Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! |
Solon
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tfis
Tripel-As
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RE: Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! |
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Und was ist jetzt deine Frage ?
Gesetz nicht gelesen, gefunden oder verstanden?
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2
17.05.2017 19:34 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! |
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Zitat: |
Original von tfis
Und was ist jetzt deine Frage ?
Gesetz nicht gelesen, gefunden oder verstanden? |
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re,
für was brauchen wir überhaupt gesetze , wenn sich im nachhinein keiner
dran (hält)halten muss?
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3
17.05.2017 19:42 |
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sunrise
Routinier
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Bei der unterschiedlichen Auslegung der verschiedenen Landesglückspielgesetze wird mal wieder einiges durcheinander geworfen.
In BW ist der Abstand zu Schulen und Kindergärten für Altspielhallen vollkommen ohne Bedeutung.
Dass allerdings ein Ordnungsamtsleiter -hier Herr Andreas Seiberling aus Marbach- mit der Aussage zitiert wird, für zwei Casinos innerhalb der 500-Meter-Zone eine Genehmigung zu erteilen weil "die Betreiber schon länger am Ruder seien" ist schon dreist.
Vielleicht sollte dieser Beamte sich einmal das LGlüG BW zu Gemüte führen. Seine Interpretation ist in diesem Gesetz für eine Genehmigung nicht vorgesehen.
es grüßt sunrise
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4
17.05.2017 22:37 |
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tfis
Tripel-As
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RE: Erlaubnis trotz unterschreitung des Mindestabstandes ! |
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von tfis
Und was ist jetzt deine Frage ?
Gesetz nicht gelesen, gefunden oder verstanden? |
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re,
für was brauchen wir überhaupt gesetze , wenn sich im nachhinein keiner
dran (hält)halten muss?
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Also letzteres...
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5
18.05.2017 12:50 |
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Rooobert
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Wenn "Gesetze" derart umständlich und blöde gemacht sind, muss sich auch keiner wundern, dass diese nicht jeden interessieren
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6
18.05.2017 16:13 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von sunrise
Bei der unterschiedlichen Auslegung der verschiedenen Landesglückspielgesetze wird mal wieder einiges durcheinander geworfen.
In BW ist der Abstand zu Schulen und Kindergärten für Altspielhallen vollkommen ohne Bedeutung.
Dass allerdings ein Ordnungsamtsleiter -hier Herr Andreas Seiberling aus Marbach- mit der Aussage zitiert wird, für zwei Casinos innerhalb der 500-Meter-Zone eine Genehmigung zu erteilen weil "die Betreiber schon länger am Ruder seien" ist schon dreist.
Vielleicht sollte dieser Beamte sich einmal das LGlüG BW zu Gemüte führen. Seine Interpretation ist in diesem Gesetz für eine Genehmigung nicht vorgesehen.
es grüßt sunrise |
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hallo sunrise
auch in anderen gemeinden (siehe unten) gibt es genehmig. trotz verbot !
-In den nächsten Wochen könnte es in einigen Städten und Gemeinden noch zu Ausnahmen kommen. Die Gemeinde Kriftel hat schon beschlossen, alle Anträge auf Mehrfachkonzessionen für fünfzehn weitere Jahre zu bewilligen. Solche noch erteilten Ausnahmen würden durch das neu geplante Gesetz nicht hinfällig, erklärte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Mehrfachspielhallen könnten in Hessen also bis 2032 operieren
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7
19.05.2017 10:29 |
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tfis
Tripel-As
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8
19.05.2017 13:06 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von tfis
Siehe §15 Abs.1 S.3 |
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welches gesetz ?
im hessischen glücksspielg. steht hier unter §15 was von spielvermittler ???
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9
19.05.2017 14:10 |
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rosebud
Routinier
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hi,
nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.
Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).
Grüsse
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10
24.05.2017 14:14 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.
Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).
Grüsse |
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hi
ist bekannt , wieviel die hallen für diese genehmigung /duldung/härtefall
bezahlt haben ?
gruss pg.
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11
24.05.2017 15:48 |
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rosebud
Routinier
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.
Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).
