Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
Meike
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Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Gruß an alle,
mit äußerster Verwunderung musste ich den "netten" Brief zum "Boxenstop" lesen,
in dem der Aufsteller unter sehr "sonderbaren" Umständen dazu veranlasst wird,
ein update auf sein zugelassenes Geldspielgerät aufzuspielen.
Zur Erinnerung:
Die PtB hatte Bauartzulassungen erteilt für Geldspielgeräte, die nicht der SpielV entsprechen.
Nach viel Schreiberei, von vielen Seiten gab es eine Erlaßlage des BMWI im Oktober 2007,
welche einige der "Fehlentwicklungen" abhelfen soll, - woher das BMWI die 1000,-€-Marke hat, weiß ich nicht.
Dann überlegte man sich eine "Marktbereinigung", - die ich zwar rechtlich nicht verstehe-, aber
nach dem Motto "alle machen mit, dann muss das doch OK sein", scheint sich kein Verband zu wehren.
Aber als ich Nachfolgendes lesen musste, hat es mich mehr als nur arg geschüttelt:
"Die Installationspauschale beträgt grundsätzlich 200€ pro Gerät. Bei Terminvereinbarung bis 31.Juli 2010 gewähren wir einen
Frühbucherrabatt von 50€ pro Gerät. Bei Terminvereinbarung nach dem 30.September 2010 erhöhen sich dagegen die Kosten
pro Gerät auf 300,-€. Bei Terminvereinbarung nach dem 1. Januar 2011 müssen wir leider wegen unseres signifikaten Mehr-
aufwandes 500,-€ pro Gerät in Rechnung stellen."
Hat hier das BMWI die Lizenz zum Gelddrucken an die Industrie vergeben?
Gruß
Meike
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1
12.07.2010 17:40 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Hi Meike,
alfi hat es bereits auf den Punkt gebracht:
Zitat: |
Original von alfi1950
Bei 200,-- Euro platzt mir der Kragen!
Dieser Geräteherstelle kassiert von uns pro Gerät 200,-- Euro und im AM auf Seite 71 erklärt der Vertreter vom BMWi, U. Schönleiter, dass ein Wideruf von Bauartzulassungen denkar wäre.
Sollten nicht die selben Herrschafter zur Kasse gebeten werden, die die Inhaber dieser fragwürdigen Bauartzulassungen sind und für diesen ganzen Bockmist verantwortlich sind?
Es ist immer das gleiche, die Hersteller bauen den Bockmist und wir Aufsteller müssen zahlen!
@BMWI
Ruft diese linken Bauartzulassungen zurück und wir Aufsteller können die Gerätehersteller/Geräteinhaber zur Rechenschaft ziehen und die wiederrum die für die Zulassung verantwortliche PTB!
So einfach ist das!
Statt dessen schaft das BMWI einen künstlichen Markt im Wert von etwa 100.000 Geräte x 200,-- Euro, also (!) 20.000.000 Euro (!)(Zwanzig Millionern Euro) die von der Aufstellerschaft zu zahlen sind und zwar an die für diesen Bockmist verantwortlichen Gerätehersteller.
Oder ist schlussendlich doch nur die PTB für alles verantwortlich???
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Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=6579
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2
12.07.2010 22:11 |
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Solon
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Meike
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Hallo Jasper,
kannst Du mir erklären,
warum kein Aufstellerverband - und da ist es offensichtlich egal ob BA e.V oder UAVD e.V-
dagegen vorgeht?
Man muss es sich nochmal in Ruhe überlegen, was hier in Deutschland z.Zt. passiert
eine Oberbehörde, ein Bundesministerium und die Industrie treffen Absprachen, wie mit einem offensichtlichen Fehler der Oberbehörde umgegangen wird,
im Rahmen dieser Absprachen finden sie für sich "eine Lösung", die zwar rechtlich von niemandem erklärbar ist, aber die eine sehr charmante Komponente hat,
- sie belastet Dritte.
Jeder Mensch mit einem nur halbwegs ausgeprägten Gerechtigkeitssinn geht auf Konfrontation,
aber die, die von der Maßnahme betroffen sind und die, die eigentlich deren Interessen vertreten sollten,
"jubeln" der Sache noch zu.
Warum? Gibt es Nebenabsprachen von denen wir nichts wissen?
Mit Logik oder rechtsempfinden lässt es sich nicht erklären.
