2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
gmg
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2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Eine Meldung, auf die man lange warten musste:
Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern
.....dürfen die Betriebe nicht mehr "Kasino" oder "Palace" heißen, sondern dürfen nur noch die Bezeichnung "Spielhalle" tragen.....
Castrop-Rauxel, Marl und Herten beispielsweise wollen noch in diesem Monat die ersten Verfahren einleiten.
Zur vollständigen Meldung
Grüße
__________________ gmg
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1
10.06.2013 18:39 |
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Solon
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AutomatenHütte
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Eine Meldung, auf die man lange warten musste:
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Echt?
Wer hat denn auf so ne sensationelle Meldung gewartet?
Und worin liegt der Sinn dieser Bestimmung?
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2
10.06.2013 23:22 |
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Solon
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immo2012
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ich glaube nicht das diese bestimmung vor gericht bestand hat
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3
11.06.2013 00:19 |
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rosebud
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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hi,
wie wäre es mit "Spielsuchttherapieanstalt" , da wir Spielhallenbetreiber und unser Personal nun ja prima geschult und im Besitz eines geprüften ! Sozialkonzepts sind.
Oder wie wäre es mit " Spielhalle mit staatlich geprüftem Sozialkonzept".
Werde meine bisher zugeklebten Schaufenster mit diesem Spruch beschriften, damit meine Kunden wissen wie ungefährlich und gesund ein Besuch ist.
Grüsse
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4
11.06.2013 00:21 |
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AutomatenHütte
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Zitat: |
ich glaube nicht das diese bestimmung vor gericht bestand hat |
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Hoffentlich ist das so.
Ich stelle mir vor, das macht Schule. Demnächst muß dann jede Kneipe "Trinkstube", jedes Restaurant "Speiseladen" heißen usw..
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5
11.06.2013 06:55 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Original von AutomatenHütte
Zitat: |
Eine Meldung, auf die man lange warten musste:
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Echt?
Wer hat denn auf so ne sensationelle Meldung gewartet?
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Ich habe darauf gewartet, dass der Vollzug überprüft, ob die Gesetzesvorschrift - nach angemessener Übergangsfrist - durch die Spielhallenbetreiber umgesetzt wird / worden ist.
Grüße
__________________ gmg
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6
11.06.2013 14:07 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
" Spielhalle mit staatlich geprüftem Sozialkonzept". |
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Stellt einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes Recht dar, weil die Gefahren der Spielsucht verharmlost werden.
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7
11.06.2013 15:04 |
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immo2012
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Wird sollten endlich die Scharia einführen und alles verbieten.
Dann sind ja alle glücklich und die Kinder können fröhlich 5 mal am Tag den Propheten loben
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8
11.06.2013 15:10 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von AutomatenHütte
Zitat: |
ich glaube nicht das diese bestimmung vor gericht bestand hat |
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Hoffentlich ist das so.
Ich stelle mir vor, das macht Schule. Demnächst muß dann jede Kneipe "Trinkstube", jedes Restaurant "Speiseladen" heißen usw.. |
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die spielsucht wird hiermit sowieso nicht bekämpft
ein suchtspieler findet jede spielo . auch wenn gar keine reklame
gemacht wird !
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9
11.06.2013 15:59 |
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AutomatenHütte
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Ich habe darauf gewartet, dass der Vollzug überprüft, ob die Gesetzesvorschrift - nach angemessener Übergangsfrist - durch die Spielhallenbetreiber umgesetzt wird / worden ist. |
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Ach so.
Na nun kannst du ja wieder beruhigt schlafen.
Wenn die Behörden in Castrop-Rauxel oder sonst wo nichts besseres zu tun haben, als die Durchsetzung völlig hirnloser Gesetze zu kontrollieren.....
Was ändert sich denn mit der Namensänderung?
Wird deswegen weniger gezockt oder was sonst???
SCHWACHSINN HOCH3.
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10
11.06.2013 16:12 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Original von AutomatenHütte
Zitat: |
Ich habe darauf gewartet, dass der Vollzug überprüft, ob die Gesetzesvorschrift - nach angemessener Übergangsfrist - durch die Spielhallenbetreiber umgesetzt wird / worden ist. |
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Ach so.
Na nun kannst du ja wieder beruhigt schlafen.
Wenn die Behörden in Castrop-Rauxel oder sonst wo nichts besseres zu tun haben, als die Durchsetzung völlig hirnloser Gesetze zu kontrollieren.....
Was ändert sich denn mit der Namensänderung?
Wird deswegen weniger gezockt oder was sonst???
SCHWACHSINN HOCH3. |
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Ich werde sicherlich nicht beruhigt schlafen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es sich bei dem hier geposteten Sachverstand um eine Einzelmeinung oder die Meinung der Automatenaufstellerschaft handelt.
Damit würde ja mal wieder das allgemeine (Vor-)Urteil bestens bedient, in welcher Ecke "die Aufstellerschaft" angesiedelt werden muß:
Gesetze werden nur beachtet, wenn man sie als vernünftig ansieht....
