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» 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern «

[quote]Ich habe darauf gewartet, dass der Vollzug überprüft, ob die Gesetzesvorschrift - nach angemessener Übergangsfrist - durch die Spielhallenbetreiber umgesetzt wird / worden ist.[/quote]

Ach so.
Na nun kannst du ja wieder beruhigt schlafen.

Wenn die Behörden in Castrop-Rauxel oder sonst wo nichts besseres zu tun haben, als die Durchsetzung völlig hirnloser Gesetze zu kontrollieren.....

Was ändert sich denn mit der Namensänderung?
Wird deswegen weniger gezockt oder was sonst???

SCHWACHSINN HOCH3.



Gepostet am 11.06.2013 um 16:12 von:
Benutzer: AutomatenHütte
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83119#post83119


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