Forum-Gewerberecht

» 2013-06-10 Spielhallen droht Zwangsgeld, wenn sie Namen nicht ändern «

Meine Meinung ist uninteressant.

Was sagt der Gesetzgeber im Ersten GlüÄndStV:
Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen oder durch eine besonders auffällige Gestaltung ein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.

Welche Erläuterungen gibt der Gesetzgeber:
Die Regelungen sollen sicherstellen, dass von Spielhallen kein übermäßiger werblicher Anreiz zum Spielen ausgeht.[B] Ein typisches Beispiel für übermäßige Anreize sind blickfangmäßig herausgestellte Bezeichnungen der Spielhalle als Casino, Spielbank o. ä.[/B]

Grüße



Gepostet am 11.06.2013 um 17:20 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83124#post83124


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