Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
sunrise
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Hallo PeterGaukler
nein, es ist nicht offenkundig zulässig. Nicht ohne Grund wird dies der EuGH entscheiden!
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21
13.06.2013 15:03 |
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Solon
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immo2012
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ich habt es falsch verstanden der bgh verhandelte nicht die höhe sondern die bemessungsgrundlage
einwurf geht nicht laut bgh
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22
13.06.2013 15:24 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von immo2012
ich habt es falsch verstanden der bgh verhandelte nicht die höhe sondern die bemessungsgrundlage
einwurf geht nicht laut bgh |
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1) Gib mal bitte die Fundstelle von dem BGH-Urteil.
2) Lies Dir mal Deine Beiträge vor dem Posten durch> ist ja grauenhaft, was Du so raushaust!
s. o.
Wer hat denn nun was falsch verstanden ?
ich oder >Ihr<? Was wolltest Du uns sagen?
Grüße
__________________ gmg
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23
13.06.2013 16:35 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von sunrise
Hallo PeterGaukler
nein, es ist nicht offenkundig zulässig. Nicht ohne Grund wird dies der EuGH entscheiden!
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Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass nach europäischem Gemeinschaftsrecht die Erhebung von Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer nebeneinander auf Glücksspiele zulässig sind. Insofern ergibt sich aus dem Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 21.09.2012 an den EuGH nichts Anderes.
Hessischer VGH
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24
13.06.2013 18:55 |
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barnie
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Die Richter am Hessischen VGH scheinen nicht viel vom Europarecht zu verstehen. Gott sei Dank, gibt es für die Fragen des Europarechts auch Richter, die sich damit auskennen. Und die sitzen in Luxemburg und werden dann über die Vorlage des FG Hamburg entscheiden.
Grüße,
Barnie
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25
13.06.2013 21:28 |
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sunrise
Routinier
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genau so ist es wie barnie schreibt
aber wir sind vom Thema abgekommen...
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26
13.06.2013 23:49 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Vergnügungssteuer vom Spieleinsatz |
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Zitat: |
Original von Rooobert
Ok, konnte ich nämlich auch nicht entdecken auf meinen Abrechnungen.
Nun bleibt die Frage welcher Bertag ist heranzuziehen wenn die neue Vergnügungssteuer Satzung ab sofort 5,7% des Spieleinsatzes verlangt
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siehe satzung recht /deutschland
6 Kommunale Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte wird im Regelfall in den Ländern nach dem Kommunalabgabengesetz (KAB) von den Städten und Gemeinden in der kommunalen Satzung eigenständig festgelegt. In den kommunalen Satzungen finden sich in 2010 unterschiedliche Besteuerungsvarianten: Stückzahlmodus = monatliche feste Steuerpauschale pro Gerät. Besteuerung nach Kasseninhalt (Saldo 2) = Vergnügungssteuer prozentual auf den tatsächlichen Spielerverlust. Besteuerung nach Spieleinsatz = Vergnügungssteuer prozentual auf den Geldeinwurf der Spieler. Zahlreiche Kommunen bieten in ihrer kommunalen Satzung Spielhallenbetreibern die Wahlmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Besteuerungsvarianten an. Hieraus sowie aus der Unkenntnis der tatsächlichen Kasseninhalte jedes einzelnen Geldspielgerätes ergibt sich die Schwierigkeit, die kommunalen Vergnügungssteuereinnahmen zu berechnen.
p.s.
die bestuerung n.stückzahlmodus wurde gerichtlich verboten !
pg.
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27
14.06.2013 08:31 |
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Rooobert
Routinier
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Also wenn der Geld Einwurf herangezogen würde - sollten die Ordnungsämter Leute einstellen, welche den ganzen Tag Geld reinstecken und wieder rauslassen - bei professioneller Gestaltung dieses Treibens kommt ganz schön was zusammen für die Kämmerer. Bestens geeignet sind Dispenser - 100er rein - raus, dauert paar Sekunden und bringt 5-6 € Vergnügungssteuer
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28
14.06.2013 16:00 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
die Kommunen erheben die VergnSt. aufgrund einer Bemessungsgrundlage!
