Gewerbeamt |
Peterk
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Hallöchen in die Runde.
ich bin seit 2 Monaten im Gewerbeamt und neu in diesem Sachgebiet.
meine Frage an alle erfahrenden was darf ich kontrollieren im Außendienst?
Briefkast Name
ob Preise ausgeschildert sind (auch bei Autohändler?)
was darf ich noch alles machen:-) ?
unsere Gemeinde ist nicht groß ca 5000
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1
22.02.2022 11:22 |
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Solon
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domar
Haudegen
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Hm. Was gibt denn die Stelle her? Gibt es eine Stellenbeschreibung? Daraus kannst du viel Erkenntnisse gewinnen. Es verdichten sich damit dann die Hinweise mit denen du entsprechende Fortbildungen besuchen könntest. Die kann man (ehrlich gesagt) jeden empfehlen. Dann hast du ein Netzwerk und in prekären Situationen oftmals auch ein back up. Damit bist du hier im Forum dann auch richtig...
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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2
22.02.2022 12:07 |
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Solon
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Peterk
Jungspund
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ich bin Zuständig für das Gewerbeamt, Hundesteuer, Grundsteuer, Zwst.
wir haben hier ca 300 Betriebe, da wir ein Gewerbepark haben in der Gemeinde.
Lehrgänge sind in Naher zukunft angedacht.
meine Frage war ja gewesen was Ihr alles im Außendienst prüft
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3
22.02.2022 12:35 |
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CoJue
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Ich bin auch neu und habe mit intensiv mit den ganzen Gesetzen und Verordnungen versucht auseinanderzusetzen.
Also am besten die PreisAngV durchlesen auf was zu achten ist bei der Kontrolle der Auspreisungen.
Ansonsten kann man immer auf Jugendschutzgesetz achten (Alterskontrolle Alkohol, Tabakwaren usw. Sowie in Spielhallen)
Aber schau einfach was für Gewerbe du hast, man kann ja nicht alles 1 zu 1 vergleichen. Ggf Landkreis fragen, ich habe eine nette Dame da die mir hilft.
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4
22.02.2022 13:26 |
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Peterk
Jungspund
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das mit den preisen weis ich schon:-) aber zum beispiel muss der Autohändler an jedem Auto ein Preis ran machen.
was kontrolliert Ihr wenn ihr mal raus fahrt?
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5
22.02.2022 13:34 |
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CoJue
Grünschnabel
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Zitat: |
Original von Peterk
aber zum beispiel muss der Autohändler an jedem Auto ein Preis ran machen.
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Was steht dazu in der PrAngV?
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6
22.02.2022 13:55 |
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Peterk
Jungspund
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nichts :-) also ob die auspreisen müssen
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7
22.02.2022 13:56 |
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AmtsMatz
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Warum sollte der Autohänder es nicht müssen? Sieht § 4 PAngV eine Ausnahme vor oder sind Autos keine Ware die in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden?
__________________ - Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
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8
22.02.2022 15:17 |
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Peterk
Jungspund
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naja Autos die von der Straße aus gesehen werden oder wenn man vorbei läuft verstehe ich es aber müssen die Autos auf den hof ausgepriesen sein? sorry für die doofe Frage aber meine Frage war ja noch was darf ich als gewerbeamt kontrollieren?
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9
22.02.2022 15:41 |
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CoJue
Grünschnabel
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Ich denke jedes zum Verkauf stehende und bereite Auto muss ausgepriesen sein. Auf dem Hof kann es ja auch noch unausgepriesen stehen, weil vor dem Verkauf noch was gemacht werden muss (aufbereitet etc)
Gibt es keine Hinweise was deine Vorgänger kontrolliert haben?
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10
22.02.2022 15:49 |
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Roesje
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Gewerbeamt und Steueramt ist ja mal eine interessante Stellenzusammenlegung...
Ja was sind denn konkret Ihre Zuständigkeiten auf Ihrer Stelle?