Grüsse |
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hi
ist bekannt , wieviel die hallen für diese genehmigung /duldung/härtefall
bezahlt haben ?
gruss pg. |
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hi,
war nicht nötig.
Alle Mitarbeiter sind froh, dass sie die Sache für die nächsten 4 Jahre vom Hals haben !
Grüsse
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12
24.05.2017 15:59 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.
Fast sämtliche Spielhallen(Einfach- und Mehrfachkonzessionen) im Grossraum Stuttgart haben eine weitere Erlaubnis bis 2021 bekommen (vorläufig).
Grüsse |
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hi
ist bekannt , wieviel die hallen für diese genehmigung /duldung/härtefall
bezahlt haben ?
gruss pg. |
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hi,
war nicht nötig.
Alle Mitarbeiter sind froh, dass sie die Sache für die nächsten 4 Jahre vom Hals haben !
Grüsse |
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re,
das amt wird ja wohl eine gebühr für ihren aufwand verlangt haben
bei uns sind es 5000,- € !
gruss
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13
24.05.2017 16:08 |
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KARO
Routinier
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Unverschämt , 5500.- Euro , für welchen Aufwand? , schlimmer gehts nimmer ,
aber die Zeiten werden sich irgendwann ändern davon geheich aus .
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14
24.05.2017 16:46 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von KARO
Unverschämt , 5500.- Euro , für welchen Aufwand? , schlimmer gehts nimmer ,
aber die Zeiten werden sich irgendwann ändern davon geheich aus . |
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es sind 5000€ und nicht 5500 wie oben beschrieben
aber hier geht es um gerechte aufteilung
in der einen stadt 5000 und in einer anderen für umme -das kann es nicht geben !
pg.
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15
24.05.2017 17:03 |
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KARO
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Was heisst denn hier gerechte Aufteilung , schon mal was von Wettbewerb gehört ? , ja soetwas soll es tatsächlich auch unter Kommunen und Bundesländern geben , siehe unterschiedliche Vergnügungssteuern ( Bayern garkeine !! 9 oder Gewerbesteuern Grunderwerbssteuern ( Bayern 3.5% rotes NRW 6,5% ) , so liesse sich der wttbewerb weiter aufzählen , warum sollte darum überall eine Gebühr von 5000.- Euro für Gewerbeerlaunisse erhoben werden , auf die Erklärung bin ich gespannt .
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16
24.05.2017 17:35 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von KARO
Was heisst denn hier gerechte Aufteilung , schon mal was von Wettbewerb gehört ? , ja soetwas soll es tatsächlich auch unter Kommunen und Bundesländern geben , siehe unterschiedliche Vergnügungssteuern ( Bayern garkeine !! 9 oder Gewerbesteuern Grunderwerbssteuern ( Bayern 3.5% rotes NRW 6,5% ) , so liesse sich der wttbewerb weiter aufzählen , warum sollte darum überall eine Gebühr von 5000.- Euro für Gewerbeerlaunisse erhoben werden , auf die Erklärung bin ich gespannt . |
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re,
es geht eigentlich darum , dass die grossspielhallen mit 5 konzessionen = 60
geldspielgeräte und härtefall bis 2021 nichts bezahlen soll und eine kleine halle
z.b. mit 8 geräten soll IN DER GLEICHEN GEMEINDE (Stadtverwaltung/Ordnungsamt /gleiches Zimmer /gleicher Beamte ect.)
dann 5000€ bezahlen für zulassung der Spielhalle nach Gesetz
aber ebenfalls beristet ,
begründung : grosser Aufwand !
Sorry,
aber das kann nicht angehen ,das hat mit gar nichts etwas zu tun !
pg.
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17
24.05.2017 18:22 |
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rosebud
Routinier
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hi,
die Gebühr ist doch kein Problem.
Wir nehmen seit mehreren Wochen Geld für Kaffee und Getränke.
Das reicht dicke für die Gebühren und es bleibt sogar noch was übrig
.
Wir haben die Kosten kalkulatorisch auf die Spieler abgewälzt.
Grüsse
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18
24.05.2017 18:50 |
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petergaukler
Kaiser
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19
24.05.2017 19:31 |
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