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Thema: Wanderlager / Kaffeefahrt / Werbeverkaufsveranstaltung |
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Danke nach Hessen,
in der Liste hatte ich bereits nachgesehen, bin jedoch nicht fündig geworden
!
Daher kam mir die Idee, mich an euch Forenmitstreiter zu wenden. Vielleicht hat ja doch schon jemand von der Firma gehört?!
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Thema: Wanderlager / Kaffeefahrt / Werbeverkaufsveranstaltung |
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Einen sommerlich heißen guten Morgen ins Forenland,
mir liegt die Anzeige eines Wanderlagers der THV-Süd GmbH aus Baden-Baden vor.
Meine Recherche im Netz lässt nichts Gutes erahnen. Kennt jemand den Veranstalter?
Liebe Grüße aus dem Spreewald
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Thema: Sicherheitsbeauftragter im Fußballstadion - freier Beruf oder Gewerbe |
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Das habe ich beim Lesen des Landmann Romer auch feststellen dürfen.
Trotzdem danke für die einleuchtende Antwort auf meine ... Frage!
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Weihnachtsfest und einen schwungvollen Rutsch ins Jahr 2016.
Übrigens:
GOLTEX hat plötzlich und unerwartet seine stehenden Gewerbe in unseren zwei Gaststätten abgemeldet.
Vorweihnachtliche Grüße aus dem
verregneten Spreewald
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Thema: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Hallo Joachim,
danke für Deinen hilfreichen Beitrag.
Ich wünsche Dir und Deiner Familie ein erholsames Weihnachtsfest und einen schwungvollen Rutsch ins Jahr 2016.
LG Birgit
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Thema: Sicherheitsbeauftragter im Fußballstadion - freier Beruf oder Gewerbe |
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Hallo ins Forenland,
bei mir sprach soeben der neue Sicherheitsbeauftragte eines Fußball-Drittligisten unserer Region vor.
Er wollte sich erkundigen, ob seine Tätigkeit für den Verein, der ihn als Honorarkraft (Einsatz ca. 4 * 1/2 Tag im Monat) angeheuert hat, der gewerblichen Anzeigepflicht unterliegt.
Während unseres Gespräches teilte er mir folgende Aufgaben mit, die ihm in seiner Funktion als Sicherheitsbeauftragter übertragen wurden:
1. Moderation / Leitung der Sicherheitsberatungen
2. Spielbeobachtung
3. Mängelanzeigen (z.B. Löcher im Zaun).
Als ich anfangs lediglich mit dem Wort "Sicherheitsbeauftragter" konfrontiert war, dachte ich spontan an Bewachertätigkeiten. Diesen Gedanken verwarf ich allerdings im Verlaufe des Gespräches, da die beschriebenen Tätigkeiten nichts mit der Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen zu tun haben.
Nun befinde ich mich im Zwiespalt - gewerbliche Tätigkeit oder freier Beruf?!
Vielleicht gibt es ja ein paar Denkanstöße aus dem Forenland?
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Thema: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Guten Morgen,
mit Gestattungen arbeitet das BbgGastG nicht.
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes kommt aufgrund der Häufigkeit nicht in Betracht. Allein von November bis März stehen 8 Termine für ein und denselben Veranstaltungsort an - weitere folgen. Dies lässt den Schluss zu, dass ein stehendes Gewerbe anzuzeigen wäre, welches entgegen dem vorläufigen einer umfassenden Zuverlässigkeitsprüfung unterliegt.
Also alles nicht so einfach, wenn man es doppelt nimmt!
Auf in die letzten Stunden dieser Woche
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Thema: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Hallo ins Forenland,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Anmerkungen!
Also, das mit der Gewa1 ist leider nicht möglich, da die Halle dem Sportverein weder gehört noch durch diesen allein genutzt wird. Es ist eine Mehrzweckhalle in kommunalem Eigentum. Finanziell waren am Bau die Stadt sowie der Landkreis beteiligt. Meines Wissens nach spielen auch Fördermittel eine Rolle.
