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[quote][i]Original von Mia[/i]
Hallo Bernd,

ich fürchte, das stimmt so nicht...
Der Aufsteller darf nur von der PTB zugelassene Software betreiben. Wenn die Updates noch keine Zulassung besitzen, dann handelt es sich ohne wenn und aber um eine unzulässige Aufstellung. Genau das ist ja das Problem.

Und du hast Recht: der Aufsteller ist in diesem Fall in der Regel gutgläubig. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe oder Ordungswidrigkeitenverfahren nicht. Den Streß hat unzweifelhaft der Aufsteller

Gruß Mia.[/quote]

Hallo Mia,

das befürchte ich leider auch.    

Ist auch nur meine persönliche Meinung, gebildet durch mein ganz persönliches Rechtsempfinden.

Schönen Abend
Bernd



Gepostet am 17.03.2008 um 17:45 von:
Benutzer: Bernd1234
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22677#post22677


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