Thema: Sportwetten - Kosten |
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Hi cherno,
die Diskussion beruhte noch auf der alten Rechtslage in NRW, die zwischenzeitlich überholt ist, da das Widerspruchsverfahren als solches abgeschafft wurde.
Es ist eine Klage erforderlich und die geht beim Verwaltungsgericht meines Wissens nicht ohne Anwalt.
Es wird neben der Rechtsmittelbelehrung zwar noch darauf hingewiesen, dass dies neben oder vor der Klage mit der Verwaltungsbehörde besprochen werden sollte, damit der Bescheid ggf. zurückgenommen oder geändert wird, dies führt aber nicht zu einer Wahrung der Rechtsmittelfrist.
Da ich jedoch davon ausgehe, dass normalerweise "sauber und sorgfältig" vorbereitet wird, kann in einem Verfahren dieser Thematik normalerweise nicht überraschendes kommen, was dann zu einer Änderung oder Rücknahnme veranlassen könnte.
Sollte Hessen noch ein klassisches Widerspruchsverfahren haben, so kann natürlich über eine Vereinbarung gearbeitet werden.
Hier liegt jedoch die Gefahr, dass wenn das Verfahren vor dem EU-Gerichtshof für die Betreiber negativ ausgehen sollte, bestehende Betriebe dennoch nicht schließen müssen, weil sie dann ja schon langjährig bewiesen haben, dass keine Verstöße Jugendschutz, keine Ausbeutung des Spieltriebes, keine persönliche Unzuverlässigkeit etc. vorliegen. Denn dies sind ja die Argumente gegen die Zulassung anderer Wettanbieter gewesen und eine Monopolisierung aus fiskalischen Gründen ausdrücklich ja nicht zulässig.
beste Grüße
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Thema: Wettbüroschließung, angemessenes Zwangsgeld |
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Na da könnte ich das ja jetzt auch eigentlich per Flaschenpost verschicken ;-))))
vielen Dank für die Infos
hatte jetzt in meinem Fall beim
1. Zwangsgeld 9.000,00 Euro
2. Zwangsgeld 12.000,00 Euro und
3. Zwangsgeld 14.000,00 Euro angedroht
Hat sich in disem konkreten Fall zunächst mal erübrigt, da der Betrieber abgemeldet hat.
Spiel fängt jetzt allerdings durch Übernahme von neuem an.
1. und 2. Zwangsgeld genauso angedroht.
Schauen wir mal wie es weitergeht
Viele Grüße aus dem Erftkreis
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Thema: Imbissbude und Geldspieler |
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Hallöle aus NRW,
hier spielt wohl, wie bei vielem das landesrecht rein. In NRW dürfte es wohl recht unproblematisch sein. Ob mit (Akloholausschank) oder ohne Konzession, wenn die Räumlichkeiten als solche geeignet sind, was bei umschlossenen der Fall ist, würde es bei mir erteilt. NRW hat aber auch erheblich gelockerte Anforderungen zu Geeignetheit der Räumlichkeiten nach Baurecht.
Grüßli
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Thema: Strafbarkeit- Sportwetten |
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Hallöle aus Frechen (NRW),
die mangelnde Strafverfolgung ist schon ein Problem. Das habe ich bisher aber auch recht locker gesehen. Es sind schließlich nicht illegale Hinterzimmer-Zockerbuden, sondern angemeldete, steuerzahlende, Betriebe.
Ich habe deshalb NRW-Aufforderung zur Strafanzeige bisher ignoriert.
Zwei Betrieb haben auch nach 1. Verfügung geschlossen, einer ist immer noch tätig. Hier ist meine Untersagungsverfügung (nicht Schließung des Büros, sondern Untersagung der Veranstaltung und/oder Vermittlung von ungenehmigten Sportwetten) Mitte Dezember 06 auch bezgl. der Anordnung der sofortigen Vollziehung vom OVG Münster bestätigt worden. Der Beschluß ist unanfechtbar.
Derzeit läuft das Zwangsverfahren mit 1. Zwangsgeld über 9.000 Eus, das auch schon festgesetzt ist und angedrohtem 2. Zwangsgeld über 12.000 Eus.