Als Nutzungsart ist baurechtlich keine feste Gastronomie genehmigt. Auch die Räumlichkeiten geben diese nicht her. Ausgeschenkt wird im Foyer (einzelfallbezogene, gesonderte Genehmigung für Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke laut Hallenordnung erforderlich) z.B. per mobiler Schankanlage, welche nur zu den "wichtigeren" Spielen vor Ort transportiert und aufgebaut wird (ca. alle 2 - 3 Wochen). Anschließend erfolgt noch am gleichen Tag ein Abbau sowie Abtransport derselben. Dies alles spricht für ein Reisegewerbe.
Darüber hinaus schenkt der Verein regelmäßig auch beim Stadtfest aus.
Die fortlaufende Erteilung einer Gagev (Brandenburg) kommt leider auch nicht in Frage, da dies für ein stehendes Gewerbe sprechen würde, welches baurechtlich jedoch ausgeschlossen ist - also muss es wohl oder übel beim Reisegewerbe bleiben.
Liebe Grüße aus dem Spreewald
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Thema: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Werte Mitstreiter,
also, es handelt sich um einen gemeinnützigen Sportverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Dieser möchte eine Reisegewerbekarte für die Abgabe von Speisen und Getränken beantragen, da er ab sofort die Versorgung während seiner "größeren" Sportveranstaltungen selbst übernehmen möchte, um so die Vereinskassen ein wenig zu füllen.
Soweit mir bekannt ist, laufen die Geschäfte noch ehrenamtlich - also von Angestellten des Vereins weiß ich nichts.
Ja, die Aussage, Vereine können generell keine Reisegewerbekarte erhalten, war und ist pauschal. Dies sei wohl in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden?! Da ich erst seit 2011 im Boot bin und dies mein 1. Verein mit genannten Ambitionen ist, kann ich mich über frühere Arbeitsweisen nicht äußern.
Wenn ich mir jedoch das Antragsformular anschaue oder Seiten anderer Kommunen betrachte, sind Vereine stets als mögliche Antragsteller aufgeführt.
Auch in der Gewerbeordnung habe ich bislang explizit keinen Ausschlussgrund für die Antragstellung von Vereinen finden können.
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Thema: Reisegewerbekarte für eingetragene Vereine |
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Hallo ins Forenland,
leider helfen mir die Erkenntnisse der letzten Bundesfachtagung bei meinem derzeitigen Problem nicht weiter. Aber vielleicht erhalte ich ja ein kurzes Feedback aus der Runde!
Bei mir möchte ein eingetragener Verein eine Reisegewerbekarte beantragen. Da es sich um eine juristische Person handelt und alle übrigen Voraussetzungen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte vorliegen, würde ich sofort loslegen, wenn nicht meine Fachaufsicht die Auffassung vertreten würde, eingetragenen Vereinen (unabhängig ob gemeinnützig oder wirtschaftlich) dürfe keine Reisegewerbekarte ausgestellt werden?!
Was sagt Ihr dazu?
Auf eine erleuchtende Antwort wartend setze ich meine Recherche fort und
grüße Euch aus dem herbstlichen Spreewald
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Thema: Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes |
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Guten Morgen,
euer Votum fällt ja reichlich eindeutig aus. Deshalb habe ich mich dazu hinreißen lassen, eine GewA2 vorzunehmen.
Ein herzliches
für eure schnellen Antworten!
Heut erreichen euch meine Grüße aus dem regnerischen Spreewald
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Thema: Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes |
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Hallo ins Forenland,
bedingt durch die Urlaubszeit, stehen mir meine Telefon-Joker derzeit leider nicht zur Verfügung. Da aber sicher nicht alle von uns die
Tage außerhalb des Büros genießen können, hier meine Frage in die Runde:
GewA3+GewA1 oder GewA2?
Ein Gewerbetreibender, der aktuell den Einbau genormter Baufertigteile angemeldet hat, möchte nunmehr die Tätigkeit des Akustik- und Trockenbau ausüben.
Mit dem Argument, es handele sich beides Mal um Baugewerbe, möchte er eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Ich hege daran Zweifel, da es sich beim Einbau genormter Baufertigteile um ein Handwerk handelt - Akustik- und Trockenbau jedoch der IHK zugeordnet wird. Meiner Auffassung nach ist das Gewerbe "Einbau genormter Baufertigteile" ab- und der "Akustik- und Trockenbau" anzumelden.