Oh MANN! Oh MANN!
Das ist für mich der Spruch des Tages....
__________________ gmg
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11
11.06.2013 16:31 |
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AutomatenHütte
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Was ändert sich denn mit der Namensänderung?
Wird deswegen weniger gezockt oder was sonst??? |
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Beantworte doch einfach mal die o.g. Frage, anstatt ständig tausende Menschen einer Berufsgruppe, zu denen ich in diesem Fall neben Gastronomieaufstellern und Spielhallenbetreibern auch die Kneipenbetreiber zähle, pauschal zu diskriminieren und kriminalisieren.
Das in der Branche vieles im Argen liegt weiß ich selbst. Ich kann mich selbst mit vielen Dingen die bei der Entwicklung der Geräte gemacht worden sind, nicht anfreunden.
Aber ich bezweifle einfach, ob es Sinn macht mit - Sorry - hirnlosen, im Schnellstrickverfahren gemachten Gesetzen zum großen Pauschal-Rundschlag auszuholen.
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12
11.06.2013 16:58 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Meine Meinung ist uninteressant.
Was sagt der Gesetzgeber im Ersten GlüÄndStV:
Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.
Welche Erläuterungen gibt der Gesetzgeber:
Die Regelungen sollen sicherstellen, dass von Spielhallen kein übermäßiger werblicher Anreiz zum Spielen ausgeht. Ein typisches Beispiel für übermäßige Anreize sind blickfangmäßig herausgestellte Bezeichnungen der Spielhalle als Casino, Spielbank o. ä.
Grüße
__________________ gmg
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13
11.06.2013 17:20 |
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AutomatenHütte
Mitglied
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Meine Meinung ist uninteressant. |
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Für mich eben nicht. In diesem Fall hätte mich genau DEINE Meinung interessiert.
O.k., daß an einer Halle nicht mit großen Gewinnaussichten oder bestimmten Geräten wie Novoline oder Merkur Magie geworben werden muß - da geh ich völlig konform mit.
Aber ob eine solche Einrichtung Casino, Royal Palast, Glücksburg oder letztendlich Spielhalle heißt - Mann Oh Mann, das ist doch nix als Kinderei. Oder hört sich Spielhalle denn soviel anders an??
Vielleicht hast du ja doch ne Meinung?
Gruß
Achso: Und ich meinte es vorhin auch nicht so, daß nur Gesetze befolgt werden sollten, die einem zusagen. Aber haben unsere "Ordnungshüter" nicht wirklich wichtigeres zu tun??
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14
11.06.2013 17:33 |
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lodermulch
Haudegen
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Original von AutomatenHütte
Aber ob eine solche Einrichtung Casino, Royal Palast, Glücksburg oder letztendlich Spielhalle heißt - Mann Oh Mann, das ist doch nix als Kinderei. Oder hört sich Spielhalle denn soviel anders an??
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*unterschreib
(wer ist blöd genug, in einer verwarzten currywurstbude
200,- für einen tetrapack aldi württemberger weissen auszugeben, weil draussen "chez gerard fontainebleu - 3 *** michelin supreme"
dransteht? ..... eben.)
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16
11.06.2013 23:42 |
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rosebud
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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hi,
mein Sozialkonzept ist staatlich geprüft !
Keine irreführende Werbung , sondern Tatsache .
(Hat mir mein zuständiges Gewerbeamt bestätigt)
Bin sozusagen "zertifiziert ".
Werde damit in die Werbung gehen, damit man endlich auch etwas positives über "Spielhallen" lesen kann.
Werde auch mitteilen, dass wir bewusst den Namen Casino durch Spielhalle ersetzt haben, weil die staatl. Casinos eben diese Zertifizierung nicht nachweisen können.
(Sie müssen es ja auch erst bis zum 29.12.2015 ! )
grüsse
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17
12.06.2013 01:22 |
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AutomatenHütte
Mitglied
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RE: 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern |
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
mein Sozialkonzept ist staatlich geprüft !
Keine irreführende Werbung , sondern Tatsache .
(Hat mir mein zuständiges Gewerbeamt bestätigt)
Bin sozusagen "zertifiziert ".
Werde damit in die Werbung gehen, damit man endlich auch etwas positives über "Spielhallen" lesen kann.
Werde auch mitteilen, dass wir bewusst den Namen Casino durch Spielhalle ersetzt haben, weil die staatl. Casinos eben diese Zertifizierung nicht nachweisen können.
(Sie müssen es ja auch erst bis zum 29.12.2015 ! )
grüsse |
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12.06.2013 07:08 |
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w.chudaske
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Zitat: |
Original von LKKS
Zitat: |
" Spielhalle mit staatlich geprüftem Sozialkonzept". |
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Stellt einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes Recht dar, weil die Gefahren der Spielsucht verharmlost werden. |
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"Der Lila-Bäcker" - Stellt einen eindeutigen Verstoß gegen geltendes Recht dar, weil die Gefahren der Fresssucht verharmlost werden
:-)
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19
12.06.2013 07:35 |
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