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Autor Beitrag
Thema: Fraunhofer Institut prüft Aufstelleraussagen
skyfox

Antworten: 23
Hits: 13.278
06.02.2009 09:40 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,

ich kann Dir diese Frage nicht beantworten, aber mir fallen bei dem Link zwei Sachen auf, die zumindest in die Richtung Deiner Fragen gehen:
Auszüge vom Link:

1:
Zitat:
Die Datengrundlage, real erfasste Tagesjournale von Unterhaltungsspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit unterschiedlicher Baureihen


2.
Zitat:
Im ersten Untersuchungszeitraum vom 20. Mai 2007 bis zum 07. Juli 2007 umfasste die untersuchte Stichprobe 1.901 Geräte mehrerer Baureihen. Im zweiten Untersuchungszeitraum vom 01. März 2008 bis zum 24. Mai 2008 wurden die Daten von 2.451 Geräten herangezogen. In beiden Untersuchungszeiträumen lag der mittlere Spieleraufwand...


Also wurden (nach meiner Meinung) die Tagesjournale der GSG benutzt und es wurde ein Mittelwert genommen. Dieser wurde dann statistisch berechnet.
Das ist im übrigen der normale Job jedes Automatenkaufmannes bei der Auswertung der Kassierungen (nicht jeden Tag, sondern eben bei/nach den Auslesungen) !

Viel interessanter finde ich deshalb das Ergebnis der Aussage,
insb. was die nackten Zahlen angeht, wenn damit mal die Auszahlquote in Verbindung setzt:

Zitat:
für alle untersuchten Geräte deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert von 33 EUR pro Spielstunde. Konkret betrug der mittlere Spieleraufwand im ersten Untersuchungszeitraum 16,59 EUR. Im zweiten Untersuchungszeitraum betrug er 13,95 EUR.


Das bestaetigt meine Erfahrungen und auch die von bekannten Aufstellerkollegen, bzw. deren Angestellten, naemlich dass kaum etwas in der Kasse überbleibt, weil die Auszahl-Quote im Regelfall deutlich über 80% liegt. Oder andersherum: Man muss mit den Geräten der NSpielVO wahnsininig viel Umsatz machen, um noch was in der Kasse zu haben.

Auch dies ein Schluss dieser Studie, finde ich.


Gilt natürlich nicht für Jasper, der hat bestimmt die Hälfte des Umsatzes in der Kasse. Wand



PS:
Meike, Dein Beispiel ist ein Extremwert, welcher da (vermute ich) bestimmt auch drin ist, aber nicht als Durchschnitt, sondern vielleicht als Spitze nach oben.
Thema: Fraunhofer Institut prüft Aufstelleraussagen
skyfox

Antworten: 23
Hits: 13.278
05.02.2009 10:24 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von jasper


Ist der Stundensatz mit oder ohne Rauchverbot??




Jasper, Du kannst doch lesen, oder ? Dann schau mal aufs Datum der Auswertungen, Rauchverbot gab es da noch nicht. Moin

Man beachte auch den Grund für diese Studie.
Zitat:
Nachdem Aufstelleraussagen über vermeindlich geringere Stundenverluste von weit unter €33,00 (gesetzliche Höchstgrenze für den durchschnittlichen Stundenverlust) von den Kritikern und der Casinolobby gerne angezweifelt wurden, wurden diese Angaben jetzt durch das Fraunhofer Institut geprüft.


Deine weiteren Aussagen hierzu lassen mich zu folgendem Schluss kommen:
Im übrigen scheinst Du ja weit bessere Stundeneinnahmen zu haben, schoen für Dich. Wie DU das erreichst frage ich mal gar nicht. anbeten
Thema: Thema Hausverlosung bei SAT1
skyfox

Antworten: 28
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29.01.2009 17:03 Forum: Spielrecht


Hallo gmg,
danke, aber auch nachdem ich das gelesen habe, bleibt es mir unerklärlich, mein pers. Fazit:

Diese Fernsehsender betreiben illegales Glücksspiel und das extrem öffentlich und keiner schert sich darum.
Warum ?
Thema: Thema Hausverlosung bei SAT1
skyfox

