Casino Manhetten Witten |
koeppx
Eroberer
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Hallo,
bin mal wieder sehr erstaunt, wie es sein kann, dass eine Spielhalle einfach eine Verlosung mit Geldbeträgen macht. Heute am 30.12.2011 im Casino Manhetten in Witten zu bestaunen.
Das Ordnungsamt macht wohl wieder mal Betriebsferien oder wie man das nennen möchte. Innerhalb einer Woche hab ich 20 mal versucht Kontakt aufzunehmen, aber den Telefonhörer möchte man dort einfach nicht abnehmen...
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1
30.12.2011 19:38 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo koeppx,
mach ein Foto von der Aktion / Flyer liegen doch bestimmt aus und stell sie ins Forum ein, wenn Du schon schriftlich keine
Anzeige erstatten möchtest.
Meinst Du diese Spielhalle
http://www.derwesten.de/staedte/witten/a...-id4487720.html
Falls ja, kann sich das Ordnungsamt auch gleich den Abtrennungen annehmen, die auf dem Bild zu sehen sind, denn sie entsprechen nicht der SpielV.
Gem. §3 Abs.2 SpielV muss die Sichtblende "in Höhe mindestens der Geräteoberkante" sein.
Bei der abgebildeten Bauart haben wir ein Geräteensemble bestehend aus vier Einzelspielplätzen und einer Spielanzeige, welche meist als Jackpot" bezeichnet wird. Diese "Anzeigevorrichtung" gehört zur Bauartzulassung und zeigt daher die Geräteoberkante an, d.h. oberste Kante der Anzeige. Die PtB hatte diese Anzeige mal als "Spiel im Spiel" bezeichnet.
D.h. entweder es müssen mind. 3 m Platz zwischen Spielplatz 2 und Spielplatz 3 sein oder Sichtblende bis zur oberen Kante der "Anzeigevorrichtung".
Wenn man diese Halle kontrollieren sollte, dannn könnte man auch darauf achten.
VG
Meike
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2
31.12.2011 08:42 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
D.h. entweder es müssen mind. 3 m Platz zwischen Spielplatz 2 und Spielplatz 3 sein oder Sichtblende bis zur oberen Kante der "Anzeigevorrichtung". |
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Ich habe auch so meine Zweifel, ob die "Tiefe" der Trennwand, also der Abstand von der vorderen Gerätekante in den Raum hinein ausreichend bemessen ist.
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3
31.12.2011 11:13 |
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gmg
Foren Gott
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koeppx,
mach mal bitte alles schriftlich und schickt es mir auf meine hier hinterlegte E-Mail.
Ich werde den Vorgang im nächsten Jahr an die zuständige Stelle weiterleiten.
Letztmalig in diesem Jahr ein freundlicher Hinweis:
Bei solchen Sachverhalten empfehle ich dem Aufsteller auch immer einen Blick in den § 4 Abs.5 Nr. 10 EStG.
Da können aus solchen "nützlichen Aufwendungen" ganz schnell "nichtabzugsfähige Betriebsausgaben" entstehen.
Nach dieser Vorschrift ist das Ordnungsamt übrigens verpflichtet, die zuständige Stelle der Finanzverwaltung über den Sachverhalt zu unterrichten, damit diese den Vorgang prüfen kann...
Trotzdem wünsche ich allen Usern und Lesern einen guten Rutsch in ein sicherlich für alle sehr interessantes neues Jahr 2012 !!
Man schreibt sich....
Grüße
__________________ gmg
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4
31.12.2011 12:57 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo LKKS,
ja da könntest Du recht haben. Man kann es anhand der Perspektive nicht genau abschätzen, aber 80 cm ab
Gerätevorderkante scheint nicht eingehalten worden zu sein.
Hallo zusammen,
für alle, die den netten Hinweis von gmg zur MELDEPFLICHT von Behörden nachlesen möchten, anbei der entsprechende link
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/M...taten_node.html
Denn ob und wie eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit verfolgt, kann sie im Rahmen des Opportunitätsprinzips selbst entscheiden, aber Meldepflichten per Gesetz - siehe §116 AO - sind immer einzuhalten.
VG
Meike
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5
31.12.2011 14:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Simon,
das ist ja nett, mal wieder soll der Blick auf nicht näher benannte " andere Probleme" gelenkt werden,
bzw. den Menschen ab 18 soll man "in Ruhe lassen".
Für Dich und andere, die immer, wenn sie nach persönlichem Gusto über Gesetze und Verordnungen als "absolut schwachsinnige Gesetze" urteilen,
sei der Blick auf das Deutsche Grundgesetz gelenkt.
Auch die "Jünger" des Liberalen Gedankenguts vergessen immer wieder die netten "Begleitsätze" beim Art.2 GG
Daher zum Jahresanfang zwei aus meiner Sicht ganz wichtige "Begleitsätze"
......soweit es nicht die Rechte anderer verletzt,
.......das Recht auf körperliche Unversehrtheit
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
Die Gewerbeordnung und die Spielverordnung sind Gesetze, die alle Bürger "schützen" sollen.
VG
Meike
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7
01.01.2012 09:08 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Die Gewerbeordnung und die Spielverordnung sind Gesetze, die alle Bürger "schützen" sollen.
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Hallo Meike,
warum erfüllen zumindest diese Gesetze denn nicht die erwarteten Voraussetzungen?
Erfahrungen hat man doch in über 60 Jahren genug gesammelt, offensichtlich aber nichts hinzugelernt
Nicht nur die immer wieder vereinzelten Mängel müssen angefasst und auf Dauere bindend gelöst werden. Es fehlt die Neuordnung im deutschen Glücksspiel.
Warum spielt bei dieser volkswirtschaftlichen Wichtigkeit, die Kanzlerin ihre Macht nicht aus?
Gruß
anders
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8
01.01.2012 13:54 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
die Gesetze erfüllen die Voraussetzungen, aber sie werden nicht eingehalten.
Solange eine Bundesbehörde, die PtB, sich nicht an die Einhaltung der Gewerbeordnung - siehe §33 e GewO als MUSSvorschrift- und der SpielV
in ihrem Zuständigkeitsbereich hält,
solange ist der Schutz der Bevölkerung bereits vom Ansatz her nicht gewährleistet.
Wie schon oft geschrieben, die Gesetze sind da, die Gesetze sind eigentlich ausreichend, aber sie werden nicht eingehalten.
VG
Meike
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9
01.01.2012 17:09 |
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
ich habe mit Deinen Erklärungen ein Problem.
Wenn, wie Du erwähnt hast, die Gesetze die Voraussetzungen erfüllen, dann fehlt mir irgendwie das Verständnis.
„Die Gerichte müssen bei ihren Verhandlungen doch auch die Mängel oder Nichteinhaltung in den Gesetzen feststellen und bei den Urteilen entsprechend berücksichtigen oder gar Freisprüche vornehmen.
Ist das denn wirklich noch die Rechtssicherheit, die wir glauben zu haben?
Ist das die gesetzliche Grundlage, die ständig wieder zu neuen Unruhen führt?"
Gruß
anders
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01.01.2012 18:37 |
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big franky
Jungspund
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11
02.01.2012 14:13 |
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anders
Kaiser
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Hallo big franky,
offensichtlich muss man gar nicht mehr suchen, denn unser tägliches Leben bringt die Manipulationen schneller als sich mancher wünscht.
Gruß
anders
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12
02.01.2012 14:35 |
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