wer entscheidet für wettbüro |
DTG
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wer entscheidet für wettbüro |
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hallo, #
ich möchte in einer stadt in hessen ein wettbüro eröffnen
nun ist die frage der aktuellen gesetzeslage ob ich eine genehmigung dafür bekomme oder nicht
entscheidet dabei die stadt oder das land hessen ?
in frankfurt/ hanau
haben sehr viele wettbüros auf
in der stadt in der ich wohne (auch in hessen) gibt es keinen einzigen
entscheidet dabei die stadt oder das land hessen ?
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1
09.11.2008 18:13 |
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Solon
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Zeuss
Eroberer
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Du kannst sicherlich aufmachen, wieso nicht, darfst halt in der Gewerbeanmeldung nciht reinschrieben Wettbüro, dann brauhcst Du eine Buchmacher lizens und diese hast Du nciht , diejenigen die eine deutsche haben dürfen entweder nciht in jedem Bundesland oder geben Ihre nicht her.
Du musst es anders anmelden dann gehts, genauer kann es dir aber bestimmt Dein Wettanbieter sagen, informier dich einfach bei Cashpoint, Tipico, Happybet und co.
Viel Erfolg
PS:in vielen Regionen sind wetten verboten daher musst schauen wo es genau ist da es in Hessen teilweise verboten ist teilweise Stillschweigend hingenommen.
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
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2
24.11.2008 21:05 |
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Solon
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Orion
Mitglied
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@DTG
Das Vermitteln von Sportwetten ist nach den Staatsvertrag zur Regelung des Glückspielwesen in Deutschland (GlüStV) nicht erlaubt. Und zwar in jeden Bundesland. Es gibt keine Region in Deutschland, wo es erlaubt ist. Das Vermitteln von Glücksspielangeboten ist dem staatlichen Anbieter vorbehalten. Du musst also damit rechnen, dass dir das Vermitteln mit Zwangsgeldandrohung untersagt wird. Ob sich dann die Investitionen (Geschäftslokalität, PC Flachbildschirme) lohnen, kannst Du Dir sicher selbst beantworten. Es gibt viele, die jetzt auf einer Menge Schulden sitzen, weil Sie einfach mal aufgemacht haben.
Im übrigen solltest Du Dir auch überlegen, dass das Vermitteln von Sportwetten ordnungswidrig ist. Es könnte also auch noch ein Bußgeld geben und das ist nicht so günstig wie Falschparken. Zu dem Tipp, das Gewerbe einfach anders anzumelden, ist noch zu sagen, dass eine falsche Gewerbeanzeige ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es könnte auch da ein Bußgeld geben.
Auch wenn die Anbieter sagen, die Vermittlung von Sportwetten sei erlaubt, ist das nicht richtig. Die tragen ja auch kein Risiko. Übrigends sagen Sie ja auch gerne, dass sie einen Anwalt stellen. Die gerichtlichen Prozeßkosten werden aber meist nicht übernommen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Orion: 25.11.2008 09:02.
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25.11.2008 08:56 |
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Zeuss
Eroberer
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Mal für unsere lieben Beamten die doch die Weissheit mit Löffeln gegessen haben.
Gewerbe anders anmelden
Einfach reinschreiben, Vermitteln von Sportwetten, Vermittlungsstelle für Sportwetten etc....
Das Hier keine Bäckerei gemeint ist ist klar.
Zum Thema Bundesweit ist es verboten
Naja
Mecklenburg Vorpommern =Erlaubt/Geduldet
Berlin= Erlaubt geduldet
Schleswig Holstein=erlaubt /Geduldet
Niedersachsen (Region ost) = Erlaubt/Geduldet
Nordreinwestfahlen= Im Sauerland ist es Erlaubt, in Köln zum Beispiel ist es Bezirksabhängig erlaubt, je nachdem welcher Sachbearbeiter
Thüringen =in den westlichen Teilen des Landes Erlaubt/geduldet
BAWÜ= in Teilen geduldet/erlaubt
Bayern= Verboten (wobei die ersten Ausnahmen erlaubt wurden in einigen Gemeinden seit einigen Monaten)
Hessen/ Osthessen grösstenteils erlaubt, im Westen abhängig von der Komune
Hamburg= seit neusten komplett verboten (bis vor kurzem hatte ich selber 4 Wettbüros in Hamburg)
Sachsen im osten erlaubt/geduldet
usw...
Bis Heute habe ich noch einige Vermittlungsstellen mit diversen Anbietern und ich kann dir sagen das die meisten anklagen durch Herrn Bongers aufgehoben werden, Ordnungswiedrigkeiten da solltest Du dich wirklich wie gesagt informieren.
_______________
Wenn Du vorhast ein Wettbüro zu errichten (eine Vermittlungsstelle), dann kannst die Sachen wie PC etc.. leasen, das Risiko trägt dann die Leasinggesellschaft, ausserdem kannst ja auf gebrauchte Sachen zurückgreifen, dann wirds nicht so teuer diese können auch geleasást werden und das Risiko minimiert. einige Anbieter stellen die komplette einrichtung unter diversen BEdingungen, informier dich einfach, manchmal hast kaum Risiko mit Investitionen.