Antworten: 28
Hits: 18.204
29.01.2009 12:13 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo Skyfox,

lies Beitrag Nr.3

Gruß
Meike


Hallo Meike, danke hatte ich ja gelesen, nur der Inhalt dieses Links sagt mir nichts.
Die (ich denke) entscheidenen Sätze:
Zitat:
Die von den Sendern aufgestellten Regeln stellen sicher, dass nur wenige Gewinne ausgezahlt werden müssen. Offene Betrugshandlungen wie etwa heimlich gesperrte Leitungen oder eine Lösungsänderung während des Spiels würden die Sender einem hohen Risiko aussetzen und sind bei der Überwachung durch die Landesmedienanstalten bislang nicht aufgefallen. Auch wettbewerbsrechtliche Prüfungen sind zugunsten der Veranstalter ausgefallen. In Deutschland wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb am 22. Dezember 2005 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u. a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.“ Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z. B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet.


sagen nichts, aber auch gar nicht über die gesetzliche Grundlage aus.
Überspitzt verstehe ich das so, dass die Sender schlicht in Ruhe gelassen werden.

Vor allem der Satz des Gerichtes:

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden.

trifft für jedes Spiel zu, oder nicht ?

Wo ist die gesetzl. Grundlage ?
Thema: Thema Hausverlosung bei SAT1
skyfox

Antworten: 28
Hits: 18.204
28.01.2009 18:29 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,
wenn es keine Regelungslücken gibt, warum dürfen dann die Fernsehsender solche Gewinnspiele veranstalten ?

Fällt das nicht auch unter den Glücksspielvertrag? Da steht doch in 13 II drin, dass es zu untersagen ist ?? verwirrt
Thema: Thema Hausverlosung bei SAT1
skyfox

Antworten: 28
Hits: 18.204
27.01.2009 22:50 Forum: Spielrecht


Hallo gmg, vorab DANKE für den Link.

ohne die Reaktion jetzt werten zu wollen, finde ich es zumindest krass, dass diese Aktion mit dieser konkreten Begründung abgelehnt wird. Warum ?

Darum:
Solche oder ähnliche Gewinspiele sind im Fernsehen (9Live, Tele5, DSF etc..) aber durch "irgendwelche" Mediengesetze erlaubt, richtig ?
Besteht hier nicht eine Regelungslücke ?

Müssten dann nicht die genannten Fernsehgewinnspiele konsequenterweise auch so betrachtet und dann auch verboten werden ?

Darf ein Gesetz über Fernsehgestaltung überhaupt Regelungen oder Erlaubnisse für "Gewinnspiele" enthalten ?

gruss
Thema: Thema Hausverlosung bei SAT1
skyfox

Antworten: 28
Hits: 18.204
26.01.2009 08:25 Forum: Spielrecht


Trotzdem interessant, finde ich.

Ok, das Wort ist schrecklich, darunter findet man bei Google auch nix, ausser Beiträge hier ;-).
Lässt man den Wortteil "...erteilungs..." weg findet man es.
Link:
http://www.bundesrecht.juris.de/spielube...R001520962.html

33d setzt aber die gewerbsmaessige Handlung voraus. Nach meinen Laienverständnis wären damit Makleraktionen oder das mehrmalige wiederholte, damit gewerbsmässige "Verlosen" von Immobilien gemeint, richtig ?

Bei dem konkreten Beispiel (siehe isa-guide-link) ist es aber eine einmalige Aktion eines privaten Hauseigentümers, ich glaube insofern greift 33d und die Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - UnbBeschErtV nicht, auch richtig ?

Ach und nein ich bin nicht dieser Veranstalter, ich finde das nur interessant.

gruss
Thema: Thema Hausverlosung bei SAT1
skyfox

Antworten: 28
Hits: 18.204
25.01.2009 12:12 Forum: Spielrecht


Ich fand dieses Thema ganz interessant und verweise mal auf einen Beitrag im Isa-Guide:

http://www.isa-guide.de/articles/24172_h...ttomonopol.html

Interessant ist mehreres:

1. Zum einen hier die Unterscheidung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel, wie sehen das die Experten hier ?