Und die absolute Krönung ist das "Zeitspiel" der Industrie.
Ist man sich seiner Sache nun so sicher, dass man mit Menschen so umgehen darf?
Das "Zeitspiel" geht so:
Häschen hüpf um Deine Existenz, wir haben alles in unseren Händen
1. Spring sofort (bis 31.07.) und du musst nur 150,-€ bezahlen
2. wenn du dich wagst zu überlegen (bis 30.09.) musst du 200,-€ zahlen
3. solltest Du wagen dir mehr Zeit zu lassen (bis 31.12.) kostet es dich 300,-€
4. und glaub mir, ich krieg dich, aber wenn das nach dem 01.01. wird, musst du 500,-€ zahlen
Wir könnten dieses "Zeitspiel" mal als Rätsel bei einem Deutschen, einem Amerikanischen und einem Russischen Verlag einreichen,
ohne darüber aufzuklären, wer für was sich dieses "Zeitspiel" ausgedacht hat und dann den Bürger Lösungsvorschläge einreichen
lassen.
Gruß
Meike
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3
13.07.2010 05:46 |
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gmg
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RE: Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Zitat: |
Original von Meike
Zur Erinnerung:
Die PtB hatte Bauartzulassungen erteilt für Geldspielgeräte, die nicht der SpielV entsprechen.
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Von welchen Bauartzulassungen, die nicht der SpielV entsprechen, sprichst DU ?
Zitat: |
Original von Meike
Aber als ich Nachfolgendes lesen musste, hat es mich mehr als nur arg geschüttelt:
"Die Installationspauschale beträgt grundsätzlich 200€ pro Gerät. Bei Terminvereinbarung bis 31.Juli 2010 gewähren wir einen
Frühbucherrabatt von 50€ pro Gerät. Bei Terminvereinbarung nach dem 30.September 2010 erhöhen sich dagegen die Kosten
pro Gerät auf 300,-€. Bei Terminvereinbarung nach dem 1. Januar 2011 müssen wir leider wegen unseres signifikaten Mehr-
aufwandes 500,-€ pro Gerät in Rechnung stellen."
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Es gibt also für 150 € eine neue Bauartzulassung mit einigen neuen Spielen und einer neuen "Laufzeit" von 2 Jahren.
Finde ich preiswert.
Ob damit die Selbstkosten des Herstellers gedeckt werden ?
Grüße
__________________ gmg
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4
13.07.2010 06:54 |
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alfi1950
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RE: Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Zitat: |
Original von gmg
Es gibt also für 150 € eine neue Bauartzulassung mit einigen neuen Spielen und einer neuen "Laufzeit" von 2 Jahren.
Finde ich preiswert.
Ob damit die Selbstkosten des Herstellers gedeckt werden ?
Grüße |
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Selbstkosten? - Falsch!
Wer hat den diese Kosten zu verantworten, auf sicher nicht wir Aufsteller die wir jetzt zur Kostenübernahme genötigt werden!!
Die Geräte sind Eigentum der Hersteller. Allein diese haben dafür zu sorgen, dass deren von uns Aufsteller vermietete Eigentum ordnungsgemäß betrieben werden kann.
"150 € eine neue Bauartzulassung"
Wer hat es zu verantworten, dass es eine neue Bauartzulassung gibt?
Kein Automatenaufsteller hat so etwas gefordert!
"... mit einigen neuen Spielen und einer neuen "Laufzeit" von 2 Jahren"
Die Spiele befinden sich doch bereits im Gerät, sie werden doch nur Freigeschaltet.
Meinst Du mit "Laufzeit" den Geräte-TÜV?
gmg,
merkst Du es noch????? - Wir Aufsteller werden zu diesem Handeln genötigt.
Ich werde mich mit meiner Rechtsschutzversicherung darüber unterhalten, ob hier nicht der Tatbestand der Nötigung durch das BMWi erfüllt ist und Anzeige erstattet werden sollte.
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. ......
2. ......
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.
Der verantwortlich Amtsträger (Sachbearbeiter) wird sicherlich in Erklärungsnöten kommen.
Es werden nicht nur, wie von mir bereits geschrieben, 200,-- EUR pro Gerät sondern bis zu 500,-- EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt!!
Das macht sagenhafte 50.000.000,-- EUR fünfzig Millionen Euro zzgl. 9.500.000,-- EUR an MwSt. per BMWi Anweisung für die Gerätehersteller und Staatskasse und XXXX EUR für die neuen Zulassungen an die PTB !!!
