Herstellung und Verkauf von Brennholz ein Gewerbe ? |
Solon
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J. Neu
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Meine Bestätigung haben Sie
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Es handelt sich bei dem getrockneten und klein-gesägten Holz eindeutig um Verkauf von Waren aus Urproduktion. Insbesondere handelt es sich nicht um Waren aus der sog. "zweiten Bearbeitungsstufe". Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der gute Mann selbst die Hölzer zu Möbeln verarbeiten und dann verkaufen würde. Dann würde es sich nicht mehr um Verkauf aus Urproduktion handeln.
Wundere mich wieder einmal, dass ein Privatmann vom Gewerberecht (zumindest in diesem Fall) mehr Ahnung hat als die Gemeinde
.
Viele Grüße
J. Neu
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2
29.10.2008 15:46 |
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Solon
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Eddy
Eroberer
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Hallo !
Bin auch der Meinung,dass hier eindeutig Urpoduktion vorliegt.
Gib dem Kollegen der Gemeide xy doch mal den Tipp, sich auch bei diesem Forum anzumelden...
Gruß Eddy
__________________ Es fing schlecht an, ließ in der Mitte etwas nach und über den Schluss schweigen wir besser, aber sonst: toll.
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3
29.10.2008 16:59 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Sorry,
vielleicht bezichtigt Ihr mich der Haarspalterei. Aber möglicherweise ist die Art des Eigentums doch noch aufklärungsbedürftig. Das mit dieser Art Genossenschaft ist mir noch nicht so ganz klar. Wichtiges Element der Urproduktion ist ja wohl, dass der "Urproduzent" Eigentum oder langfristiges Nutzungsrecht an der Fläche hat, der er die Naturprodukte entnimmt.
Gruß
Frank Schuster
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4
29.10.2008 19:31 |
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Eddy
Eroberer
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Hallo Frank,
naja, Haarspalterei... zum Diskutieren sind wir ja da,oder ? b_keule: :
Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei weiterhin um Urproduktion handelt. Dabei ist es eigentlich unerheblich, wer letztendlich,ob Genossenschaft oder Privatperson der "Produzent" ist.
Gruß Eddy
__________________ Es fing schlecht an, ließ in der Mitte etwas nach und über den Schluss schweigen wir besser, aber sonst: toll.
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5
29.10.2008 21:30 |
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Thomas Keufner
Doppel-As
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vielen Dank erstmal für die Bestätigungen
die Geschichte mit dem Eigentum stellt sich wohl folgendermaßen da:
Herr XY ist Anteilseigner dieser Genossenschaft, er hat damit Recht über einen bestimmten Teil des Waldes zu verfügen und ihn zu nutzen.
Es ist wohl auch so, dass er nur seinen anteiligen Teil des Waldes für seine Aktivitäten nutzt. Daher sehe ich hier kein weiteres Problem.
Was allerdings problematisch ist, dass das hiesige Bauamt mittlerweile auf den Plan getreten ist und bauordnungsrechtliche Probleme sieht. Es haben sich wohl mittlerweile Nachbarn über den Lärm beschwert und Herr X wohnt in einem reinen Wohngebiet...
aber das soll auch nicht mehr mein Problem sein
Gruß
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6
30.10.2008 08:52 |
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J. Simon
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Hallo,
ich sehe die Problematik eher wie Civil Servant. Die Genossenschaft ist Eigentümer des Waldes , nicht der sägende Nachbar. Er ist zwar Mitglied der Genossenschaft, hat aber wahrscheinlich kein Eigentum an einem bestimmten Stück Wald. So ist es zumindest bei unserer Waldgenossenschaft.
Wenn er dann Holz erwirbt und es dann verarbeitet und verkauft und das auch noch bei ebay. so sehe ich hier die Eigenschaft als Gewerbetreibender gegeben.
Daß das Bauamt einem Gewerbebetrieb in einem reinen Wohngebiet auf die Pelle rückt ist durchaus verständlich.
Darüber hinaus bleibt die Frage, ob der Betroffene seine Erlöse auch beim Finanzamt angibt.
Gruß J. Simon
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7
04.11.2008 08:47 |
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Marcel Fromm
Routinier
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In Rnd-Nr. 63 von Landmann-Rohmer ist die Rede von SELBSTGEWONNENEN Erzeugnissen... Wenn also Herr XYZ vom Förster Holz aus Staatswald ankauft, es be- und/oder verarbeitet (aber nicht zu hochwertigen Konsumgütern wie z. Bsp. Möbeln), liegt dann nun Gewerbe vor oder zählt es dennoch zur Urproduktion. Ich persönlich reibe mich etwas an der Bezeichnung "selbstgewonnen".
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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8
12.11.2010 11:34 |
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domar
Haudegen
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Muss man Besitzer oder Eigentümer sein????
Wann fängt Diese an?????
Der Förster gibt mir ein Gebiet wo Bäume markiert sind, die gefällt werden können. Urproduktion?
Der Förster weist mir ein Gebiet zu, in dem Windfälle zu Holz bearbeitet werden können. Das verkauf ich dann, Urproduktion?
Der Förster weiist mir Windälle zu, die bearbeitet wurden, damit Feldwege frei sind. Urproduktion?
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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9
12.11.2010 14:35 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Hallo,
so lange der Förster im Spiel ist, liegt aus meiner Sicht auch keine Urproduktion vor, denn der Wald, aus dem er das Brennholz gewinnt, gehört sicht ihm selbst.
Er erwirbt lediglich den Rohstoff und verarbeitet ihn so weiter, daß er ihn mit Gewinn verkauft.
Das bleibt für mich eine gewerbliche Tätigkeit.
Gruß J. Simon
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10
15.11.2010 10:22 |
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