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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Umrüstung der Zigarettenautomaten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Umrüstung der Zigarettenautomaten
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Gewi   Zeige Gewi auf Karte
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Umrüstung der Zigarettenautomaten

Hallo!

Ich als Nichtraucher muß herausfinden, wer für die Überwachung zuständig ist, ob die Zigarettenautomaten ab dem 1.1.07 tatsächlich so umgerüstet sind, dass Jugendliche keine Zigaretten mehr ziehen können. verwirrt

Hat da schon mal jemand was drüber gehört?

Gruß aus

Witten
1 30.10.2006 13:38 Gewi ist offline Beiträge von Gewi suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Moin Moin aus Thüringen,

geregelt ist dies im Jugenschutzgesetz, so dass m. E. das Jugendamt / Jugendschutzbeauftragte der Behörde zuständig sein müßte:

Zitat:
§ 10 Jugenschutzgesetz

Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.


Weitere Info's der "Nichtraucher-Lobby" gibt's zu diesem Thema z. B. H I E R

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2 30.10.2006 14:11 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
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pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Also:

Das mit den Automaten stelle ich mir ja interessant vor. Da muss das Alter maschinell ausgelesen werden. Wie sieht es dann mit einer Personenidentitätsprüfung aus? Kann dann nicht doch der Junior für Papa oder Mama Zigaretten ziehen?

Welche Daten werden ausgelesen und wer verhindert den Mißbrauch.

Das kann ja ein interessantes Thema werden.
3 30.10.2006 14:23 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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Also die Automaten, die ich bis jetzt gesehen habe (und die umgerüstet waren), funktionierten über die EC-Karte. Auf dem Chip ist wohl auch immer ein Geburtsdatum drauf...
4 30.10.2006 14:50 Sorgenschweinchen ist offline E-Mail an Sorgenschweinchen senden Homepage von Sorgenschweinchen Beiträge von Sorgenschweinchen suchen
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Zitat:
Original von pmcolonia

Kann dann nicht doch der Junior für Papa oder Mama Zigaretten ziehen?



... eigentlich nur dann, wenn Papa oder Mama ihre "American Express" o. ä. "Platstikgeld" dem Junior als "Vorgriff auf's Erbe" überläßt

Zitat:
Ab dem 01. Januar 2007 kann nur noch derjenige Zigaretten an Automaten ziehen, der einen Altersnachweis erbringt. Dazu benötigt man eine ec-Karte mit Chip, auf dem ein Jugendschutzmerkmal gespeichert ist, das Auskunft über die Altersberechtigung des Käufers gibt. ...


weiterlesen...

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5 30.10.2006 14:50 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Zigarettenautomaten und Chipkarten

Hallo aus Kasse!

Wenn man künftig nur eine Chipkarte (Geldkarte) ohne PIN für das Zigarettenholen benötigt, dann ist die ganze Umstellerei auf diese Chipkarten Augenwischerei. Ich wüsste nicht, dass auf meiner Scheckkarte irgendwo eine Altersverifizierung hinterlegt ist.

Geht das Zigarettenziehen nur über die Geldkarten-Funktion (also mit aufgeladenem Chip) oder quasi im "Lastschrifteinzugsverfahren"? verwirrt
Muss ich nach der Umstellung der Zigarettenautomaten noch mehr aufpassen, dass mir keiner die Scheckkarte klaut und sich (ob nun über oder unter 16 Jahre) auf meine Karte ein "Freispiel" nach dem anderen am Zigarettenautomaten holt. Schließlich wird ja keine PIN abgefragt.

Stellt sich doch glatt die Frage, ob man die Geldkarten-Funktion für den Einsatz am Zigarettenautomat sperren lassen kann. Kopfkratz

Fragen über Fragen....seufz

Viele Grüße aus Kassel
Frank

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6 30.10.2006 14:56 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Umrüstung der Zigarettenautomaten

@ Gewi:
Unsere liebe Landesregierung hat sich 1997 mit dem Gesetz zur Übertragung und Regelung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Jugendschutzgesetz, nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Jugendrechtsübertragungsgesetz) (JuRÜbG M-V) was ganz tolles einfallen lassen:

§ 1 Jugendschutz

(1) Die Aufgaben der zuständigen Behörden nach § 1 , die Aufgabe der Zulassung von Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 und die Aufgabe der zuständigen Behörde nach § 10 Satz 1 des Jugendschutzgesetzes vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 16 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186), werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

(2) Die Polizei und die allgemeinen Ordnungsbehörden der §§ 2 und 3 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 498 ) nehmen innerhalb ihrer Zuständigkeit nach dem SOG M-V auch Aufgaben des Jugendschutzes wahr. Sind Jugendschutzmaßnahmen erforderlich, so haben die Polizei oder die allgemeinen Ordnungsbehörden das zuständige Jugendamt unverzüglich hierüber zu unterrichten. Die Polizei und die allgemeinen Ordnungsbehörden leisten dem Jugendamt auf Ersuchen Amtshilfe, soweit dies zur Durchführung von Maßnahmen der Jugendhilfe erforderlich ist.

(3) Die Bediensteten der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie der Polizei sind befugt, Veranstaltungsgelände oder -räume und gewerblich genutzte Räume, in denen die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt, sowie zur Überwachung der Bestimmungen des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502), zuletzt geändert durch Artikel 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186), Räume und Verkaufsstellen während der Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftszeit zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 498 ) bleiben unberührt.

Vielleicht gibt es ja bei euch eine ähnliche Regelung?

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von TinoHST: 30.10.2006 15:00.