Aufgrund der Weigerung trotz unanfechtbarem OVG-Urteil zum Einzelfall nicht zu schließen habe ich Infos doch an Staatsanwaltschaft weitergegeben. Ob die das Verfahren eröffnen und wie die Gerichte das sehen ist abzuwarten. Der wesentliche Unterschied zu vorhergehenden Verfahren liegt m.E. jetzt in der unanfechtbaren Entscheidung des OVG im vorl. Rechtsschutz.
Na dann weiterhin Waidmannsheil
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Thema: Umrüstung der Zigarettenautomaten |
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Noch mal Hallöle, ;-))))
na wer hat denn da was in den falschen Hals bekommen? Bleibe aber trotzdem bei meiner Anregung zum Grundgedanken des Forums: Bierernst nein, Spaß ja, aber Substanz soll schon da sein.
In den letzten Monaten gleitet mir das Forum schon zu sehr in ein Smalltalkforum zum lustigen Punkte sammeln ab. Können das aber gerne noch mal im internen Forum diskutieren.
Grüßli
dieter münchrath
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Thema: Zigarettenautomaten, Aufstellorte |
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Hallöle,
die rechtliche Situation zu Zigarettenautomaten (bzw. überhaupt Tabawarenautomaten) nach § 10 II Nr. 2 JuSchG ist wohl überwiegend klar.
Hier von mir eine Anfrage ans AJS NRW mit Antwort zur Problematik der Auftstellung in Gaststätten und sonstigen Betrieben:
Guten Morgen Herr Gutknecht,
ich habe jetzt im unzweifelhaft öffentlichen Bereich kontrollieren lassen und Zigarettenautomaten, die keine Vorrichtungen zur Alterskontrolle haben, ausser Betrieb setzen lassen.
Seitens der Aufsteller wurde jedoch die Frage nach der Zulässigkeit von Zigarettenautomaten in Gaststätte oder sonstigen Betrieben gestellt mit der Begründung, da sei ja eine Aufsicht durch den Wirt oder anderes Personal vorhanden.
Dies ist jedoch tatsächlich nicht so, denn das Gaststättenpersonal hat dazu weder Zeit noch daran Interesse zu verfolgen, wer aus in Gasträumen aufgestellten Zigarettenautomaten Ware zieht. Zudem stehen viele der Geräte auch in aus dem Thekenbereich nicht einsehbaren Bereichen, wie Fluren oder Vorräumen.
Unzweifelhaft zulässig ist die Aufstellung in Spielhallen, Nachtbars und anderen für Jugendliche unzulässige Betriebe. Bei normalen Gaststätten verhält es sich jedoch anderes, da sich Kinder und Jugendliche in Begleitung oder durch die sonstigen Ausnahmebestimmungen auch unter 16 Jahre dort aufhalten dürfen. Zudem findet in Gaststättenbetrieben keine klassischen Eingangskontrollen, wie in beispielsweise Spielhallen und Nachtbars statt. Sofern die Person nicht gerade 1 m groß ist, würde ein Betreten, Zigarettenziehen und Verlassen der Betriebe wohl fast immer erfolgreich sein, zumal viele Geräte, wie gesagt ja bereits im Vorraum stehen.
Welche Position bezieht denn die AJS zu § 10 II JuSchG?
Antwort:
Sebastian Gutknecht
Referent für Jugendschutzrecht und Jugendmedienschutz
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. (AJS)
Das Merkmal "ständige Aufsicht" in § 10 II Nr. 2 JuSchG ist restriktiv auszulegen, es soll im Prinzip dasselbe Schutzniveau wie bei technischen Vorrichtungen bestehen. Das wird aber wohl nur dann der Fall sein, wenn der Automat so positioniert ist, dass eben ständig (!) eine wirksame Aufsicht und somit auch ein wirksames Verhindern von Zigarettenkäufen unter 16jähriger gewährleistet ist. Denkbar sind Automaten direkt neben oder hinter der Theke. Realistisch dürfte in Gaststätten aber kaum eine solche Situation und somit eine ständige Aufsicht bestehen, da eben auch das Personal in der Tat wenig Interesse und Zeit haben dürfte, den Automaten zu überwachen. Es ist daher sicher angebracht, auch hier eine "harte Linie" zu verfolgen, um eine eindeutige und mit dem Gesetz problemlos belegbare Haltung gegenüber den Gewerbetreibenden vorzugeben.
