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» Tanzschule - Gewerbe? «

Nicht nur, dass der Kollege Mischner Recht hat. Wenn Kollegin @Jessica das Urteil des FG in seinen wesentlichen Punkten zitiert hat, hat das Gericht sogar noch Unrecht, denn demnach wäre jedwede unterrichtende Tätigkeit aus steuerrechtlicher Sicht Freiberuf und das ist ja gerade nicht der Fall.



Gepostet am 11.11.2009 um 23:45 von:
Benutzer: Civil Servant
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