Lass dir keine Angst machen, mir versuchen diverse Städte und Gemeinden schon seit 6 Jahren Angst zu machen, bisher habe ich nur einmal eine Strafe bezahlt, weil ich eine Einspruchsfrist verpennt habe, dies hatte mich 3000 EUR gekostet, wie gesagt war mein Verschulden. Alles weitere wurde erstmal ausgelegt durch mich und dannach habe ich es zurückbekommen. Ab udn an ein Verfahren was 500 (Hamburger Gerichtskosten) kostet aber in der zwischenzeit habe ich mehr verdient gehabt.
Lass dir von den Behörden nichts anderes erzählen.
Sei dennoch gewarnt nicht überall kannst und solltest Du es machen, denn in manchen Gebieten hast Du mehr Ärger als nutzen davon und manche Behörden(Bundesländer haben da auch sehr viel Erfahrung wie man ein gutgehendes Geschäft kaputtmacht, wie permanenten Ausweisskontrollen etc).
Viel Erfolg
PS. Für diejenigen die es evtl nicht verstanden haben, ich habe den jungen Mann nur meine Erfahrungen seit 6 Jahren mittgeteilt, ich animiere weder noch motiviere ich Ihn, bloss von einem Mitarbeiter der Behörde wird er nichts anderes hören als, es ist verboten, was sollen die auch anderes sagen, es gibt kein Grau nur Weiss oder Schwarz!
Achja einige Rechtschreibfehler sind bestimmt drinne, solltet Ihr welche finden behaltet sie einfach
, ich habe leider keine Zeit mehr.
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeuss: 25.11.2008 10:40.
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25.11.2008 10:33 |
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Sigi2910
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Ja dann nix wie ran an die Bulletten...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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5
25.11.2008 10:45 |
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DTG
Grünschnabel
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ich bedanke mich vielmals für deinen beitrag zeuss
sehr informativ für mich gewesen
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6
25.11.2008 12:03 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Zeuss,
herzlichen Dank für Deinen Erfahrungsbericht aus 6 Jahren Arbeit.
Ich rege an, dass dieser im nächsten BLA einfließt.
Du zeigst eindrucksvoll, dass eine Abschöpfung nach §29 a OWiG immer
vor einem Bußgeld Vorrang haben sollte, damit sich solche Risiko-Nutzen-
Abwägungen, wie Du sie hier praktizierst, sich nicht mehr lohnen.
Gruß
Meike
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7
25.11.2008 17:38 |
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sunrise
Routinier
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Zeuss, dein Beitrag war eher ein Eigentor
es grüsst sunrise
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8
25.11.2008 21:28 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Zeuss,
herzlichen Dank für Deinen Erfahrungsbericht aus 6 Jahren Arbeit.
Ich rege an, dass dieser im nächsten BLA einfließt.
Du zeigst eindrucksvoll, dass eine Abschöpfung nach §29 a OWiG immer
vor einem Bußgeld Vorrang haben sollte, damit sich solche Risiko-Nutzen-
Abwägungen, wie Du sie hier praktizierst, sich nicht mehr lohnen.
Gruß
Meike |
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100 % Zustimmung zu Deinen Bemerkungen, Meike !
Grüße
__________________ gmg
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9
26.11.2008 06:16 |
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Sigi2910
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Zitat: |
Original von sunrise
Zeuss, dein Beitrag war eher ein Eigentor
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Aber nein, ein Volltreffer!
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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10
26.11.2008 07:51 |
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skyfox
Mitglied
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Haloo,
ich schicke vorneweg, dass ich persönlich nichts für Wettbüros überhabe.
Andererseits fällt mir aber bei dem Lesen dieser Berichte hier auf, daß man sofort von Gewinnabschöpfung redet, aber das von den Schreiber Zeuss aufgeworfende Problem der völlig unterschiedlichen Behandlung von Wettbüros in den Bundesländern, ja teilweise sogar innerhalb, gar nicht als Problem ansieht.
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11
26.11.2008 09:24 |
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gmg
Foren Gott
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@ skyfox:
Zitat: |
Original von Orion
@DTG
Das Vermitteln von Sportwetten ist nach den Staatsvertrag zur Regelung des Glückspielwesen in Deutschland (GlüStV) nicht erlaubt. Und zwar in jeden Bundesland. Es gibt keine Region in Deutschland, wo es erlaubt ist. Das Vermitteln von Glücksspielangeboten ist dem staatlichen Anbieter vorbehalten. Du musst also damit rechnen, dass dir das Vermitteln mit Zwangsgeldandrohung untersagt wird. Ob sich dann die Investitionen (Geschäftslokalität, PC Flachbildschirme) lohnen, kannst Du Dir sicher selbst beantworten. Es gibt viele, die jetzt auf einer Menge Schulden sitzen, weil Sie einfach mal aufgemacht haben.
