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Autor Beitrag
Thema: Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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12.02.2009 13:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Steffen Balzer
Moin

Ich glaube § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG ist die gesuchte Rechtsnorm.

Mfg, Steffen


in Verbindung mit: § 38 Abs. 1 Satz 2 GewO :

2Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.


BZRG:

5) 1Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. 2Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. 3Der Antragsteller kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird.
Thema: Verschmelzung mehrerer Gmbh`s
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Antworten: 1
Hits: 2.427
RE: Verschmelzung mehrerer Gmbh`s 19.08.2008 13:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wie wäre es den, mit erstmal freundlich zur Abmeldung auffordern, anstatt direkt den Knüppel zu nehmen???

Sind die anderen GmbH´s den bereits im Handelsregister gelöscht???

Vorher wäre die Verschmelzung kaum wirksam.
Thema: Anzeigepflicht bei der Handwerkskammer
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Antworten: 3
Hits: 2.908
RE: Anzeigepflicht bei der Handwerkskammer 11.08.2008 15:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die HWK darf meinen, was sie will.

Für uns verbindlich ist die GewO. Danach ist eine mängelfreie Gewerbeanzeige binnen drei Tagen zu bestätigen.

Die HWK bekommt die Kontrollmitteilung und gut ist. Die dürfen halt dann prüfen.

Na ja, bei Personen, die in Unkenntnis der HWO und daraus resultierender Notwendigkeiten ein Gewerbe anmelden möchten, bitte ich die Personen dann schon mal freundlich, doch zunächst die HWK zu kontaktieren....

Das klappt meist recht gut...
Thema: Einbürgerung offizieller Fragenkatalog
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09.07.2008 13:31 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Zitat:
Original von Claudia Komnick
Aber ist es nicht schön, dass ich ohne großes Nachdenken alle Fragen für NRW beantworten konnte. Ich darf wohl bleiben!



Nixda, durchgefallen!

Zwei Fehler nicht bemerkt

Also: Heul und wech...







Nix für ungut;-)
Thema: Umgang mit einer GmbH i.G.
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RE: Umgang mit einer GmbH i.G. 06.05.2008 15:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Es war wohl damals die Idee, Tumorpatienten von A nach B zu fliegen. Daraus ist aber anscheinend nie was wirkliches geworden.


Also wird auch kein Gewerbe ausgeübt!

Eintragungen in das Handelsregister können aufgrund von .... schon mal längere Zeit in Anspruch nehmen. Aber 8 Jahre ist zu lang. Ich gehe davon aus, dass die Eintragung seitens der GFin nicht weiter betrieben wurde.

Der Geschhäftsführerin würde ich daher einen netten Brief mit Anhörung senden und zum Abmelden auffordern. Wenn keine Reaktion erfolgt, von Amts wegen abmelden.

Ach so: ;-)
zu 1: Zeitliche Bestimmungen sind mir nicht bekannt. Die Bearbeitunsdauer ist natürlich unterschiedlich aufgrund der Belastung der Gerichte. Auch können Eintragungshindernisse (z.B. kein Nachweis des Stammkapitals, vom Richter mißbilligter GmbH-Mantelkauf...) die Eintragungsdauer schon mal auf 1-2 Jahre hinausschieben.

zu 2: Getreu der GewO ddarf ich sogar ein OWi-Verfahren einleiten... ob´s Sinn macht?

zu 3: Anschreiben an die GFin mit Möglichkeit der Anhörung und Angabe, dass das Gewerbe ansonsten zum Datum... von Amts wegen abgemeldet wird. Dann ist das Eis tragbar dick...;-)


Oops, sinngemäß das was im Beitrag von ve-ru steht... ich würd´s mir einfach machen
Thema: Vermietung einer Ferienwohnung
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Antworten: 9
Hits: 21.427
18.03.2008 20:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Sorry, aber die Fragestellung bezieht sich auf Vermietung einer Ferienwohnung, zumindest wird es im Titel dieses Threads so dargestellt. Daher läßt sich ohne weitere Info´s des Fragestellers zum Sachverhalt hier zunächst auch keine abschließende Beurteilung finden.

Aber ich denke in den bisherigen Antworten war genügend Input, um dann selber entscheiden zu können.

Wobei, ich frag mich schon wer in Düsseldorf Urlaub machen will...
Thema: Vermietung einer Ferienwohnung
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Antworten: 9
Hits: 21.427
RE: Vermietung einer Ferienwohnung 18.03.2008 14:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:

Frage:
Wo bzw. wie ist das Gewerbe anzumelden?


Gegenfrage: betreibt er überhaupt ein Gewerbe?

In dem bereits von Herrn Bäumer verlinkten Thread wird von Herrn Kramer auf RdNr 28 / 28b in Landmann/Rohmer verwiesen und der von Ihnen kurz dargelegte Sachverhalt ist danach durchaus interpretationsbedürftig: Erbringt der Vermieter Nebenleistungen / Häufigkeit des Mieterwechsels etc.