Ich bin z.B. zwar fast in Personalunion die gesamte Gewerbebehörde bei uns, aber für die Preisangabenverordnung ist jemand vom Ordnungsamt zuständig, nicht ich. Da gehe ich bei etwaigen Kontrollen höchstens mal als Gewerbeamt mit.
Darüberhinaus haben wir einen Vollzugsdienst, so dass ich im Grunde eigentlich gar keine Außendiensttätigkeit hätte.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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22.02.2022 16:10 |
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AmtsMatz
Foren As
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Wenn der Hof für den vermeintlichen Kunden begehbar ist und die Autos zum Verkauf stehen, dann ja.
Möchte da wer sein Bussgeld nicht bezahlen?
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(Michael Jordan)
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12
22.02.2022 16:15 |
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Peterk
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ja mein Aufgabenfeld ist schon Interessant mit Steuern und Gewerbe.
Bußgeld habe ich noch nicht verhängt aber es gibt Hier einen Autohändler (schwrazes Scharf) das defekte autos verkauft und es sieht auch so aus als würden da straftaten passieren. statsanwaltschaft ist auch schon dran.
na würde nur gern Wissen was Ihr kontrolliert wenn ihr mal raus fahrt.?
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13
23.02.2022 07:42 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Theoretisch alles im Bereich GewO, angefangen von Anzeigepflichten (das täglich Brot) bis hin zu sämtlichen erlaubnispflichtigen Gewerben und die sich daraus ergebenen Pflichten.
Und da sind wir bei etlichen Dingen, die da kontrolliert werden könnten/sollten/müssten.
Deswegen kann man das so pauschalisiert nicht sagen bzw. ist das viel zu umfassend und dann überschneiden sich auch immer wieder Zuständigkeiten, wie z.B. bei Gaststätten, bei denen wir nach GastG und GastVO kontrollieren würden, hausintern in Sachen Spielrecht, Nichtraucherschutz aber schon wieder jemand anderes zuständig ist und in Sachen Baurecht, Lebensmittelrecht der Kreis...
Bei einem offensichtlich unzuverlässigen Autohändler sind wir beim § 38 GewO, einer Nachschaumöglichkeit nach § 29 GewO und einem ggf. Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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23.02.2022 08:07 |
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domar
Haudegen
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Zitat: |
Original von Peterk
ja mein Aufgabenfeld ist schon Interessant mit Steuern und Gewerbe.
Bußgeld habe ich noch nicht verhängt aber es gibt Hier einen Autohändler (schwrazes Scharf) das defekte autos verkauft und es sieht auch so aus als würden da straftaten passieren. statsanwaltschaft ist auch schon dran.
na würde nur gern Wissen was Ihr kontrolliert wenn ihr mal raus fahrt.? |
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Also ich bin vom Landkreis. Wir sind zuständig für Makler, Bewacher, Handwerk.
Wenn ein Autohändler defekte Fahrzeuge verkauft, dann ist tatsächlich der Staatsanwalt zuständig, wenn der Begriff betrug in Frage kommt. Ansonsten wäre der Verkauf selbst Privatrecht. Sobald dein Händler ein Gewerbe angemeldet hat, hat er zunächst seine Pflicht getan. Man könnte schauen, was er angemeldet hat und was er tatsächlich macht. Aber wie gesagt: Ich empfehle jeder Person eine Fortbildung im Bereich Gewerberecht.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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23.02.2022 10:29 |
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Balado
Doppel-As
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Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, könnten Sie für den Anfang einfach in die Bußgeldvorschriften der Gesetze schauen für die sie zuständig sind. Dort findet man alles was verboten ist.
Allerdings würde ich empfehlen sich von erfahrenen Kolleg*innen mal an die Hand nehmen zu lassen. Wenn Sie die nicht in Ihrer eigenen Behörde haben, würde ich einfach mal bei anderen Behörden im Umland fragen, ob man dort nicht mal hospitieren kann und bei Außendiensteinsätzen mitgehen kann.
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24.02.2022 13:11 |
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