Grüßli
Dieter Münchrath
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Thema: Umrüstung der Zigarettenautomaten |
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Hallöle,
Smalltalk ist ja ganz nett, kostet die wirklich Interessierten aber verdammt viel Zeit.
In der Kürze liegt die Würze und die Antwort sollte wirklich Bezug und Substanz haben.
Grüßli
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Thema: Wettbüroschließung, angemessenes Zwangsgeld |
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Hallöchen,
wir hatten 3 Wettbüros für Sportwetten. Zwei Betreiber haben sich nach erster Verfügung entschlossen zu schließen, einer ist mit uns wegen der sofortigen Vollziehung bis vors OVG Münster gegangen. VG Köln hatte ihm gegen die Enscheidung des OVG in anderen Fällen ja zunächst mal stattgegeben, OVG hat jedoch unsere sofortige Vollziehung bestätigt.
Problem ist nur, dass das Zwangsmittel unmittelbarer Zwang als unverhältnismäßig angesehen wurde, ich als jetzt auf Zwangsgeld umschwenken muß. Ist mir zwar nicht klar, was der U... soll aber so sind die Richter nun mal. Rechtswidrig, aber Schließen mit unmittelbarem dürfen wir nicht.
Ist zwar ohnehin Syssifus-Arbeit, weil wir ohnehin den Kürzeren ziehen, denn wenn es hart kommt, meldet der Betreiber ab und der nächste meldet an und so beginnt das Spiel wieder von vorne. ;-))))
Wer hat Verfahren mit Zwangsmittel Zwangsgeld betrieben und in welchem Gerichtsbereich wurde welche Zwangsgeldhöhe als "nicht unverhältnismäßig" angesehen?
Antwort, ggf. auch auf E-Mail dieter.muenchrath@stadt-frechen.de, wäre nett
Viele Grüße aus Frechen
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Thema: Wochenmärkte, Vargabe an privaten Veranstalter |
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Ja Hallo auch,
haben dann doch ausgeschrieben, obwohl ich nur Übernahmemöglichkeit und unsere Bewerbungsanforderungen bekannt machen wollte. Durch die förmliche Ausschreibung war das Verfahren natürlich viel steifer und recht aufwendig. Habe bei dem neuen Veranstalter recht gutes Gefühl (ist übrigens der mit Abstand größte Veranstalter Bundesweit) und den Rest schaun wer mal.
Grüße aus Frechen
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Thema: Wochenmärkte, Vargabe an privaten Veranstalter |
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Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die DMG ist auch einmal im Rhein-Erft-Kreis vertreten. Habe aber noch niemanden gefunden der richtig ausgeschrieben hat. Vergabeartprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Viele Grüße
Dieter Münchrath
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Thema: Wochenmärkte, Vargabe an privaten Veranstalter |
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Hallöchen,
für uns hat bisher die Stadtmarketingsgesellschaft GmbH (50% Stadtbeteiligung) durchgeführt, gibt diese aber jetzt ab.
Ab 01.01.2007 sollen unsere Wochenmärkte deshalb richtig fremd vergeben werden. In welcher Kommune ist dies bereits erfolgt und wer könnte mir da mit kollegialem Rat weiterhelfen?
Interessant sind dabei insbesondere:
Wer führt durch?
Zu welchen Konditionen?
Welche Erfahrungen mir dem Fremdveranstalter?
Wurde frei vergeben, beschränkt oder öffentlich ausgeschrieben? Könnte uns Ausschreibungstext zur Verfügung gestellt werden?
Aufgrund Ausschreibung und des politischen Werdegangs eilt es. Für schnelle Antwort wäre ich daher dankbar.
Viele Grüße
Dieter Münchrath
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Thema: FIFA Fußball WM 2006 - Biergärten - |
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Aber mal im Ernst. Wir brauchten bei der Infrastruktur um die Austragungsstätten und deren mittleres Umfeld/Umland doch gar keine zusätzlichen Öffnungszeiten. Ist doch alles nur politischer Wille. Alleine Köln hat mit Großerergnissen wie 11.11., Weiberfastnacht, Karnevalswochenende jeden Tag von Sa bis Die, Kölner Lichter, Sylvester, Christopherstreetday, Ringfest, Messen,Großkonzerten etc. etc..... Einzelereignisse, die den Besucherandrang der einzelnen WM-Spiele erheblich, bis zum 20-fachen übersteigen.