Von wegen Selbstkosten!!!
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6
14.07.2010 14:17 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Meike hat bei Ihren Zitaten eines Satz vergessen:
Nach dem 01. 01. 2011:
Zusätzlich behalten wir uns hier rechtliche Schritte vor.
Was sagen eigentlich die Vertragsbedingungen zu diesem Punkt zwischen Zulassungsinhaber und Aufsteller aus ?
Welche "rechtlichen Schritte" sind denkbar ??
Die "Nötigung" der Aufsteller zu den GSG gem. TR 4.x finde ich übrigens nicht so gravierend.
Welcher Aufsteller ist schon wild darauf, eine solch Mine zu betreiben, die ihm u. U. einen Gewinn iHv mehr als 10.000 € präsentiert, welcher dann - verteilt über viele Stunden - ausgezahlt werden muß ?
Mit "Laufzeit" meinte ich den "Geräte-TÜV".
Über eine Wiedereinführung einer Geräte-Laufzeit ist ja noch nicht entschieden worden.
Die Evaluation der SpielV ist ja noch nicht "durch".
Sicherlich wird das tatsächliche Ergebnis dieser Geräteumstellung auf die Vorgaben der TR 4.X per 01. 01. 2011 eine wichtigen Baustein bilden....
Die Zulassungsinhaber machen Druck auf die Aufsteller.
Verantwortungsbewusste Aufsteller deuten die Zeichen der Zeit richtig und rüsten um.
Edit:
ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an ein Interview mit Prof. Dr. Richter aus dem Jahr 1997, veröffentlicht im "münzautomat":
»münzautomat«: Nun noch eine Frage zu den Geldspielgeräten selbst. Man traut sich sie kaum zu stellen, weil einem fast automatisch Parteilichkeit vorgeworfen wird. Trotzdem: Was hält die PTB von einer Auflösung der strengen vierjährigen Laufzeit für Geld-Gewinnspielgeräte?
Prof. Dr. Richter: Die Begrenzung auf vier Jahre Aufstellzeit für jedes einzelne Nachbaugerät ist eingeführt worden, als die überwiegend elektronisch gesteuerten Spielgeräte sich durchgesetzt hatten. Vorher betrug die Aufstellzeit drei Jahre. Die Bedingungen,die damals zur Festlegung der vier Jahre führten, haben sich zwischenzeitlich nicht geändert, so daß aus Sicht der PTB kein Anlaß besteht, eine Diskussion darüber zu führen. Die Beschränkung der Aufstellzeit muß sein, weil nur innerhalb einer begrenzten Zeit die durch die hinreichende Sicherheit für die Bauartzulassung bestätigte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vorhanden ist. Überdies gibt es durch die beschränkte Aufstellzeit und durch eine beschränkte Anzahl von Verlängerungen der Bauartzulassung eine absolute Obergrenze für den Betrieb von Geldspielgerätetypen. Das ist behilflich bei der verwaltungsseitigen Beherrschung zum Beispiel von Übergangssituationen bei Verordnungsänderungen, wo durch die absolute Begrenzung „Altgeräte" automatisch nach einer bestimmten Zeit auslaufen. Auch dieser letzte Gesichtspunkt muß bei eventuellen Diskussionen berücksichtigt werden. Es soll aber auch betont werden, daß die PTB grundsätzlich offen für jede Art von Hinweisen oder Diskussionen ist, insbesondere aus der Branche.
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 14.07.2010 15:21.
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7
14.07.2010 14:52 |
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Meike
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Hallo alfi,
was hier noch gravierend zum Tragen kommt, ist die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
Ich hörte so von Unternehmern, dass sie befürchten, wenn sie sich weigern auf "schwarze Listen" kommen,
d.h. bei ihren Gerätelieferungen kommt es plötzlich zu "Engpässen", ihre Techniker bekommen Probleme bei
Ersatzteilanforderungen - ist halt nicht auf Lager- und vom Rechnungszahler würde es eine neue Eingruppierung
zum Barzahler geben.
Stimmt das?
Gruß
Meike
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8
14.07.2010 16:32 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
nun, es wird immer "netter".
Jetzt bekam ich von einem Aufsteller, - quasi als Erklärung-, den Hinweis auf S. 68 in der Juli-Ausgabe des Automatenmarkts.