2. Zum anderen wenn Geschicklichkeitsspiel unterstellt wird, sich die Frage nach der Erlaubnis auch hierunter stellt.

3. Ist dies ein Modell für die Zukunft, gerade auf dem kränkelnden Immo-Markt. Vielleicht sogar eines für Makler, also auch gewerblich ?
gruss
Thema: Die TR 4.0 der PTB und die "neuen" Geldspielgeräte nach TR 4.0
skyfox

Antworten: 16
Hits: 20.692
RE: Die TR 4.0 der PTB und die "neuen" Geldspielgeräte nach TR 4.0 21.01.2009 18:23 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gmg
@ alle

Kann mir vielleicht jemand erklären, wie hoch der Gegenwert von PS und AG ist ?


Grüße


Also die Einheit AG kenne ich leider noch nicht, aber bei PS bin ich mir ziemlich sicher, dass zB: 90 PS 66 KW sind.
Thema: Lobbyistenarbeit pare excellence
skyfox

Antworten: 321
Hits: 195.912
08.12.2008 08:38 Forum: Spielrecht


jasper, Dein ominöses behauptetes, nicht bewiesenes Melken einmal aussen vor, nennt sich der Begriff: "Röhrendifferenz".

Deine Wortschöpfung Röhrenbestandsveränderung ändert daran nichts.
Unabhängig davon sieht man doch den Zufluss/Anfluss der Röhreninhalte durch Vergleich der nummerierten Ausdrucke.

PS:
Wobei ich Dir zustimme, dass eine genauere Darstellung für jeden Aufsteller auch aus Manipulationsschutzgedanken sicherlich wünschenswert wäre.
Thema: Spielhallen / Entertainmentcenter und Bauleitplanung
skyfox

Antworten: 16
Hits: 15.027
08.12.2008 08:17 Forum: Spielrecht


Meike, hier hast Du vollkommen recht !
Auch die Sperrzeitanfragen liessen sich so im Vorfeld schon elegant regeln.

Allerdings zeigt dies leider auch die Doppelmoral vieler Stadtväter (und -mütter). Augen rollen
Thema: Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels
skyfox

Antworten: 43
Hits: 20.633
08.12.2008 08:14 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Rosewood
Zitat:
"Forschungsergebnisse" von der Uni-Hohenheim


Von Forschungsergebnissen kann man in diesem Falle wohl kaum sprechen, sondern eher von Vorurteilen. Ich erinnere nur daran, das seitens Hohenheim Slot-Machines in den Spielbanken als höherwertigere Automaten angesehen wurden.


Die "Forschungsergebnisse" der Uni-Hohenheim passen daher wohl besser in den Beitrag "Lobbyismus pare excellence". Wand
Thema: Spielhallen / Entertainmentcenter und Bauleitplanung
skyfox

Antworten: 16
Hits: 15.027
27.11.2008 08:24 Forum: Spielrecht


@Meike:
Zitat:
denn es gibt bereits genügend gestzliche Möglichkeiten, wenn man eine Spielhalle, wie auch jede andere Gewerbeform, in einem bestimmten Gebiet nicht haben möchte. Da sollten die Städte schon ihre Mündigkeit behandelt, aber es sollte keiner aus der Stadt dem mündigen Bürger erklären, dass er irgend etwas an Gewerbeansiedlung nicht hätte steuern können.


Die Frage, warum aber von den Mitteln der Bauplanung so selten Gebrauch gemacht wird, bleibt aber im Raum.
Wenn es wirklich gewollt wäre, dass eine Ausbreitung der Spielhallen verhindert wird, dann sollte auch dieses (einfach) Mittel genutzt werden.
Die kommunale Praxis (Anzahl/Ort und Qualität) der Eröffnung von neuen grossen oder kleinen Spielhallen spricht dagegen !

Ich glaube der Faktor Geld lässt viele "Stadtväter/mütter" immer wieder einbrechen. Ich stimme Dir also zu .
skyfox
Thema: wer entscheidet für wettbüro
skyfox

Antworten: 26
Hits: 37.926
27.11.2008 08:17 Forum: Spielrecht


Zitat:
Das von Dir angesprochene Problem wurde besprochen, skyfox ! Der Glücksspielstaatsvertrag gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.


Ja, soweit die Theorie. Praktisch sehe ich aber allerortens Wettbüros, OHNE dass gegen diese etwas unternommen wird. Wand
skyfox
Thema: wer entscheidet für wettbüro
skyfox

Antworten: 26
Hits: 37.926
26.11.2008 09:24 Forum: Spielrecht


Haloo,
ich schicke vorneweg, dass ich persönlich nichts für Wettbüros überhabe.

