Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 |
play-j
Foren As
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 95
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 625.407
Nächster Level: 677.567
|
|
Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 |
|
Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 <a onclick="openPic('index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2FAchtun
g_09.jpg&width=500m&height=500&bodyTag=%3Cbody%20bgColor%3D%22%23ffffff%22%
3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C%20%3C%2Fa%
3E&md5=6462e08518876bc6c9b279392fde6fbf','13aaed1cf5fe2cc8cfee406cd12bd997'
,'width=125,height=118,status=0,menubar=0'); return false;" target="thePicture" href="http://www.baberlin.de/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpi
cs%2FAchtung_09.jpg&width=500m&height=500&bodyTag=%3Cbody%20bgColor%3D%22%2
3ffffff%22%3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C
%20%3C%2Fa%3E&md5=6462e08518876bc6c9b279392fde6fbf">[/url]
Die Bally Wullf Entertainment GmbH teilt in einer aktuellen Technischen Information mit, dass von aufmerksamen Aufstellunternehmern mögliche Manipulation am Geldspielgerät Hexentanz und Baba Jaga gemeldet wurden. Diese eventuelle Manipulation konnte bisher noch nicht nachvollzogen werden, es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet.
Bis zur Bestätigung oder Entwarnung wird empfohlen, den Taster für den Textabruf durch Abziehen des Kabels von der Leiterplatte außer Betrieb zu nehmen. Um die Spielverordnung einzuhalten, genügt es, das dem Gerät mitgelieferte gelbe A3 Blatt “Spielplan zur Auslage in der Spiel- oder Gaststätte" vor Ort auszulegen, so dass Unternehmen.
Sobald es weitere Informationen gibt, werden Sie umgehend informiert.
Quelle: BA Berlin
lass ich unkommentiert so stehen.
|
|
1
04.03.2008 17:47 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 968.087
Nächster Level: 1.000.000
|
|
RE: Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 |
|
Zitat: |
Original von play-j
Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 <a onclick="openPic('index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2FAchtun
g_09.jpg&width=500m&height=500&bodyTag=%3Cbody%20bgColor%3D%22%23ffffff%22%
3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C%20%3C%2Fa%
3E&md5=6462e08518876bc6c9b279392fde6fbf','13aaed1cf5fe2cc8cfee406cd12bd997'
,'width=125,height=118,status=0,menubar=0'); return false;" target="thePicture" href="http://www.baberlin.de/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpi
cs%2FAchtung_09.jpg&width=500m&height=500&bodyTag=%3Cbody%20bgColor%3D%22%2
3ffffff%22%3E&wrap=%3Ca%20href%3D%22javascript%3Aclose%28%29%3B%22%3E%20%7C
%20%3C%2Fa%3E&md5=6462e08518876bc6c9b279392fde6fbf">[/url]
Die Bally Wullf Entertainment GmbH teilt in einer aktuellen Technischen Information mit, dass von aufmerksamen Aufstellunternehmern mögliche Manipulation am Geldspielgerät Hexentanz und Baba Jaga gemeldet wurden. Diese eventuelle Manipulation konnte bisher noch nicht nachvollzogen werden, es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet.
Bis zur Bestätigung oder Entwarnung wird empfohlen, den Taster für den Textabruf durch Abziehen des Kabels von der Leiterplatte außer Betrieb zu nehmen. Um die Spielverordnung einzuhalten, genügt es, das dem Gerät mitgelieferte gelbe A3 Blatt “Spielplan zur Auslage in der Spiel- oder Gaststätte" vor Ort auszulegen, so dass Unternehmen.
Sobald es weitere Informationen gibt, werden Sie umgehend informiert.
Quelle: BA Berlin
lass ich unkommentiert so stehen. |
|
Hi Jimmy,
what the matter?
Ich kann es erst lesen, wenn ich Deinen Beitrag geladen habe!
|
|
2
04.03.2008 17:57 |
|
|
Solon
|
|
|
|
play-j
Foren As
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 95
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 625.407
Nächster Level: 677.567
Themenstarter
|
|
RE: Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 |
|
Keime Ahnunung, ich habe einfach nur Copy and Paste genommen, Editieren ging nicht mehr!
|
|
3
04.03.2008 18:09 |
|
|
Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 968.087
Nächster Level: 1.000.000
|
|
RE: Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 |
|
Zitat: |
Original von play-j
Keime Ahnunung, ich habe einfach nur Copy and Paste genommen, Editieren ging nicht mehr! |
|
Macht nichts, nur das Beste für Dich und Deine familie,
Du bist Einer von den Guten!
