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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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Fragezeichen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

Wir haben hier einen Gewerbetreibenden, der nicht nicht einsieht, dass er das GZR nicht empfangen darf, da wir es für behördliche Zwecke benötigen.

Er will die Gesetzesgrundlage. Leider finde ich diese nicht.

Wo steht, dass Auszuge, die eine Behörde benötigen direkt an die Behörde geschickt werden müssen?

Danke.....
1 11.02.2009 08:07 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Solon
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J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Viele Grüße
J. Neu
2 11.02.2009 08:27 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Solon
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Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Ich nehme mal an, dass es allein an den Ausfüllanweisungen liegt, dass der Auszug aus dem GZR direkt an die Behörde adressiert sein muss bei Belegart 9.

Selbstverständlich kann er die Unterlagen einsehen, es geht ja um seine Daten.

Ob das wirklich noch wo anders geregelt ist, weiß ich leider gerade auch nicht.

Einen schönen Tag

Renate Jacob

.. und es schneit wieder
3 11.02.2009 10:04 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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RE: Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Für welche gewerberechtliche Angelegenheit braucht ihr denn den GZR? Für Tätigkeiten nach § 38 GewO steht es direkt dort.

viele Grüße
4 11.02.2009 10:25 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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RE: Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Es geht eigentlich darum, dass der Gewerbetreibende nicht einsieht, dass wir kein privates Führungszeugnis akzeptieren.

Und er nun wissen will - wo es steht -. das wir das nicht akzeptieren können.

Danke
5 12.02.2009 11:16 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Moin

Ich glaube § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG ist die gesuchte Rechtsnorm.

Mfg, Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
6 12.02.2009 12:40 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Zitat:
Original von Steffen Balzer
Moin

Ich glaube § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG ist die gesuchte Rechtsnorm.

Mfg, Steffen


in Verbindung mit: § 38 Abs. 1 Satz 2 GewO :

2Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.


BZRG:

5) 1Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. 2Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. 3Der Antragsteller kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.
7 12.02.2009 13:04 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
loeba01   Zeige loeba01 auf Karte loeba01 ist weiblich
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Danke !!!
8 18.02.2009 08:49 loeba01 ist offline E-Mail an loeba01 senden Beiträge von loeba01 suchen
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