Im übrigen solltest Du Dir auch überlegen, dass das Vermitteln von Sportwetten ordnungswidrig ist. Es könnte also auch noch ein Bußgeld geben und das ist nicht so günstig wie Falschparken. Zu dem Tipp, das Gewerbe einfach anders anzumelden, ist noch zu sagen, dass eine falsche Gewerbeanzeige ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es könnte auch da ein Bußgeld geben.
Auch wenn die Anbieter sagen, die Vermittlung von Sportwetten sei erlaubt, ist das nicht richtig. Die tragen ja auch kein Risiko. Übrigends sagen Sie ja auch gerne, dass sie einen Anwalt stellen. Die gerichtlichen Prozeßkosten werden aber meist nicht übernommen. |
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Das von Dir angesprochene Problem wurde besprochen, skyfox ! Der Glücksspielstaatsvertrag gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
Grüße
__________________ gmg
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26.11.2008 11:03 |
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murat69
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HalloZeuss
Fals du bemerkt hast ist es nicht der richtige Ort um solche Tipps zu geben,hier laufen zu viele"Spione"rum die nur in die Suppe spucken möchten,Bin paar mal hier gewesen und das reichte mir
__________________ „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.”
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13
26.11.2008 18:06 |
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skyfox
Mitglied
Dabei seit: 25.09.2008
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Zitat: |
Das von Dir angesprochene Problem wurde besprochen, skyfox ! Der Glücksspielstaatsvertrag gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. |
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Ja, soweit die Theorie. Praktisch sehe ich aber allerortens Wettbüros, OHNE dass gegen diese etwas unternommen wird.
skyfox
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14
27.11.2008 08:17 |
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Zeuss
Eroberer
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Genau Meike und GMG, Ihr beiden habts erfasst, Gewinnabschöpfung und im vollen Umfang,
Lasst es in euren Bericht einfliessen, evtl bringt es was, wie schon ein Beamter sagte
"Rann an die Bulletten"
Sunrise
Ich denke es war kein Eigentor, einfach mal Nachdenken, bevor man was schreibt
Rest
Ich sage es für alle nochmal, es ist derzeit realität was da stehe, evtl schafft es Meike und GMG dies zu ändern evtl, können dann die Spielhallenbetreiber ruhiger schlafen und die Wettbürobetreiber(Annahmestellen) wissen woran die sind.Evtl. schauen wir mal was der 'Januar bringt mit dem Urteil des EUGEH, was der Staatsvertrag dann sagt und vor allem was Städte wie Duisburg dann machen die bisher zahlen mussten.
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeuss: 28.11.2008 00:18.
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15
28.11.2008 00:16 |
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TM
Doppel-As
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Gewinnabschöpfung ? wie denn,wo denn?
vielleicht in Russland o. Anatolien ,oder von dem hier im Land bezogenen Hartz4 Einkommen.
Wie hier schon beschrieben kaum Risiko da fast alles geleast und das Bargeld immer satt gerollt in der Hosentasche steckt.
das ist nach meiner Beobachtung, wie auch immer noch bei Magic Games, ein Papiertiger.
tm
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16
28.11.2008 23:18 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
im Braunschweiger Verwaltungsbüro hagelt es Klagen privater Wettanbieter. Auslöser: Klar, die Entscheidung des EuGH von Anfang September. 40 Verfahren hat nun allein das Verwaltungsgericht Braunschweig an der Backe, weil die Wettbürobetreiber natürlich die Chance wittern, wieder ins Geschäft zu kommen. Eine Betreiber-Gesellschaft aus Braunschweig scheiterte nun trotz der Luxemburger Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag auf sofortige Wiedereröffnung ihres Wettbüros. Die Luxemburger Richter haben schließlich nicht das staatliche Glücksspielmonopol gekippt, sondern lediglich juristisch interpretiert. Daraus sei für die Wettanbieter kein Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung ihrer Spielstätten abzuleiten.
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/13078647
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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17
14.10.2010 10:06 |
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ussi
Mitglied
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ähhh @schadulke
was wuderst du dich ???
das ist dcoh ganz normal, dass diejenigen klagen die eine verfügung bekommen haben.
der staatsvertrag ist ja auch in der form eine frechheit , ich hoffe dass der staat billiarden an schadesersatzforderungen bezahlen muss.
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18
15.10.2010 06:39 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo Ussi,
ich wundere mich darüber keineswegs, ich stelle lediglich fest und dokumentiere. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob die Klagen am Ende des Tages tatsächlich von Erfolg gekrönt sein werden. Aber wir werden es wohl in naher Zukunft wissen.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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19
15.10.2010 09:40 |
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bandick
Kaiser
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Zitat: |
Original von Zeuss
...informier dich einfach bei Cashpoint, Tipico, Happybet und co.
PS:in vielen Regionen sind wetten verboten daher musst schauen wo es genau ist da es in Hessen teilweise verboten ist teilweise Stillschweigend hingenommen. |
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offensichtlich setzt gerade aber ein paradigmenwechsel ein, denn zumindest der main-taunus-kreis hat sich vorgenommen, zukünftig strikt gegen wettbüros vorgehen zu wollen. die ersten unterlassungsklagen sind bereits auf dem weg.
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20
30.01.2011 14:21 |
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