Ich würde mir den Sachverhalt vom Eigentümer genau schildern lassen um dann beurteilen zu können ob es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt oder ob es doch Verwaltung eigenen Vermögens ist.
Siehe auch Gewerbearchiv 1977/62
Thema: Reisegewerbekart für jur. Personen
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Antworten: 12
Hits: 14.733
03.03.2008 12:13 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


thanxs, dann werde ich dem Herrn Brockmann mal eine Mail senden. Unsere letzte "Grüne" ging am Freitag raus und die Typenhebelschreibmaschine wollt ich jetzt dem Deutschen Museum schenken...
Thema: Reisegewerbekart für jur. Personen
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Antworten: 12
Hits: 14.733
03.03.2008 11:34 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zitat:
Die Software dazu gibts ja umsonst....


Wo gibt es die den umsonst? verwirrt
Thema: Reisegewerbekartenausstellung juristische Personen ( GmbH)
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Antworten: 5
Hits: 6.537
RE: Reisegewerbekartenausstellung juristische Personen ( GmbH) 21.02.2008 16:00 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zitat:

Über das Board habe ich nichts gefunden.


Nachdem das mit dem Anfragen einstellen jetzt klappt, bin ich guter Dinge dass es demnächst auch mit der Suche klappt. smile

Ansonsten: hier drücken

ach ja: herzlich willlkommen im Forum
Thema: ausschenken von alkohol
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Antworten: 2
Hits: 4.682
RE: ausschenken von alkohol 20.02.2008 08:26 Forum: Gaststättenrecht


Ob das in diesem speziellen Fall erlaubt ist oder nicht läßt sich in einem öffentlichen Forum ohne Möglichkeit der Prüfung eventueller Erlaubnisse / Genehmigungen nicht konkret beantworten.
Der Ausschank alkoholischer Getränke ist ansonsten allgemein genehmigungspflichtig.

Ich würde mich einfach mal an das zuständige Ordnungsamt /Bezirksamt in Berlin wenden. Die können Ihnen für den speziellen Fall detaillierte Auskunft geben, btw. in der Angelegenheit tätig werden (sofern erforderlich).
Thema: Gelegentliche Elektrikarbeiten
4X4

Antworten: 4
Hits: 2.158
RE: Gelegentliche Elektrikarbeiten 18.02.2008 10:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:

Der Betroffene gab auch ohne weiteres zu, "gelegentliche Reparaturen" durchzuführen, oder ab und an defekte Geräte nach Reparatur zu verkaufen,


Na prima, Reparatur von Elektrogeräten ohne abschließende Sicherheitsmessung...wut


Zitat:

Diese Frage kam ja u.a. auch bei den Solarzellenbesitzern auf, deren Dach-Stromproduktion i.d.R. bei 100-200 €/Monat abwirft, was viele Behörden als nicht-gewerblich einordnen.


Bei den Photovoltaikanlagen geht es nicht um die Höhe der Einkünfte sondern um die fehlende Gewinnerzielungsabsicht auch über einen langen Zeitraum...

Meiner Meinung nach betreibt er sehr wohl ein Gewerbe... und die HWK würd ich auch noch sehr gerne fragen!!!
Thema: Reisegewerbe oder nicht?
4X4

Antworten: 6
Hits: 9.801
RE: Reisegewerbe oder nicht? 14.02.2008 10:46 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Ich sehe es ebenso wie Herr Schwarzer. Die aktive Tätigkeit für die Bestellaufnahme ist entscheidend. Der Kommentar Landmann/Rohmer geht hier auch konform mit Ihrem Zitat aus Friauf.

ach ja: einen " Katalogverteiler" hatte ich hier auch mal. Nach entsprechender Befragung wies ich ihn darauf hin, dass er Reisegewerbe betreibt...war er nicht mit einverstanden...

Am nächsten Tag hatte ich dann einen erbosten Geschäftsführer dieses Direktvertriebes am Telefon...

Hab von beiden nichts mehr gehört....
Thema: Betriebssitz
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Antworten: 1
Hits: 17.055
RE: Betriebssitz 13.02.2008 16:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die erste Definition der gewerblichen Niederlassung findet sich in § 42 Abs. 2 GewO

Bereits hier hege ich Zweifel an dem"Betriebssitz" des Gewerbetreibenden.