Gruß
|
|
4
04.03.2008 18:23 |
|
|
play-j
Foren As
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 95
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 625.407
Nächster Level: 677.567
Themenstarter
|
|
RE: Bally Wulff: Manipulationsverdacht an Hexentanz und Baba Jaga 03.03.08 |
|
Zuviel der Ehre, Du machst mich verlegen...besonders dann wenn ich nicht weiss mit wem ich es zu tun habe.
Trotzdem danke für die Blumen!
|
|
5
04.03.2008 19:34 |
|
|
fb1907
Grünschnabel
Dabei seit: 05.03.2008
Beiträge: 5
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 29.495
Nächster Level: 29.658
|
|
textabruftaste (grün)
soweit ich weiß,konnte mann mit der taste die buchung beeinflußen.
was näheres war mir bis dato nicht bekannt.
__________________ Glücksache
|
|
6
05.03.2008 01:07 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.559.498
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle Betroffenen,
habt Ihr Euch Komplettausdrucke erstellen lassen?
Könntet Ihr mir einige per PN oder mail zukommen lassen?
Gruß Meike
|
|
7
07.03.2008 17:04 |
|
|
fb1907
Grünschnabel
Dabei seit: 05.03.2008
Beiträge: 5
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 29.495
Nächster Level: 29.658
|
|
Babajaga und Hexentanz bekommen neue Updates.
Jetzt die frage, Update nach ptb zugelassen ??
__________________ Glücksache
|
|
9
13.03.2008 13:59 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.044.483
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo fb1907,
zur Beantwortung Deiner Frage:
Alle z. Zt. zugelassenen Softwareversionen für das Gerät "Hexentanz" BR 2086 der PTB, Zulassungsname "BW 1043" findest Du hier:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...NGEN/G-2086.PDF
Du wirst feststellen, dass heute die letzte zugelassene Softwareversion lt. 3. Nachtrag die Bezeichnung S09 trägt.
Alle z. Zt. zugelassenen Softwareversionen für das Gerät "Baba Jaga" BR 2073 der PTB, Zulassungsname "BW 1032" findest Du hier:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d...NGEN/G-2073.PDF
Du wirst feststellen, dass heute die letzte zugelassene Softwareversion lt. 5. Nachtrag die Bezeichnung S15 trägt.
Sollte Dir jetzt jemand 2 Eproms anbieten, die auf dem Spielmodul zu tauschen wären, um die neue Software nutzen zu können,
und dann z. B. die Softwareversion S 10 bzw. S 16 im Rahmen des CRC-Checksummentestes von dem entsprechenden Gerät angezeigt würde, dann würdest Du ein Geldspielgerät mit einer nicht von der PTB zugelassenen Software betreiben !
In ca. 1 - 2 Wochen wird es dann ggfs. Nachtragszulassungen durch die PTB geben, durch die dann die Nutzung der neuen Software durch die PTB zugelassen worden ist. Und bis dahin trägst Du als Aufsteller ein "gewisses Risiko"......
Grüße
__________________ gmg
|
|
11
13.03.2008 20:41 |
|
|
Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 968.087
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Guten Morgen gmg,
die s.g. "Nachtragszulassungen" betreffen ja nur die Bauartzulassung des Herstellers.
Dieses "Nachtragszulassungsverfahren" (Vorschlag als Unwort des Jahres) ist eine Geschichte, welche sich ausschließlich zwischen Hersteller und PTB abspielt.
Der Aufsteller steht dabei völlig "außen" vor und hat auf dieses Verfahren überhaupt keinen Einfluss.
Deshalb bin Ich bin der Meinung, sobald die Hersteller dem Aufsteller ein Sicherheitsupdate offiziell zur Verfügung stellen,
als Hardware oder als Download, kann dieses vom Aufsteller in das entsprechende Geräte eingebracht werden,
in dem guten Glauben, dass er sich nicht in einer rechtlichen Grauzone befindet.
Zumal an seinem Zulassungsbeleg keine Änderungen oder zusätzlichen Einträge vorgenommen werden.
Nur meine Meinung,, kann man drüber streiten.
Gruß
Bernd
|
|
12
14.03.2008 03:25 |
|
|
Mia
Jungspund
Dabei seit: 06.03.2008
Beiträge: 19
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 112.051
Nächster Level: 125.609
|
|
Hallo Bernd,
ich fürchte, das stimmt so nicht...
