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Wenn der Hof für den vermeintlichen Kunden begehbar ist und die Autos zum Verkauf stehen, dann ja.
Möchte da wer sein Bussgeld nicht bezahlen?
Gepostet am 22.02.2022 um 16:15 von:
Benutzer: AmtsMatz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=121708#post121708
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