7 30.10.2006 14:59 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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RE: Zigarettenautomaten und Chipkarten

Soweit ich informiert bin, klappt das ganze doch nur mit der Geldkarte?!! Seit der Umstellung kann ich nämlich keine Zigaretten mehr holen, was allerdings nicht an meinem chronisch leerem Geldbeutel liegt, sondern, dass der blöde Automat zu mir sagt, ich solle zu meiner Bank und auf dem Chip bestätigen lassen, dass ich schon 16 bin... Da kann ich nur sagen: "Danke lieber Automat aber ich gehe trotzdem nicht mit dir aus!"
Also, sofern Mama und Papa kein Geld auf die Geldkarte geladen haben, dürfte es für klein Fritzchen etwas schwierig sein, sich ein paar Kippen zu ziehen.

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RZigarettenautomaten und Chipkarten

@ TinoHST:

Vielen Dank für die Info. Habe wieder was dazu gelernt.

Gut, dass ich keine aufgeladene Geldkarte mit mir herumtrage.

Viele Grüße nach Stralsund!

Frank

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9 30.10.2006 15:14 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: RZigarettenautomaten und Chipkarten

@ Stadt Kassel*Fricke

Ich schon...allerdings ohne nachweis... aber ich hoffe halt noch einen Automaten zu entdecken, der meine Karte akzeptiert, um dann meine Sucht zu befriedigen Applaus

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10 30.10.2006 15:33 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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@TinoHST

Zitat:
....aber ich hoffe halt noch einen Automaten zu entdecken, der meine Karte akzeptiert, um dann meine Sucht zu befriedigen


Wäre dieses nicht ein schöner Zeitpunkt, um über das Aufhören nachzudenken?? verwirrt

Wenn nicht, gibt es bei Ihnen denn keine Läden mehr, die solche Suchtmittel vorrätig haben??

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Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
11 31.10.2006 08:01 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin.

Jetzt ratet bloß keinem Raucher, dass er damit aufhören soll.
Wer soll denn die ganzen Arbeitslosen aus der Zigarettenindustrie und die fehlenden Steuern auffangen - wir?
Nee nee, also liebe Raucher und Raucherinnen: Lasst euch nicht die Lust auf den geliebten Glimmstengel verderben und raucht schön weiter (ich höre ja auch nicht mit dem Trinken auf ).

Munter bleiben

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 31.10.2006 14:27.

12 31.10.2006 14:27 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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Hi aus Herzogenrath,

in NRW sind nach § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchGZVO) vom 16.12.2003 (GV. NRW. 2003 S. 820) mal wieder die örtl. Ordnungsbehörden zuständig.

Meines Wissens wird über den Chip an der EC-Karte nur das Alter abgelesen. Einige Banken haben das Alter wohl noch nicht vermerkt. Spasskisten, Volks- und Raibas wären schon alle umgestellt.

Bezahlen kann man weiterhin mit Münzgeld oder mit der aufgeladenen Geldkarte.


Gruß vom Westzipfel

Hartmut Fries

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Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
13 31.10.2006 14:49 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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@ Kramer-Cloppenburg

Aufhören? Ich?
...grübel denk denk grübel...
Ich glaube lieber nicht Applaus

Denn wie schon Herr Steinmetz geschrieben hat, wer soll denn für die Folgen aufkommen?

@ Hubert Steinmetz

Trotz des Lasters rauchen habe ich auch noch das zweite große Laster Jawoahl, ich kann kleine grüne Männchen sehen!

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14 01.11.2006 09:28 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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Stimmt alles genau, lieber Hartmut!

Gruß
Kay

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15 01.11.2006 23:37 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Zitat:
Original von TinoHST

Trotz des Lasters rauchen habe ich auch noch das zweite große Laster Jawoahl, ich kann kleine grüne Männchen sehen!


... Willkommen im Club! großes Grinsen

@Hartmut Fries

Zitat:
in NRW sind nach § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchGZVO) vom 16.12.2003 (GV. NRW. 2003 S. 820) mal wieder die örtl. Ordnungsbehörden zuständig


Soweit - so gut. Aber "örtl. Ordnungsbehörden" ist nicht immer gleichzusetzen mit Ordnungsamt (auch wenn dies einige andere Fachämter gern so sehen Augen rollen ) Ordnungsbehörde nach dem Gesetz ist das jeweilige Landratsamt, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde ... als "Ganzes". Es kommt vielmehr auf den internen Geschäftsverteilungsplan bzw. ggf. Organisationsverfügungen innerhalb der Verwaltung an, welches Fachamt für WAS zuständig ist! Nicht bei "Zuständigkeit Ordnungsbehörde" immer gleich HIER rufen. großes Grinsen

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16 02.11.2006 00:09 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hi aus Herzogenrath,

leider steht bei uns "örtl. Ordnungsbehörde" für Ordnungsamt. Seitens der Führung kommt immer der schöne Spruch "Wer kümmert sich darum?"

Dann wird nur noch gefragt, wer ist zuständig für Spielhallen, Internetcafés etc. = Jugendschutz und schon habe ich die Sache an der Backe.Da kann ich mich soviel ducken, wie ich möchte; von "Hier" schreien kann gar nicht die Rede sein.

Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries

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Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hartmut Fries: 02.11.2006 07:31.

17 02.11.2006 07:25 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Örtliche Ordnungsbehörde

Jau - genau so sieht aus!

Wenn sich kein anderer zuständig sieht (oder fühlt), wird's dem Ordnungsamt zugeordnet.

aus Kassel
Frank

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19 02.11.2006 18:13 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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Daumen runter!

Hallöle,
Smalltalk ist ja ganz nett, kostet die wirklich Interessierten aber verdammt viel Zeit.
In der Kürze liegt die Würze und die Antwort sollte wirklich Bezug und Substanz haben.
Grüßli
20 29.01.2007 10:50 dieter.muenchrath ist offline E-Mail an dieter.muenchrath senden Beiträge von dieter.muenchrath suchen
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