D. h. die könnten auch die VergnSt. anhand der Anzahl der Tasten eines GGSG's erheben.
Nur zur Info...
gruß Zeus...
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29
16.06.2013 03:11 |
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Meike
Foren Gott
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Zum besseren Verständnis über was hier gesprochen wird
http://www.steuerzahler.de/wcsite.php?wc_c=10977
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Nach Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes steht den Kommunen das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern zu.
- Aufwandsteuern sind Steuern, die an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen anknüpfen und dadurch die in diesem Gebrauch zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belasten. Zu den kommunalen Aufwandsteuern gehören insbesondere die >Hundesteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer, die Vergnügungsteuer und die Zweitwohnungsteuer.
.......................
Um örtliche Steuern handelt es sich, wenn sie an einen örtlichen Tatbestand oder Vorgang anknüpfen und in ihrer unmittelbaren Wirkung örtlich begrenzt sind.
Die Höhe des Aufkommens an örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern kann von den Kommunen weitgehend selbst bestimmt werden, indem sie in ihren Satzungen die Erhebung oder Nichterhebung sowie die Ausgestaltung der Steuer im Einzelnen festlegen.
.....................
Diese örtlichen Steuern haben für die Kommunen nur eine geringe Bedeutung und werden deshalb auch Bagatellsteuern genannt. Die Kommunen haben bei den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ein (begrenztes) Steuerfindungsrecht.
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30
17.06.2013 05:16 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Diese örtlichen Steuern haben für die Kommunen nur eine geringe Bedeutung und werden deshalb auch Bagatellsteuern genannt. Die Kommunen haben bei den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ein (begrenztes) Steuerfindungsrecht. |
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Hallo Meike,
dass die Vergnügungssteuer sich zwar Bagatellsteuer nennt, aber eine solche für die Kommunen nicht mehr ist, ist doch offenkundig. Ich glaube kaum, dass einem Aufsteller mehr als 20% seiner Bruttoeinnahmen als Unternehmerlohn vor Steuern verbleibt, nach Steuern natürlich noch weniger.
Ich empfinde es schon grenzwertig, dass viele Gemeinen auf die Spielhallen eindreschen aber selbst am meisten an diesen verdienen - quasi sind die Gemeinden die Aufsteller!
Diese Flut von Spielhallen, die wir jetzt zu beklagen haben, war doch gewollt und wäre zu verhindern gewesen.
Auch bei der Änderung der Spielverordnung 2006 war klar, was die Branche vorhat. Die Vorläufer der Novolines waren die Magic Games - Punktespieler aus dem Hause Novomatic. Und dass man dieses Spielsystem als Geldspielgerät auf den Markt wirft war doch nur logisch.
Und auch bei der jetzigen Evaluierung dieser Spielverordnung wagt sich der Gesetzgeber wieder nicht an den Höchstgewinn von 10.000€, obwohl ihm dieser Suchtfaktor klar sein müsste. Natürlich wird mit diesem möglichen Höchstgewinn auch heute schon an keinem Gerät damit geworben, und trotzdem weiß jeder Spieler dass es diese hohen Gewinne noch gibt dank des Spielfeatures AGs.
es grüßt sunrise
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31
17.06.2013 23:06 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
darum wäre es gerichtlich zu klären, ob eine "Bagatellsteuer", noch eine "Bagatellsteuer" ist, wenn sie
höher als die UmsatzSt. ist... Für meine Begrifffe ist das keine Bagatelle mehr...
Zeus
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32
18.06.2013 02:12 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Sunrise,
da ich quasi "frisch" aus unseren Haushaltsberatungen komme, in unserer 30.000 Einwohnerstadt wurde nämlich erst am 04.06.2013
der Haushalt verabschiedet, kann ich Dir da ganz aktuell die Zahlen nennen.
Bei einem Gesamtvolumen von Steuereinnahmen in Höhe von 44.135.286€
macht die Vergnügungssteuer 210.486,-€ aus und eine andere Bagatellsteuer zum Vergleich, die Hundesteuer 162.307,-€.
