Umrüstung der Zigarettenautomaten |
Gewi
Jungspund
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Umrüstung der Zigarettenautomaten |
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Hallo!
Ich als Nichtraucher muß herausfinden, wer für die Überwachung zuständig ist, ob die Zigarettenautomaten ab dem 1.1.07 tatsächlich so umgerüstet sind, dass Jugendliche keine Zigaretten mehr ziehen können.
Hat da schon mal jemand was drüber gehört?
Gruß aus
Witten
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30.10.2006 13:38 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
geregelt ist dies im Jugenschutzgesetz, so dass m. E. das Jugendamt / Jugendschutzbeauftragte der Behörde zuständig sein müßte:
Zitat: |
§ 10 Jugenschutzgesetz
Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können. |
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Weitere Info's der "Nichtraucher-Lobby" gibt's zu diesem Thema z. B. H I E R
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
30.10.2006 14:11 |
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Solon
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pmcolonia
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Also:
Das mit den Automaten stelle ich mir ja interessant vor. Da muss das Alter maschinell ausgelesen werden. Wie sieht es dann mit einer Personenidentitätsprüfung aus? Kann dann nicht doch der Junior für Papa oder Mama Zigaretten ziehen?
Welche Daten werden ausgelesen und wer verhindert den Mißbrauch.
Das kann ja ein interessantes Thema werden.
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3
30.10.2006 14:23 |
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Sorgenschweinchen
Doppel-As
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Also die Automaten, die ich bis jetzt gesehen habe (und die umgerüstet waren), funktionierten über die EC-Karte. Auf dem Chip ist wohl auch immer ein Geburtsdatum drauf...
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4
30.10.2006 14:50 |
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Puz_zle
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Zitat: |
Original von pmcolonia
Kann dann nicht doch der Junior für Papa oder Mama Zigaretten ziehen?
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... eigentlich nur dann, wenn Papa oder Mama ihre "American Express" o. ä. "Platstikgeld" dem Junior als "Vorgriff auf's Erbe" überläßt
Zitat: |
Ab dem 01. Januar 2007 kann nur noch derjenige Zigaretten an Automaten ziehen, der einen Altersnachweis erbringt. Dazu benötigt man eine ec-Karte mit Chip, auf dem ein Jugendschutzmerkmal gespeichert ist, das Auskunft über die Altersberechtigung des Käufers gibt. ... |
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weiterlesen...
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5
30.10.2006 14:50 |
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Stadt Kassel*Fricke
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Zigarettenautomaten und Chipkarten |
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Hallo aus Kasse!
Wenn man künftig nur eine Chipkarte (Geldkarte) ohne PIN für das Zigarettenholen benötigt, dann ist die ganze Umstellerei auf diese Chipkarten Augenwischerei. Ich wüsste nicht, dass auf meiner Scheckkarte irgendwo eine Altersverifizierung hinterlegt ist.
Geht das Zigarettenziehen nur über die Geldkarten-Funktion (also mit aufgeladenem Chip) oder quasi im "Lastschrifteinzugsverfahren"?
Muss ich nach der Umstellung der Zigarettenautomaten noch mehr aufpassen, dass mir keiner die Scheckkarte klaut und sich (ob nun über oder unter 16 Jahre) auf meine Karte ein "Freispiel" nach dem anderen am Zigarettenautomaten holt.
Schließlich wird ja keine PIN abgefragt.
Stellt sich doch glatt die Frage, ob man die Geldkarten-Funktion für den Einsatz am Zigarettenautomat sperren lassen kann.
Fragen über Fragen....
Viele Grüße aus Kassel
Frank
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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6
30.10.2006 14:56 |
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TinoHST
Tripel-As
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RE: Umrüstung der Zigarettenautomaten |
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@ Gewi:
Unsere liebe Landesregierung hat sich 1997 mit dem Gesetz zur Übertragung und Regelung von Aufgaben und Befugnissen nach dem Jugendschutzgesetz, nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Jugendrechtsübertragungsgesetz) (JuRÜbG M-V) was ganz tolles einfallen lassen:
§ 1 Jugendschutz
(1) Die Aufgaben der zuständigen Behörden nach § 1 , die Aufgabe der Zulassung von Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 und die Aufgabe der zuständigen Behörde nach § 10 Satz 1 des Jugendschutzgesetzes vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 16 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186), werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
(2) Die Polizei und die allgemeinen Ordnungsbehörden der §§ 2 und 3 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 498 ) nehmen innerhalb ihrer Zuständigkeit nach dem SOG M-V auch Aufgaben des Jugendschutzes wahr. Sind Jugendschutzmaßnahmen erforderlich, so haben die Polizei oder die allgemeinen Ordnungsbehörden das zuständige Jugendamt unverzüglich hierüber zu unterrichten. Die Polizei und die allgemeinen Ordnungsbehörden leisten dem Jugendamt auf Ersuchen Amtshilfe, soweit dies zur Durchführung von Maßnahmen der Jugendhilfe erforderlich ist.
