinhaber sind in der Regel unterschiedliche Firmen (wenn auch oft mit derselben Mutter).
* Es gibt kein zentrales Register, das einen Zulassungsinhaber oder Verkäufer über den aktuellen Betreiber der von ihm hergestellten/verkauften GSG informieren kann.
* Eine zentrale Vernetzung aller GSG ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und als freiwillige Übereinkunft aller Beteiligten illusorisch.
* Eine Vernetzung aller GSG eines Zulassungsinhabers ist vom Zulassungsinhaber gegenüber den Betreibern nicht durchsetzbar.
* Jedwede Vernetzung ist an sich unerwünscht, da sie der PTB einen hohen Prüfaufwand aufbürdet und trotzdem unerlaubter Datenexport und Rückwirkungen nicht beweisbar ausgeschlossen werden können.

Mir fällt als Lösung nichts anderes ein, als das letzte Glied in der Kette, den Betreiber, zu verpflichten die Geräte mit der fehlerhaften Software in angemessener Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Und wenns da irgendwo juristischen Probleme damit gibt, dann sind entweder diese zu lösen oder eben die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass eine andere Lösung ermöglicht wird (z.B. hab ich in einem anderen Zusammenhang schon mal die obligatorische Anbindung aller GSGs an ein Behördenrechenzentrum erwähnt).

Hallo zusammen

Ich empfinde die Aussagen von Meike in den Beiträgen 11 und 13 in diesem Thema als durchaus relevant für Aufsteller, Ordnungsämter und Sachverständige zur §7 Nachprüfung, stellen sie doch (so ich sie richtig verstanden habe) den Vollzug von §7 Abs.4 Nr.2 SpielV und allgemein die Rechtssicherheit bei der Verwendung der PTB Zulassungsdatenbank in Frage.

Da ich einerseits nicht über das juristische Wissen verfüge und ich andererseits aus Erfahrung weiss, dass es mir persönlich nicht gelingen wird Meike beim eigentlichen Thema zu halten, steige ich an diesem Punkt aus der Diskussion aus. Vielleicht wäre als Abschluss neben Meikes Meinung noch die eines weiteren Experten zu diesem Thema hilfreich.

lg
Lothar
Thema: Bally-Wulff Geldspielgerät --> Erstmalig mit Verfristung per 31. 01. 2015
LotharM

Antworten: 31
Hits: 8.931
30.12.2014 22:26 Forum: Spielrecht


Hallo gmg

Deine hin und wieder etwas kryptischen Hinweise zu entschlüsseln bereitet wirklich Vergnügen, danke dafür. Ich weiss zwar nie genau ob mein Klartext wirklich stimmt, aber auch das ist ein interessanter Teil davon, zwingt er mich doch meine Fragestellungen nochmals zu überdenken.

Nachdem sich das Grundprinzip ja inzwischen nicht geändert haben wird, war es natürlich dumm von mir den Fragenkomplex zur steuerlichen Aufzeichnung von GSG erneut aufzuwerfen, Du hast mir die Problematik dankenswerterweise ja schon einmal umfassend erklärt. Ich werde mich wirklich bemühen solchen Diskussionen in Zukunft auszuweichen. Es war halt wieder einmal eine von Meikes Tiraden gegen BMWi&Hersteller&PTB die mich zu einer nicht zu Ende gedachten Reaktion veranlasst haben.

Ich lehne mich, was die steuerlichen Aufzeichnungen betrifft, also entspannt zurück und warte was da kommen mag. Interessant wird allenfalls wie ein eventueller Konflikt zwischen steuerlichen Pflichten und spielrechtlichen Einschränkungen bzgl. Datenexport gelöst werden wird - hoffentlich klappt da die Kommunikation zwischen den zuständigen Stellen besser als in manchen anderen Bereichen.

lg
Lothar
Thema: Bally-Wulff Geldspielgerät --> Erstmalig mit Verfristung per 31. 01. 2015
LotharM

Antworten: 31
Hits: 8.931
30.12.2014 09:14 Forum: Spielrecht


Hallo Meike

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Ja, auf gmgs Kommentare warten wir ja nicht nur in diesem Thread - warten wir also weiter...