Danach soll Herr Schönleiter "betont" haben:
Zitat: "Sollten nach dem Stichtag noch Geräte nach TR 3.3 gefunden werden, drohen Bußgelder oder
möglicherweise sogar Strafverfahren."
Hatte denn mal jemand gefragt, nach welcher gesetzlichen Vorschrift wer gegen wen Bußgelder erlassen kann oder gar Strafverfahren eröffnen könnte?
Wer die Antwort kennt, bitte posten!
Gruß
Meike
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9
20.07.2010 05:12 |
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dieter116
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Da ja vom BMWI nach Möglichkeiten zu einem entschädigungslosen Verbot der TR 3 Geräte gesucht wurde, haben sie vielleicht eine gefundenden , die bis dahin durchgesetzt werden kann ?
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10
20.07.2010 06:32 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
nun, es wird immer "netter".
Jetzt bekam ich von einem Aufsteller, - quasi als Erklärung-, den Hinweis auf S. 68 in der Juli-Ausgabe des Automatenmarkts.
Danach soll Herr Schönleiter "betont" haben:
Zitat: "Sollten nach dem Stichtag noch Geräte nach TR 3.3 gefunden werden, drohen Bußgelder oder
möglicherweise sogar Strafverfahren."
Hatte denn mal jemand gefragt, nach welcher gesetzlichen Vorschrift wer gegen wen Bußgelder erlassen kann oder gar Strafverfahren eröffnen könnte?
Wer die Antwort kennt, bitte posten!
Gruß
Meike |
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Oder die SpielV wird (wie auch immer) "modifiziert"..................
Grüße
__________________ gmg
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11
20.07.2010 09:15 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Oder die SpielV wird (wie auch immer) "modifiziert"..................
Grüße |
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Wenn da durch Rechtssicherheit und Transparenz einzieht und gesichert wird, dann mal los
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12
20.07.2010 14:41 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
Deine Aussage ist absolut unlogisch und rechtlich nicht nachvollziehbar.
Da wurde auf eine Technische Richtlinie hingewiesen, die eigentlich nur so sein dürfte, um die Prüfbarkeit der Einhaltung der bestehenden Verordnung zu erleichtern und möglich zu machen.
Warum soll denn die Verordnung geändert werden, nur weil die TR mehrfach innerhalb kürzester Zeit geändert wurde.
Und wenn nun plötzlich die "Gefahr von Strafverfahren" im Raum steht,
weil der Unternehmer sich weigert eine neue Spielsoftware auf seine zugelassenen Automaten aufzuspielen,
müsste sich doch jeder Mensch mit gesundem Rechtsempfinden fragen:
"Wurden mit der alten Spielsoftware Straftaten zugelassen?"
Und wenn es angeblich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der Unternehmer sich weigert eine neue Spielsoftware
auf seine zugelassenen Automaten aufzuspielen,
müsste sich doch jeder Mensch mit gesundem Rechtsempfinden fragen:
"Wo ist die Rechtsgrundlage? Wo ist die Bußgeldvorschrift?"
Gruß an alle,
erstaunt bin ich natürlich auch über die Berichterstattung im Automatenmarkt.
Müsste das nicht eine natürliche Frage eines Redakteur sein?
Gruß
Meike
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13
21.07.2010 05:44 |
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Guenter
Tripel-As
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RE: Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Hallo Meike
Zitat: |
Original von Meike
Zur Erinnerung:
Die PtB hatte Bauartzulassungen erteilt für Geldspielgeräte, die nicht der SpielV entsprechen.
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Ich frage mich auch, um welche Bauartzulassungen es gehen soll. Ich kenne derzeit keine. Ich kenne lediglich Bauartzulassungen, die den aktuellen TR nicht mehr entsprechen, aber im Rahmen der jeweiligen TR genehmigt wurden.
Einen großen Nachteil sehe ich für Aufsteller dabei nicht. Sicher hätte man die Umstellung auch günstiger machen können. Aber ob das die Kosten der Hersteller abdecken könnte, die diverse Spiele an die neuen TR anpassen mußten?
In den Merkur Spielotheken sind die meisten Geräte bereits umgerüstet. Die kurze Unsicherheit der Spieler hatte sich schnell gelegt. Der erste Evolution mit 1000-Euro-Grenze nach TR 4.0 wurde bereits im Februar 2009 zugelassen. Heute schaut dort fast niemand mehr auf diese Einschränkung. Für die meisten Spieler sind höhere Gewinne eh uninteressant, da sie im Rahmen ihrer Einsatzmöglichkeit fast unmöglich sind.
