Forum-Gewerberecht

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Theoretisch alles im Bereich GewO, angefangen von Anzeigepflichten (das täglich Brot) bis hin zu sämtlichen erlaubnispflichtigen Gewerben und die sich daraus ergebenen Pflichten.

Und da sind wir bei etlichen Dingen, die da kontrolliert werden könnten/sollten/müssten.

Deswegen kann man das so pauschalisiert nicht sagen bzw. ist das viel zu umfassend und dann überschneiden sich auch immer wieder Zuständigkeiten, wie z.B. bei Gaststätten, bei denen wir nach GastG und GastVO kontrollieren würden, hausintern in Sachen Spielrecht, Nichtraucherschutz aber schon wieder jemand anderes zuständig ist und in Sachen Baurecht, Lebensmittelrecht der Kreis...

Bei einem offensichtlich unzuverlässigen Autohändler sind wir beim § 38 GewO, einer Nachschaumöglichkeit nach § 29 GewO und einem ggf. Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO.



Gepostet am 23.02.2022 um 08:07 von:
Benutzer: Roesje
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