Wenn Bekanntmachungen der PTB, die ja in SpielV §15(2), TR4.1 8.6 und Entwurf TR5 9.6 geregelt werden nicht gerichtsfest sind, wirds aber an vielen Punkten haarig. Wundert mich eigentlich, dass da noch niemand geklagt hat.
Dass nicht festgelegt ist, in welchen Zeitabständen der Aufsteller die Zulassungsdatenbank überprüfen muss hat mich auch gewundert. Veröffentlichungen erfolgen immer am ersten des Monats und ich hab noch keine Verfristung gesehen, die kürzer als einen Monat vorher bekannt gemacht wurde - also hab ich für mich "einmal pro Monat" als realistischen Wert angenommen.


lg
Lothar
Thema: Was bringt die TR 5.0 ?
LotharM

Antworten: 47
Hits: 27.540
30.12.2014 08:33 Forum: Spielrecht


Hallo Meike

Ich möchte mich bei Dir für meinen Schreibstil entschuldigen. Als Techniker drücke ich mich anscheinend des öfteren für die Allgemeinheit ziemlich unverständlich aus, aber z.B. Juristen machen das ja auch nicht anders, ein typischer "Clash of Cultures" eben.

Ich versuchs nochmal:

In der SpielV wird der Höchstgewinn einmal mit 23€ und an anderer Stelle mit 300€ angegeben. Dies verwirrt, da der Wille des Gesetzgebers nicht eindeutig erkennbar ist.

Die PTB hat nun dankenswerterweise im Entwurf zur TR5 den Höchstgewinn auf 23€ festgeschrieben. Das Zitat verwirrt nicht, es klärt auf.

Und die "Lex-specialis-BMWI" hat doch damals auch nicht für Altgeräte gegolten. Die GSG nach TR3 sind doch erst jetzt ausser Betrieb gegangen.

lg
Lothar
Thema: Was bringt die TR 5.0 ?
LotharM

Antworten: 47
Hits: 27.540
29.12.2014 07:14 Forum: Spielrecht


Hallo Meike

Zum besseren Verständnis des Problems:

Der angezeigte Höchstgewinn beträgt 23€. Dies wird meines Wissens nach von niemanden bestritten.
Diese 23€ hat der Bundesrat mit der Aufnahme der Spieldefinition (§13(1)) in die SpielV beschlossen. Gleichzeitig hat er dezidiert einen angezeigten Höchstgewinn von 300€ beschlossen. Dieser Widerspruch hat für Verwirrung gesorgt. Diese Verwirrung wird in dem von Dir zitierten Satz aus dem Entwurf der TR5 dahingehend aufgelöst, dass die 300€ Regel ins Leere läuft und 23€ gelten.
Das WIE VIEL kanns also nicht sein, das VON WEM nur insofern, als dieser Widersprüchliches in die SpielV eingeführt hat.

lg
Lothar
Thema: Bally-Wulff Geldspielgerät --> Erstmalig mit Verfristung per 31. 01. 2015
LotharM

Antworten: 31
Hits: 8.931
28.12.2014 23:21 Forum: Spielrecht


Hallo Meike

@steuerliche Aufzeichnungen
Danke für die Aufklärung. Ich hab zwar beim Durchlesen der GoBD nur bestätigt gefunden, dass spätestens mit Inkrafttreten von §13(9a) jeder Geschäftsfall (Geldübergabe Spieler an GSG oder GSG an Spieler) vom GSG korrekt erfasst werden wird; einen Hinweis auf die Aufzeichnungspflicht von Konfigurationsänderungen die mit den eigentlichen Geschäftsfällen nichts zu tun haben ist mir wohl entgangen (Rz.89 wirds ja wohl nicht sein, Ein-/Ausgeschaltene Spiele stellen ja wohl keine zur Verarbeitung erforderlichen Tabellendaten dar). Aber als Laie vertraue ich Dir und frage mich nur wo dann die Grenze dessen ist was aufgezeichnet werden muss und wer diese Grenze festlegt - warum sollten dann nicht zu jedem Einsatz und Gewinn auch das gespielte Spielsystem, die Spielsystemvariante etc gespeichert werden müssen.