Andererseits fällt mir aber bei dem Lesen dieser Berichte hier auf, daß man sofort von Gewinnabschöpfung redet, aber das von den Schreiber Zeuss aufgeworfende Problem der völlig unterschiedlichen Behandlung von Wettbüros in den Bundesländern, ja teilweise sogar innerhalb, gar nicht als Problem ansieht.
Thema: Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels
skyfox

Antworten: 43
Hits: 20.633
22.11.2008 11:42 Forum: Spielrecht


Hallo Meike
gerade die Themen Zuständigkeit und auch die Finanzierung der "Glücksspielfachbereiche" sind in meinen Augen aber wesentliche Themen.

Zuständigkeiten:

Natuerlich muss JEDES illegale Spiel aus ALLEN Bereich weg.
Aber ich empfinde es als Hohn, wenn im Spielhallenbereich stärker und intensiver kontrolliert wird, als in "Teestuben" etc..; vor allem deswegen, weil zB. das Ordnungsamt sich auf das Vereinsrecht beruft und nicht zuständig ist. Ganz klar nochmal: Natuerlich muss jedes illegale Spiel auch aus Spielhallen weg. Die MG sind (negative) geschichte !
PS: Dieses habe ich selber erlebt. Die Polizei wurde im übrigen auch nicht tätig, trotz Hinweis.

Finanzierung:
Egal von welcher "geneigten" Stelle das Geld kommt. Dieser Punkt muss radikal geändert werden. Hier stelle ich mir eine unabhängige paritätisch besetzte Stelle vor, welche eine (landesrechtliche) hoheitliche Aufgabe übernimmt, finanziert aus den Steuern und Abgaben der privaten und staatlichen Glücksspielbranche.

Ziel ist es hier, eine objektive Bewertung ALLER Bereiche (Privat-gewerblich, halb-staatlich und illegal) zu erreichen, um daraus auch Konsequenzen für ALLE Bereiche herleiten zu können.
Thema: Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels
skyfox

Antworten: 43
Hits: 20.633
21.11.2008 09:04 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,

jetzt hast Du zumindest teilweise geantwortet. In deinen ersten Beitrag auf meine Frage hast Du absolut keine Antwort gegeben, sondern NUR eine Gegenfrage gestellt. Dies nur vorneweg.

So allgemein war meine Frage gar nicht. Sie bezeiht sich auf die beiden von mir "gequoteten" Passagen, war also eher speziell.

Insbesondere, dass die Finanzierung Hohenheims von der Desia herrührt, entbehrt doch nicht eines sehr deutlichen Nachgeschmackes,
oder was meinst Du hierzu ?
Natürlich hatte meine Frage hier an Dich einen Hintergrund, schliesslich ist Dir diese "Institution" nicht unbeaknnt, oder ?

Wenn man jetzt noch dazuführt, dass das Sucht-Potential der Slotmachines laut AWI 8,8fach so hoch ist, dann wird es schon sehr verdächtig.
"Liegt es so nicht nahe, dass die Hand welche füttert, nicht abzuhacken ist ?"

Als Antwort führst Du "alte, aber natuerlich noch veröffentlichte" "Fungame-Klassifizierungen der ASK an, wo es (wie ich schon sagte) nur um den reinen Spielinhalt geht. Auch alte Computer und Konsolenspiele, sowie Filme sind und bleiben (von der FSK oder so ?)klassifiziert !

Natürlich sind "Fungames" verboten, natürlich muessen diese zu 100% weg, da sind wir glaube ich einer Meinung, aber:

In den Aussagen des AWI ist auchgerade hierzu auch eine wichtige Passage zu finden. Ich zitiere:
Zitat:
Seit mehreren Jahren fordern die Organisationen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft ein konsequentes Vorgehen der Behörden gegen illegales Spiel, z.B. in Teestuben, Wettbüros oder in sog. Kulturvereinen. Hier bestehen erhebliche Vollzugsdefizite.



Wäre nicht gerade hier auch von Dir gerade als Polizeibeamtin ein stärkeres Einsetzen gefragt ?

