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Zum Ende der Seite springen Verstoß gegen GlüStV von Lotto Bayern 8 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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Claire Claire ist weiblich
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Verstoß gegen GlüStV von Lotto Bayern

Lotto Bayern hat sich erneut eine Rüge einfangen:

Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern), ist erneut wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag verurteilt worden. Die 11. Kammer für Handelssachen am Landgericht I hat Lotto Bayern nach mündlicher Verhandlung am 19. April untersagt, für die "Sonderverlosung bei Keno" werben bzw. werben zu lassen.

Lotto Bayern hatte im Internet und auf Plakaten für eine KENO-Sonderverlosung geworben. Zentrales Bildmotiv war dabei ein Audi A3 Cabrio mit vier offensichtlich gut gelaunten, jungen Leuten. Das LG München I begründet sein Verbot damit, dass das Plakat darauf ausgerichtet sei, "einen Entschluss zur Teilnahme am Glücksspiel erst hervorzurufen und sich nicht darauf beschränkt, eine vorhandene Spielleidenschaft zu kanalisieren." Das Motiv würde sich nicht wie vom Glücksspielstaatsvertrag vorgeschrieben, auf die Präsentation von Informationen beschränken, sondern gezielt die Emotionen des Betrachters ansprechen. Mit dem Urteil widerspricht das LG dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport, die als Aufsichtsbehörde keine Bedenken gegen (u.a.) dieses Plakatmotiv hatte.

Ausführlich setzte sich das Landgericht München I zudem in seiner Begründung mit der Aktivlegitimation des Klägers, GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen, auseinander und bestätigt nochmals ausdrücklich die Zulässigkeit der Klage und den Unterlassungsanspruch des GIG.

Wohl mangels Argumente in der Sache, hatten staatliche Lottogesellschaften wiederholt vor Gerichten die Aktivlegitimation des Verbandes angezweifelt; meist allerdings erfolglos. Die Klagebefugnis des GIG wurde u.a. bereits bestätigt durch das LG Stuttgart (38 O 29/09 KfH, das LG Wiesbaden (11 O 12/09), das LG Magdeburg (10 U 61/09. Hs) das LG Berlin (103 O 56/09), das LG Bremen (12 O 454/09), das LG Potsdam (51 O 65/09), das OLG Brandenburg (1 W 15/09), das LG Wiesbaden (13 O 52/09), das LG Frankfurt/Main (6 U 133/09), das LG Koblenz (4 HK O 78/09) und das OLG Koblenz (9 U 889/09).

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.

Gruß,

Claire
1 28.04.2010 13:08 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
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Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

meiner Ansicht nach beweist das doch einmal mehr, wie subjektiv die Entscheidung eines solchen Urteils doch ist. Denn wo die Einen keine Bedenken äußern, sehen die Anderen darin einen Verstoß. Somit scheint mir der Ausgang eines solchen Verfahrens ein ebensolches Glücksspiel, wie das, wofür Lotto Bayern wirbt.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
2 30.04.2010 08:30 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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prochnau prochnau ist männlich
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Tja, die Beschwerde von Lotto Bayern gegen die Verurteilung des Landgerichts München hat nicht gefruchtet. Das OLG München hat die LG-Entscheidung für korrekt befunden. Im Wiederholungsfall droht dem Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung sogar 2 Jahre Haft. Dabei gelten die Bayern doch sonst immer als vorbildlich und überkorrekt. Tss, tss, tss...

http://www.gig-verband.de/
3 06.05.2010 18:21 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

das finde ich gut. Es kann schließlich nicht angehen, dass die staatlichen Lotterien dem Staat auf der Nase herumtanzen und tun und lassen können, was sie wollen. Insofern: Nur weiter so, Lotto Bayern!

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
4 08.05.2010 07:51 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
lene lene ist weiblich
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Hat sich Lotto Bayern denn in irgendeiner Form dazu geäußert? Ist ja schließlich nicht das erste Mal, dass die da unangenehm auffallen.

lene
5 12.05.2010 15:34 lene ist offline Beiträge von lene suchen
march march ist männlich
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Warum sollten sie sich denn dazu äußern? Die werden schließlich kein Entschuldigungsschreiben aufsetzen und bei allen Lottospielern um Verzeihung bitten. Offensichtlich sind die sich ja auch im Vorfeld keiner Schuld bewusst gewesen, zumindest glaube ich nicht, ob man denen dabei Vorsatz unterstellen kann.
Aber eine öffentliche Äußerung zu solchen Vorfällen ist auch eher unüblich. Die werden einen Teufel tun und das Thema weiter breittreten. Die dürften froh sein, wenn das bald wieder aus den Köpfen der Leute verschwindet.

march
6 13.05.2010 15:10 march ist offline Beiträge von march suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

jetzt will sich Lotto Bayern auch noch an der Olympia-Teilnahme 2018 von München beteiligen und zwischen 2 und 3 Millionen Euro für die Finanzierung beisteuern. So kann man sich natürlich auch öffentlichkeitswirksam inszenieren, ohne dabei in den Bereich der illegalen Glücksspielwerbung zu kommen. Gar nicht mal so dumm, der Horak.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/art4306,637493

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
7 20.09.2010 08:40 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Hat sich ja nun alles erledigt, dem EuGH sei Dank!
8 21.09.2010 08:50 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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