Aber ein bischen Show gehört halt immer dazu ;-)))
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Thema: FIFA Fußball WM 2006 - Biergärten - |
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Wie die anderen Bundesländer verfahren (zurückhaltender oder großzügiger), kann ich natürlich nicht beurteilen. NW hat mit 16
(5 Köln, 5 Gelsenkirchen, 6 Dortmund) von 64 Spielen meines Wissens auch den größten Anteil, liegt zentral und hat mutmaßlich auch die größte Zuschauer-/Besucherkonzentration. Es besteht damit auch höhrere Handlungsbedarf.
Außerdem: Neue Besen kehren gut ;-))))) wie man bei unserer neuen Landesregierung sieht, u.a. sehr starke Deregulierung
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Thema: FIFA Fußball WM 2006 - Biergärten - |
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Hallo aus Frechen,
das ist ja Klasse, hatte genau diese Info bereits fürs Forum vorbereitet. Diese NRW-Reglung ist aber nicht WM-spezifisch, sondern würde Außengastronomie generell und bis zu 25 Sonderveransatltungen pro Jahr betreffen. Mal schauen, wie dies die Anwohner schlucken werden, falls dies so verabschiedet wird. Innenministerium geht von Verabschiedung aus, konnte dies aber noch nicht genau terminieren.
Viele Grüße aus Frechen
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Thema: Ladenschluss zur WM, hier Regelung NW/RegBez. Köln |
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zur Info da der Verwaltungsweg ja oft etwas länger dauert ;-)))
Ladenschluss zur WM gelockert
Die Bezirksregierung Köln hat durch Allgemeinverfügung vom 3.02.2006 die Ladenschlusszeiten für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft gelockert.
In der Zeit vom 09.06. bis 09.07.2006 dürfen Verkaufsstellen an Werktagen 24 Stunden täglich öffnen. Zudem dürfen die Verkaufs-stellen in dieser Zeit an allen Sonntagen und am Fronleichnamstag (15.06.), von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr offen gehalten werden. Lediglich an dem spielfreien 02.07.2006 müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben.
Landeswirtschaftsministerium NW hatte diese Regelung für NW bereits mit Presseinfo 31.01. vorangekündigt
mit freundlichem Gruß aus Frechen
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Thema: Ladenschluss zur WM, hier Regelung NW/RegBez. Köln |
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Hallo aus Frechen,
wir hatten bereits einen verkaufsoffenene Sonntag für den 18.06. (Stadtfest) mit Zeiten von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr beschließen lassen. Dies ist ja dann wohl hinfällig. Werde diese ordnungsbehördliche Verordnung jetzt zur Rechtssicherheit aufheben lassen.
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Thema: Jackpot ohne Spielverpflichtung |
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Hallo Herr Kramer,
danke für die schnelle Antwort.
Die Auslegung und Argumentation ist hier ja gerade, dass keine Verbindung mit den Spielgeräten besteht, sondern jedem, also auch rein zufälligen Besucher die Möglichkeit der Teilnahme, die auch kostenlos sein soll, offen steht.
Hintergrund ist natürlich, dass sich normalerweise nur Spieler in der Spielhalle aufhalten und diese auch ggf. warten um Jackpotauswertungen abzuwarten und diese werden in der Zwischenzeit natürlich spielen. Aber das steht ihnen vom Betreiber aus natürlich frei, ähnlich einer Verlosung ohne Einsatz und ohne Voraussetzung der Teilnahme an einem der Spiele. Damit wären die Teilnehmer lt. Betreiber keine Spieler im Sinne von 9 und dieser Jackpot/diese Verlosung zulässig.
Wat nu?
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Thema: Jackpot ohne Spielverpflichtung |
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Hallo auch,
Spielhallenbetreiber suchen ja jetzt nach allen Möglichkeiten ihre Hallen attraktiv zu halten. Ich wurde jetzt gefragt, wie ein Jackpot eingestuft würde, der ohne Nutzung der Spielgeräte, also von jedem Besucher, gleich ob Spieler oder sonstiger Bescuher, genutzt werden kann.
Er wäre dann nicht an Spielgeräte, gleich welcher Art, angeschlossen, sondern könnte manuell über einen speziellen Terminal bedient werden.
Danke für Eure/Ihre Meinung
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