@Verfristung
Verstehe ich Dich richtig, dass SpielV §7 Abs.4 Nummer 2 und damit auch §19 Abs.1 Nummer 6b ebenfalls "ins Leere laufen", weil sie nicht durchsetzbar sind?
Ich habe das bisher ziemlich einfach gesehen: Seit 11.11.2014 sind die Aufsteller bei der Ausübung ihres Gewerbes verpflichtet regelmäßig die Zulassungen der von ihnen betriebenen GSG auf der PTB Website zu überprüfen und solche, die nicht entsprechen aus dem Verkehr zu ziehen. Und wenn sie das nicht tun, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und diese lässt sich durch Nachschau vor Ort überprüfen. Und ab Inkrafttreten von §13(9a) lässt sich ein unzulässiges Weiterbetreiben verfristeter Software auch im Nachhinein aufgrund der aufgezeichneten Daten beweisen. Ich sehe das eigentlich als großen Fortschritt, da vorher ja irgendwie nicht klar geregelt war, wer für die Ausserbetriebnahme verfristeter Software verantwortlich ist. Da denk ich dann wohl zu einfach - aber für einen weiteren Hinweis wo ich da was falsch verstanden habe wäre ich schon dankbar.

lg
Lothar
Thema: Was bringt die TR 5.0 ?
LotharM

Antworten: 47
Hits: 27.540
28.12.2014 11:49 Forum: Spielrecht


Hallo Meike

Deine bunderatsfreundliche Interpretation der 300€-Regel verstehe ich auch nicht - wie sollte bei bestehenden Bauarten nachträglich eine Begrenzung auf 300€ angezeigten Maximalgewinn eingeführt werden ohne dass bei einer derart tiefgreifenden Änderung eine Neuzulassungen dieser Bauarten erfolgt, diese Neuzulassung nach TR4.1 aber nicht möglich ist. Ich bleibe dabei, dass diese Regel einfach unsinnig ist und zeigt, dass der Bundesrat und dessen Berater einfach keine Ahnung hatten, was sie da an Änderungen in die SpielV hineingepfuscht haben. Und die PTB benennt diesen Unsinn auch sehr treffend mit "läuft ins Leere".

Und bzgl der tanzenden Jungfrauen
Ich hatte bei Deinem Startbeitrag zu diesem Thema schon Zweifel, ob wir denselben Entwurf gelesen haben, denn Dein

Zitat:
dass dort endlich ein Schlußstrich unter die herstellerfreundlichen "Einsatzinterpretationen" der alten Versionen gezogen wurde.

widerspricht so ganz meinen Schlussfolgerungen aus dem Entwurf. Meiner Meinung nach hat sich erstaunlich wenig an den prinzipiellen Vorgaben zur Spielgestaltung geändert - der von manchen erhoffte Paradigmenwechsel zur Festschreibung des Spielablaufs erfolgt im Entwurf definitiv nicht. Somit müssen m.E. auch keine alten Patente ausgegraben werden oder spezielle Umgehungsmethoden erfunden werden - für mehrstufige Spielabläufe, Sonderspiele, Risikospiele sehe ich keinerlei prinzipiellen Einschränkungen, allenfalls nur quantitative. Aber solange die endgültige Version nicht veröffentlicht ist, ists ziemlich müßig über das was kommen mag zu spekulieren. Ich persönlich bin jedenfalls gespannt darauf, ob die Endfassung i.W. dem Entwurf entspricht und wenn ja, wie lange diese Fassung dann gültig sein wird.

lg
Lothar
Thema: Bally-Wulff Geldspielgerät --> Erstmalig mit Verfristung per 31. 01. 2015
LotharM

Antworten: 31
Hits: 8.931
28.12.2014 09:16 Forum: Spielrecht


Hallo gmg und Meike

Vielleicht hab ich in der SpielV ja was überlesen - aufgrund welcher Grundlagen sollte die PTB berechtigt sein in der TR die Vorgangsdokumentation über die vorschriebenen Daten (Identifikation des GSG, Einsatz, Gewinn und Kasseninhalt) hinaus um Konfigurationsänderungen des GSG zu erweitern? Was sie darf ist ja in §12(3) festgelegt.

Wenn ich mich an unsere früheren Diskussionen richtig erinnere wäre diese erweiterte Dokumentation, so sie steuerrechtlich nötig ist, doch Aufgabe des Steuerpflichtigen, also des Aufstellers. Somit wären doch diese im "Zugzwang" darauf hinzuwirken, dass dies in die GSG eingebaut wird - oder seh ich da was falsch?

