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Zum Ende der Seite springen Tanzschule - Gewerbe?
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Nicht verwirren lassen.
Auch in der zitierten Entscheidung geht es ja um den steuerrechtlichen Gewerbebegriff (dass ein Steuerberater mal über seinen Tellerrand blickt, ist offenbar zu viel verlangt, von uns erwartet man das hingegen ständig).

Und dann einfach mal ganz systematisch: Die Tanzschule ist eine auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit (eine erlaubte auch). Wenn sie kein Gewerbe sein soll, was dann?

Als Freier Beruf (Dienstleistung höherer Art) müsste für das Betreiben der Tanzschule ein höherer Bildungsabschluss objektiv erforderlich sein. Ist er das? (wohl nicht).
Dann könnte die Tätigkeit noch als Unterrichtswesen unter § 6 GewO fallen. Es ist zu prüfen: Unterstehen Tanzschulen einer besonderen staatlichen Aufsicht im Rahmen der Kulturhoheit der Länder? Gibt es ein Landestanzschulgesetz? Wohl auch nicht. Bleibt aus meiner Sicht nur eine Konsequenz- es handelt sich um ein anzeigepflichtiges Gewerbe.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Thomas Mischner: 11.11.2009 13:37.

21 11.11.2009 13:37 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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OrDnUnGsAnDy   Zeige OrDnUnGsAnDy auf Karte OrDnUnGsAnDy ist männlich
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aus Thüringen,

ich kann den Kollegen Mischner nur zustimmen.

Bei Bedarf kann ich Ihnen ein Schreinen zukommen lassen, welches wir den Tanzschulen geschickt haben, die das Gewerbe aufgrund derselben Begründung nicht anmelden wollten.

__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
22 11.11.2009 15:57 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
Solon
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Friesenheim Friesenheim ist männlich
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Ich war am Montag auf einer Gewerberechtsschulung. Da hatten wir auch das Thema Tanzschulen. Das Ergebnis war auf jeden Fall das Tanzschulen ein Gewerbe anmelden müssen. Da der Tanzlehrer wohl keine Hochschulausbildung in diesem Bereich hat ist er nicht als freiberuflich anzusehen.
23 11.11.2009 17:45 Friesenheim ist offline E-Mail an Friesenheim senden Homepage von Friesenheim Beiträge von Friesenheim suchen
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Nicht nur, dass der Kollege Mischner Recht hat. Wenn Kollegin @Jessica das Urteil des FG in seinen wesentlichen Punkten zitiert hat, hat das Gericht sogar noch Unrecht, denn demnach wäre jedwede unterrichtende Tätigkeit aus steuerrechtlicher Sicht Freiberuf und das ist ja gerade nicht der Fall.
24 11.11.2009 23:45 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Hallo Kollegen!

Bei mir war heute eine Dame die auch Tanzlehrerin ist.
Ich teilte ihr mit, wann man Gewerbetreibender ist und wann Freiberufler.
Daraufhin zog sie ein Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Gymnastik in Dortmund aus der Tasche. http://www.gymdo.de/
Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung welche sie absolviert hat.
Aaaahaaa, ich teilte ihr mit, die Unterlage zu prüfen.
Kann ich das so durchgehen lassen als freiberuflich oder auf gar keinen Fall??

Weißnicht

Danke schonmal für die Antworten!!

Liebe Grüße
Corinna Bitzka
25 16.06.2010 13:13 Corinna Bitzka ist offline E-Mail an Corinna Bitzka senden Homepage von Corinna Bitzka Beiträge von Corinna Bitzka suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

erstens erwirbt man an dem Berufskolleg keinen höheren Bildungsabschluss, sondern einen Berufsabschluss und
zweitens kommt es auf den konkreten Abschluss der Dame gar nicht an, sondern darauf, ob eine höhere Bildung zur Ausübung der Tätigkeit objektiv erforderlich ist (ansonsten wäre ja jeder, der ein Studium absolviert hat, automatisch Freiberuflier, egal welche Tätgkeit er ausübt ).
Deshalb handelt es sich auch hier um ein Gewerbe.
26 16.06.2010 13:20 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Ich kann dem Kollegen Mischner nur beipflichten. Applaus

Gruß von der Lahn

Frank Schuster
27 17.06.2010 14:34 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Guten Morgen!
Nach einer beeindruckenden Fachtagung in Oldenburg sind hoffentlich alle wieder gut zuhause angekommen!
Kann ich die vorstehenden Ausführungen auch auf eine Schaulspielschule anwenden?
Liegt das Hauptaugenmerk auf der Ausbildung des Lehrers oder auf seiner Tätigkeit? Wie ist es also, wenn ein studierter Lehrer auch "einfachen" Schaulspielunterricht gibt?
Vielen Dank für zahlreiche Stellungnahmen! :o)
Danke

__________________
Ingrid
28 06.10.2010 09:38 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
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Moin

die Ausbildung ist für manche Tätigkeiten zwar Indiz, wie diese zu werten ist. Maßgeblich ist aber die Tätigkeit selbst. Das Fach "Schauspieler" und den entsprechenden Unterricht würde ich im Normalfall klar den künstlerischen Tätigkeiten und somit den Freiberufen zurechnen.

Was heißt aber jetzt "einfacher" Schauspielunterricht ?? Bildet der seine Schauspielschüler nur als Hobbytäter für irgendwelche Laienbühnen aus? Falls das in diese Richtung ginge und damit auch das Qualitätsmerkmal "Kunst" entfallen würde, wär´s wohl auch nix mehr mit Freiberuf.

Beste Grüße
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 06.10.2010 11:25.

29 06.10.2010 11:04 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
spinckin   Zeige spinckin auf Karte spinckin ist weiblich
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Dankeschön!
Ich konnte die Künstlerin von der Gewerbeanmeldung überzeugen!

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Ingrid
30 06.10.2010 14:34 spinckin ist offline E-Mail an spinckin senden Homepage von spinckin Beiträge von spinckin suchen
G. Schneider G. Schneider ist weiblich
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Fragezeichen RE: Tanzschule - Gewerbe?

Hallo zusammen,

hat mir einer den Text vom Kommentar Landmann/Rohmer §§ 1 Rd. 3,5 sowie 6 Rd. 17! anbeten anbeten anbeten anbeten

Hab ich leider nicht!

Danke

Gruß
G. Schneider
31 08.12.2011 12:42 G. Schneider ist offline E-Mail an G. Schneider senden Beiträge von G. Schneider suchen
JW84 JW84 ist weiblich
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RE: Tanzschule - Gewerbe?

Sie haben Post!
32 08.12.2011 13:30 JW84 ist offline E-Mail an JW84 senden Beiträge von JW84 suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Jetzt habe ich auch eine Tanzschule in meinem Zuständigkeitsbereich anzumelden. Nun sagt mir der Gewerbetreibende, dass er neben der eigentlichen Tanzschule auch Getränke (Cola, Fanta etc.) an Tanzschüler bzw. Kursteilnehmer ausschenken will (aber eben nur an diese). Fällt er damit automatisch unter das Gaststättenrecht?

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
33 08.05.2012 16:27 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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