Weitere Erläuterungen zu der Definition der gewerblichen Niederlassung finden sich in den einschlägigen Kommentaren wie u.a. Landmann/Rohmer RdNr.6 zu § 42:

die Räume müssen ständig ooder in regelmäßiger Wiederkehr von dem Gewerbetreibenden benutzt werden. Um eine Benutzung in regelmäßiger Wiederkehr annehmen zu können, muß die Nutzung der Räume so erfolgen, dass abzusehen ist, wann der Geschäftsbetrieb von den Geschäftspartnern erreicht werden kann....Erfährt hingegen die Benutzung der Geschäftsräume unübliche Unterbrechungen oder erfolgt die Inanspruchnahme des Raumes durch den Gewerbetreibenden zu so unbestimmten Zeiten, dass der Gewerbetreibende nur zufällig aufgrund besonderer Vereinbarung erreichbar ist, so liegt keine regelmäßige sondern nur eine gelegentliche Inanspruchnahme des...Raumes vor.

Auch wenn dieser Passus in dem Kommentar eher zur Abgrenzung der Wanderlager angedacht ist, liefert er doch eine schöne Definition für eine "Betriebsstätte".
Thema: Einzelunternehmer - Haftung bei Bausätzen? / Wie weit kann Haftungsausschluss gehen?
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Antworten: 7
Hits: 6.660
12.02.2008 11:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gebühren für Erstberatung

Also vorher nachfragen, was es hinterher kostet;-)

Bei der Suche nach einem Anwalt mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt / Fachanwalt hilft die regionale Anwaltskammer weiter.
Thema: Einzelunternehmer - Haftung bei Bausätzen? / Wie weit kann Haftungsausschluss gehen?
4X4

Antworten: 7
Hits: 6.660
12.02.2008 08:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich verlinke mal in ein anderes Forum: deliktischer Schadenersatzanspruch und Produkthaftung

Besonders die Antworten von Herrn Roenner sind lesenswert.

Ist eine schwierige Materie, bei der ich mich vorher besser von einem in dem Bereich versierten Anwalt beraten lassen würde. Die Beratungskosten sind gut angelegt und können auch als Vorkosten der Existenzgründung geltend gemacht werden...

Zum Teil werden Gründungsberatungen auch gefördert: GO NRW Die Seite stammt zwar aus NRW, es sollte aber auch in Thüringen entsprechende Initiativen geben. Auch werden auf der Seite Links zu Bundeseinrichtungen gesetzt.

Soviel Aufwand für ´nen Studenten der ´n paar Elko´s und Transistoren verkaufen will? Warum nicht. Bill Gates hat auch klein angefangen.(Der letzte Satz war nicht ganz ernst gemeint, der Rest schon...)
Thema: ohne Erlaubnis nach §34c
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Antworten: 5
Hits: 22.451
07.02.2008 12:53 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hmmm, also nu komm ich doch ins Grübeln...

Den Ehepartner

als

Mitarbeiter

eingestellt und der arbeitet nun auf eigene Rechnung???.....

Zivilrecht ist auch ein schönes Rechtsgebiet...sorry und nichts für ungut
Thema: ohne Erlaubnis nach §34c
4X4

Antworten: 5
Hits: 22.451
RE: ohne Erlaubnis nach §34c 07.02.2008 08:31 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Zitat:

Ordnungswiedrigkeit? Bußgeld ? oder sogar Strafrechtlich ?


Ja!

§ 144 Abs. 1 GewO nötigenfalls aber auch § 148 GewO

Oops, ich war zu langsam und mein Vorredner ausführlicher...
Thema: LÖG NRW Muttertag 2008
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Antworten: 44
Hits: 31.310
05.02.2008 10:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die Kamelie bleibt eine (Zier-) pflanze, auch wenn Sie Blüten trägt...

Zitat:

Fazit
Zusammengefaßt ist die "Blume" für den Botaniker ein bestäubungsbiologischer Begriff, für den Volksmund jedoch ein romantischer oder ästhetischer Ausdruck für bestimmte schöne Pflanzen ... insgesamt ein schönes Beispiel, wie ein Alltagsbegriff in einem fachlichen Zusammenhang eine gänzlich andere Bedeutung haben kann


Entnommen: hier

Sollte man gar nicht glauben, dass Politiker bei der Gesetzgebung an Romantik denken...
Thema: Anbringung von Namen und Firma § 15 GewO
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Antworten: 5
Hits: 6.004
31.01.2008 10:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Kann ich irgendwie erzwingen, dass auf der Internetseite der richtige Firmenname aufgelistet wird? Habe in der Gewo (§ 15) so direkt nichts dazu gefunden.


Warum erzwingen? Oftmals reicht ein freundlicher Hinweis...

Für eine Unternehmensdarstellung im Internet ist weniger die GewO zuständig als die Vorgaben aus dem Telemediengesetz (TMG).

Bezüglich Anbieterkennung / Impressumspflich hilfreich ist diese Seite
Die im Artikel verlinkten Hinweise auf § 18 u.19 HGB sowie § 35a GmbHG erklären dann den Rest.

Und bezüglich des freundlichen Hinweises: Verstöße gegen die Anbieterkennung sind oftmals Grundlage von (teuren) Abmahnungen durch Mitbewerber und darauf spezialisierte Anwälte...
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