Novomatic zieht sehr spät nach. Auch hier wird es zu einer kurzen Unsicherheit der Spieler kommen. Wie schnell die überwunden ist, hängt von der Attraktivität der neuen Spielepakete ab.
Günter
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14
21.07.2010 13:19 |
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gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
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RE: Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Zur Erinnerung noch einmal einige Worte eines Entscheidungsträgers:
Zitat on
Vielleicht noch ein Hinweis zu einem Thema, das für Sie sehr, sehr wichtig ist - nämlich die Weisung des BMWi zum Punktespiel. Sie wissen, dass es diesbezüglich von uns Bedenken gab, dass es gewisse Entwicklungen gab, die wir so nicht mittragen konnten. Deshalb gibt es die Weisung des BMWi von Oktober 2007, die sie alle kennen. Sie muss zum 1. Januar 2011 gänzlich umgesetzt sein, und ich bitte Sie ganz herzlich, alles dafür zu tun, dass dies dann auch der Fall sein wird. Für den gemeinsamen Erfolg und für das, was wir uns gemeinsam wünschen - nämlich auch die Unterstützung einer mittelständigen Branche -, ist es für uns wichtig, dass wir uns gegenseitig aufeinander verlassen können. Das ist die Voraussetzung und wir sind guten Mutes, dass das auch so erfolgen wird.
Zitat off
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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15
21.07.2010 13:48 |
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Walter B
Routinier
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RE: Lizenz zum Gelddrucken durch das BMWI? |
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Zitat: |
Original von Guenter
Hallo Meike
Zitat: |
Original von Meike
Zur Erinnerung:
Die PtB hatte Bauartzulassungen erteilt für Geldspielgeräte, die nicht der SpielV entsprechen.
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Ich frage mich auch, um welche Bauartzulassungen es gehen soll. Ich kenne derzeit keine. Ich kenne lediglich Bauartzulassungen, die den aktuellen TR nicht mehr entsprechen, aber im Rahmen der jeweiligen TR genehmigt wurden.
Günter |
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Und genau das ist der Punkt, Günter!
Meike versucht das allerdings immer auf die SpVd zu übertragen!
__________________ Gruß vom Walter
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16
21.07.2010 14:58 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Günter,
halo Walter,
es geht nun mal um die Einhaltung der Spielverordnung und nur auf diese beziehe ich mich.
Und nach der Spielverordnung ist ein Gewinn von 1000,-€ bei einem Spiel nicht zulässig!
Gruß
Meike
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17
22.07.2010 17:21 |
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jochen B.
Foren As
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"Parlamentarisches Lobbyistentreffen" im BRAUSHAUS Lemke (Berlin)
Kriminaltango in der Taverne:
Dunkle Gestalten und rotes Licht
und
Ministerialrat Ulrich Schönleiter (Anlage S. 79 unten/rechts)
&
Parlamentarischer Staatssekretär Ernst Burgbacher (Anlage S. 74 unten/links)
mitten drin beim
"parlamentarisches Lobbyistentreffen" im BRAUSHAUS Lemke (Berlin)
und mitten drin die politischen Entscheidungsträger zur SpielV:
Ministerialrat Ulrich Schönleiter &
Parlamentarischer Staatssekretär Ernst Burgbacher
von den anwesenden "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigen" mal ganz abgesehen ................
Mehr zur Lobbyarbeit des BMWi:
http://www.isa-guide.de/gaming/articles/28254_awi_ima_2010_eroeffnet.html
http://gluecksspielsucht-nrw.de/aktuelles.php?nid=1288&cmd=newsdetail&PHPSE
SSID=c8fff4e496e16a69652bca536bd71aad
Kriminaltango in der Taverne:
Dunkle Gestalten und rotes Licht.
Und sie tanzten einen Tango,
Jacky Brown und Baby Miller.
Und er sagt ihr leise:
»Baby, wenn ich austrink’,
machst du dicht.«
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19
23.07.2010 13:00 |
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Meike
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Hallo Jochen,
genau diese Dinge sind es, die ein ungutes Gefühl vermitteln.
Gruß
Meike
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20
24.07.2010 06:30 |
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