(3) Die Bediensteten der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie der Polizei sind befugt, Veranstaltungsgelände oder -räume und gewerblich genutzte Räume, in denen die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen jugendschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt, sowie zur Überwachung der Bestimmungen des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502), zuletzt geändert durch Artikel 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186), Räume und Verkaufsstellen während der Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftszeit zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Die Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 498 ) bleiben unberührt.
Vielleicht gibt es ja bei euch eine ähnliche Regelung?
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von TinoHST: 30.10.2006 15:00.
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7
30.10.2006 14:59 |
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TinoHST
Tripel-As
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RE: Zigarettenautomaten und Chipkarten |
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Soweit ich informiert bin, klappt das ganze doch nur mit der Geldkarte?!! Seit der Umstellung kann ich nämlich keine Zigaretten mehr holen, was allerdings nicht an meinem chronisch leerem Geldbeutel liegt, sondern, dass der blöde Automat zu mir sagt, ich solle zu meiner Bank und auf dem Chip bestätigen lassen, dass ich schon 16 bin... Da kann ich nur sagen: "
lieber Automat aber ich gehe trotzdem nicht mit dir aus!"
Also, sofern Mama und Papa kein Geld auf die Geldkarte geladen haben, dürfte es für klein Fritzchen etwas schwierig sein, sich ein paar Kippen zu ziehen.
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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8
30.10.2006 15:10 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RZigarettenautomaten und Chipkarten |
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@ TinoHST:
Vielen Dank für die Info. Habe wieder was dazu gelernt.
Gut, dass ich keine aufgeladene Geldkarte mit mir herumtrage.
Viele Grüße nach Stralsund!
Frank
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9
30.10.2006 15:14 |
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TinoHST
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RE: RZigarettenautomaten und Chipkarten |
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@ Stadt Kassel*Fricke
Ich schon...allerdings ohne
nachweis... aber ich hoffe halt noch einen Automaten zu entdecken, der meine Karte akzeptiert, um dann meine Sucht zu befriedigen
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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10
30.10.2006 15:33 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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@TinoHST
Zitat: |
....aber ich hoffe halt noch einen Automaten zu entdecken, der meine Karte akzeptiert, um dann meine Sucht zu befriedigen |
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Wäre dieses nicht ein schöner Zeitpunkt, um über das Aufhören nachzudenken??
Wenn nicht, gibt es bei Ihnen denn keine Läden mehr, die solche Suchtmittel vorrätig haben??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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11
31.10.2006 08:01 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
in NRW sind nach § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchGZVO) vom 16.12.2003 (GV. NRW. 2003 S. 820) mal wieder die örtl. Ordnungsbehörden zuständig.
Meines Wissens wird über den Chip an der EC-Karte nur das Alter abgelesen. Einige Banken haben das Alter wohl noch nicht vermerkt. Spasskisten, Volks- und Raibas wären schon alle umgestellt.
Bezahlen kann man weiterhin mit Münzgeld oder mit der aufgeladenen Geldkarte.
Gruß vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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13
31.10.2006 14:49 |
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TinoHST
Tripel-As
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@ Kramer-Cloppenburg
Aufhören? Ich?
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...grübel denk denk grübel... |
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Ich glaube lieber nicht
Denn wie schon Herr Steinmetz geschrieben hat, wer soll denn für die Folgen aufkommen?
@ Hubert Steinmetz
Trotz des Lasters rauchen
habe ich auch noch das zweite große Laster
Jawoahl, ich kann kleine grüne Männchen sehen!
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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14
01.11.2006 09:28 |
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Kay Löffler
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Stimmt alles genau, lieber Hartmut!
Gruß
Kay
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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15
01.11.2006 23:37 |
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Puz_zle
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Zitat: |
Original von TinoHST
Trotz des Lasters rauchen
habe ich auch noch das zweite große Laster
Jawoahl, ich kann kleine grüne Männchen sehen! |
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... Willkommen im Club!
@Hartmut Fries
Zitat: |
in NRW sind nach § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchGZVO) vom 16.12.2003 (GV. NRW. 2003 S. 820) mal wieder die örtl. Ordnungsbehörden zuständig |
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Soweit - so gut. Aber "örtl. Ordnungsbehörden" ist nicht immer gleichzusetzen mit Ordnungsamt (auch wenn dies einige andere Fachämter gern so sehen
) Ordnungsbehörde nach dem Gesetz ist das jeweilige Landratsamt, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde ... als "Ganzes". Es kommt vielmehr auf den internen Geschäftsverteilungsplan bzw. ggf. Organisationsverfügungen innerhalb der Verwaltung an, welches Fachamt für WAS zuständig ist! Nicht bei "Zuständigkeit Ordnungsbehörde" immer gleich HIER rufen.
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16
02.11.2006 00:09 |
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Boshamer
Haudegen
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So isses und nicht anders...
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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18
02.11.2006 09:48 |
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dieter.muenchrath
Mitglied
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Hallöle,
Smalltalk ist ja ganz nett, kostet die wirklich Interessierten aber verdammt viel Zeit.
In der Kürze liegt die Würze und die Antwort sollte wirklich Bezug und Substanz haben.
Grüßli
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20
29.01.2007 10:50 |
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