Der Aufsteller darf nur von der PTB zugelassene Software betreiben. Wenn die Updates noch keine Zulassung besitzen, dann handelt es sich ohne wenn und aber um eine unzulässige Aufstellung. Genau das ist ja das Problem.
Und du hast Recht: der Aufsteller ist in diesem Fall in der Regel gutgläubig. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe oder Ordungswidrigkeitenverfahren nicht. Den Streß hat unzweifelhaft der Aufsteller
Gruß Mia.
|
|
13
17.03.2008 10:50 |
|
|
Bernd1234
Tripel-As
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 24.01.2008
Beiträge: 163
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 968.087
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Zitat: |
Original von Mia
Hallo Bernd,
ich fürchte, das stimmt so nicht...
Der Aufsteller darf nur von der PTB zugelassene Software betreiben. Wenn die Updates noch keine Zulassung besitzen, dann handelt es sich ohne wenn und aber um eine unzulässige Aufstellung. Genau das ist ja das Problem.
Und du hast Recht: der Aufsteller ist in diesem Fall in der Regel gutgläubig. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe oder Ordungswidrigkeitenverfahren nicht. Den Streß hat unzweifelhaft der Aufsteller
Gruß Mia. |
|
Hallo Mia,
das befürchte ich leider auch.
Ist auch nur meine persönliche Meinung, gebildet durch mein ganz persönliches Rechtsempfinden.
Schönen Abend
Bernd
|
|
14
17.03.2008 17:45 |
|
|
tapier
Routinier
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.729.120
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Nachtragszulassungen hin und her.
Bei diesen Geräten sollten die Zulassungen komplett entzogen werden, und der Hersteller sollte verpflichtet werden die Geräte zurückzunehmen.
Das ganze zum Neupreis (Recht auf Wandlung)
|
|
15
17.03.2008 17:51 |
|
|
fb1907
Grünschnabel
Dabei seit: 05.03.2008
Beiträge: 5
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 29.495
Nächster Level: 29.658
|
|
Danke gmg
ohne worte Bernd!!!!
habe ich bally schlecht geredet ???
ich habe eine ganz normale frage gestellt.
Das hat mit bally nichts zutuen.
__________________ Glücksache
|
|
16
17.03.2008 23:29 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.044.483
Nächster Level: 41.283.177
|
|
@ alle
"Hexentanz" hat seit dem 17. 03. 2008 die entsprechende Nachtragszulassung erhalten.
S 10 ist o. K.
"Baba Jaga" hat bis zum heutigen Tage noch nicht die entsprechende Nachtragszulassung erhalten.
S 16 ist nicht o. K.
Mit der hier angesprochene Problematik wird sich wohl der nächste Bund-/Länderausschuss der Gewerberechtsreferenten beschäftigen.
Ich bin auf die Lösung des Problems gespannt !
Grüße
__________________ gmg
|
|
19
26.03.2008 18:21 |
|
|
Mia
Jungspund
Dabei seit: 06.03.2008
Beiträge: 19
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 112.051
Nächster Level: 125.609
|
|
Folgendes steht dazu auf der BA-Seite:
"...das beschriebene Problem ist dem BA bereits seit einiger Zeit bekannt. Tatsächlich gab es in letzter Zeit häufiger kurzfristige Updates zur Manipulationsbeseitigung, die noch keine Zulassung von der PTB hatten. In der Regel erhält die Software die Zulassung innerhalb von drei Wochen. In der Zwischenzeit betreiben die Aufstellunternehmer -natürlich unbewußt- eine unzulässige Aufstellung und könnten daher unnötigen Ärger mit den Ordnungsbehörden bekommen.
Zur Problemlösung hat sich der BA in Abstimmung mit dem Arbeitskreis "Geldspielgeräte" zunächst an die PTB gewandt. Dort wurde keine Handlungsmöglichkeit gesehen.
Daher haben wir uns nun auch an das BMWi gewandt und um eine entsprechende Regelung im Sinne der Aufstellunternehmer gebeten. Es wurde uns zugesagt, dass das Problem auf der nächsten Gewerberechtstagung thematisiert wird. Wir gehen davon aus, dass auf unsere Anfrage eine gemeinsame und pragmatische Lösung gefunden wird. Der BA wird die Antwort natürlich unverzüglich bekanntgeben."
Also abwarten... bin gespannt!
|
|
20
27.03.2008 11:07 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 374.883 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.766.496
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|