Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
Birgit Lehmann
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Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Hallo ins Forenland,
leider helfen mir die Erkenntnisse der letzten Bundesfachtagung bei meinem derzeitigen Problem nicht weiter. Aber vielleicht erhalte ich ja ein kurzes Feedback aus der Runde!
Bei mir möchte ein eingetragener Verein eine Reisegewerbekarte beantragen. Da es sich um eine juristische Person handelt und alle übrigen Voraussetzungen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte vorliegen, würde ich sofort loslegen, wenn nicht meine Fachaufsicht die Auffassung vertreten würde, eingetragenen Vereinen (unabhängig ob gemeinnützig oder wirtschaftlich) dürfe keine Reisegewerbekarte ausgestellt werden?!
Was sagt Ihr dazu?
Auf eine erleuchtende Antwort wartend setze ich meine Recherche fort und
grüße Euch aus dem herbstlichen Spreewald
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1
19.11.2015 11:22 |
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Solon
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Gosi
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Die Meinung der Fachaufsicht hört sich sehr pauschal an. Bei mir sind Vereine beispielsweise im stehenden Gewerbe tätig und früher -zu Zeiten des GastG- waren Vereine auch Inhaber von Erlaubnissen. Hat denn der Verein auch Mitarbeiter? Darf man fragen, was die überhaupt machen wollen?
Grüße aus Goslar
__________________ Viele Grüße aus dem Harz
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2
19.11.2015 12:29 |
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Solon
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claysch
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Mahlzeit!
wie wurde es denn begründet, dass ein Verein keine RGK bekommen kann ???
Gruß
claysch
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3
19.11.2015 12:45 |
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Birgit Lehmann
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Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Werte Mitstreiter,
also, es handelt sich um einen gemeinnützigen Sportverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Dieser möchte eine Reisegewerbekarte für die Abgabe von Speisen und Getränken beantragen, da er ab sofort die Versorgung während seiner "größeren" Sportveranstaltungen selbst übernehmen möchte, um so die Vereinskassen ein wenig zu füllen.
Soweit mir bekannt ist, laufen die Geschäfte noch ehrenamtlich - also von Angestellten des Vereins weiß ich nichts.
Ja, die Aussage, Vereine können generell keine Reisegewerbekarte erhalten, war und ist pauschal. Dies sei wohl in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden?! Da ich erst seit 2011 im Boot bin und dies mein 1. Verein mit genannten Ambitionen ist, kann ich mich über frühere Arbeitsweisen nicht äußern.
Wenn ich mir jedoch das Antragsformular anschaue oder Seiten anderer Kommunen betrachte, sind Vereine stets als mögliche Antragsteller aufgeführt.
Auch in der Gewerbeordnung habe ich bislang explizit keinen Ausschlussgrund für die Antragstellung von Vereinen finden können.
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19.11.2015 13:19 |
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F.Lichtenstern
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Zitat: |
Original von Birgit Lehmann
Werte Mitstreiter,
also, es handelt sich um einen gemeinnützigen Sportverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Dieser möchte eine Reisegewerbekarte für die Abgabe von Speisen und Getränken beantragen, da er ab sofort die Versorgung während seiner "größeren" Sportveranstaltungen selbst übernehmen möchte, um so die Vereinskassen ein wenig zu füllen.
Soweit mir bekannt ist, laufen die Geschäfte noch ehrenamtlich - also von Angestellten des Vereins weiß ich nichts.
Ja, die Aussage, Vereine können generell keine Reisegewerbekarte erhalten, war und ist pauschal. Dies sei wohl in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden?! Da ich erst seit 2011 im Boot bin und dies mein 1. Verein mit genannten Ambitionen ist, kann ich mich über frühere Arbeitsweisen nicht äußern.
Wenn ich mir jedoch das Antragsformular anschaue oder Seiten anderer Kommunen betrachte, sind Vereine stets als mögliche Antragsteller aufgeführt.
Auch in der Gewerbeordnung habe ich bislang explizit keinen Ausschlussgrund für die Antragstellung von Vereinen finden können. |
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Eingetragene Vereine sind juristische Personen und deshalb auch dazu berechtigt, einen Antrag auf eine Erlaubnis - wie eben die Reisegewerbekarte - zu stellen.
§§ 1, 6, 55 und 56 GewO haben keine gegengerichtete Aussage.
Ich würde die Fachaufsicht schon mal löchern, wo das denn stehen soll, dass ein Verein keine Reisegewerbekarte beantragen darf.
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5
19.11.2015 13:35 |
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HBinder
Haudegen
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Die Auffassung der Fachaufsicht wundert mich schon sehr. Kann mich F. Lichtenstern nur anschließen!
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6
19.11.2015 13:48 |
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Gosi
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Aus meiner Sicht genügt dafür (in Niedersachsen) eine Gewerbeanmeldung bzw. eine -anzeige. Wird ja vermutlich immer auf demselben Sportplatz oder in der Sporthalle sein.
__________________ Viele Grüße aus dem Harz
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7
19.11.2015 14:07 |
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claysch
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Hallo,
genau das habe ich mich auch gerade gefragt, Warum eine Reisegewerbekarte ? Oder fährt der Verein Sportveranstaltungen an und wird dann dort tätig ?
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8
19.11.2015 14:09 |
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Birgit Lehmann
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Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Hallo ins Forenland,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Anmerkungen!