Ich behaupte einmal frech: Sollte es geschafft werden, aus diesen "illegalen Zockerhöllen" diese Geräte so weit wie möglich zu entfernen, dann erledigt sich das marginale (aber sicher noch vorhandene) Fungameproblem in der Aufstellung oder in Spielstätten von selbst.
Aber dafür muss "man" auch aktiv tätig werden und sich nicht hinter Zuständigkeiten verstecken.

Meine Meinung.
Thema: Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels
skyfox

Antworten: 43
Hits: 20.633
20.11.2008 22:14 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,

wie ich dass einschaetze ? Ich schaetze es (im Kontext) so ein, dass Du nicht in der Lage bist oder willst, eine einfache Frage zu beantworten.

Zu Deinem Beitrag kurz ein Hinweis von eben dieser Seite :

Zitat:
Die ASK bewertet nur münzbetätigte Bildschirmspielgeräte, die gewerblich aufgestellt werden. Zum Produktsegment „Bildschirmspielgeräte“ gehören sowohl Geräte, in die ein oder mehrere Spiele fest installiert sind sowie Geräte mit Spielesammlungen, z.B. auf Festplatte oder CD-Rom.


Meike, verstehst Du das ?? Wand

Die ASK prüft den Inhalt der Spiele, nicht das Spielgerät, zudem ist das ein alter Test !!

Sinn und Zweck der ASK ist es, gewaltverherrlichende oder gar pornographische Inhalte zu finden und zu "brandmarken". Die Spiele der Magic Games FÜR SICH genommen, zB. wie auch auf einem Home-PC oder gar auf einer Playstation sind eben ab 6 Jahren zulässig.

Aber das sind nur die Spiele, welche (für sich) geprüft werden. Wäre da nackte Männer oder Frauen dabei, wäre es halt ab 16 oder 18 geworden.

Also was soll diese Ablenkung . verwirrt

Ich redete von den Aussagen in dem Bericht über mir, nicht von vielleicht heute albernen ASK Einstufungen, die MG sind Geschichte.
Thema: Illegale Zockerei erreicht bis zu 10-faches Volumen des legalen Glücksspiels
skyfox

Antworten: 43
Hits: 20.633
RE: Gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft: Klare Absage an das illegale Spiel! 20.11.2008 12:40 Forum: Spielrecht


Ich finde diesen beitrag sehr gut und vor allem klarstellend. Insbesondere die folgenden Passagen sollten noch einmal betont werden:

Zitat:
Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft kann nicht nachvollziehen, dass die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA) und das wesentlich von den Spielbanken finanzierte Institut für Spielforschung an der Universität Hohenheim auf unsachliche Weise versuchen, der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft immer wieder den „schwarzen Peter“ zuzuschieben.


Der Grund ist ein ganz einfacher:

Zitat:
aber mittlerweile werden dort ca. 75 % aller Umsätze mit Slotmachines erwirtschaftet. Im Unterschied zur gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft unterliegen allerdings die Automaten in den Spielbanken keinerlei Beschränkungen. Spieler können in den Spielbanken durch Vermögensverschiebungen in kurzer Zeit „Haus und Hof“ verlieren.



Ja, wo, bei wem steckt denn wohl das Interesse ??
Warum wird wohl so gewettert ?

PS:
Dabei ist noch zu erwähnen, dass das sog. grosse Spiel in den Casinos seit Jahren rückläufig ist.

Meike, was sagst Du denn dazu ?
Thema: Zwischenkassierung / Melken
skyfox

Antworten: 180
Hits: 144.602
05.10.2008 20:47 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike

Hallo Skyfox,

OK, jetzt habe ich Dich, glaube ich, verstanden:
- hohe Dynamik der Geräte, ständiges Nachfüllen, Zwischenkassierungen bei geöffneter Tür
aus "Plastikkanister", vor allem, wenn der Automaten "spuckt" - richtig?


Gruß
Meike


Ja ich glaube schon, wobei Plastikkanister ein komisches Wort ist.

Es ist ja keine Zwischenkassierung bei geöffneter Tür, sondern das Gegenteil, wenn das Gerät aufgefüllt werden muss von der Servicekraft vor Ort.
Die macht das manuell bei geschlossener Tür, das Geld hierzu bekommt Sie vom Wechsler über ihre Personalkarte. Zurück bekommst sie es dann bei geöffneter Tür von der Technik, wenn denn die "Plastikkasse" es hergibt, natürlich gegen Beleg.
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