Aber was durch die Dokumentation des Ein-/Ausschaltens von Spielsystemen effektiv bewirkt werden soll, erschliesst sich mir nicht. Solange ein GSG in seiner Version dem veröffentlichten Zulassungsschein entspricht, darf ein Betreiber doch nach Belieben Spiele ein- und ausschalten.
Ob ein Aufsteller oder von ihm Beauftragte etc (§8(1)) ordnungswidrig selbst spielen darf das Spielgerät aufgrund des Verbots der Aufzeichnung spielerbezogener Daten nicht erfassen, wird sich also aufgrund einer GSG Vorgangsdokumentation nicht beweisen lassen.
Anders siehts mit dem Betreiben verfristeter Software aus - hier liegt die Verantwortung m.E. inzwischen klar beim Aufsteller ($7(4)2) und ein Verstoß dagegen lässt sich nach Inkrafttreten des §13(9a) am 10.2.2016 auch ziemlich eindeutig beweisen, da im Entwurf der TR die Softwareversion Teil der Identifikation des GSG ist und somit jeder Versionswechsel mit allem drum und dran (Hash, Signatur) gespeichert werden muss.

lg
Lothar
Thema: alle GSG müssen nachgerüstet werden...
LotharM

Antworten: 12
Hits: 5.893
RE: alle GSG müssen nachgerüstet werden... 13.12.2014 14:39 Forum: Spielrecht


Hallo gmg

Natürlich ist die Neufassung des §6(4) eine sinnvolle Änderung der SpielV (die sinnlosen werden ja zumindest im Entwurf der TR5 mutigerweise auch entweder als solche bezeichnet oder andererseits, wie man bei uns sagt, nicht einmal ignoriert smile ). Ich hab auf die alte Version nur deshalb hingewiesen, weil ich als Branchenfremder in der Zusammenschau der Bilder im Beitrag 2 mit der von Meike postulierten Anforderung von unveränderbar auf der Frontscheibe und Deinem Zitat der SpielV den Eindruck hatte, dass die PTB mit der Bauartnummer 2709 etwas zugelassen hat, das offensichtlich nicht der SpielV entspricht - drum hab ich nochmals nachgelesen.

Und gegen Blödheiten wie im Beitrag 3 (einen tieferen Grund kann ich mir schwer vorstellen) und andere unzulässige Änderungen der Bauarteigenschaften kann eine SpielV wenig tun, da hilft nur eine konsequente Anwendung der vorgesehenen Kontrollmechanismen vor Ort.

lg
Lothar
Thema: alle GSG müssen nachgerüstet werden...
LotharM

Antworten: 12
Hits: 5.893
RE: alle GSG müssen nachgerüstet werden... 11.12.2014 18:22 Forum: Spielrecht


Hallo gmg

Die Konkretisierung "in der Nähe des Münzeinwurfs" ist erst in der 6. Verordnung zur Änderung der SpielV erfolgt. In der 5. lautete §6(4) noch

Zitat:
Der Hersteller hat an Geldspielgeräten deutlich sichtbare sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten anzubringen. Der Aufsteller hat in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen.


Von Frontscheibe oder unveränderbar steht da gar nichts.

lg
Lothar
Thema: Was bringt die TR 5.0 ?
LotharM

Antworten: 47
Hits: 27.540
30.11.2014 19:14 Forum: Spielrecht


Und das Zulassungsdatum der Bauarten der neuen Spielpakete ist?

Für zugelassene Bauarten können weiterhin neue Spielpakete mit bisher gesperrten Spielen oder neuen Spielkombination ausgeliefert werden.

Es können auch noch neue Bauarten nach TR4.1 auf der PTB Website veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt ja nur für Bauarten für die auch Zulassungsbelege abgerufen wurden, die also in der Praxis auch in die Aufstellung gegangen sind.

Ich fände es logisch, dass die Hersteller da einiges an bereits erfolgten Zulassungen bzw zugelassenen aber bisher gesperrten Spielen zurückgehalten haben, um die Zeit bis brauchbare Spiele nach TR5 verfügbar sind, zu überbrücken - also den Fluß an tollen "Neuigkeiten" aufrecht zu erhalten.

lg
Lothar
Thema: Was bringt die TR 5.0 ?
LotharM

Antworten: 47
Hits: 27.540
RE: Was bringt die TR 5.0 ? 27.11.2014 07:48 Forum: Spielrecht


Gmg, danke für den Hinweis, Inkrafttreten war ja am Tag der Verkündigung

Richtig ist also:
Anhängige Anträge nach TR4.1 werden von der PTB seit dem 11.11. nicht mehr entschieden - also sollte es keine neuen Zulassungen nach TR4.1 ab dem 11.11. mehr geben.

Lothar
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