Also, das mit der Gewa1 ist leider nicht möglich, da die Halle dem Sportverein weder gehört noch durch diesen allein genutzt wird. Es ist eine Mehrzweckhalle in kommunalem Eigentum. Finanziell waren am Bau die Stadt sowie der Landkreis beteiligt. Meines Wissens nach spielen auch Fördermittel eine Rolle.
Als Nutzungsart ist baurechtlich keine feste Gastronomie genehmigt. Auch die Räumlichkeiten geben diese nicht her. Ausgeschenkt wird im Foyer (einzelfallbezogene, gesonderte Genehmigung für Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke laut Hallenordnung erforderlich) z.B. per mobiler Schankanlage, welche nur zu den "wichtigeren" Spielen vor Ort transportiert und aufgebaut wird (ca. alle 2 - 3 Wochen). Anschließend erfolgt noch am gleichen Tag ein Abbau sowie Abtransport derselben. Dies alles spricht für ein Reisegewerbe.
Darüber hinaus schenkt der Verein regelmäßig auch beim Stadtfest aus.
Die fortlaufende Erteilung einer Gagev (Brandenburg) kommt leider auch nicht in Frage, da dies für ein stehendes Gewerbe sprechen würde, welches baurechtlich jedoch ausgeschlossen ist - also muss es wohl oder übel beim Reisegewerbe bleiben.
Liebe Grüße aus dem Spreewald
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9
19.11.2015 14:36 |
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HBinder
Haudegen
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RE: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Kommt dann nicht eine Gestattung in Betracht bzw. eine Anzeige für ein anlassbezogenes vorübergehendes Gaststättengewerbe?
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10
19.11.2015 17:12 |
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Birgit Lehmann
Mitglied
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Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Guten Morgen,
mit Gestattungen arbeitet das BbgGastG nicht.
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes kommt aufgrund der Häufigkeit nicht in Betracht. Allein von November bis März stehen 8 Termine für ein und denselben Veranstaltungsort an - weitere folgen. Dies lässt den Schluss zu, dass ein stehendes Gewerbe anzuzeigen wäre, welches entgegen dem vorläufigen einer umfassenden Zuverlässigkeitsprüfung unterliegt.
Also alles nicht so einfach, wenn man es doppelt nimmt!
Auf in die letzten Stunden dieser Woche
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20.11.2015 09:02 |
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
nach meiner Einschätzung ist der Ausschank in der Halle durch den Sportverein eindeutig ein stehendes Gewerbe.
Eine Reisegewerbekarte kann natürlich ausgestellt werden, sie würde diesen Ausschank aber nicht abdecken; es würde also trotzdem ein Gaststättenbetrieb ohne die erforderliche Anzeige /Erlaubnis betrieben.
M.E. sollte hier unbedingt eine Klärung zwischen den Betreibern der Halle und dem Verein herbeigeführt werden. Einerseits einen Ausschank im stehenden Gewerbe zu verbieten und ihn andererseits dann aber unter Missachtung der gewerberechtlichen Vorschriften doch haben zu wollen, ist für mich nicht so ganz nachvollziehbar.
Regina Runge
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23.11.2015 11:07 |
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jonas kuckuk
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Hallo,
vielleicht ist dieses Formular hilfeich? Ich habe aber echt keine Ahnung vom Gasstättengesetz
Bei Vereinen steht eigentlich der Gertänkeverkauf nicht im Vordergrund.
Gruß
https://www.pirna.de/downloads/Anzeige_n...von_Alkohol.pdf
__________________ Jonas Kuckuk
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jonas.kuckuk@freenet.de
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17.12.2015 12:20 |
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J. Simon
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Hallo Birgit,
ich sehe das auch wie Frau Runge: Gagev scheidet aus, RGK nicht zielführend.
Um die Problematik auf niedriger Stufe zu halten, würde ich empfehlen, dass der Verein ganz normal ein stehendes Gaststättengewerbe anmeldet ggf. ergänzt um den Zusatz "anlässlich von eigenen Sportveranstaltungen" und den Nutzungsvertrag dahingehend ergänzen, dass eben zu diesen Veranstaltungen Speisen und Getränke zum Verzehr abgegeben werden dürfen.
Auf die baurechtliche Schiene würde ich wegen dieser paar Veranstaltungen die ganze Sache nicht heben.
@ Jonas Kuckuck:
Bei einem Verein steht nicht der Getränkeverkauf im Vordergrund, wenn es Sportverein ist wie hier im geschilderten Fall, nichtsdestotrotz haben die meisten Vereine auch einen Wirtschaftsbetrieb, der zur Unterstützung des Vereinszweckes dient und so auch steuerrechtlich behandelt wird.
Und da meist auch Gäste und nicht nur Mitglieder des eigenen Vereins bewirtet werden, sind wir beim öffentlichen und somit genehmigungs-/anzeigepflichtigen Gaststättenbetrieb.
VG J. Simon
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17.12.2015 14:01 |
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Birgit Lehmann
Mitglied
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Hallo Joachim,
danke für Deinen hilfreichen Beitrag.
Ich wünsche Dir und Deiner Familie ein erholsames Weihnachtsfest und einen schwungvollen Rutsch ins Jahr 2016.
LG Birgit
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17.12.2015 15:07 |
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J. Simon
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Danke, das wünsche ich dir auch!
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18.12.2015 07:48 |
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SEberhagen
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Wenn ein Verein also in einem Gebäude auf einen Sportplatz Ausschank betreiben will genügt es der Anzeige oder Bedarf es einer Gewerbeanmeldung?
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23.01.2018 11:18 |
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