Die hierzu passenden Ausführungen/ Erläuterungen und Beispiele im Landmann/Rohmer beziehen sich leider entweder auf einen Branchenwechsel innerhalb des Handels (z.B. Textil- in Möbeleinzelhandel) oder des Handwerks (Holz- und Bautenschutz in Stukkateurgewerbe).
Teilt bitte euer geballtes Fachwissen mit mir!!!
schon einmal im Voraus aus dem tropisch warmen Spreewald
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Thema: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo Herr Land,
die Vorträge der letzten Bundesfachtagung in Weimar wurden im Forum veröffentlicht. Ist dies auch für die 5. Bundesfachtagung angedacht? Es wäre jedenfalls echt hilfreich!
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Thema: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo Herr Land,
unsere Personalabteilung hat vor gut einer Woche sowohl meine Kollegin als auch mich verbindlich zur Bundesfachtagung angemeldet. Heute erhielt ich die Info, dass noch keine Teilnahmebestätigungen eingegangen sind.
Da wir uns gern um ein Hotelzimmer bemühen möchten, würde ich gern wissen, ob wir zwei der so heiß begehrten Plätze ergattern konnten.
Es grüßt
B. Lehmann
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Thema: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht |
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Hallo Herr Land,
meine Kollegin und ich haben den 21. und 22. Oktober 2013 bereits im Juni 2013 bei unserer für Seminare/Schulungen verantwortlichen Stelle vormerken lassen. Gestern erhielten wir die erste Nachfrage, ab wann, wie und wo eine Anmeldung erfolgen kann. Gibt es diesbezüglich schon etwas Neues?
Sonnige Grüße aus dem idyllischen Spreewald sendet B. Lehmann
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Thema: 4. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo Herr Land,
bereits Mitte September bat ich unsere Personalabteilung um die verbindliche Anmeldung zur 4. Bundesfachtagung. Gestern erhielt ich dann leider die Info, dass alle Plätze belegt sind. Scheinbar habe ich meiner Bitte nicht genug Nachdruck verliehen! Super Schade - ich wäre gern dabei gewesen! Naja, vielleicht klappt es ja zur 5. Bundesfachtagung.
Lehmann
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Thema: Erfassung eines Kommanditisten |
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Mal wieder danke in den Vogelsbergkreis!
Was habe ich unter "erfassen" zu verstehen? Erstelle ich für den Kommanditisten eine separate Gewerbeanzeige oder erfolgt die Erfassung auf dem Formular des Komplementär (dann Ausweisung auf dem Beiblatt)?
Der mir nunmehr vorliegende Gesellschaftsvertrag besagt:
"Zur Geschäftsführung und Vertretung ist der Komplementär berechtigt und verpflichtet.
...
Auch der Kommanditist ist zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet. Solange er Kommanditist ist, darf er jedoch nur gemeinsam mit dem Komplementär handeln."
Ist diese Formulierung bereits Indiz für die von Dir angesprochene Vertretungsberechtigung?
VG B. Lehmann
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Thema: Gewerbeanmeldung für Malkurse |
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Der Spreewald grüßt
den Bodensee!
Ich bin auch noch nicht lange im Geschäft, aber im Falle der Malkurse bin ich mir sicher, dass keine Gewerbemeldung erforderlich ist.
Es handelt sich um unterrichtende Tätigkeit bei der in der Regel die persönliche Dienstleistung höherer Art überwiegt, welche gewerberechtlich als freiberuflich anzusehen ist.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Herbstliche Güße
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Thema: Erfassung eines Kommanditisten |
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So, die KG-Problematik lässt mich nicht los.
Wenn lediglich der Komplementär anzeigepflichtig ist, weiß ich vom Kommanditisten also nur aus dem Handelsregisterauszug und erfasse ihn nicht im Programm?
Wir arbeiten mit GESO. Bislang wurde ähnlich wie bei einer GmbH ein Beiblatt mit den Daten des Kommanditisten angelegt. Nur wechselt dieser, müsste eine Ummeldung gemacht werden und so dürfte es doch eigentlich nicht sein, oder?
Liebe Grüße aus dem herbstlichen Spreewald
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