VG
Meike
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33
18.06.2013 06:08 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Sunrise,
da ich quasi "frisch" aus unseren Haushaltsberatungen komme, in unserer 30.000 Einwohnerstadt wurde nämlich erst am 04.06.2013
der Haushalt verabschiedet, kann ich Dir da ganz aktuell die Zahlen nennen.
Bei einem Gesamtvolumen von Steuereinnahmen in Höhe von 44.135.286€
macht die Vergnügungssteuer 210.486,-€ aus und eine andere Bagatellsteuer zum Vergleich, die Hundesteuer 162.307,-€.
VG
Meike |
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hallo meike ,
da würde es mich mal brennend interessieren
aus wie vielen geräten die vgn.-steuer kommt bzw. wie viel %
deine gemeinde nimmt ?
pg.
p.s.
siehe offenburg die wollen 20 % und das soll ohne probleme
gehen !
http://www.tv-suedbaden.de/default.aspx?...howNews=1307772
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34
18.06.2013 08:29 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von sunrise
Auch bei der Änderung der Spielverordnung 2006 war klar, was die Branche vorhat. Die Vorläufer der Novolines waren die Magic Games - Punktespieler aus dem Hause Novomatic. Und dass man dieses Spielsystem als Geldspielgerät auf den Markt wirft war doch nur logisch.
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Nicht nur das.
Punktespieler (Geldspielgeräte) gab es schon mit der alten Spielverordnung (Blue Power, Winner Super Quick u.a.).
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35
18.06.2013 10:14 |
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Rooobert
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36
18.06.2013 13:42 |
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AutomatenHütte
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Zitat: |
bin erstaunt das Meike nicht gleich 20% vorgeschlagen hat |
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Die zahl ich hier schon seit 2 Jahren. 2010 wurde auf 11% erhöht und damit man ja keine Planungssicherheit und Investitionsmöglichkeiten hat 1 Jahr später gleich auf 20 %. Wir haben hier einen prima Finanzsenator, der melkt die Kuh bis sie tot ist.
Bagatellsteuer - der Brüller des Jahres.
Unser Herr Nußbaum (Finanzsenator, vorher in Bremen - merkt einer was??) wird Tränen in den Augen haben, wenn es ab 2018 in der Gastronomieaufstellung nur noch 1 Gerät gibt.
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38
18.06.2013 19:22 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Sunrise,
da ich quasi "frisch" aus unseren Haushaltsberatungen komme, in unserer 30.000 Einwohnerstadt wurde nämlich erst am 04.06.2013
der Haushalt verabschiedet, kann ich Dir da ganz aktuell die Zahlen nennen.
Bei einem Gesamtvolumen von Steuereinnahmen in Höhe von 44.135.286€
macht die Vergnügungssteuer 210.486,-€ aus und eine andere Bagatellsteuer zum Vergleich, die Hundesteuer 162.307,-€.
VG
Meike |
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Hallo Meike,
bei den von dir genannten Zahlen kann ich es nachvollziehen, dass die V-Steuer Bagatellsteuer genannt wird.
In anderen vergleichbaren Städten sehen die Zahlen ganz anders aus.
Die Spielhallendichte ist in deiner Stadt wohl sehr gering, die Vergnügungssteuer war dort bisher verhältnismäßig moderat und es gibt verdammt viele Hunde in dieser Stadt
es grüßt sunrise
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39
18.06.2013 19:52 |
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AutomatenHütte
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Zitat: |
Hallo Meike,
bei den von dir genannten Zahlen kann ich es nachvollziehen, dass die V-Steuer Bagatellsteuer genannt wird.
In anderen vergleichbaren Städten sehen die Zahlen ganz anders aus.
Die Spielhallendichte ist in deiner Stadt wohl sehr gering, die Vergnügungssteuer war dort bisher verhältnismäßig moderat und es gibt verdammt viele Hunde in dieser Stadt
es grüßt sunrise |
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Ich kenn ja dieses nette kleine Städtchen der Meike nicht, aber ich muß sunrise in allen Punkten Recht geben. Vielleicht ist ja auch die Hundesteuer zu hoch??
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40
18.06.2013 21:18 |
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